Geschenke zu bekommen, bringt manchen nach der Freude Ärger und Probleme. Das gilt besonders, wenn Sie Grundsicherungsgeld beziehen, und es sich um Geldgeschenke handelt.
Dann stehen Sie nämlich gleich im Visier von zwei Behörden, denen Sie diese melden müssen, und das aus unterschiedlichen Gründen und mit verschiedenen Bedingungen.
Meldepflicht bei Jobcenter und Finanzamt
Jobcenter und Finanzamt verlangen beide, dass Sie Geldgeschenke melden. Wenn Sie das nicht tun, kann das nicht nur teuer werden, sondern auch Sanktionen nach sich ziehen.
Was will das Finanzamt?
Beim Finanzamt entscheidet nicht Ihr Status als Leistungsberechtigter in der Grundsicherung, sondern das Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz. Diesem zufolge muss grundsätzlich jeder, der ein Geldgeschenk erhält, dieses dem Finanzamt melden.
Die Meldung muss schriftlich erfolgen, und zwar sowohl vom Beschenkten als auch vom Schenker selbst. Die Frist beträgt drei Monate nach der Schenkung.
Das Finanzamt guckt nicht unter den Weihnachtsbaum
Im Alltag ist diese Pflicht allerdings weniger dramatisch, als es auf den ersten Blick scheint. Denn Anlässe, die üblicherweise mit Geschenken verbunden sind, fallen nicht unter die Meldepflicht, solange der Wert sich im “üblichen Rahmen” bewegt.
Das heißt: Sie müssen also in der Regel nicht damit rechnen, dass das Finanzamt mit der Lupe guckt, was bei Ihnen unter dem Weihnachtsbaum liegt, was ihre Familie für die Hochzeit zusammenlegt, oder wie Ihre Eltern die bestandene Führerscheinprüfung belohnen.
“Gesellschaftlich üblich” ist dabei nicht als feste Eurogrenze definiert, sondern soll den Vermögensverhältnissen aller Beteiligten entsprechen. Ein Gebrauchtwagen, zum Führerschein, der vermutlich das letzte Mal den TÜV bestanden hat, wird vermutlich als üblich durchgehen; die Finanzierung einer Eigentumswohnung zum bestandenen Abitur ist es sicherlich nicht.
Schenkungen, die notariell beurkundet sind, fallen grundsätzlich nicht unter die Anzeigepflicht. Für alle anderen außergewöhnlich großen Geldgaben zu gesellschaftlich üblichen Anlässen und zu Geldgeschenken außerhalb dieser Anlässe gilt hingegen die Meldepflicht.
Die Meldung erfolgt innerhalb von drei Monaten, schriftlich, und beim Finanzamt des Schenkers.
Schenkungssteuer fällt erst nach Überschreiten des Freibetrags an
Meldepflicht bedeutet noch nicht, dass Sie tatsächlich Steuer zahlen müssen. Das Finanzamt vielmehr erst einmal, ob Schenkungssteuer anfällt. Das ist nur der Fall, wenn der persönliche Freibetrag überschritten wird. Diese Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis und gelten seit 2009 unverändert.
Wie hoch ist der steuerfreie Betrag?
Ehegatten und eingetragene Lebenspartner können bis zu 500.000 Euro steuerfrei erhalten. Für Kinder und Stiefkinder liegt die Grenze bei 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro.
Wer zum weiteren Familienkreis gehört (Geschwister, Nichten und Neffen, Schwiegereltern oder geschiedene Ehepartner) oder gar nicht verwandt ist, hat indessen nur einen Freibetrag von 20.000 Euro Freibetrag.
Was darüber liegt, wird nach einem gestaffelten Tarif besteuert. Die Steuer betrifft immer nur den Betrag, der über der Freigrenze liegt.
Ein Beispiel für die Praxis
Nehmen wir an, Mehmed schenkt seinem Neffen Yussuf 21.000 Euro, um diesen dabei zu unterstützen, ein Geschäft mit Elektrowaren aufzubauen. Damit liegt das Geschenk 1.000 Euro über dem Freibetrag.
Die 1.000 Euro werden jetzt mit Steuerklasse II versteuert. Bei Kindern von Geschwistern und ähnlich entfernten Verwandten, beträgt die Steuerhöhe 15 Prozent. Es fallen also 150 Euro Steuer an. Von den 1.000 Euro bleiben 850 Euro, von den 21.000 Euro sind noch 20.850 übrig.
Schenkungen von einer Person werden addiert
Die Schenkungssteuer hat eine Regelung, die für Betroffene schnell zur Falle wird, wenn sie sich mit Steuerrecht nicht auskennen. Über zehn Jahre hinweg werden für die steuerfreie Grenze Geldgeschenke einer einzelnen Person addiert.
Nehmen wir an, Mehmed kannt die Grenze des Freibetrags, nicht aber die Zehn-Jahres-Regel. Um die Steuer zu sparen, überweist er Yussuf 15.000 Euro, und ein Jahr später noch einmal 6.000 Euro, und denkt, sein Sohn hätte so 150 Euro mehr in der Tasche.
Er meldet beides dem Finanzamt. Zu seiner bösen Überraschung fallen trotzdem 150 Euro Steuern an. Denn die Freibeträge gelten nicht pro Schenkung, sondern für alle zusammen gerechneten Zuwendungen, die innerhalb von zehn Jahren von derselben Person fließen.
Ob die 21.000 Euro Yussuf also in einer Überweisung zukommen, oder in zwei separaten, spielt keine Rolle. Der zu versteuernde Betrag bleibt gleich. Es zählt die Gesamtrechnung.
Meldung auch bei kleineren Schenkungen
Deshalb verlangt das Finanzamt auch bei Schenkungen die Meldung, die für sich genommen unter dem Freibetrag bleiben. Die Behörde will den laufenden Gesamtbetrag im Blick behalten.
Achten Sie auf Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung ist eine Straftat. Laut Paragraf 370 der Abgabenordnung ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren möglich. Bei besonders schweren Fällen können Haftstrafen zwischen sechs Monaten und zehn Jahren die Folge sein. Die konkrete Strafe hängt dabei ebenso von der Höhe der hinterzogenen Summe wie vom Einzelfall ab.
Eine Anzeige und Veruteilung wegen Steuerhinterziehung kann Sie treffen, wenn Sie Schenkungen jahrelang nicht melden, und das Finanzamt später davon erfährt.
Das kann durch eine Betriebsprüfung erfolgen oder auch durch eine Erbschaft. Wenn Sie jahrelang nichts diesbezüglich vom Finanzamt hören, sollten Sie sich also auf keinen Fall in falscher Sicherheit wiegen. Das ist nicht nur falsch, sondern kann gefährlich sein.
100 % spam-frei • jederzeit abbestellbar
Auch wenn die Anzeigepflicht Sie nervt, bedeutet diese Regelung nicht nur den Zugriff des Finanzamts, sondern schützt auch Sie als Schenker und Beschenkten.
Warum verlangt das Jobcenter die Meldung
Wenn Sie Grundsicherung beziehen, müssen Sie Geldgeschenke nicht nur dem Finanzamt melden, sondern auch dem Jobcenter beziehungsweise dem Sozialamt. Der Grund dafür ist indessen ein anderer als beim Finanzamt.
Das Sozialgesetzbuch II sieht frei verfügbare Geldgeschenke grundsätzlich als Einkommen an. Und Einkommen mindert den Leistungsanspruch, wenn es die Mittel zum Lebensunterhalt so erhöht, dass Sie das Existenzminimum überschreiten.
Die monatliche Zahlung kürzt die Behörde dann in dem Umfang, in dem Sie Ihren Lebensunterhalt selbst finanzieren können.
Im Unterschied zum Finanzamt unterscheidet das Jobcenter auch nicht danach, von wem das Geldgeschenk kommt. Ob Ihre Mutter, eine Kusine zweiten Grades oder ein Nicht-Verwandter das Geld überweist, spielt keine wesentliche Rolle.
Zweckgebundene Geldgeschenke sind kein Einkommen
Das Jobcenter kennt allerdings eine wichtige Ausnahme, mit der Sie das Geld behalten können und keine Leistung der Behörde verlieren. Nicht angerechnet wird ein Geldgeschenk nämlich, wenn die Zuwendung erstens zweckgebunden ist und die finanzielle Lage zweitens dadurch nicht so verbessert wird, dass Grundsicherungsgeld daneben nicht mehr gerechtfertigt wäre.
Das Bundessozialgericht hat diese Regel 2024 bestätigt: Wer von der eigenen Mutter Geld für eine dringende Dachreparatur bekommt, verliert dadurch keine Leistung, weil das Jobcenter diese Kosten ohnehin hätte tragen müssen (BSG, B 7 AS 10/23 R, 17.07.2024).
Der sichere Weg: Sachgeschenke statt Geld
Es gibt einen sicheren Weg, wie Sie Geschenke behalten können, ohne dass die Behörde Ihnen die Sozialleistung kürzt. Geldgeschenke gelten als Einkommen, bei Sachgeschenken ist das nicht der Fall.
Ein Fahrrad, eine Waschmaschine, oder Kinderkleidung zählt das Jobcenter nicht als Einkomen. Auch Gutscheine gelten nicht als Geldgeschenk (sie sind nicht frei verfügbar, sondern an ein bestimmtes Unternehmen gekoppelt).
Ein Beispiel für die Praxis: Meik und die Heckenschere
Nehmen wir an, Meik ist 58 Jahre, hat seinen Job als Busfahrer wegen wiederkehrenden Muskelkämpfen verloren. Die Ursache ist noch nicht geklärt, sein Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist abgelehnt, und er bezieht Grundsicherungsgeld.
Um das karge Budget für Ernährung auszugleichen, ernährt Meik sich auch mit Obst und Gemüse aus seinem Pachtgarten, kocht Marmelade aus Erdbeeren, legt Kirschen und Pflaumen ein und lagert Äpfel.
Die Hecke ist so hoch gewachsen, dass er eine Mahnung vom Kleingartenverein bekommt. Für eine elektrische Heckenschere fehlt ihm jedoch das Geld.
Auf Amazon findet er ein geeigntes Produkt für 87,00 Euro und fragt seinen Bruder Tom um Unterstützung. Zum Glück kennt Tom die Regelung des Jobcenters.
Statt Meik die 87,00 Euro ohne Betreff zu überweisen, kauft er selbst die Heckenschere und gibt sie Meik. Er hätte Meik auch einen Gutschein für einen Baumarkt schenken können, und das Jobcenter hätte keinen Zugriff gehabt.
87,00 Euro ohne Betreff als Überweisung wäre jedoch beim Jobcenter Einkommen gewesen, und faktisch hätte Meik die Heckenschere von seinem Regelsatz bezahlt.
So schützen Sie sich auf beiden Seiten
Wer als Beschenkter oder Schenker unsicher ist, ob er das Geschenk dem Finanzamt melden muss prüft zuerst: Handelt es sich um ein übliches Gelegenheitsgeschenk zu einem klaren Anlass, und hält sich der Wert im Rahmen dessen, was in der eigenen Lebenssituation üblich ist? Wenn ja, entfällt die Meldepflicht.
Außerdem: Hat diese Person in den letzten zehn Jahren bereits Schenkungen erhalten, die zusammengerechnet an den Freibetrag heranreichen? Dann lieber melden, auch wenn die einzelne Zuwendung gering ist.
Wer Grundsicherungsgeld bezieht, meldet jeden Geldeingang, bei dem keine klare Zweckbindung dokumentiert ist: ein kurzes Schreiben des Schenkers mit Verwendungszweck reicht, um die Zweckbindung zu belegen. So ist der Bescheid im Zweifel angreifbar, wenn das Jobcenter trotzdem anrechnen will.
Für die Finanzamt-Meldung genügt ein formloses Schreiben an das zuständige Erbschaftsteuer-Finanzamt am Wohnsitz des Schenkers, viele Bundesländer stellen dafür Formulare bereit. Die Frist beträgt drei Monate. Wer beide Pflichten kennt und einhält, ist auf der sicheren Seite: beim Finanzamt wie beim Jobcenter.
Häufige Fragen zu Geldgeschenken und Meldepflicht
Muss ich jedes Geburtstagsgeschenk beim Finanzamt melden?
Nein. Übliche Gelegenheitsgeschenke zu Geburtstag, Hochzeit, Weihnachten oder bestandenen Prüfungen sind steuerfrei und müssen nicht gemeldet werden, solange Anlass und Wert im gesellschaftlich üblichen Rahmen liegen. Im Zweifel gilt: Wer unsicher ist, meldet lieber, denn die Meldung allein löst noch keine Steuer aus.
Kann das Jobcenter mein Geldgeschenk komplett streichen?
Es kann die Leistung für den Monat kürzen oder einstellen, in dem das Geld zugeflossen ist. Bei sehr großen Beträgen, die sich zu Vermögen ansammeln, kann das länger dauern. Wer eine klare Zweckbindung vereinbart und dokumentiert hat, hat gute Chancen auf Erfolg beim Widerspruch.
Gilt die Finanzamt-Meldepflicht auch wenn keine Steuer anfallen wird?
Ja. Das Finanzamt braucht die Meldung, um alle Schenkungen derselben Person über zehn Jahre zusammenzurechnen. Erst in der Gesamtschau zeigt sich, ob der Freibetrag überschritten wird. Eine fehlende Meldung kann im Nachhinein problematisch werden, auch wenn im Einzelfall keine Steuer fällig geworden wäre.
Quellen
Bundesgesetzgeber: Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) §§ 13, 14, 16, 30
Bundesgesetzgeber: Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) §§ 11, 11a
Bundessozialgericht: Urteil vom 17.07.2024, B 7 AS 10/23 R
Finanzverwaltung NRW: Anzeigepflicht bei Erbe und Schenkung




