Die Schlagzeile macht gerade die Runde: Millionen Rentnerinnen und Rentner bekämen Hungerrenten, jede dritte Frau weniger als 600 Euro im Monat. Wer das liest und selbst eine niedrige Rente bezieht, fühlt sich bestätigt und im Stich gelassen zugleich.
Doch die amtliche Statistik, auf die sich diese Überschriften stützen, sagt etwas anderes als die Schlagzeilen. Und sie verschweigt das eigentliche Problem.
Für die einen ist die Zahl ein Skandal, für die anderen der Beleg, dass sich Arbeit nicht lohne. Beide lesen sie aber falsch. Worauf es für Sie ankommt, ist eine ganz andere Frage: ob Ihnen Geld zusteht, das Sie derzeit nicht abrufen.
Inhaltsverzeichnis
Was die Statistik zur niedrigen Rente wirklich misst
Die Zahlen stammen vom Demografieportal des Bundes und der Länder und beruhen auf Daten der Deutschen Rentenversicherung für das Jahr 2022. Männer bezogen damals im Schnitt 1.295 Euro gesetzliche Altersrente im Monat, Frauen nur 863 Euro.
Tatsächlich erhielten fast jeder fünfte Mann und jede dritte Frau weniger als 600 Euro. Am anderen Ende lag jeder fünfte Mann über 1.800 Euro, bei den Frauen waren es nur drei von hundert.
Wichtig ist, was diese Zahl überhaupt abbildet. Es handelt sich um den reinen Rentenzahlbetrag, bei dem die eigenen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung schon abgezogen sind. Es ist der Betrag der gesetzlichen Rente, und zwar nur dieser eine Betrag. Alles andere, was im Alter auf dem Konto landet, taucht in der Zahl nicht auf.
Warum die Zahlen nicht das bedeuten, was die Überschriften behaupten
Genau hier liegt der Denkfehler, den fast jede Schlagzeile begeht. Die Statistikersteller schreiben selbst und ausdrücklich, dass diese Auswertung keine Rückschlüsse auf Altersarmut erlaubt, weil die gesetzliche Rente oft nicht das einzige Einkommen im Alter ist.
Wer eine kleine gesetzliche Rente bezieht, kann zugleich eine Betriebsrente, eine Beamtenpension, Mieteinnahmen oder das Einkommen des Partners haben.
Ein großer Teil der Mini-Renten gehört Menschen, die nie auf die gesetzliche Rente angewiesen waren. Wer als Selbständige, als Beamtin oder nach wenigen Jahren Erwerbsarbeit nur kurz eingezahlt hat, bekommt eben einen kleinen Betrag, nicht weil das System ihn verarmen lässt, sondern weil kaum Beiträge geflossen sind. Eine gesetzliche Rente von 400 Euro neben einer Pension ist oft kein Armutsfall — eine falsche Interpretation der Statistik wirft diese Fälle und echte Notlagen aber in denselben Topf.
Wo sich die echte Altersarmut versteckt
Das heißt nicht, dass es keine Armut gibt, im Gegenteil. Altersarmut ist ein gravierendes Problem, und sie wächst – in einem der reichsten Länder der Welt. Sie steht allerdings an einer anderen Stelle, als die Schlagzeilen vermuten lassen.
Betroffen sind vor allem Frauen, die wegen Kindererziehung und Pflege jahrzehntelang in Teilzeit oder zu niedrigen Löhnen gearbeitet haben und denen am Ende kein zweites Einkommen die kleine Rente auffängt. Für sie ist die niedrige Zahl im Bescheid keine statistische Verzerrung, sondern Alltag.
Eine entscheidende unsichtbare Gruppe sind jedoch nicht allein die mit der kleinen Rente. Es sind vor allem die die, deren Rente so niedrig ist, dass ihnen ergänzende Hilfe zusteht, die sie nicht abrufen. Eine vom Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Rentenversicherung geförderte Studie des DIW Berlin kam zu dem Ergebnis, dass rund 60 Prozent der Anspruchsberechtigten die Grundsicherung im Alter gar nicht beantragen.
Hochgerechnet betraf das etwa 625.000 Haushalte. Von hundert Berechtigten nahmen nur 38 die Leistung in Anspruch.
