Mahnwache gegen die Neue Grundsicherung: Am 1. Juli 2026 in Düsseldorf

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Der Sozialaktivist und Betroffene Thomas Wasilewski aus Mönchengladbach ist bekannt dafür, dass er für einen menschenwürdigen Sozialstaat kämpft. Wasilewski ist überzeugter Christ, parteilos, Mitglied von ver.di und des SoVD sowie ehrenamtlicher Mitarbeiter der Tafel e.V. Mönchengladbach. Zudem engagiert er sich in Mönchengladbach im Bündnis für Menschenwürde und Arbeit.

Jetzt organisiert er eine Mahnwache gegen die Verschärfungen für Leistungsberechtigte durch die Neue Grundsicherung. Diese Mahnwache findet am 1. Juli 2026 von 10 bis 13 Uhr vor dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf statt.

Warum eine Mahnwache gegen die Neue Grundsicherung?

Auch gegen-hartz.de gab er ein Interview über die blanke Not, in der viele Hilfebedürftige im Bürgergeld überleben müssen. Die Neue Grundsicherung bringt jetzt noch härtere Einschnitte in das Leben dieser Menschen, die am Existenzminimum stehen, und Wasilewski organisiert deshalb die Mahnwache.

Rechtlose Arbeitskräfte als Geschenk an die Arbeitgeber

Wasilewskis Motto ist „Neue Grundsicherung. Die industrielle Reservearmee wird gehalten, damit Löhne fallen“. Damit legt er den Finger auf den Punkt, den wir bei gegen-hartz.de während der Hartz-IV Gesetzgebung kritisierten, und den die Neue Grundsicherung wieder einführt.

Der Vermittlungsvorrang wird wieder eingeführt. Statt Menschen nachhaltig und würdig wieder in den Allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren, müssen Leistungsberechtigte jeden Job annehmen oder werden unter das Existenzminimum gekürzt.

Arbeitgeber bekommen so Arbeitskräfte auf dem Silbertablett serviert, und wenn die Betroffenen dies kritisch sehen oder Mitsprache einfordern, drohen ihnen Strafen.

“Totalverweigerer” als trojanisches Pferd

Die Sanktionen gegen angebliche “Arbeitsverweigerer” dienen folglich dazu, Arbeitsrechte auszuhebeln und richten sich ebenso gegen Arbeitssuchende wie gegen Erwerbstätige.

Denn eine weitgehend entrechtete “Reserve” erleichtert es Arbeitgebern Druck auf Erwerbstätige auszuüben, Löhne zu drücken und diese in miserable Arbeitsverhältnisse zu pressen.

Missbrauchs-Erzählung der Regierung trifft die Mehrheit der Betroffenen

Wasilewski schreibt: „Die gesellschaftliche Debatte scheint weitgehend verstummt zu sein, obwohl die Reform für hunderttausende Menschen erhebliche Konsequenzen haben wird. Wer auf staatliche Transferleistungen angewiesen ist, gerät künftig stärker unter Druck.“

Während die Bundesregierung die Verschärfungen als notwendige Maßnahmen gegen angeblichen Missbrauch darstelle, träfen sie in Wirklichkeit die große Mehrheit der Betroffenen statt die wenigen „schwarzen Schafe“.

Es handle sich, laut Professor Christoph Butterwegge, um einen sozialpolitischen Kurswechsel, der Erwerblose und Menschen in prekären Lebenslagen stärker kontrolliere und sanktioniere, anstatt sie nachhaltig zu unterstützen.

Was die Mahnwache erreichen will: Den Betroffenen eine Stimme geben

Die Mahnwache solle einen Raum schaffen, um die sozialen Folgen dieser Reform öffentlich zu diskutieren. Im Mittelpunkt stünden die Stimmen der Betroffenen selbst. Es solle sichtbar gemacht werden, welche Auswirkungen die neue Gesetzgebung auf das Leben von Menschen haben werde, die ohnehin über keinerlei gesellschaftliche und politische Einflussmöglichkeiten verfügten.

