BU-Rente: 80 Prozent vom Lohn sind oft zu wenig

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BU-Rente: Warum 80 Prozent vom Nettogehalt im Ernstfall zu wenig sein können

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung soll verhindern, dass auf eine schwere Erkrankung der Absturz folgt. Doch ein Vertrag allein genügt nicht: Ist die vereinbarte Rente zu niedrig, bleibt trotz Versicherung eine monatliche Lücke.

Die verbreitete Empfehlung, 80 Prozent des bisherigen Nettogehalts abzusichern, ersetzt deshalb keine persönliche Bedarfsrechnung.

Wie knapp viele Menschen kalkulieren, zeigt eine im September 2026 veröffentlichte Auswertung auf Anfrage von Finanztip beim Analysehaus Franke und Bornberg: Danach beträgt die durchschnittlich versicherte BU-Rente lediglich 1.337 Euro monatlich. Für Menschen, die daraus ihren gesamten Lebensunterhalt finanzieren müssen, kann das deutlich zu wenig sein.

Die Versicherung zahlt – und trotzdem reicht das Geld nicht

Auch die tatsächlich gezahlten Leistungen fallen häufig niedrig aus. In der BU-Leistungspraxisstudie 2026 von Franke und Bornberg lag die durchschnittliche monatliche Rente für die untersuchten Leistungsfälle des Jahres 2024 bei Frauen bei 845 Euro und bei Männern bei 1.034 Euro. Die teilnehmenden Versicherer decken nach Angaben des Analysehauses mehr als 60 Prozent des deutschen BU-Marktes ab.

Diese Zahlen sind von der durchschnittlich versicherten Rentenhöhe zu unterscheiden und erlauben keine Aussage darüber, welche weiteren Einkünfte die Betroffenen haben. Sie machen aber deutlich, wie problematisch eine BU-Rente sein kann, wenn sie den wegfallenden Arbeitsverdienst weitgehend allein ersetzen soll. Eine niedrige Monatsprämie hilft wenig, wenn die spätere Leistung nicht einmal die laufenden Rechnungen deckt.

Was die 80-Prozent-Regel aussagt

Bei 3.000 Euro Nettogehalt ergeben 80 Prozent eine BU-Rente von 2.400 Euro. Die Verbraucherzentrale nennt diese Quote als häufig brauchbaren Richtwert, verlangt aber zugleich, dass die weiterlaufenden Ausgaben einschließlich der Altersvorsorge abgesichert werden. Die Prozentzahl ist somit eine erste Orientierung, keine Zusage, dass der Betrag im Einzelfall genügt.

Eine hohe Miete, Unterhaltszahlungen oder Kreditraten verschwinden nicht mit dem Gehalt. Zwar können berufliche Fahrtkosten sinken, gleichzeitig können zusätzliche Ausgaben für Unterstützung im Alltag entstehen. Ob tatsächlich ein Fünftel des bisherigen Nettoeinkommens entbehrlich ist, lässt sich deshalb nur anhand der eigenen Kosten beantworten.

Der Bedarf beginnt beim Haushaltsbudget

Für eine belastbare Rechnung sollten Versicherte ihre Kontoauszüge mehrerer Monate auswerten und jährliche Rechnungen auf zwölf Monate verteilen. Erfasst werden die Ausgaben, die bei Berufsunfähigkeit voraussichtlich bleiben, sowie realistische Rücklagen für größere Anschaffungen und die Altersvorsorge. Bei gemeinsamen Haushaltskosten ist der Anteil anzusetzen, den die versicherte Person weiterhin finanzieren muss.

Die folgende Modellrechnung zeigt einen möglichen monatlichen Bedarf einer alleinlebenden Person. Die Beträge sind frei gewählte Annahmen und keine Durchschnittswerte; mögliche Einkommensteuer sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kommen noch hinzu.

Ausgabenposten Monatlicher Beispielbetrag
Warmmiete 1.100 Euro
Lebensmittel und Haushaltsbedarf 450 Euro
Strom, Telefon und Internet 140 Euro
Mobilität 160 Euro
Weitere Versicherungen 100 Euro
Kleidung und Freizeit 150 Euro
Rücklage für Reparaturen und Ersatzanschaffungen 150 Euro
Vorsorge für den Ruhestand 300 Euro
Benötigter Betrag nach möglichen Abgaben 2.550 Euro

Bei zuvor 3.000 Euro netto würde die 80-Prozent-Regel hier bereits um 150 Euro monatlich hinter dem errechneten Bedarf zurückbleiben. Sobald aus den 2.400 Euro BU-Rente zusätzlich Versicherungsbeiträge oder Steuern bezahlt werden müssen, wächst die Lücke. Der Vergleich muss deshalb zwischen dem benötigten Geld und der tatsächlich verfügbaren Leistung erfolgen.

