Wer im Pflegeheim lebt und auf die gestaffelten Zuschüsse zur Finanzierung hofft, wird durch die geplante Pflegereform länger warten müssen. Der Referentenentwurf für ein Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht vor, die Entlastungszuschüsse im Pflegeheim zeitlich zu strecken.
Heimbewohner tragen ihren Eigenanteil dadurch länger vollständig aus eigener Tasche. Bundesweit liegt dieser Eigenanteil bereits bei durchschnittlich 3.245 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr.
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Pflegereform 2027: Was Heimbewohner an Zuschüssen verlieren
Die Pflegeversicherung zahlt Heimbewohnern gestaffelte Leistungszuschläge (§ 43c SGB XI): je länger jemand im Heim lebt, desto mehr Entlastung bekommt er. Im ersten Jahr werden derzeit 15 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils übernommen, ab dem zweiten Jahr 30 Prozent, ab dem dritten Jahr 50 Prozent. Wer vier Jahre oder länger im Heim ist, bekommt bis zu 75 Prozent erstattet.
Zuschüsse um sechs Monate verschoben
Der PNOG-Entwurf verschiebt alle Stufen um jeweils sechs Monate nach hinten. Die 15-Prozent-Entlastung greift erst ab dem 18. Monat statt nach 12 Monaten. Den Höchstzuschlag von 75 Prozent erreicht man erst nach 4,5 Jahren statt nach 3 Jahren. Wer bereits eine Stufe erreicht hat, verliert sie durch die Reform nicht — der Besitzstand bleibt erhalten.
Wer hingegen neu ins Heim zieht, muss deutlich länger auf die volle Entlastung warten. Für die Pflegekassen spart diese Maßnahme laut Entwurf 2,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 — auf Kosten derer, die ohnehin schon am stärksten belastet sind.
3.245 Euro Eigenanteil: Wer eigentlich zahlen müsste, tut es nicht
Der durchschnittliche Eigenanteil im Pflegeheim beträgt seit Januar 2026 bundesweit 3.245 Euro monatlich im ersten Aufenthaltsjahr, eine Steigerung um 261 Euro gegenüber dem Vorjahr.
Das hat der Verband der Ersatzkassen (vdek) erhoben. Darin enthalten sind der pflegebedingte Eigenanteil, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten für Gebäude und Ausstattung.
Statt den Ländern zahlen die Pflegebedürftigen
Investitionskosten für Pflegeheime sind gesetzlich Ländersache. In der Praxis aber zahlen die Bewohner. Laut vdek zahlten Pflegebedürftige allein im Jahr 2022 rund 4,4 Milliarden Euro für Investitionen, während die Bundesländer nur etwa 876 Millionen Euro beisteuerten.
Würden Länder ihre gesetzliche Verantwortung tatsächlich übernehmen, könnten Heimbewohner nach Schätzung des vdek um bis zu 640 Euro monatlich entlastet werden. Der PNOG-Entwurf verpflichtet die Länder dazu nicht und fordert sie nicht einmal dazu auf.
AOK nennt drei Versäumnisse
Dasselbe Muster wiederholt sich beim Bund. Drei Versäumnisse benennt der Verwaltungsrat der AOK Sachsen-Anhalt in seiner Sitzung vom 17. Juni 2026 als besonders gravierend, und keines davon findet sich im PNOG-Entwurf auch nur ansatzweise behoben.
AOK Sachsen-Anhalt: Drei Forderungen an Bund und Länder
„Das Gesetz legt die finanziellen Lasten vor allem auf die Schultern der Pflegebedürftigen und Beitragszahlenden. Der Bund entzieht sich weiterhin seiner Mitverantwortung für eine stabile Finanzierung”, erklärt Susanne Wiedemeyer, alternierende Vorsitzende des Verwaltungsrats.
Der Verwaltungsrat benennt konkrete Posten, die seiner Einschätzung nach in den Bundeshaushalt gehören, nicht in die Beitragskonten der Versicherten.
Keine Rückzahlung von Corona-Schulden
Erstens: In der Corona-Pandemie hat die Pflegeversicherung rund 5 Milliarden Euro für Schutzschirme und Tests aufgebracht. Dieses Geld stammt aus Beitragsmitteln und ist bis heute nicht zurückgezahlt. Der PNOG-Entwurf enthält dazu keine einzige Zeile.
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Steuern statt Versicherungsbeiträge
Zweitens: Die Pflegeversicherung zahlt Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige, rund 4,5 Milliarden Euro jährlich. Das ist nach Auffassung des Verwaltungsrats eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die aus Steuermitteln finanziert werden müsste.
Der PNOG-Entwurf geht in die entgegengesetzte Richtung: Diese Beiträge sollen laut Bundesgesundheitsministerium auf 70 Prozent der bisherigen Beträge gekürzt werden. Wer die Pflege eines Angehörigen übernimmt und dafür seine Arbeitszeit reduziert, erwirbt damit künftig weniger Rentenansprüche.
Versicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende
Drittens: Der Bund übernimmt die Pflegeversicherungsbeiträge für Bürgergeldbeziehende bislang nicht vollständig. Auch das gehört nach Einschätzung des Verwaltungsrats zu den versicherungsfremden Lasten, die eigentlich der Staat tragen müsste.
Was Heimbewohner jetzt wissen und tun müssen
Das PNOG ist noch kein Gesetz. Es liegt als Referentenentwurf vor. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen, und Verbände sowie Pflegekassen haben bereits Änderungen angekündigt. Das PNOG soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, einzelne Regelungen folgen zum 1. Januar 2028.
Wer jetzt ins Pflegeheim zieht, hat Anspruch auf die aktuellen Zuschlagsstufen nach § 43c SGB XI. Wer bereits im Heim ist und eine Stufe erreicht hat, behält sie laut Entwurf. Die Reform trifft vor allem Neuzugänge.
Hilfe zur Pflege prüfen
Wer den Eigenanteil nicht alleine stemmen kann, sollte prüfen, ob Sozialhilfe zur Pflege in Frage kommt. Diese greift, wenn Einkommen und Vermögen die Heimkosten nicht decken. Zuständig ist das Sozialamt, nicht das Jobcenter. Kinder müssen erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro zum Unterhalt herangezogen werden.
Wer außerdem den Verdacht hat, dass das Pflegeheim Investitionskosten ansetzt, die das Bundesland eigentlich fördern müsste, kann die Heimkostenaufstellung beim Heim anfordern und beim Sozialamt prüfen lassen.
Haushaltslücken auf Kosten der Heimbewohner stopfen
Der Entwurf ist ein Sparprogramm, das Lücken im Bundeshaushalt mit dem Geld der Beitragszahler und der Heimbewohner stopfen will. Wer im Pflegeheim lebt oder Angehörige pflegt, hat bis zum geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2027 noch Zeit, seine Situation zu prüfen.
Quellen
Bundesgesundheitsministerium: Referentenentwurf Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG), Stand 5. Juni 2026
Verband der Ersatzkassen (vdek): Eigenanteile Pflegeheim 2026, Pressemitteilung Januar 2026
KBV – Kassenärztliche Bundesvereinigung: Stellungnahme zum PNOG-Referentenentwurf, Juni 2026
AOK Sachsen-Anhalt: Pressemitteilung Verwaltungsratssitzung, 17. Juni 2026




