Bürgergeld: Experten warnen, diese Gruppe trifft die neue Grundsicherung ab Juli besonders hart

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Das Bürgergeld wird abgelöst. Ab 1. Juli 2026 tritt schrittweise die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende in Kraft. Der Name ändert sich, die Regeln werden strenger, und die Jobcenter bekommen mehr Möglichkeiten, Mitwirkung einzufordern.

Über die konkreten Folgen der neuen Grundsicherung diskutierten Wissenschaftler, eine Jobcenter-Geschäftsführerin und eine Vertreterin des Bundesarbeitsministeriums bei einer Fachveranstaltung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung.

Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, kurz IAB, hatte am 30. April 2026 zur Veranstaltung „Wissenschaft trifft Praxis: Was kommt nach dem Bürgergeld?“ eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage, ob die neue Grundsicherung eine Rückkehr zu Hartz IV, eine Korrektur des Bürgergeldes oder nur eine weitere Reparatur an einem ohnehin ständig veränderten System ist.

Die neue Grundsicherung ist kein Systembruch

Prof. Georg Cremer, früherer Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, meinte, weder das Bürgergeld noch seine Ablösung hätten das System grundsätzlich neu erfunden.

Wenn Cremer sagt, die neue Grundsicherung sei „nicht die Radikalveränderung“, bezieht er sich auf den Kern des SGB II. Weiterhin gilt: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten existenzsichernde Leistungen, müssen aber an ihrer Eingliederung in Arbeit mitwirken. Das Jobcenter bleibt zuständig für Beratung, Vermittlung, Förderung und Leistungsauszahlung.

Konkret ändert sich also nicht das Grundmodell, sondern die Gewichtung. Das Bürgergeld hatte stärker auf Vertrauen, Qualifizierung und eine weniger konfrontative Zusammenarbeit gesetzt. Die neue Grundsicherung verschiebt den Akzent wieder stärker auf Verbindlichkeit, Erreichbarkeit und Sanktionen.

Cremer kritisiert deshalb vor allem die politische Zuspitzung. In der öffentlichen Debatte werde so getan, als werde ein völlig neues System geschaffen. Tatsächlich werden bekannte Instrumente verschärft, neu sortiert oder praxistauglicher gemacht. Gerade deshalb wird es für Betroffene wichtig, die konkreten Änderungen zu kennen.

Was sich bei Terminen und Meldepflichten ändert

Eine der wichtigsten Änderungen betrifft Termine im Jobcenter. Die Reform sieht ein strengeres Stufenmodell vor, wenn Leistungsberechtigte wiederholt nicht erscheinen und keinen wichtigen Grund nennen.

Nach der neuen Logik bleibt das erste Meldeversäumnis zunächst folgenlos. Ab dem zweiten versäumten Termin kann aber eine Kürzung greifen. Wer dreimal hintereinander nicht erscheint, riskiert im letzten Schritt sogar den vollständigen Wegfall des Leistungsanspruchs wegen Nichterreichbarkeit. Das kann dann nicht nur den Regelbedarf, sondern auch Unterkunftskosten und Krankenversicherung betreffen.

Auf diese Änderung beziehen sich mehrere Aussagen der Fachleute. Elena Zavlaris, Geschäftsführerin des Jobcenters Berlin Tempelhof-Schöneberg, spricht vom „Handwerkszeug“, das Jobcenter jetzt bekommen sollen.

Zavlaris macht aber zugleich deutlich: Ein Termin wird nicht deshalb wahrgenommen, weil im Gesetz ein neuer Paragraf steht. Entscheidend ist, ob die Abläufe in den Jobcentern funktionieren, ob Schreiben verständlich sind, ob Mitarbeitende rechtzeitig reagieren können und ob sie zwischen Verweigerung und Überforderung unterscheiden.

Der Kooperationsplan wird verbindlicher

Auch der Kooperationsplan bleibt erhalten, wird aber stärker mit verbindlichen Folgen verknüpft. Künftig soll der Kooperationsplan weiterhin individuelle Angebote enthalten: Beratung, Vermittlung, Qualifizierung, Unterstützung bei gesundheitlichen oder sozialen Problemen.

Kommen Leistungsberechtigte den vereinbarten Schritten aber nicht nach, kann das Jobcenter die Mitwirkung durch Verwaltungsakte rechtsverbindlich machen. Dann steht nicht mehr nur eine gemeinsame Absprache im Raum, sondern eine behördliche Entscheidung mit Rechtsfolgenbelehrung. Wer dagegen verstößt, riskiert Leistungsminderungen.

