Über 195 Euro Schulbedarf pro Jahr, die vollständige Übernahme jedes Kita-Ausflugs, Mittagessen ohne Eigenanteil — das alles steht Familien im Bürgergeld-Bezug zu. Die meisten erhalten es nie, weil das Jobcenter schweigt, obwohl das Gesetz es zur Hinwirkung verpflichtet. Das Bildungs- und Teilhabepaket gilt nicht nur für Schulkinder. Kita-Kinder haben ab dem ersten Kita-Tag Anspruch.
Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung haben Anspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Behörden, die das nicht kommunizieren, verstoßen gegen ihre gesetzliche Pflicht — und kassieren de facto Geld ein, das den Familien zusteht.
Das Bildungspaket ist in § 28 SGB II geregelt. Wer Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Sozialhilfe bezieht, hat Anspruch. Und dieser Anspruch beginnt nicht erst mit der Einschulung.
Kita-Kinder und Tagespflege: Ausflüge und Mittagessen sind abrechenbar
Das Gesetz ist unmissverständlich: Die Regelung zur Übernahme von Ausflugkosten und mehrtägigen Fahrten gilt ausdrücklich auch für Kinder, die eine Tageseinrichtung besuchen oder für die Kindertagespflege geleistet wird. Ein Kita-Ausflug zum Tierpark, eine dreitägige Kita-Fahrt ins Waldlager — das Jobcenter trägt die tatsächlichen Kosten.
Kein Eigenanteil, keine Obergrenze. Die Erstattung erfolgt über Gutschein oder Direktzahlung an die Kita.
Aylin K., 34, aus Duisburg hat ihre Tochter Lena seit knapp zwei Jahren in der städtischen Kita. Als die Einrichtung den ersten eintägigen Ausflug in den Wildpark ankündigte und 18 Euro Kostenbeitrag forderte, zahlte Aylin ohne zu fragen — der Familie steht Bürgergeld zu, aber niemand beim Jobcenter hatte je das Wort „Kita-Ausflug” erwähnt.
Drei weitere Ausflüge folgten. Erst beim vierten sprach eine andere Mutter sie an. Bis dahin hatte Aylin über 60 Euro selbst getragen, die ihr zugestanden hätten.
Dasselbe gilt für die tägliche Mittagsverpflegung. Die Kosten für das Mittagessen in der Kita werden vollständig übernommen. Das Geld geht direkt an die Kita — kein Eigenanteil, kein Umweg über die Eltern. Wer die Leistung nutzen will, teilt das dem Jobcenter mit, das dann eine Kostenübernahmeerklärung ausstellt.
Hort-Kinder: Der Nachmittagsbereich ist ausdrücklich erfasst
Horte sind Kindertageseinrichtungen. Was für die Kita gilt, gilt daher auch für den Hort: Ausflüge und Mittagessen werden übernommen. Die BuT-Richtlinien der Kommunen listen Kindergarten und Hort regelmäßig gemeinsam auf — die Zuordnung ist keine Grauzone, sondern gelebte Verwaltungspraxis in den meisten Kreisen und kreisfreien Städten.
In einigen Bundesländern ist der Hort Teil des schulischen Ganztagsbetriebs. Dort gelten die Schulregeln — was bedeutet, dass zusätzlich das Schulbedarfspaket und die Schülerbeförderung greifen können. Welche Regelung zutrifft, klärt das Jobcenter oder Sozialamt. Der sicherste Weg: den Antrag stellen und auf den Bescheid warten. Gegen eine Ablehnung ist Widerspruch innerhalb eines Monats möglich.
Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung: 195 Euro Schulbedarf und Klassenfahrten
Hier liegt das größte ungenutzte Potenzial. Anspruchsberechtigt für Bildungsleistungen sind alle, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.
Das trifft auf eine breite Gruppe zu: Schülerinnen und Schüler an Berufsfachschulen ohne Ausbildungsvertrag, Jugendliche im Berufsvorbereitungsjahr, Berufsschüler an Fachoberschulen ohne vergütetes Ausbildungsverhältnis.
Wer eine Ausbildungsvergütung erhält, ist vom Bildungsanspruch ausgeschlossen. Er behält aber die Teilhabeleistung von 15 Euro monatlich bis zum 18. Geburtstag, wenn der Haushalt weiterhin leistungsberechtigt ist. Berufsschüler ohne Vergütung dagegen haben den vollen BuT-Anspruch: Schulbedarfspaket, Klassenfahrten, Schülerbeförderung, Lernförderung auf Antrag, Mittagessen.
Das Schulbedarfspaket beträgt 2026 insgesamt 195 Euro pro Schuljahr: 130 Euro werden am 1. August ausgezahlt, 65 Euro am 1. Februar. Voraussetzung ist eine Schulbescheinigung beim Jobcenter. Das Geld ist nicht zweckgebunden für bestimmte Artikel — Schulranzen, Taschenrechner, Sportzeug, Hefte und Bastelmaterial gelten alle.
Kevin M., 19, aus Essen besucht eine Fachoberschule für Technik. Er hat keinen Ausbildungsvertrag, erhält keine Vergütung, lebt mit seiner Mutter im Bürgergeld-Haushalt. Ihm stehen 2026 zu: 195 Euro Schulbedarfspaket, die vollständige Übernahme der Kosten für eine dreitägige Klassenfahrt von 210 Euro sowie Lernförderung, wenn seine Schule einen entsprechenden Bedarf bestätigt.
Allein für dieses Schuljahr gehen Kevin damit mindestens 405 Euro verloren — sein Jobcenter hat ihn auf keinen dieser Ansprüche hingewiesen.
