Schwerbehinderung: Begleitperson fährt kostenlos Bahn – diese Buchungsschritte sind dabei wichtig

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Wer im Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen B eingetragen hat, kann eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Gerade bei Bahnreisen ist das ein wichtiger Vorteil.

In der Praxis scheitert es aber oft nicht am Anspruch, sondern an der Buchung. Viele Reisende wissen nicht, welche Auswahl sie auf bahn.de oder im DB Navigator treffen müssen, wann die Begleitperson automatisch mitgebucht wird und warum die kostenlose Sitzplatzreservierung im Fernverkehr gesondert hinzugefügt werden muss.

Besonders wichtig ist dabei ein Punkt: Das Merkzeichen B bedeutet nicht automatisch, dass auch die schwerbehinderte Person selbst im Fernverkehr kostenlos fährt. Im ICE oder IC braucht sie in vielen Fällen ein eigenes Ticket, während die Begleitperson unentgeltlich mitreisen darf.

Was das Merkzeichen B bei Bahnfahrten überhaupt bringt

Das Merkzeichen B steht für die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Im innerdeutschen Nah- und Fernverkehr kann diese Begleitperson kostenlos mitfahren.

Im Fernverkehr der Deutschen Bahn kommt noch ein praktischer Vorteil hinzu: Für die berechtigte Person und für die Begleitperson kann eine kostenfreie Sitzplatzreservierung gebucht werden. Nach DB-Angaben gilt das für Reisende mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B auch dann, wenn die Buchung online erfolgt.

Wichtig ist außerdem: Der Schwerbehindertenausweis muss bei der Fahrt mitgeführt werden. Er ist der Nachweis für die kostenlose Mitfahrt der Begleitperson.

Wie wichtig die Unterscheidung zwischen Ausweis, Merkzeichen und weiteren Voraussetzungen ist, zeigt auch unser Beitrag „Schwerbehinderung: Diese Vergünstigungen gibt es beim Schwerbehindertenausweis nicht automatisch“.

Nahverkehr und Fernverkehr sind nicht dasselbe

Gerade hier passieren die meisten Missverständnisse. Im Nahverkehr kann die schwerbehinderte Person selbst unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos fahren, wenn die unentgeltliche Beförderung zusteht und ein gültiges Beiblatt mit Wertmarke vorhanden ist.

Die kostenlose Mitfahrt der Begleitperson hängt davon aber nicht ab. Wer das Merkzeichen B mit eingetragener Berechtigung hat, kann die Begleitperson auch dann kostenlos mitnehmen, wenn für die eigene Fahrt kein Freifahrtrecht besteht und ein normales Ticket gekauft werden muss.

Im Fernverkehr ist diese Trennung besonders wichtig. Das Merkzeichen B verschafft dort der Begleitperson die unentgeltliche Mitfahrt, nicht automatisch der ausweisberechtigten Person.

So läuft die Buchung bei der Deutschen Bahn

Die Deutsche Bahn nennt für die Online-Buchung zwei Auswahlmöglichkeiten. Wer keinen Rollstuhlplatz benötigt, soll bei der Verbindungssuche unter „Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen“ die Ermäßigung „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“ auswählen.

Wer mit Hilfsmittel reist und einen Rollstuhlplatz braucht, findet dort die Auswahl „SBA, B mit Rollstuhlplatz“. In diesem Fall wird der Rollstuhlplatz für die berechtigte Person und ein Sitzplatz in der Nähe für die Begleitperson zugewiesen.

Entscheidend ist außerdem, dass die Begleitperson bei der Buchung als weitere mitreisende Person angegeben wird. Erst dann kann sie von der Deutschen Bahn automatisch als kostenlose Begleitperson berücksichtigt werden.

Nach der Angebotsauswahl müssen die kostenfreien Sitzplatzreservierungen noch hinzugefügt werden. Sie entstehen also nicht immer schon im ersten Buchungsschritt von allein.

Welche Auswahl in welcher Situation passt

Reisesituation Was gilt Was bei der Buchung wichtig ist
Nahverkehr mit gültiger Wertmarke Die berechtigte Person kann kostenlos fahren, die Begleitperson ebenfalls In vielen Fällen ist keine klassische Ticketbuchung nötig
Fernverkehr ohne Rollstuhlplatz Die berechtigte Person braucht meist ein eigenes Ticket, die Begleitperson fährt kostenlos mit Ermäßigung „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“ wählen und Begleitperson angeben
Fernverkehr mit Rollstuhlplatz Rollstuhlplatz für die berechtigte Person und Sitzplatz für die Begleitperson können kostenfrei zugewiesen werden Ermäßigung „SBA, B mit Rollstuhlplatz“ wählen
Ticket ist schon vorhanden Kostenfreie Sitzplatzreservierung ist weiterhin möglich Laut DB dafür an die Mobilitätsservice-Zentrale wenden

So buchen Reisende ohne Rollstuhlplatz Schritt für Schritt

Wer eine normale Fernverkehrsreise plant, beginnt wie üblich mit Start, Ziel und Reisedatum. Im Bereich „Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen“ wird dann nicht einfach nur die Zahl der Mitreisenden eingetragen, sondern zusätzlich die Ermäßigung „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“ ausgewählt.