Wenn Prof. Ute Klammer sagt, die Reform verschiebe die Grundlogik wieder stärker in Richtung „Aktivierung und Verbindlichkeit“, bezieht sie sich genau auf diese Entwicklung. Das Bürgergeld sollte Vertrauen stärken. Die neue Grundsicherung setzt darauf, Pflichten formal durchzusetzen.

Vermittlung in Arbeit bekommt wieder mehr Vorrang

Ein weiterer konkreter Reformpunkt ist der Vermittlungsvorrang. Das Jobcenter prüft stärker, ob eine schnelle Vermittlung in Arbeit möglich ist. Erst wenn das nicht erfolgversprechend ist, kommen Qualifizierung, Weiterbildung oder andere Förderwege in Betracht.

Das Bürgergeld hatte Weiterbildung und nachhaltige Integration stärker betont. Menschen sollten nicht möglichst schnell in irgendeine kurzfristige Beschäftigung gedrängt werden, sondern nach Möglichkeit durch Qualifizierung dauerhaft bessere Chancen erhalten.

Klammer sagt, beim Bürgergeld seien sozialpolitische Ziele teilweise erreicht worden: mehr Fokus auf Qualifizierung, mehr Vertrauen, weniger Druck und bessere Absicherung. Nicht erreicht worden sei aber die schnellere und bessere Arbeitsmarktintegration.

Die neue Grundsicherung verschiebt die Antwort wieder in Richtung schnellerer Arbeitsaufnahme.

Warum das Bürgergeld nicht fair bewertet wurde

IAB-Direktor Prof. Bernd Fitzenberger widerspricht einer einfachen Erklärung. Die schwache Arbeitsmarktintegration nach Einführung des Bürgergeldes lag nach seiner Einschätzung vor allem an der schlechten Konjunktur. Menschen mit Vermittlungshemmnissen trifft eine schwache Wirtschaft besonders hart.

Mit Vermittlungshemmnissen sind keine persönlichen Defizite gemeint, sondern reale Hürden: Krankheit, psychische Belastungen, fehlende Sprachkenntnisse, Schulden, fehlende Kinderbetreuung, lange Arbeitslosigkeit, geringe Qualifikation oder instabile Wohnverhältnisse. Wenn Betriebe weniger einstellen, trifft das zuerst diejenigen, die ohnehin schlechtere Chancen haben.

Wenn Fitzenberger sagt, man habe „vielleicht gar nicht das eigentlich intendierte Bürgergeld gesehen“, meint er: Die Reform konnte unter ungünstigen Bedingungen kaum zeigen, ob ihr Ansatz funktioniert. Die Wirtschaft schwächelte, die Jobcenter waren finanziell und organisatorisch belastet, und fördernde Elemente kamen nicht so an, wie sie geplant waren.

Arbeitsmarktintegration hängt ab von offenen Stellen, regionaler Wirtschaftsstruktur, Qualifizierung, Gesundheit und der Ausstattung der Jobcenter.

Sanktionen werden schärfer, lösen aber nicht das Grundproblem

Die neue Grundsicherung bringt härtere Folgen bei Pflichtverletzungen. Wer eine zumutbare Arbeit verweigert, eine Maßnahme abbricht oder Bewerbungsbemühungen nicht erfüllt, muss mit stärkeren Leistungsminderungen rechnen. Auch wiederholte Meldeversäumnisse werden deutlich härter behandelt.

Das ist der Punkt, auf den sich Cremer, Klammer, Zavlaris und Fitzenberger jeweils aus unterschiedlicher Perspektive beziehen. Zavlaris sieht darin ein notwendiges Instrument für Fälle willentlicher Verweigerung. Klammer sieht eine Rückverschiebung hin zu Aktivierung. Cremer warnt vor Fehlanwendung. Fitzenberger hält Sanktionen zwar für einen Teil des Systems, aber nicht für den zentralen Hebel nachhaltiger Integration.

Gerade diese Unterscheidung ist wichtig. Sanktionen schaffen keine Kinderbetreuung, heilen keine Depression, bauen keine Sprachkenntnisse auf und ersetzen keine Weiterbildung. Wer nur kürzt, ohne Hindernisse zu bearbeiten, produziert häufig keinen Arbeitsplatz, sondern Angst, Rückzug und neue Verwaltungsverfahren.

