104 Euro kostet die Jahreswertmarke, mit der berechtigte schwerbehinderte Menschen den Nahverkehr ohne zusätzlichen Fahrschein nutzen können. Doch wer bestimmte Merkzeichen hat oder existenzsichernde Sozialleistungen bezieht, kann sich diese Ausgabe vollständig sparen.
Gerade bei einer kleinen Rente lohnt sich der Blick auf die Voraussetzungen. Denn für die kostenlose Wertmarke genügt es nicht, dass am Monatsende kaum Geld übrig bleibt.
Der Schwerbehindertenausweis allein reicht nicht
Für die Freifahrt brauchen Betroffene grundsätzlich einen gültigen grün-orangen Schwerbehindertenausweis sowie das Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Berechtigt sind insbesondere Menschen mit den Merkzeichen G, aG, Gl, H oder Bl.
Ein Grad der Behinderung von 50 oder auch 100 eröffnet diesen Anspruch für sich genommen nicht. Ebenso wenig ersetzt ein Sozialleistungsbescheid die erforderliche Freifahrtberechtigung: Erst wenn diese besteht, stellt sich die Frage nach der kostenlosen Wertmarke.
Bei H oder Bl entfällt die Eigenbeteiligung
Menschen mit dem Merkzeichen H für Hilflosigkeit oder Bl für Blindheit erhalten die Jahreswertmarke auf Antrag kostenlos. Ihr Einkommen und Vermögen müssen dafür nicht unter einer bestimmten Grenze liegen.
Eine kleine Rente oder ein Sozialleistungsbezug ist bei diesen Merkzeichen also keine zusätzliche Voraussetzung. Die Befreiung ergibt sich unmittelbar aus § 228 Absatz 4 SGB IX.
Welche Sozialleistungen zur kostenlosen Wertmarke führen
Auch freifahrtberechtigte Menschen ohne H oder Bl können von der Eigenbeteiligung befreit sein. Das betrifft insbesondere den Bezug von Jobcenter-Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII.
Daneben nennt das Gesetz laufende Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem SGB VIII und dem SGB XIV. Hinzu kommen gesetzliche Besitzstandsregelungen für bestimmte schon am 1. Oktober 1979 freifahrtberechtigte Kriegs- und Wehrdienstbeschädigte sowie weitere Berechtigte.
Entscheidend ist die genaue Art der bewilligten Leistung. Die pauschale Aussage, jede Sozialleistung führe zur kostenlosen Wertmarke, ist falsch.
Wer zahlen muss und wer befreit ist
| Situation | Kostenlose Jahreswertmarke? | Worauf es ankommt |
|---|---|---|
| Merkzeichen H oder Bl | Ja, auf Antrag | Keine zusätzliche Einkommensprüfung für die Befreiung |
| Freifahrtberechtigung und laufende Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung | Ja, auf Antrag | Aktueller Nachweis über den Leistungsbezug |
| Freifahrtberechtigung und existenzsichernde Leistungen nach SGB II oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt | Ja, auf Antrag | Nachweis der einschlägigen Sozialleistung |
| Merkzeichen G, aG oder Gl ohne Befreiungsgrund | Nein | 104 Euro für zwölf oder 53 Euro für sechs Monate |
| Freifahrtberechtigung, aber lediglich eine niedrige Rente oder Wohngeld | Nicht allein deshalb | Ein zusätzlicher gesetzlicher Befreiungsgrund ist erforderlich |
| Schwerbehindertenausweis ohne Freifahrtberechtigung | Nein | Auch ein Sozialleistungsbezug schafft die fehlende Berechtigung nicht |
Warum eine kleine Rente nicht automatisch genügt
Die kostenlose Wertmarke ist kein allgemeiner Zuschuss für Menschen mit geringem Einkommen. Wer sich auf seine finanzielle Bedürftigkeit beruft, muss grundsätzlich eine der gesetzlich erfassten Leistungen beziehen.
Ein Rentenbescheid über einen niedrigen Zahlbetrag ersetzt diesen Nachweis nicht. Auch eine Erwerbsminderungsrente oder ein Grundrentenzuschlag ist nicht dasselbe wie die Grundsicherung nach dem SGB XII.
Reicht die Rente nicht zum Leben, sollte deshalb ein Anspruch auf ergänzende Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung geprüft werden. Dabei zählen unter anderem der persönliche Bedarf, Wohnkosten, anrechenbares Einkommen und Vermögen sowie gegebenenfalls die wirtschaftlichen Verhältnisse des Partners.
Wird Grundsicherung bewilligt, kann auch eine geringe laufende Aufstockung den Zugang zur kostenlosen Wertmarke eröffnen. Die übrigen Voraussetzungen für die Freifahrt müssen weiterhin erfüllt sein.
Wohngeld und Pflegegeld reichen für sich allein nicht
Wohngeld, Arbeitslosengeld I oder Pflegegeld aus der Pflegeversicherung begründen allein keine Befreiung von der Eigenbeteiligung. Ein anerkannter Pflegegrad ist ebenfalls kein Ersatz für das Merkzeichen H.
Das kann besonders dann überraschen, wenn jemand von Grundsicherung zu Wohngeld wechselt. Welche finanziellen Folgen ein solcher Wechsel haben kann, zeigt auch der Fall eines schwerbehinderten Wohngeldbeziehers auf gegen-hartz.de.
