Wer Angehörige pflegt, muss dafür häufig Arbeitsstunden und Einkommen aufgeben. Diese Belastung trifft längst auch den Arbeitsmarkt: Für 2026 fallen 184.000 Vollzeitstellen durch die Pflege aus. Das ergibt eine Untersuchung der Bertelsmann Stiftung und der Prognos AG.
Wenn sich die Bedingungen nicht verbessern, könnten es demnach 2045 rund 229.000 sein.
Die Studie zeigt einen Widerspruch: Angehörige sollen die häusliche Versorgung sichern und zugleich möglichst viel Erwerbsarbeit leisten. Ein Anspruch auf Freistellung für die Pflege löst nicht das Problem.
184.000 Vollzeitstellen gehen verloren
Die Untersuchung schätzt, wie viel Erwerbsarbeit wegen der Pflegeverantwortung ausbleibt: durch kürzere Arbeitszeiten und Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Die Bestandsanalyse bezieht sich auf 2023; für die Vorausberechnung halten die Forschenden bestimmte Strukturen und Annahmen konstant. Die Entwicklung bis 2045 ist jedoch nicht unabwendbar. Bessere Unterstützung könnte Pflege und Beruf besser kombinieren.
Frauen tragen den größten Teil der Belastung
Frauen stellen rund 63 Prozent der pflegenden Angehörigen. Sie investieren mehr Zeit in die Versorgung, reduzieren häufiger ihre Erwerbsarbeit oder unterbrechen sie. Aus weniger Arbeitszeit entstehen geringere Einkommen und Nachteile für die berufliche Entwicklung.
Die Folgen reichen bis zur Alterssicherung. Deshalb sollten Sie bei einer Arbeitszeitreduzierung auch klären, welche Rentenansprüche durch die Angehörigenpflege entstehen können. Ob die Pflegekasse Beiträge zahlt, hängt von eigenen Voraussetzungen ab; Pflege allein ersetzt nicht sämtliche Rentenbeiträge aus dem bisherigen Beruf.
Mehr Pflegebedarf und Arbeitskräfte
2023 pflegten rund 4,6 Millionen Menschen im Erwerbsalter Angehörige. Laut der Studie könnte diese Zahl bis 2045 auf etwa 6,4 Millionen steigen. Gleichzeitig verschiebt die Alterung der Gesellschaft das Verhältnis zwischen Menschen im Erwerbsalter und Menschen mit Pflegebedarf.
Die Pflegearbeit verschwindet nicht, wenn Angehörige ihre Erwerbsstunden erhöhen sollen. Jemand muss Betreuung, Versorgung und Organisation übernehmen. Politik, die zusätzliche Arbeitsstunden erwartet, muss auch die nötigen Strukturen für die Pflege schaffen.
Welche Freistellung Sie heute nutzen können
Für Beschäftigte bestehen verschiedene gesetzliche Möglichkeiten, auf Pflegebedarf zu reagieren. Sie unterscheiden sich bei Dauer, Betriebsgröße und Finanzierung.
Die folgende Übersicht betrifft die Pflege naher Angehöriger; die jeweiligen Voraussetzungen müssen erfüllt sein.
| Möglichkeit | Anspruch und wichtige Grenze |
|---|---|
| Kurzzeitige Arbeitsverhinderung | Bis zu zehn Arbeitstage, wenn Sie in einer akut aufgetretenen Pflegesituation die Versorgung organisieren oder sicherstellen müssen. Die Betriebsgröße spielt dabei keine Rolle. |
| Pflegezeit | Bis zu sechs Monate vollständige oder teilweise Freistellung für häusliche Pflege. Der gesetzliche Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten. |
| Familienpflegezeit | Bis zu 24 Monate teilweise Freistellung bei grundsätzlich mindestens 15 Wochenstunden. Der Anspruch besteht gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 25 Beschäftigten; Auszubildende zählen bei dieser Schwelle nicht mit. |
| Kombination | Pflegezeit und Familienpflegezeit dürfen zusammen grundsätzlich höchstens 24 Monate je pflegebedürftigem nahen Angehörigen dauern. |
Für die Ankündigung und Kombination von Pflegezeit und Familienpflegezeit gelten unterschiedliche Fristen. In kleineren Betrieben können Sie eine Freistellung mit dem Arbeitgeber vereinbaren.
Freie Zeit bedeutet nicht automatisch gesichertes Einkommen
Bei einer akuten Pflegesituation kann Pflegeunterstützungsgeld den Verdienstausfall abfedern. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht und auch keine vorrangige Leistung greift (zum Beispiel wegen Erkrankung oder Unfall).