Fitzenbergers Satz „Die beste Sanktion ist die, die nicht erteilt wird“ zielt deshalb auf Prävention. Ein gutes Jobcenter setzt nicht zuerst auf Kürzung, sondern auf klare Kommunikation, passende Angebote, realistische Pflichten und schnelle Hilfe. Sanktionen sollen dann möglichst gar nicht nötig werden.

Vulnerable Menschen geraten besonders unter Druck

Cremer warnt vor einem konkreten Risiko: Strengere Sanktionen können vulnerable Menschen treffen. Gemeint sind Personen, die zwar formal Termine wahrnehmen oder Schreiben beantworten müssten, tatsächlich aber wegen psychischer Erkrankungen, Krisen, Wohnungslosigkeit, Suchtproblemen, Gewalterfahrungen oder Überforderung kaum dazu in der Lage sind.

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Sein Beispiel ist sehr konkret. Manche Menschen brauchen einen „Schubs“, damit sie ihren Pflichten nachkommen. Andere geraten in Panik, wenn Post vom Amt kommt. Für beide Gruppen dieselbe harte Standardreaktion zu wählen, wäre sozialpolitisch blind und rechtlich riskant.

Diese Warnung bezieht sich direkt auf die neuen Sanktions- und Nichterreichbarkeitsregeln. Wenn das Jobcenter nicht genau prüft, warum jemand nicht erscheint, kann aus Verbindlichkeit schnell Existenzgefährdung werden. Gerade bei psychisch belasteten Menschen kann der Druck dazu führen, dass sie sich noch stärker zurückziehen.

Deshalb fordert Cremer ausreichende Ressourcen und gut geschultes Personal. Die Jobcenter müssen im Einzelfall prüfen, ob wirklich Verweigerung vorliegt oder ob Krankheit, Angst, Überforderung oder fehlende Unterstützung der Grund sind. Genau hier entscheidet sich, ob die Reform fair angewendet wird.

Kinderbetreuung und Vollzeitpflicht werden strenger bewertet

Die neue Grundsicherung schärft auch die Erwartungen an Erwerbsarbeit. Wer arbeiten kann, soll seine Arbeitskraft im maximal zumutbaren Umfang einsetzen. Besonders Alleinstehende müssen damit rechnen, stärker auf Vollzeit verwiesen zu werden, wenn keine gesundheitlichen oder familiären Gründe entgegenstehen.

Auch bei Eltern wird der Maßstab strenger. Wer Kinder betreut, kann früher als bisher für Erwerbsarbeit oder Eingliederungsmaßnahmen herangezogen werden. Die politische Begründung lautet: Arbeitsaufnahme soll früher vorbereitet werden, und Erwerbsanreize sollen gestärkt werden.

Für Betroffene bedeutet das aber: Betreuungssituation, Schulzeiten, Kita-Platz, Gesundheit des Kindes und tatsächliche Vereinbarkeit müssen konkret vorgetragen werden. Wer eine Maßnahme oder Arbeitsaufnahme wegen Kinderbetreuung nicht leisten kann, sollte dies nicht allgemein behaupten, sondern mit Nachweisen belegen.

Auf diese Verschärfung bezieht sich Kaisers Aussage zur neuen Balance von Förderung und Anforderungen. Das Bundesarbeitsministerium stellt die Reform als Neujustierung von Solidarität und Eigenverantwortung dar. Praktisch heißt das: Unterstützung bleibt, aber das Jobcenter darf stärker prüfen, ob und in welchem Umfang Erwerbsarbeit verlangt werden kann.

Vermögen, Vermieter und Missbrauchskontrolle rücken stärker in den Blick

Die Reform betrifft nicht nur Termine und Sanktionen. Auch Vermögen und Kontrollinstrumente werden neu geregelt. Die bisherige Karenzzeit beim Vermögen wird abgeschafft. Stattdessen soll die Höhe des Schonvermögens stärker an das Lebensalter gekoppelt werden.

Für Betroffene bedeutet das: Vermögen wird früher relevant. Wer einen Antrag stellt, muss damit rechnen, dass das Jobcenter vorhandenes Vermögen genauer prüft. Entscheidend bleibt, ob das Vermögen geschützt ist oder verwertet werden muss.

Neu gestärkt werden auch Auskunftspflichten Dritter. Vermieter können stärker verpflichtet werden, Angaben zu Miethöhe, Dauer des Mietverhältnisses, Nutzerzahl und Abrechnungsmodalitäten zu machen. Bei Pflichtverstößen drohen Bußgelder.