Eine private BU-Rente ist nicht automatisch steuerfrei

Bei einer eigenständigen privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wird grundsätzlich der sogenannte Ertragsanteil besteuert. Er richtet sich bei einer zeitlich begrenzten BU-Rente nach der voraussichtlichen Laufzeit; die Berechnung regelt § 55 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung. Steuerpflichtiger Anteil und tatsächliche Steuerbelastung sind dabei zwei verschiedene Dinge.

Bei einer Laufzeit von 20 Jahren beträgt der Ertragsanteil beispielsweise 21 Prozent. Von monatlich 2.400 Euro wären damit 504 Euro steuerlich anzusetzen, nicht etwa 504 Euro Steuern zu zahlen. Ob überhaupt Einkommensteuer entsteht, hängt vom gesamten zu versteuernden Einkommen und den persönlichen Verhältnissen ab.

Für BU-Leistungen aus einer Basisrente oder einer betrieblichen Versorgung gelten andere Besteuerungsregeln. Bei einer betrieblichen Absicherung kann die Leistung vollständig steuerpflichtig sein, wenn sie auf entsprechend steuerfrei finanzierten Beiträgen beruht. Die Unterschiede nach Vertragsart sollten deshalb vor der Festlegung der Rentenhöhe geklärt werden.

Krankenversicherung kann die verfügbare Rente deutlich schmälern

Auch bei der Kranken- und Pflegeversicherung kommt es auf die persönliche Situation an. Bei freiwilliger gesetzlicher Versicherung werden grundsätzlich die Einnahmen berücksichtigt, die für den Lebensunterhalt zur Verfügung stehen, wie die Techniker Krankenkasse erläutert. Dazu kann auch eine private BU-Rente gehören.

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Bei einer gesetzlichen Pflichtversicherung wird eine rein private BU-Rente grundsätzlich anders behandelt als bei einer freiwilligen Mitgliedschaft; für betriebliche Leistungen gelten wiederum eigene Regeln. Wer privat krankenversichert bleibt, muss die vertraglichen Beiträge weiterhin finanzieren und einen möglicherweise wegfallenden Arbeitgeberzuschuss berücksichtigen. Ein pauschaler Abzug für alle BU-Versicherten wäre daher ebenso irreführend wie die Annahme, die Auszahlung stehe vollständig für Miete und Lebensmittel bereit.

Zum Zusammenhang zwischen BU-Rente und Krankenversicherungsstatus hat gegen-hartz.de bereits berichtet. Für die eigene Rechnung sollte die Krankenkasse die voraussichtliche Einstufung und Beitragsbelastung klären; eine Arbeitslosmeldung allein begründet noch keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Die Erwerbsminderungsrente ist keine sichere Ergänzung

Wer seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, erhält deshalb nicht automatisch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft grundsätzlich das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zusätzliche versicherungsrechtliche Voraussetzungen. Für eine volle Erwerbsminderung aus medizinischen Gründen muss die tägliche Arbeitsfähigkeit regelmäßig unter drei Stunden liegen.

Eine private BU-Versicherung prüft dagegen nach ihren Vertragsbedingungen die Einschränkungen im versicherten Beruf. Deshalb sollte eine lediglich erhoffte gesetzliche Rente bei der Planung nicht einfach von den notwendigen Ausgaben abgezogen werden. Die Unterschiede zwischen Erwerbsminderungsrente und BU-Rente können darüber entscheiden, ob tatsächlich zwei Leistungen fließen.

Die Rechnung muss über den nächsten Monat hinausreichen

Ein längerer Verdienstausfall kann auch den Aufbau der Altersvorsorge beeinträchtigen. Ob weiterhin gesetzliche Rentenbeiträge gezahlt oder andere rentenrechtliche Zeiten berücksichtigt werden, hängt unter anderem von einer verbleibenden Beschäftigung und dem Bezug weiterer Leistungen ab. Die pauschale Aussage, bei Berufsunfähigkeit würden immer sämtliche Rentenbeiträge wegfallen, greift deshalb zu kurz.

Für die private Finanzplanung bleibt dennoch eine klare Frage: Wovon soll der Lebensunterhalt nach dem Ende der BU-Zahlungen bezahlt werden? Wer die bisherige Sparrate ersatzlos streicht, kann eine heutige Finanzierungslücke in den Ruhestand verschieben. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb, Altersvorsorgekosten einzuplanen und den Vertrag möglichst bis zum vorgesehenen Ruhestand laufen zu lassen.

Rente erhöhen: Dynamik und Nachversicherung sind verschieden

Eine Beitragsdynamik ermöglicht vor dem Leistungsfall regelmäßige Erhöhungen von Beitrag und versicherter Rente nach den Vertragsbedingungen. Eine vereinbarte Leistungsdynamik sorgt dagegen dafür, dass die ausgezahlte Rente auch während einer anerkannten Berufsunfähigkeit weiter steigt. Die Unterscheidung erläutert Finanztip in seinem Ratgeber zur Nachversicherung.

Über eine Nachversicherungsgarantie lässt sich die Absicherung häufig ohne neue Gesundheitsprüfung anheben, etwa nach einer Gehaltserhöhung oder der Geburt eines Kindes. Dabei gelten je nach Vertrag Fristen, Altersgrenzen und Höchstbeträge. Wer seinen Bedarf erst nach einer schweren Erkrankung überprüft, kann eine zu geringe Rente unter Umständen nicht mehr ausreichend korrigieren.

Allerdings lässt sich nicht jede errechnete Wunschsumme versichern: Anbieter begrenzen die Leistung häufig in Abhängigkeit vom Einkommen und berücksichtigen vorhandenen Schutz. Höhere Renten verursachen zudem höhere Beiträge, die dauerhaft bezahlbar bleiben müssen. Ergibt die persönliche Rechnung mehr Bedarf als finanzierbare Absicherung, sollte diese Lücke ausdrücklich benannt werden, statt sie hinter einer Prozentregel zu verstecken.

Praxisbeispiel: 2.400 Euro versichert, mindestens 150 Euro fehlen

Die fiktive Angestellte Anna verdient 3.000 Euro netto und hat nach der 80-Prozent-Regel eine BU-Rente von 2.400 Euro vereinbart. Ihre weiterlaufenden Ausgaben entsprechen der Modellrechnung und betragen einschließlich Altersvorsorge 2.550 Euro. Damit fehlen ihr bereits 150 Euro monatlich beziehungsweise 1.800 Euro im Jahr, selbst wenn auf die BU-Rente keine Abgaben anfielen.

Muss Anna zusätzlich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge aus der Leistung bezahlen, fällt der Fehlbetrag größer aus. Sie sollte deshalb frühzeitig prüfen, welche Erhöhung ihr Vertrag erlaubt und welche Ausgaben oder anderen verlässlichen Einnahmen die Rechnung verändern. Allein die Feststellung, dass 80 Prozent ihres Nettoeinkommens versichert sind, beantwortet diese Fragen nicht.

Drei Fragen und Antworten zur passenden BU-Rente

Sind 80 Prozent des Nettogehalts grundsätzlich zu wenig?

Nein, für manche Haushalte reicht dieser Betrag aus. Entscheidend sind die weiterlaufenden Ausgaben einschließlich Altersvorsorge und der Betrag, der nach möglichen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen verfügbar bleibt. Die Quote ersetzt diese Rechnung nicht.

Kann ich meine BU-Rente später ohne neue Gesundheitsprüfung erhöhen?

Das kann über eine vereinbarte Dynamik oder Nachversicherungsgarantie möglich sein. Welche Anlässe, Fristen und Grenzen gelten, steht im Vertrag. Ein allgemeiner Anspruch auf eine beliebige Erhöhung besteht nicht.

Darf ich eine erwartete Erwerbsminderungsrente vom BU-Bedarf abziehen?

Eine nur mögliche Erwerbsminderungsrente sollte nicht als sichere Einnahme eingeplant werden. Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung werden nach unterschiedlichen Voraussetzungen geprüft. Erst bei einem belastbar geklärten Anspruch lässt sich beurteilen, welcher Betrag die eigene Versorgung tatsächlich ergänzt.