Wer eine Rente bezieht, muss nicht immer den Rundfunkbeitrag (früher: GEZ) zahlen. Wann und wie sich Rentner und Rentnerinnen befreien lassen können, berichten wir hier.
Steigende Ausgaben für Rentner
Inhaltsverzeichnis
Ein Rentenbezug heißt heute nicht (mehr) automatisch ein sorgenfreies Leben. Viele Senioren müssen aufgrund der steigenden Inflation jeden Euro zweimal umdrehen. Der Staat versucht mit Zuschüssen die Preissteigerungen auszugleichen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten für die Rundfunkbeiträgen neue Regelungen.
Wer kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Der jährliche Beitrag für die GEZ-Gebühren beträgt insgesamt 220,32 Euro. Für Personen, die ohnehin über wenig Geld verfügen, ist dies eine beträchtliche Summe. Um das Existenzminimum nicht zu gefährden, sind folgende Personen vom Rundfunkbeitrag befreit:
- Bürgergeld-Bezieher
- Sozialhilfeempfänger
- BaföG-Bezieher
- Pflegebedürftige
- Asylbewerber
- Studenten
- Arbeitnehmer die zu wenig verdienen (Härtefallregel)
Wann können sich Rentner von der GEZ-Gebühr befreien lassen?
Darüber hinaus können Menschen mit einer schweren Behinderung mit dem Merkzeichen “RF” mindestens eine Ermäßigung der Rundfunkbeiträge beantragen. Wie der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio berichtet, können unter Umständen auch Rentner und Rentnerinnen sich befreien lassen.
In welchen Fällen aber können sich Rentner/innen befreien lassen? Wenn Betroffene Grundsicherung im Alter beziehen, weil die Rente nicht zum Lebensunterhalt ausreicht. Beziehen Senioren Hilfe zum Lebensunterhalt oder Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz, kann ebenfalls eine Befreiung beantragt werden.
Müssen Rentner/innen in einem Seniorenheim leben, kann zu der Pflegehilfe auch eine Befreiung der GEZ beantragt werden.
Antrag auf Befreiung muss immer gestellt werden
Da grundsätzlich erstmal jeder Einwohner in Deutschland den Rundfunk-Beitrag zahlen muss, müssen Betroffene einen Antrag auf Befreiung stellen. Den Antrag auf Befreiung finden Sie online über den Beitragsservice von ARD und ZDF.
Wenn Rentner zum Beispiel eine Grundsicherung im Alter beziehen und einen Antrag auf Befreiung von den GEZ-Gebühren stellen, müssen Betroffene einen Nachweis von der Leistungsbehörde beifügen. Dieser Nachweis liegt jedem Bewilligungsbescheid bei.
Die Dauer der Befreiung richtet sich nach dem Bewilligungszeitraum. Endet der Grundsicherungs-Bezug, endet auch die Befreiung von der GEZ-Gebühr. Dann muss erneut ein Befreiungsantrag gestellt werden.
Was ist bei der Befreiung wichtig zu wissen?
- Einfache (gut lesbare) Kopien reichen aus
- Eingereichte Belege müssen gültig sein. Abgelaufene Bescheide werden nicht bearbeitet!
- Die Dokumente, die belegen, dass mindestens eine der aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, müssen dem Antrag beiliegen.
- Ein geringes Renteneinkommen ist nicht automatisch ein Garant für eine Befreiung
- Die GEZ-Kundennummer muss angegeben werden
Härtefallregelung könnte zur Befreiung führen
Wer nur eine geringe Rente bezieht, kann einen Härtefallantrag stellen. Diese Möglichkeit bleibt oftmals ungenutzt. Das Einkommen darf dabei nicht den sozialen Bedarf um weniger als die Höhe des monatlichen Rundfunkbeitrags von 18,36 Euro übersteigen.
Manchmal haben Rentner/innen einen Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen. Sie stellen allerdings aus unterschiedlichen Gründen keinen Antrag auf Grundsicherung. Dennoch besteht auch in diesen Fällen die Möglichkeit, sich von den GEZ-Gebühren befreien zu lassen.
Gibt es eine rückwirkende Befreiung?
Nur wer einen Antrag auf Befreiung stellt, wird auch von den Rundfunkbeiträgen entlastet. Es ist daher ratsam, zeitnah einen Antrag zu stellen. Eine nachträgliche Befreiung ist nur für die letzten beiden Monate möglich.