Was der Verzicht auf den Antrag kostet
Die Forscher haben auch berechnet, was dieser Verzicht bedeutet. Würden alle Berechtigten ihr Recht nutzen, läge ihr verfügbares Einkommen im Schnitt rund 30 Prozent höher. Es geht also nicht um Almosen, sondern um einen erheblichen Teil des Monatsbudgets, der ungenutzt bleibt.
Dazu kommen Vorteile, die viele gar nicht auf dem Schirm haben. Wer Grundsicherung bezieht, kann sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen und in vielen Städten vergünstigte Tickets für Bus und Bahn oder ermäßigten Eintritt nutzen. Gerade bei kleinen Ansprüchen lohnt sich der Antrag, weil schon wenige hundert Euro im Monat für Menschen mit knapper Rente einen spürbaren Unterschied machen.
Grundsicherung im Alter: Wer bei niedriger Rente Anspruch hat
Die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist in den §§ 41 ff. SGB XII geregelt. Sie stockt zu niedrige Alterseinkünfte bis zum Existenzminimum auf. Anspruch hat, wer die Regelaltersgrenze erreicht hat oder dauerhaft voll erwerbsgemindert ist und seinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten kann.
Zuständig ist nicht das Jobcenter, sondern das Sozialamt am Wohnort. Diese Verwechslung hält viele Betroffene vom richtigen Antrag ab, weil sie beim Jobcenter abgewiesen werden und dann aufgeben.
Eine feste Renten-Grenze gibt es nicht, entscheidend ist immer der Abgleich von Einkommen und Bedarf. Als grobe Orientierung gilt: Wer mit allen Alterseinkünften zusammen kaum über den Regelsatz plus Miete kommt, sollte den Anspruch prüfen lassen.
Die zwei Mythen, die Sie bares Geld kosten
Der hartnäckigste Irrtum lautet: „Dann holt sich das Amt das Geld bei meinen Kindern.” Das stimmt so seit Jahren nicht mehr (auch wenn es sich in Zukunft wieder ändern könnte).
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Auf den Unterhalt von Kindern oder Eltern wird nur zurückgegriffen, wenn deren Jahreseinkommen über 100.000 Euro liegt. Bei einem normalen Angestelltengehalt bleibt die Familie also außen vor, und auch eine spätere Rückforderung von den Kindern entfällt.
Der zweite Mythos betrifft das Ersparte. Viele fürchten, jeder Euro auf dem Konto müsse erst aufgebraucht werden. Auch das ist falsch. In der Grundsicherung nach dem SGB XII bleiben seit 2023 pro Person 10.000 Euro als Schonvermögen unangetastet, für Ehe- und Lebenspartner noch einmal derselbe Betrag. Ein selbst bewohntes, angemessenes Häuschen zählt ebenfalls nicht zum verwertbaren Vermögen.
Was Sie mit einer niedrigen Rente jetzt konkret tun können
Wer ahnt, dass seine Einkünfte knapp sind, sollte den Antrag beim Sozialamt nicht aufschieben. Die Grundsicherung wird erst ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag eingeht. Rückwirkend gibt es nichts, jeder Monat des Zögerns ist verlorenes Geld. Wer den Bescheid über eine niedrige Rente erhält, prüft am besten noch in derselben Woche, ob er aufstocken kann.
Bevor Sie den vollen Antrag stellen, lohnt oft ein Blick auf das Wohngeld, bei dem deutlich mehr Vermögen erlaubt ist und das die Miete spürbar senken kann. Für den Grundsicherungsantrag selbst brauchen Sie Rentenbescheid, Mietvertrag mit Nebenkostenabrechnung und Kontoauszüge.
Wer einen ablehnenden oder zu niedrigen Bescheid erhält, kann innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und sollte das auch tun, denn Rechenfehler der Ämter sind häufiger, als viele denken.
Ein Beispiel, das viele kennen werden
Peggy, 71, aus Gera hat ihr Leben lang in Teilzeit gearbeitet und zwei Kinder großgezogen. Ihre gesetzliche Rente beträgt 720 Euro netto, ihre Wohnung kostet mit Heizung 480 Euro. Ihr Grundsicherungsbedarf liegt damit bei 563 Euro Regelsatz plus 480 Euro Unterkunft, zusammen 1.043 Euro.
Zieht das Amt ihre Rente ab, bleibt selbst ohne den Grundrentenfreibetrag ein Anspruch von rund 323 Euro im Monat — fast 3.900 Euro im Jahr, die sie ohne Antrag schlicht liegen lässt. Peggy hatte den Antrag aus Scham jahrelang vermieden.
Genau diese Scham ist es, die laut der DIW-Studie neben Unwissenheit, geringen erwarteten Ansprüchen und der Komplexität des Verfahrens die Menschen vom Amt fernhält.
Eine politische Entscheidung, kein Naturgesetz
Dass Hunderttausende auf ihnen zustehendes Geld verzichten, ist kein Zufall, sondern die Folge eines Systems, das erst auf Antrag und nicht von selbst wirkt. Wer nichts beantragt, bekommt nichts. Die Hürde aus Formularen, Nachweisen und dem Gang aufs Sozialamt ist so hoch, dass viele aufgeben, bevor sie begonnen haben.
Eine laute Hungerrenten-Statistik empört zwar für einen Tag, hilft den wirklich Betroffenen aber nicht, weil sie gerade die praktische Möglichkeit verschweigt, das Monatsgeld erheblich zu vergrößern.
Verwechseln Sie die plakative Zahl aus den Schlagzeilen nicht mit Ihrer eigenen Lage. Prüfen Sie nüchtern, welches Einkommen Sie haben und wie hoch Ihr Bedarf ist.
Wer das tut und einen Antrag stellt, verliert nichts. Wer aus Scham schweigt, verschenkt Monat für Monat Geld, das ihm zusteht.
Häufige Fragen zu niedriger Rente und Grundsicherung im Alter
Bedeutet eine Rente unter 600 Euro automatisch Altersarmut?
Nein. Die Statistik zeigt nur den gesetzlichen Rentenzahlbetrag, nicht das gesamte Einkommen. Entscheidend ist immer, was im Haushalt insgesamt zusammenkommt, also auch Betriebsrente, Pension, Mieteinnahmen oder das Einkommen des Partners. Erst wenn diese Summe den Bedarf nicht deckt, droht echte Armut.
Zählt das Einkommen und Vermögen meines Ehepartners mit?
Ja. Leben Sie mit einem Ehe- oder eheähnlichen Partner zusammen, prüft das Sozialamt Einkommen und Vermögen beider Personen gemeinsam. Eine eigene kleine Rente führt deshalb nicht automatisch zum Anspruch, wenn der Partner gut verdient. Umgekehrt erhöht sich das gemeinsame Schonvermögen auf 20.000 Euro.
Grundsicherung im Alter oder Bürgergeld – welche Stelle ist für mich zuständig?
Das hängt vom Alter ab. Wer noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht hat und grundsätzlich arbeiten könnte, fällt unter das Bürgergeld und damit unter das Jobcenter. Ab der Regelaltersgrenze oder bei dauerhaft voller Erwerbsminderung greift die Grundsicherung im Alter nach dem SGB XII, für die das Sozialamt zuständig ist.
Was passiert mit meiner Grundsicherung, wenn die Rente erhöht wird?
Eine Rentenerhöhung wird als Einkommen angerechnet und senkt den Grundsicherungsbetrag in gleicher Höhe. Unterm Strich bleibt Ihnen dann meist nicht mehr in der Tasche. Wichtig ist nur, den geänderten Rentenbescheid zügig beim Sozialamt einzureichen, damit keine Überzahlung entsteht, die später zurückgefordert wird.
Quellen
Demografieportal des Bundes und der Länder (Datenbasis Deutsche Rentenversicherung Bund): Höhe der gesetzlichen Altersrente nach Geschlecht 2022
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII): Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, §§ 41 ff., § 43 und § 90
DIW Berlin / Forschungsnetzwerk Alterssicherung der Deutschen Rentenversicherung Bund: Starke Nichtinanspruchnahme von Grundsicherung deutet auf hohe verdeckte Altersarmut