Danach sollte die Begleitperson als weitere reisende Person hinzugefügt werden. Das ist ein wichtiger Schritt, weil die kostenlose Mitfahrt sonst nicht sauber in die Buchung übernommen wird.

Nach Auswahl der Verbindung folgt der nächste Punkt, den viele übersehen: Die kostenfreie Sitzplatzreservierung muss für die berechtigte Person und die Begleitperson ausdrücklich ergänzt werden. Erst damit sind beide Plätze im Fernverkehr ohne Zusatzkosten gesichert.

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Was gilt bei Rollstuhlplatz oder Hilfsmittel

Wer mit einem Hilfsmittel reist und einen Rollstuhlplatz benötigt, nutzt eine andere Auswahl. Die Deutsche Bahn nennt hier „SBA, B mit Rollstuhlplatz“.

Nach den DB-Informationen ist das für Reisende gedacht, die einen deutschen Schwerbehindertenausweis mit passenden Merkzeichen haben und zusätzlich mit Begleitperson reisen. Dann wird der Rollstuhlplatz für die berechtigte Person und der Sitzplatz für die Begleitperson möglichst in der Nähe reserviert.

Das erspart die sonst mühsame Suche nach zwei passenden Plätzen. Gerade auf längeren Strecken ist das für viele Betroffene eine spürbare Entlastung.

Was viele bei der Buchung falsch machen

Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass das Merkzeichen B automatisch eine komplett kostenlose ICE-Reise für beide Personen bedeutet. Das stimmt so nicht.

Ein weiterer Fehler ist, dass nur die berechtigte Person eingetragen wird, die Begleitperson aber nicht als weitere reisende Person in der Buchung auftaucht. Dann kann der kostenlose Vorteil für die Begleitperson im Online-System nicht richtig abgebildet werden.

Oft wird auch die kostenfreie Sitzplatzreservierung übersehen. Wer nur das Ticket bucht, aber die Reservierung nicht ergänzt, verschenkt im Fernverkehr einen Vorteil, der gerade bei ausgebuchten Zügen viel wert sein kann.

Schließlich kommt es vor, dass Reisende bereits ein Ticket haben und dann vergeblich versuchen, die kostenlose Reservierung noch normal online nachzubuchen. Nach den Hinweisen der Deutschen Bahn soll das in diesem Fall über die Mobilitätsservice-Zentrale laufen.

Bei Familien oder mehreren Mitreisenden genau hinschauen

Wenn nicht nur die Begleitperson, sondern noch weitere Personen mitfahren, sollte die Buchung besonders aufmerksam geprüft werden. Die kostenlose Begleitperson ist nur ein Teil der Reisegruppe.

Für weitere Mitreisende gelten die normalen Tarif- und Reservierungsregeln. Es lohnt sich deshalb, vor dem Bezahlen noch einmal zu kontrollieren, ob die Begleitperson tatsächlich als kostenlose Begleitung erfasst wurde und ob für alle anderen Personen die gewünschten Plätze ausgewählt sind.

Fiktives Praxisbeispiel: ICE-Fahrt von Hannover nach Berlin

Ein Mann mit Schwerbehindertenausweis und Merkzeichen B möchte mit seiner Schwester von Hannover nach Berlin fahren. Einen Rollstuhlplatz braucht er nicht.

Das Beispiel ist fiktiv. Er gibt in der Buchung die Strecke und die Reisedaten ein, wählt unter „Reisende, Fahrräder, Ermäßigungen“ die Option „SBA, B ohne Rollstuhlplatz“ und trägt seine Schwester als weitere mitreisende Person ein.

Anschließend wählt er die gewünschte ICE-Verbindung. Nach der Angebotsauswahl fügt er für sich und seine Schwester die kostenfreien Sitzplatzreservierungen hinzu.

Für seine eigene Fernverkehrsfahrt braucht er in diesem Fall ein eigenes Ticket. Seine Schwester fährt als Begleitperson kostenlos mit.

Warum sich ein kurzer Kontrollblick vor dem Bezahlen lohnt

Wer mit Merkzeichen B reist, hat bei der Bahn oft mehr Ansprüche, als auf den ersten Blick erkennbar ist. Gerade die kostenlose Mitfahrt der Begleitperson und die kostenlose Sitzplatzreservierung im Fernverkehr können den Alltag spürbar erleichtern.

Damit diese Vorteile nicht an einem kleinen Klickfehler scheitern, sollte die Buchung vor dem Abschluss noch einmal überprüft werden. Steht die richtige SBA-Auswahl in der Buchung, ist die Begleitperson eingetragen und sind die Sitzplätze ergänzt, ist der wichtigste Teil schon geschafft.

Quellen

Deutsche Bahn, FAQ „Wie kann ich für meine Begleitperson eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen?“; Deutsche Bahn, „Online Buchung mit Schwerbehindertenausweis“; Deutsche Bahn, FAQ „Wie kann ich mit Schwerbehindertenausweis für mich eine kostenfreie Sitzplatzreservierung buchen?“; § 228 SGB IX.