LINKE fordert Fristverlängerung bei Bildungspaket: Bedürftigen Kindern droht Verlust von 108 Euro – Informationsbedarf ist riesig!
17.04.2011
„DIE LINKE. Fraktion im Regionalverband sieht sich in ihrer Kritik bestätigt, dass mangelnde Informationen und der hohe bürokratische Aufwand, das Bildungspaket zu einer Farce werden lassen“, erklärt die jugendpolitische Sprecherin Dagmar Trenz. Nach jüngsten Presseveröffentlichungen haben bisher nur zwei Prozent der Anspruchsberechtigten bundesweit einen Antrag auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gestellt. Deshalb fordert DIE LINKE jetzt die Frist für rückwirkende Anträge um einen Monat auf den 31. Mai zu verlängern und damit eine Angleichung an die jetzt schon gültige Regelung für Familien, die Kinderzuschlag erhalten oder Wohngeld beziehen.
Gerade mal zwei Wochen verblieben Familien, die Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld beziehen, um die Ansprüche ihrer Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen für die Monate Januar bis März rückwirkend geltend zu machen. Erschwerend käme hinzu, dass mit den Osterferien die Familien jetzt noch schwerer zu erreichen seien. Ihnen drohe der Verlust von 108 Euro pro anspruchsberechtigtem Kind, so Mike Botzet, Mitglied des Sozialausschusses. Für die Auszahlungen der Leistung müssten keine Nachweise erbracht werden (§ 77 Abs. 11 SGB II).
Die LINKEN im Schloss forderten zudem die Verwaltung des Regionalverbandes dringend auf, ihrer Informationspflicht nachzukommen. So müssten grundlegende Informationen, Musteranträge und Kontaktadressen sowie einige Links mit weiterführenden Hinweisen auf der Webseite des Regionalverbandes veröffentlicht werden. Die Tücken des Gesetzes steckten nun mal im Detail, so gelte das Bildungspaket bis zum 25. Lebensjahr, das sogenannte Teilhabepaket aber nur bis zum 18. Lebensjahr. Sinnvoll seien auch Infomaterialien in verschiedenen Sprachen insbesondere auf Russisch und in Türkisch, um auch Eltern mit nichtdeutscher Muttersprache besser zu erreichen. (pm)
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