Hartz IV Bezieher im als Ersatz-Zivildienstleistende? CDU Sozialexperten lassen Arbeitsdienst im Pflegebereich prüfen
16.04.2011
Wenn immer eine Lücke entsteht, sollen Hartz IV Bezieher als kostenlose Reserve herhalten. Wie nun bekannt wurde, lassen CDU Politiker „prüfen“, ob Bezieher des Arbeitslosengeldes II (Hartz IV) zu „gemeinnützigen Tätigkeiten“ herangezogen werden können. Denn durch die Aussetzung der Wehrwehrpflicht zum ersten Juni 2011 fällt auch der Zivildienst weg. Ginge es nach dem Willen der Unionspolitiker, sollen Hartz IV Bezieher zum Arbeitsdienst herangezogen werden, natürlich unentgeltlich. Wer sich weigert, dem könnten Sanktionen drohen, ähnlich wie bei den sogenannten Ein-Euro-Jobs oder der Bürgerarbeit.
Nach Informationen der Zeitung „BILD“ haben die CDU Experten für Soziales, Carsten Linnemann und Peter Tauber bereits den Wissenschaftlichen Dienst des Bundestages beauftragt, um einen solchen Arbeitszwangsdienst rechtlich zu prüfen. So sagte der Linnemann gegenüber der Bild: „Es darf keine Denkverbote geben. Hartz IV-Beziehern sollte zugemutet werden können, auch in Alten-, Pflegeheimen und Krankenhäusern zu arbeiten, um mögliche personelle Engpässe zu überbrücken.“
Unterstützung für den Vorschlag bekamen die Bundestagsabgeordneten auch aus den eigenen Reihen. So sagte der Vorsitzende der Senioren-Union, „Ich begrüße den Vorstoß der Kollegen aus der Fraktion. Selbstverständlich muss Hartz IV-Empfängern zugemutet werden können, auch im sozialen Bereich zu arbeiten“.
So soll der Pflegenotstand nicht etwa durch Schaffung von neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen minimiert werden, sondern durch einen Arbeitsdienst von Hartz IV Beziehern. Durch den Wegfall der Wehrpflicht fehlen insgesamt 35.000 Zivildienstleistende pro Jahr in Deutschland. Noch ist unklar, ob sich ein solcher Arbeitsdienst durchsetzen lässt, denn dieser verstößt eklatant gegen das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in dem "Zwangsarbeit" verboten ist. (sb)
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
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