GEZ Frist verpasst: Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag

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Wer Bürgergeld-, Sozialhilfe- oder Asylbewerberleistungen bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) befreien lassen. Dabei müssen allerdings Fristen eingehalten werden. Die Befreiung von den Rundfunkgebühren erfolgt nämlich nicht automatisch.

Keine automatische Befreiung

Sozialleistungsbezieher können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Allerdings ist die Frist zur Antragstellung zur Befreiung begrenzt. Ein Antrag muss immer gestellt werden, da der Rundfunkbeitrag automatisch für alle Bürger in Deutschland pauschal gilt. Daher ist die Befreiung nicht automatisch.

Um sich von den Gebühren befreien zu lassen, muss ein Nachweis erbracht werden. Dieser ist die Kopie des Leistungsbescheides, der an den Beitragsservice geschickt wird.

Befreiung gilt ab Datum des Bewilligungsbescheides

Eine Befreiung gilt immer ab dem Datum des Bewilligungsbescheides. Allerdings muss der Antrag innerhalb von 8 Wochen eingereicht werden. Wer diese Frist verstreichen lässt, muss nachzahlen. Den Antrag vorsorglich zu stellen geht allerdings auch nicht, da erst der Bürgergeld bzw. Sozialhilfe Bescheid erstellt sein muss. Dieser gilt dann als Nachweis.

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Auch bei niedrigem Einkommen kann eine GEZ-Befreiung beantragt werden

Wenn das Einkommen knapp über dem Bürgergeld-Regelsatz liegt, kann eine Befreiung von der Rundfunkgebühr beantragt werden, wenn die Härtefallregelung greift. Diese Regelung gilt auch für Rentner und Rentnerinnen.

Der Härtefallantrag muss beim Rundfunkbeitragsservice eingereicht werden, jedoch nur, wenn die Einkünfte nicht mehr als 18,36 Euro über den sozialrechtlichen Regelsätzen liegen.

Betroffene sollten einen Härtefallantrag Nummer 440 stellen. Auf der Seite sollte die Option “auf Grund einer Einkommensüberschreitung” ausgewählt werden.

Wichtig ist einen Bescheid des Jobcenters oder einer anderen Sozialbehörde beizufügen, der bescheinigt, dass keine Grundsicherung gewährt wird, weil das Einkommen knapp über dem Regelsatz liegt. Dabei ist zu beachten, dass der monatliche Rundfunkbeitrag von 18,36 Euro überschritten wird.

Wichtig: Hat die Behörde die Höhe des Einkommens geprüft muss der Mehrbetrag auf dem Bescheid vermerkt sein. Weiteres dazu auch hier!