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Wer mitmacht: Erwerbslose, Gewerkschaft und Abgeordnete unterstützen die Aktion

Laut Wasilewski unterstützten arbeitslose Menschen, Studierende und Mitglieder des ver.di-Landeserwerbslosenausschusses Nordrhein-Westfalen die Aktion. Die Teilnahme zugesagt hätten zudem die Landtagsabgeordnete Lena Teschlade, die Bundestagsabgeordneten Sara Nanni und Cansin Köstürk sowie Pater Wolfgang, der Leiter der Armenküche in Düsseldorf.

Häufige Fragen zur Neuen Grundsicherung und zur Mahnwache

Was ändert sich mit der Neuen Grundsicherung konkret?

Aus dem Bürgergeld wird das „Grundsicherungsgeld“, rechtlich weiterhin im SGB II verankert. Der Bundestag beschloss die Umgestaltung am 5. März 2026, der Bundesrat billigte sie am 27. März 2026; der Großteil der Regeln gilt ab dem 1. Juli 2026.

Inhaltlich kehrt der Gesetzgeber zum strengen Vermittlungsvorrang zurück: Bevor eine Qualifizierung in Betracht kommt, prüft das Jobcenter zuerst die direkte Vermittlung in Arbeit.

Zugleich fällt die bisherige einjährige Vermögens-Karenzzeit weg – das Schonvermögen wird stattdessen nach Altersstufen gestaffelt –, der Schutz bei den Unterkunftskosten greift früher nur noch eingeschränkt, und Eltern müssen dem Arbeitsmarkt bereits ab dem vollendeten 14. Lebensmonat des Kindes zur Verfügung stehen statt wie bisher ab dem dritten Geburtstag.

Wie scharf fallen die neuen Sanktionen aus?

Pflichtverletzungen können künftig schneller und härter zu Kürzungen führen: Bei vollständiger Verweigerung einer “zumutbaren Arbeit” ist die Streichung sämtlicher Geldleistungen möglich, die Unterkunftskosten sollen in solchen Fällen direkt an den Vermieter überwiesen werden.

Erste verschärfte Sanktionsregeln gelten bereits seit April 2026, also vor dem eigentlichen Start am 1. Juli. Weil der Regelsatz für Alleinstehende 2026 unverändert bei 563 Euro liegt (Nullrunde), wiegt jede Kürzung schwerer als zuvor. Ob die Komplettstreichung samt Miete verfassungskonform ist, ist mit Blick auf das Sanktionsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019 umstritten.

Was können Betroffene tun, wenn sie sanktioniert werden?

Wer einen Sanktions- oder Kürzungsbescheid erhält, kann innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen – die Frist steht im Bescheid. Droht durch eine vollständige Kürzung die Existenzgefährdung oder gar Wohnungslosigkeit, lässt sich zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

Bei der Einschätzung der Erfolgsaussichten und der Formulierung helfen Sozialverbände, unabhängige Beratungsstellen und Fachanwältinnen für Sozialrecht. Wer das nicht weiß und die Frist verstreichen lässt, akzeptiert den Bescheid – auch dann, wenn er angreifbar war.

Muss ich zur Mahnwache angemeldet sein, um teilzunehmen?

Eine öffentliche Mahnwache ist eine offene Versammlung; Betroffene, Angehörige und Unterstützende können ohne Anmeldung dazukommen. Wer eigene Erfahrungen mit dem Jobcenter oder der Reform schildern will, findet hier den Raum dafür – genau das ist erklärtes Ziel der Veranstaltung.

Wer nicht nach Düsseldorf reisen kann, kann das Anliegen über Sozialverbände wie SoVD und VdK oder die örtlichen Erwerbslosenausschüsse von ver.di weitertragen.

Quellen

Deutscher Bundestag: Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: FAQ – Gesetz zur Umgestaltung der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesregierung: Bürgergeld wird zur neuen Grundsicherung