2/3-Grenze geplant: Ab 2027 soll Krankengeld für viele Teilrentner wegfallen
Für viele ältere Beschäftigte ist die Teilrente bislang ein flexibles Instrument. Sie erlaubt den gleitenden Übergang in den Ruhestand, ohne die Erwerbstätigkeit vollständig aufzugeben.
Besonders attraktiv war in den vergangenen Jahren die Möglichkeit, eine sehr hohe Teilrente zu beziehen und trotzdem weiter sozialversicherungspflichtig zu arbeiten. Genau an dieser Stelle setzt eine geplante Änderung beim Krankengeld an.
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll der Krankengeldanspruch künftig entfallen, wenn die bezogene Teilrente wegen Alters mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Änderung soll ab 2027 greifen und betrifft damit vor allem Teilrentenmodelle nahe an der Vollrente.
Warum die hohe Teilrente bisher so attraktiv war
Seit dem Flexirentengesetz können Altersrentnerinnen und Altersrentner statt einer Vollrente auch eine Teilrente wählen. Diese kann grundsätzlich zwischen 10 Prozent und 99,99 Prozent der Vollrente liegen.
Wer also beispielsweise 99,99 Prozent seiner Altersrente bezieht, verzichtet nur auf einen sehr kleinen Rentenanteil. Der Unterschied zur Vollrente ist sozialrechtlich dennoch erheblich.
Beim Bezug einer Vollrente wegen Alters endet der Krankengeldanspruch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei einer Teilrente blieb dieser Anspruch bislang grundsätzlich erhalten, sofern daneben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bestand.
Das führte zu einer Gestaltungsmöglichkeit, die von der Politik nun kritisch bewertet wird. Wer nahezu die volle Altersrente bezieht und zusätzlich arbeitet, konnte im Krankheitsfall nach der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin Krankengeld erhalten.
Aus Sicht der Bundesregierung entsteht dadurch eine zusätzliche Absicherung, die nicht mehr zum Unterschied zwischen Vollrente und sehr hoher Teilrente passt.
Was die geplante 2/3-Grenze bedeutet
Die geplante Regelung setzt eine feste Schwelle. Krankengeld soll künftig nicht mehr möglich sein, wenn eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird.
Das ist ein wichtiges Detail. Nach dem Wortlaut des Gesetzentwurfs geht es nicht um jede Teilrente ab exakt zwei Dritteln, sondern um eine Teilrente, die diese Grenze überschreitet.
Damit würde sich die bisherige Strategie einer sehr hohen Teilrente deutlich verändern. Modelle mit 99,99 Prozent Teilrente wären vom geplanten Ausschluss besonders betroffen.
Wer den Krankengeldschutz behalten will, müsste die Teilrente künftig voraussichtlich so wählen, dass sie nicht mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Das würde für viele Betroffene einen spürbaren Verzicht auf laufende Rentenzahlungen bedeuten.
Wichtig ist dabei nicht allein, ob jemand weiterhin arbeitet. Auch eine fortbestehende sozialversicherungspflichtige Beschäftigung würde den Krankengeldanspruch nach der geplanten Regelung nicht retten, wenn die Teilrente die neue Grenze überschreitet.
Warum die Krankenkassen entlastet werden sollen
Der Vorschlag steht im Zusammenhang mit den Finanzproblemen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Bundesregierung will mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz die Ausgaben begrenzen und Beitragserhöhungen dämpfen.
Im Gesetzentwurf wird darauf verwiesen, dass bei einer 99,99-prozentigen Teilrente aus Sicht der Bundesregierung systemwidrige Mitnahmeeffekte entstehen können. Gemeint ist, dass ein sehr kleiner Verzicht auf die Vollrente bislang ausreichen konnte, um den Zugang zum Krankengeld offenzuhalten.
Durch einen Mindestabstand zwischen Vollrente und Teilrente soll diese Gestaltung künftig ausgeschlossen werden. Der Entwurf nennt dafür die Schwelle von mehr als zwei Dritteln der Vollrente.
Die Bundesregierung rechnet durch diese Änderung mit Einsparungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Gesetzentwurf werden dafür rund 30 Millionen Euro jährlich genannt.