Wenn Zavlaris von „Systemspielern“ spricht, bezieht sie sich auf solche Konstellationen: Fälle, in denen Leistungsbezug, Mietverhältnisse, Arbeitgeberangaben oder Trägerstrukturen gezielt genutzt werden, um Leistungen unrechtmäßig zu erhalten. Sie betont zwar, dass es dazu keine genauen Zahlen gebe. Zugleich sieht sie darin ein praktisches Problem, das die öffentliche Wahrnehmung des Systems stark beeinflusst.

Erwerbsanreize: Warum es keinen einfachen Ausweg gibt

Fitzenberger weist auf einen Zielkonflikt hin, der in der politischen Debatte oft verschwindet. Höhere Arbeitsanreize bei niedrigem Einkommen bedeuten zwangsläufig geringere Anreize bei etwas höherem Einkommen.

Gemeint ist: Wenn der Staat Menschen mit sehr niedrigem Einkommen stärker unterstützt, damit sich Arbeit lohnt, muss diese Unterstützung irgendwann wieder auslaufen. Genau in diesem Auslaufbereich entstehen aber neue Belastungen. Jeder zusätzliche Euro Lohn kann dann dazu führen, dass Leistungen sinken.

Deshalb gibt es keinen einfachen Zaubertrick. Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Steuern und Sozialabgaben greifen ineinander. Wer an einer Stelle die Anreize verbessert, kann an anderer Stelle neue Bruchkanten schaffen.

Hier knüpft Kaisers Hinweis auf ein einheitliches Leistungsgesetz an. Sie betont, dass man nicht nur das SGB II betrachten könne. Auch Kinderzuschlag und Wohngeld müssten einbezogen werden. Langfristig sollen diese Leistungen perspektivisch zusammengeführt werden, damit das System einfacher, digitaler und weniger widersprüchlich wird.

Was Betroffene jetzt konkret tun sollten

Wer Bürgergeld bezieht, sollte die neue Grundsicherung nicht als bloße Umbenennung unterschätzen. Termine beim Jobcenter werden wichtiger. Wer verhindert ist, sollte sofort reagieren, den Grund mitteilen und Nachweise sichern. Krankheit, fehlende Kinderbetreuung, ein Notfall oder psychische Überforderung müssen möglichst konkret belegt werden.

Auch der Kooperationsplan sollte nicht beiläufig unterschrieben oder ignoriert werden. Entscheidend ist, ob die vereinbarten Schritte realistisch sind. Wer gesundheitliche Einschränkungen, Pflegeaufgaben, Schuldenprobleme, Suchtprobleme oder fehlende Sprachkenntnisse hat, sollte diese Hindernisse früh benennen und Unterstützung verlangen.

Bei Bescheiden gilt weiterhin: Wer eine Kürzung, Aufhebung, Erstattung oder Ablehnung für falsch hält, kann Widerspruch einlegen. Die Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Bei existenzgefährdenden Kürzungen kann zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht notwendig sein.

Wichtig ist auch: Sanktionen dürfen nicht automatisch verhängt werden. Das Jobcenter muss den Einzelfall prüfen. Es muss wichtige Gründe berücksichtigen, den Sachverhalt aufklären und rechtliches Gehör gewähren. Gerade vulnerable Menschen sollten sich früh Hilfe holen, etwa bei Sozialberatungsstellen, Erwerbsloseninitiativen, Sozialverbänden oder Fachanwälten für Sozialrecht.

Die Reform entscheidet sich im Alltag der Jobcenter

Alle Beteiligten der IAB-Veranstaltung laufen auf denselben Punkt zu: Die neue Grundsicherung wird nicht allein im Gesetz entschieden. Sie wird in den Jobcentern entschieden. Dort zeigt sich, ob die Reform nur mehr Druck erzeugt oder ob sie tatsächlich zu besserer Unterstützung und nachhaltiger Arbeit führt.

Zavlaris betont die Handhabbarkeit. Cremer fordert Ressourcen und Augenmaß. Klammer verweist auf Arbeitsmarkt, Qualifizierung und Rahmenbedingungen. Fitzenberger warnt davor, Sanktionen zu überschätzen und strukturelle Probleme zu unterschätzen.

Für Betroffene heißt das: Die Regeln werden härter, aber sie bleiben überprüfbar. Wer mitwirkt, Nachweise sichert und falsche Bescheide angreift, ist nicht rechtlos. Wer überfordert ist, braucht nicht mehr Druck, sondern passende Unterstützung. Genau daran wird sich die neue Grundsicherung messen lassen müssen.

Quellen

Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Wissenschaft trifft Praxis: Was kommt nach dem Bürgergeld?, IAB-Forum, 17. Juni 2026.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung.