“Schlag ins Gesicht der Angehörigen”
Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt, soll künftig weniger Rentenbeiträge bekommen. Die geplante Pflegereform von Gesundheitsministerin Nina Warken sieht vor, diese Beiträge um bis zu 30 Prozent zu kürzen. Pflegeforscher Heinz Rothgang von der Universität Bremen nennt das einen Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen.
Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sollen um 30 Prozent sinken
Wer einen pflegebedürftigen Menschen zu Hause betreut, bekommt dafür Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung bezahlt. Das war von Anfang an Teil des Systems, weil häusliche Pflege gesellschaftlich notwendig ist und nicht mit Altersarmut bestraft werden sollte.
Der Gesetzentwurf von Ministerin Warken sieht vor, diese Beiträge um bis zu 30 Prozent zu kürzen.
Rothgang hält das für den schlimmsten Punkt der gesamten Reform. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der pflegenden Angehörigen, die teilweise über Jahre Pflegearbeit leisten”, sagte er im Interview mit tagesschau.de. Ohne diese Menschen würde das gesamte Pflegesystem nicht funktionieren.
Keine Chance die fehlende Rente auszugleichen
Wer nach Jahren der Pflege weniger Rente bekommt, hat keine Möglichkeit, das nachträglich auszugleichen. Die verlorenen Rentenpunkte sind weg, auch wenn sich die Rechtslage später ändert.
Rund zehn Millionen pflegende Angehörige wären betroffen
Laut Rothgang pflegen in Deutschland rund zehn Millionen Menschen einen Angehörigen. Sie übernehmen Arbeit, die sonst professionelle Pflegekräfte leisten müssten und die erheblich teurer wäre. Wer diese Menschen durch Rentenkürzungen bestraft, riskiert, dass die häusliche Pflege zurückgeht.
Pflegebereitschaft fördern statt schwächen
Rothgang sagte tagesschau.de, das bewirke das Gegenteil von dem, was eigentlich nötig wäre. Die Pflegebereitschaft müsste gefördert werden, nicht geschwächt. Was das konkret bedeutet, zeigt der Blick auf die Kosten, die ohne pflegende Angehörige entstehen würden.
Bis zu fünf Milliarden Euro Steuergelder fehlen in der Pflegekasse
Der Grund für die Sparmaßnahmen ist das Defizit der sozialen Pflegeversicherung. Rothgang nennt dafür eine konkrete Ursache, die wenig bekannt ist. Der Bund hatte die Pflegeversicherung angewiesen, während der Corona-Pandemie Prämien an Pflegekräfte zu zahlen, Tests durchzuführen und leerstehende Einrichtungen zu unterstützen.
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Das hat nach Rothgangs Angaben fünf bis sechs Milliarden Euro gekostet, die eigentlich aus Steuermitteln hätten kommen müssen.
Staat schiebt seine Kosten auf die Beitragszahler ab
Hinzu kommen die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige mit einem jährlichen Volumen von etwa fünf Milliarden Euro. Würde der Staat diese Mittel übernehmen, gäbe es laut Rothgang kein Defizitproblem. Das erklärt, warum Verbände die Beiträge als versicherungsfremde Leistung einstufen, die in staatliche Verantwortung gehört.
100.000-Euro-Grenze: Kinder sollen wieder für Eltern haften
Ein zweiter umstrittener Punkt betrifft erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern. Seit 2019 müssen Kinder erst dann für die Pflegekosten ihrer Eltern aufkommen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 Euro brutto liegt. Diese Grenze will das Gesundheitsministerium laut dem Tagesschau-Bericht streichen.
Zu großer Verwaltungsaufwand
Rothgang zweifelt daran, dass das nennenswerte Einnahmen bringt. Er verweist auf die Zeit vor 2019, als die Grenze noch nicht galt und viele Kommunen das Geld trotzdem nicht eingetrieben haben, weil der Verwaltungsaufwand zu groß war. Wer von der Streichung betroffen wäre, würde das erst merken, wenn ein Elternteil bereits im Heim lebt und die Pflegekasse die Differenz zwischen Leistung und tatsächlichen Kosten vom Kind fordert.
Was pflegende Angehörige jetzt wissen müssen
Der Gesetzentwurf ist Stand Juni 2026 noch nicht beschlossen. Rothgang geht davon aus, dass die konkrete Umsetzung unklar bleibt, bis ein endgültiger Gesetzestext vorliegt. Pflegende Angehörige sollten das Gesetzgebungsverfahren verfolgen, weil Rentenkürzungen rückwirkend nicht korrigierbar sind.
Wer bereits pflegt, sollte prüfen, ob die Pflegekasse die Rentenbeiträge korrekt anmeldet und ob der Pflegegrad des Angehörigen dem tatsächlichen Pflegeaufwand entspricht. Ein zu niedrig angesetzter Pflegegrad bedeutet niedrigere Beiträge, auch nach aktuellem Recht.
Quellen
Interview mit Prof. Heinz Rothgang, Universität Bremen, 20.06.2026