Aktueller Stand: Gesetz ist noch nicht endgültig beschlossen
Wichtig ist der aktuelle Verfahrensstand: Die geplante Zwei-Drittel-Grenze ist noch kein geltendes Recht. Sie steht im Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 29. April 2026 beschlossen. Am 12. Juni 2026 wurde das Vorhaben in erster Lesung im Bundestag beraten und im Bundesrat im ersten Durchgang behandelt.
Damit ist das Verfahren weiter als bei einem bloßen Referentenentwurf. Es ist aber noch nicht abgeschlossen.
Nach aktuellen Berichten wurde die zweite und dritte Lesung im Bundestag auf den 10. Juli 2026 verschoben. Hintergrund sind weitere Beratungen nach der Sachverständigenanhörung.
Für Betroffene bedeutet das: Die Änderung kann im parlamentarischen Verfahren noch angepasst werden. Wer bereits mit einer hohen Teilrente plant oder eine 99,99-Prozent-Teilrente nutzt, sollte die weitere Entwicklung dennoch genau verfolgen.
Welche Versicherten besonders betroffen wären
Betroffen wären vor allem Menschen, die bereits eine Altersrente beziehen, aber weiterhin arbeiten. Dazu gehören Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze ebenso wie Personen, die eine vorgezogene Altersrente als Teilrente nutzen.
Besonders relevant ist die Änderung für alle, die bislang eine sehr hohe Teilrente gewählt haben. Genau diese Gruppe konnte bisher fast die volle Altersrente beziehen und gleichzeitig den Krankengeldanspruch offenhalten.
Für Menschen mit gesundheitlichen Risiken kann die geplante Änderung erhebliche Folgen haben. Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kann Krankengeld eine wichtige Einkommenssicherung sein.
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Fällt dieser Schutz weg, bleibt im Krankheitsfall nur die Rente und gegebenenfalls anderes Einkommen. Wer auf das Arbeitseinkommen angewiesen ist, kann dadurch eine deutliche Lücke bekommen.
Die Regelung würde allerdings nicht bedeuten, dass Teilrente und Krankengeld generell unvereinbar werden. Wer eine Teilrente bezieht, die nicht mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt, soll den Krankengeldanspruch grundsätzlich behalten können, sofern auch die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Übersicht: Was sich ändern soll
| Situation | Geplante Folge beim Krankengeld |
| Vollrente wegen Alters | Kein Anspruch auf Krankengeld |
| Teilrente wegen Alters von höchstens zwei Dritteln der Vollrente | Krankengeldanspruch soll grundsätzlich möglich bleiben, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind |
| Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente | Krankengeldanspruch soll ab 2027 entfallen |
| Sehr hohe Teilrente, etwa 99,99 Prozent | Dieses Modell würde den Krankengeldschutz voraussichtlich nicht mehr sichern |
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Für Beschäftigte im Rentenalter wird die Wahl der Teilrentenhöhe künftig wichtiger. Bisher konnte eine Teilrente nahe der Vollrente attraktiv sein, weil sie Rentenbezug, Weiterarbeit und Krankengeldschutz verbinden konnte.
Sollte die neue Regel kommen, wäre dieser Vorteil bei hohen Teilrenten weitgehend beendet. Wer den Krankengeldanspruch erhalten will, müsste stärker prüfen, ob eine niedrigere Teilrente finanziell tragbar ist.
Vor einer Entscheidung über eine Teilrente sollten Betroffene mehrere Fragen prüfen. Wie hoch wäre die Teilrente, wenn sie nicht mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt?
Wie wichtig ist der Krankengeldschutz angesichts der eigenen Erwerbstätigkeit und Gesundheit? Und wie groß wäre der finanzielle Unterschied zwischen einer niedrigeren Teilrente mit Krankengeldschutz und einer höheren Teilrente ohne diesen Schutz?
Besonders vorsichtig sollten Personen sein, die weiterhin in größerem Umfang arbeiten und auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Bei längerer Krankheit kann der Wegfall von Krankengeld spürbare Einkommenslücken verursachen.
Eine Beratung bei der Deutschen Rentenversicherung, der Krankenkasse oder einer unabhängigen Sozialrechtsberatung kann helfen, die eigene Situation richtig einzuordnen.
Auch andere Krankengeld-Regeln sollen verschärft werden
Der Gesetzentwurf enthält nicht nur die geplante Grenze für Teilrentnerinnen und Teilrentner. Auch an anderen Stellen beim Krankengeld will die Bundesregierung ansetzen.
So sollen unter anderem Fristen im Zusammenhang mit Reha- und Rentenanträgen verkürzt werden. Krankenkassen sollen Versicherte schneller dazu auffordern können, entsprechende Anträge zu stellen.
Für Betroffene ist das deshalb wichtig, weil Krankengeld künftig noch stärker mit Fragen rund um Reha, Erwerbsminderung und Altersrente verknüpft werden könnte. Wer eine Aufforderung der Krankenkasse erhält, sollte Fristen deshalb sehr ernst nehmen.
Ein kurzer Praxisfall
Ein 67-jähriger Arbeitnehmer bezieht bereits Altersrente, arbeitet aber weiter in Teilzeit. Bisher entscheidet er sich für eine 99,99-Prozent-Teilrente, weil er dadurch fast die volle Rente erhält und trotzdem den Krankengeldanspruch behalten kann.
Nach sechs Wochen Krankheit könnte bislang Krankengeld relevant werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Gerade bei längerer Arbeitsunfähigkeit kann das den Einkommensverlust deutlich abfedern.
Ab 2027 könnte dieses Modell nach der geplanten Regelung anders bewertet werden. Da die Teilrente deutlich über zwei Dritteln der Vollrente liegt, würde der Krankengeldanspruch entfallen.
Der Arbeitnehmer müsste dann abwägen, ob er eine niedrigere Teilrente wählt oder auf den Krankengeldschutz verzichtet. Diese Entscheidung hängt stark davon ab, wie hoch das Arbeitseinkommen ist und wie wichtig die Absicherung im Krankheitsfall bleibt.
Fragen und Antworten zur geplanten 2/3-Regel bei Teilrenten
Was besagt die geplante 2/3-Regel beim Krankengeld?
Die Regel sieht vor, dass der Anspruch auf Krankengeld entfällt, wenn eine Teilrente wegen Alters von mehr als zwei Dritteln der Vollrente bezogen wird. Damit würde eine Grenze eingeführt, die sich an der Höhe der gewählten Teilrente orientiert.
Ab wann soll die neue Regelung gelten?
Nach aktuellem Stand soll die Änderung ab 2027 greifen. Voraussetzung ist aber, dass das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen wird und die Regelung in dieser Form in Kraft tritt.
Ist die Änderung schon beschlossen?
Nein. Der Gesetzentwurf wurde zwar bereits vom Bundeskabinett beschlossen und im Bundestag sowie im Bundesrat beraten, das Gesetz ist aber noch nicht endgültig verabschiedet.
Wer ist von der Änderung besonders betroffen?
Betroffen wären vor allem Menschen, die eine Altersrente als sehr hohe Teilrente beziehen und daneben weiterarbeiten. Besonders betroffen wären Modelle mit nahezu voller Rente, etwa 99,99 Prozent.
Gibt es weiterhin Krankengeld bei einer Teilrente?
Ja, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wenn die Teilrente nicht mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt, soll der Krankengeldanspruch grundsätzlich weiterhin möglich sein.
Was sollten Betroffene jetzt tun?
Wer eine Teilrente plant oder bereits bezieht, sollte die Entwicklung aufmerksam verfolgen. Sinnvoll ist es, verschiedene Rentenhöhen durchzurechnen und deren Auswirkungen auf das Einkommen im Krankheitsfall zu prüfen.
Quellen
Bundesministerium für Gesundheit: GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, laufendes Gesetzgebungsverfahren.
Deutscher Bundestag: Drucksache 21/6130, Gesetzentwurf der Bundesregierung zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz.
Deutscher Bundestag: Informationen zur Beratung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes.
Deutsches Ärzteblatt: Bericht zur Verschiebung der zweiten und dritten Lesung auf den 10. Juli 2026.