Diese Nachweise sollten beim Antrag vorliegen
Beantragt wird das Beiblatt mit Wertmarke bei der zuständigen Schwerbehindertenbehörde, häufig dem Versorgungsamt. Halten Sie Ihren gültigen Schwerbehindertenausweis beziehungsweise dessen Aktenzeichen bereit und geben Sie an, ab welchem Monat Sie die Wertmarke benötigen.
Bei H oder Bl ergibt sich der Befreiungsgrund aus dem festgestellten Merkzeichen. Wer die kostenlose Ausgabe wegen Sozialleistungsbezugs beantragt, benötigt dagegen einen aktuellen Nachweis über die betreffende Leistung.
Ob dafür der Bewilligungsbescheid genügt oder eine besondere Bescheinigung verlangt wird, sollte anhand des örtlichen Antragsformulars geprüft werden. Erkennbar sein müssen insbesondere die berechtigte Person, die Leistungsart und der aktuelle Bewilligungszeitraum.
Das Serviceportal Berlin verlangt beispielsweise eine Bestätigung der leistungszahlenden Behörde mit Dienstsiegel oder Behördenstempel. Ein alter Bescheid mit bereits abgelaufenem Bewilligungszeitraum belegt den gegenwärtigen Bezug nicht.
Auch eine kostenlose Wertmarke muss gültig sein
Die unentgeltlich ausgegebene Wertmarke gilt für ein Jahr und muss beantragt werden. Ein unbefristeter Schwerbehindertenausweis macht die Wertmarke nicht ebenfalls unbefristet.
Wer auf Bus und Bahn angewiesen ist, sollte sich daher rechtzeitig vor dem Ablauf um die Folgemarke kümmern. Bei einer Befreiung wegen Sozialleistungsbezugs sollte auch der aktuelle Leistungsnachweis rechtzeitig vorliegen.
Wo die Wertmarke gilt – und was Merkzeichen B bedeutet
Mit Ausweis und gültiger Wertmarke ist die Freifahrt im öffentlichen Nahverkehr bundesweit möglich, etwa in Straßenbahnen, U-Bahnen, S-Bahnen und Regionalzügen der zweiten Klasse. Die Berechtigung ist nicht auf den Wohnort oder das eigene Bundesland beschränkt.
Für ICE und IC benötigen Betroffene grundsätzlich eine Fahrkarte; auf einzelnen freigegebenen Strecken gelten Ausnahmen. Die Deutsche Bahn erläutert die geltenden Vergünstigungen und Ausnahmen.
Das Merkzeichen B betrifft dagegen die kostenlose Mitnahme einer Begleitperson im Nah- und Fernverkehr. Dafür braucht die schwerbehinderte Person selbst keine Wertmarke, muss aber gegebenenfalls einen eigenen Fahrschein kaufen.
Bei der Kfz-Steuer auf die gewählte Vergünstigung achten
Wer die 50-prozentige Kfz-Steuerermäßigung für die Merkzeichen G oder Gl nutzt, kann nicht gleichzeitig die Wertmarke in Anspruch nehmen. Vor dem Antrag lohnt sich deshalb der Vergleich zwischen Wertmarke und Kfz-Steuerermäßigung.
Die vollständige Kfz-Steuerbefreiung bei aG, H oder Bl kann dagegen bei erfüllten Voraussetzungen mit der Freifahrt verbunden werden. Dass die Wertmarke kostenlos ausgegeben wird, hebt den Ausschluss bei der 50-prozentigen Steuerermäßigung nicht auf.
Sechs Fragen und Antworten zur kostenlosen Wertmarke
Was kostet die Wertmarke regulär?
Die Eigenbeteiligung beträgt 104 Euro für zwölf Monate oder 53 Euro für sechs Monate. Bei einem gesetzlichen Befreiungsgrund wird die Jahreswertmarke kostenlos ausgegeben.
Bekomme ich mit Merkzeichen aG automatisch eine kostenlose Wertmarke?
Nein, aG allein befreit nicht von der Eigenbeteiligung. Dafür muss ein weiterer Befreiungsgrund vorliegen, etwa H, Bl oder der Bezug einer erfassten existenzsichernden Sozialleistung.
Gibt es eine Rentengrenze für die Befreiung?
Nein, eine bestimmte niedrige Rentenhöhe führt für sich genommen nicht zur kostenlosen Wertmarke. Bei einer Befreiung wegen Bedürftigkeit kommt es grundsätzlich auf den tatsächlichen Bezug der gesetzlich genannten Leistungen an.
Reicht der Bescheid über meine Schwerbehinderung?
Bei H oder Bl weist das festgestellte Merkzeichen den Befreiungsgrund nach. Stützt sich der Antrag auf Sozialleistungsbezug, ist zusätzlich ein aktueller Leistungsnachweis erforderlich.
Gilt die kostenlose Wertmarke auch ohne Antrag?
Nein, sie wird auf Antrag ausgegeben. Auch bei unveränderten Voraussetzungen sollten Betroffene die Gültigkeit prüfen und rechtzeitig für die Folgemarke sorgen.
Kann meine Begleitperson ohne eigene Wertmarke mitfahren?
Ja, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson durch das Merkzeichen B nachgewiesen ist. Auch die schwerbehinderte Person benötigt dafür keine Wertmarke, für die eigene Fahrt aber gegebenenfalls ein Ticket.