Was das Gesetz vom Jobcenter verlangt — und was stattdessen passiert
Jobcenter sind per Gesetz verpflichtet, aktiv darauf hinzuwirken, dass Kinder und Jugendliche BuT-Leistungen in Anspruch nehmen. In der Praxis bleibt davon wenig. Ein Merkblatt im Warteraum, ein Hinweis auf der Website — wer nicht selbst fragt, erfährt nichts.
Bei Familien mit wenig Sozialrechtskenntnissen, mit Sprachbarrieren oder schlichter Überforderung durch das Behördensystem liegt das Bildungspaket ungenutzt. Kita-Ausflüge werden aus dem Haushaltsgeld bezahlt, obwohl das Jobcenter sie erstatten müsste. Schulbedarf wird selbst finanziert, obwohl er automatisch fällig wäre.
Im Bürgergeld-Bezug gilt die BuT-Leistung mit dem allgemeinen Antrag als mitbeantragt — ausgenommen die Lernförderung, die gesondert beantragt werden muss und eine Schulbestätigung erfordert.
Wer Kinderzuschlag oder Wohngeld bezieht, muss BuT-Leistungen separat bei der Gemeinde oder dem Landkreis beantragen. Passiert das nicht, verfallen die Ansprüche — außer die Antragstellung erfolgt rückwirkend innerhalb von zwölf Monaten nach dem Monat, in dem der Anspruch entstanden ist.
Ansprüche geltend machen: Wer zuständig ist und was Sie einreichen
Beim Bürgergeld-Bezug ist das Jobcenter zuständig. Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld ist die Gemeinde, der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig — nicht das Jobcenter und nicht die Familienkasse. Bei Sozialhilfe ist das Sozialamt zuständig. Wer Asylbewerberleistungen erhält, hat denselben Anspruch und wendet sich an die zuständige Leistungsbehörde.
Kita-Ausflüge beantragen: Den Elternbrief der Kita mit Kostenbetrag mitbringen und schriftlich beim Jobcenter oder der zuständigen Stelle eine Kostenübernahmeerklärung anfordern. Beim Schulbedarfspaket reicht eine Schulbescheinigung beim Jobcenter — die Auszahlung folgt dann automatisch zum 1. August (130 Euro) und 1. Februar (65 Euro).
Die Lernförderung erfordert zusätzlich eine Schulbestätigung über den Förderbedarf und die Geeignetheit der Maßnahme. Die Teilhabeleistung wird bewilligt, wenn Nachweise über eine Vereinsmitgliedschaft, Kursgebühr oder vergleichbare Aufwendungen vorliegen.
Wer auf eine mündliche Ablehnung trifft — „Kita-Ausflüge sind hier nicht vorgesehen” oder „Das gilt nur für Schulkinder” — fordert einen schriftlichen Bescheid. Ohne Bescheid kein Widerspruch. Die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe. Sozialberatungen bei VdK, SoVD oder dem Paritätischen Gesamtverband begleiten das Verfahren kostenlos.
Häufige Fragen zu Bildung und Teilhabe
Mein Kind geht in die Kita, aber ich erhalte keinen Bürgergeld-Bescheid mehr — gilt BuT trotzdem?
Wenn Sie Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen, haben Sie über § 6b BKGG denselben BuT-Anspruch. Zuständig ist Ihre Gemeinde oder Ihr Landkreis, nicht das Jobcenter. Der Antrag gilt nicht automatisch als gestellt — Sie müssen ihn separat einreichen. Rückwirkend ist die Antragstellung bis zu zwölf Monate möglich.
Mein Sohn macht eine Ausbildung und besucht die Berufsschule — bekommt er BuT-Bildungsleistungen?
Nein, wenn er eine Ausbildungsvergütung erhält, ist er vom Bildungsanspruch ausgeschlossen. Die Teilhabeleistung von 15 Euro monatlich bleibt bis zum 18. Geburtstag. Wer dagegen eine Berufsfachschule ohne Ausbildungsvertrag besucht und keine Vergütung erhält, hat den vollen Bildungsanspruch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.
Das Jobcenter bestreitet, dass Kita-Ausflüge erstattet werden. Wie vorgehen?
§ 28 Abs. 2 Satz 2 SGB II ist eindeutig: Die Regelung für Klassenfahrten gilt entsprechend für Kinder in Tageseinrichtungen. Stellen Sie den Antrag schriftlich, benennen Sie die Rechtsgrundlage und fordern Sie einen Bescheid. Gegen eine Ablehnung legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein.
Wann genau wird das Schulbedarfspaket ausgezahlt?
Der erste Teil von 65 Euro wird zum 1. Februar ausgezahlt (zweites Schulhalbjahr). Der zweite Teil von 130 Euro folgt zum 1. August (neues Schuljahr). Voraussetzung ist eine Schulbescheinigung beim Jobcenter. Wer die nicht einreicht, bekommt automatisch nichts — auch wenn der Anspruch besteht.
Kann ich vergangene Kita-Ausflüge rückwirkend geltend machen?
Im Bürgergeld-Bezug können Kosten für den laufenden Bewilligungszeitraum erstattet werden, wenn der Bedarf mit Elternbrief und Zahlungsbeleg nachgewiesen wird. Bei Kinderzuschlag oder Wohngeld ist eine Rückwirkung von bis zu zwölf Monaten möglich. Quittungen und Elternbriefe der Kita deshalb aufbewahren.
Quellen:
Bundesregierung: Regelbedarfe 2026, Stand Januar 2026
Gesetze-im-internet.de: § 28 SGB II Bedarfe für Bildung und Teilhabe
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Richtlinien zu § 28 SGB II
Familienportal.de (BMFSFJ): Bildung und Teilhabe, aktuell
Bundesagentur für Arbeit: Leistungen für Bildung und Teilhabe
Bremer Verwaltungsanweisung zu §§ 28–30 SGB II und §§ 34–34b SGB XII