Beantragen Sie die Leistung unverzüglich bei der Pflegekasse oder privaten Pflegeversicherung der pflegebedürftigen Person und fügen Sie die ärztliche Bescheinigung bei.
Der Anspruch umfasst bis zu zehn Arbeitstage je Kalenderjahr und pflegebedürftiger Person. Teilen mehrere Beschäftigte die Unterstützung auf, teilen sie diesen Gesamtanspruch.
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Für längere Pflegezeit oder Familienpflegezeit können Beschäftigte beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben ein zinsloses Darlehen beantragen. Das ist kein Lohnersatz.
Auch an Angehörige weitergegebenes Pflegegeld dürfen Sie nicht mit Fortzahlung des bisherigen Gehalts gleichsetzen.
Entlastung muss während der Arbeitszeit verfügbar sein
Tagespflege kann Angehörige regelmäßig entlasten. Ambulante Dienste können vereinbarte Aufgaben übernehmen. Welche Kombination passt, hängt vom Pflegebedarf, den örtlichen Angeboten und den Eigenkosten ab.
Für vorübergehende Ausfälle der Pflegeperson kommt Verhinderungspflege in Betracht. Für Unterstützung im Alltag lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen. Auch anerkannte Nachbarschaftshilfe kann helfen; die Regeln richten sich nach dem Bundesland.
Prüfen Sie, ob noch erstattungsfähige Ausgaben aus vorhandenen Entlastungsbeträgen abzurechnen sind. Die Pflegekasse oder ein Pflegestützpunkt können mit Ihnen Leistungen und verfügbare Hilfen zusammenstellen.
Nutzen Sie dafür den Anspruch auf Pflegeberatung, statt erst nach einer Kündigung nach Alternativen zu suchen.
Welche Veränderungen die Stiftung fordert
Die Bertelsmann Stiftung fordert bessere Unterstützung durch Politik und Unternehmen. Dazu gehören ein leichterer Zugang zu professioneller Pflege, verlässlich vereinbarte Arbeitszeiten, nach Möglichkeit Homeoffice und Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg.
Pflegeverantwortung soll sich außerdem gleichmäßiger zwischen Frauen und Männern verteilen.
Ein angekündigtes Familienpflegegeld oder Familienbudget nennt die Stiftung als Ansatz für künftige Reformen.
Aus politischen Ankündigungen entsteht noch kein Zahlungsanspruch. Für Ihre aktuelle Planung zählen die geltenden Leistungen und eine konkret vereinbarte Entlastung.
FAQ: Pflege und Beruf
Muss ich meinen Job aufgeben, wenn Angehörige Pflege brauchen?
Nein. Prüfen Sie zunächst Freistellung, Arbeitszeitreduzierung und professionelle Unterstützung. Welche Lösung Sie beanspruchen können, hängt von Ihrer Pflegesituation und teilweise von der Größe des Arbeitgebers ab.
Erhalte ich während einer längeren Pflegezeit automatisch meinen Lohn weiter?
Nein. Die gesetzliche Freistellung begründet für sich genommen keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Das mögliche zinslose Darlehen müssen Sie grundsätzlich zurückzahlen.
Kann ich mich als Angehöriger mitberaten lassen?
Ja. Auf Wunsch der anspruchsberechtigten pflegebedürftigen Person erfolgt die Pflegeberatung auch gegenüber Angehörigen oder unter ihrer Einbeziehung. Lassen Sie dabei die Versorgung und Ihre eigene soziale Absicherung gemeinsam prüfen.
Quellen
Bertelsmann Stiftung: Angehörigen-Pflege: Fehlende Vereinbarkeit mit dem Job gefährdet im Jahr 2045 mehr als 200.000 Stellen, 20. Oktober 2026.
Bertelsmann Stiftung / Prognos AG: Informelle Pflege und Erwerbstätigkeit, Oktober 2026.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Vereinbarkeit Pflege, Familie und Beruf.
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend: Die Familienpflegezeit.
Bundesministerium für Gesundheit: Pflegeberatung; Pflegeunterstützungsgeld als Entgeltersatzleistung.
Deutschlandfunk: Unvereinbarkeit von Angehörigen-Pflege und Beruf verschärft Arbeitskräftemangel, 20. Oktober 2026.
Verbraucherzentrale: Entlastung für pflegende Angehörige: Hilfen und Angebote im Überblick, 5. August 2026.




