Wer den Schwerbehindertenausweis aus dem Briefkasten zieht und auf die Zahl schaut, denkt oft: Grad der Behinderung 50, also stehen mir jetzt alle Vergünstigungen zu. So funktioniert es auch 2026 nicht.
Schwerbehindert sind Sie ab einem GdB von 50, doch ob Sie wirklich Geld sparen, hängt an den kleinen Buchstaben daneben, den Merkzeichen. Sie sind der eigentliche Schlüssel zu den Vergünstigungen bei Schwerbehinderung.
Der GdB öffnet die Tür, die Merkzeichen entscheiden, was dahinter liegt. Wer das verwechselt, lässt bares Geld liegen: beim Steuerfreibetrag von bis zu 7.400 Euro, bei der kostenlosen Bahnfahrt, bei der Kfz-Steuer. An einer Stelle zwingt das Gesetz sogar zur Wahl zwischen zwei Vorteilen, die viele für kombinierbar halten.
Inhaltsverzeichnis
Steuer: Behinderten-Pauschbetrag und Fahrtkostenpauschale 2026
Den größten planbaren Effekt bringt der Behinderten-Pauschbetrag. Er ersetzt den Einzelnachweis behinderungsbedingter Kosten durch einen festen Jahresbetrag, den das Finanzamt vom zu versteuernden Einkommen abzieht.
Die Staffel ist seit der Reform 2021 unverändert und gilt über das Jahressteuergesetz 2024 auch 2026 weiter (§ 33b Einkommensteuergesetz): Bei GdB 50 sind es 1.140 Euro im Jahr, bei GdB 70 schon 1.780 Euro, bei GdB 100 dann 2.840 Euro.
Der entscheidende Sprung kommt aber nicht über den GdB, sondern über die Feststellung „hilflos”, „blind” oder „taubblind” — sie löst einen Pauschbetrag von 7.400 Euro aus, unabhängig vom GdB-Wert. Wer eine solche Feststellung im Bescheid stehen hat, sie in der Steuererklärung aber nicht nutzt, verschenkt jedes Jahr einen vierstelligen Freibetrag.
Hinzu kommt die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale: 900 Euro pro Jahr ab GdB 80 oder ab GdB 70 mit Merkzeichen G, und 4.500 Euro bei den Merkzeichen aG, Bl, TBl oder H. Diese Pauschale läuft über die außergewöhnlichen Belastungen und wird um die zumutbare Eigenbelastung gekürzt. Sie wirkt also nicht eins zu eins, lässt sich aber zusätzlich zum Behinderten-Pauschbetrag ansetzen.
Mobilität: Kfz-Steuer und Freifahrt, die Entweder-oder-Falle
Bei der Mobilität liegt die teuerste Verwechslung. Viele gehen davon aus, mit dem passenden Merkzeichen ließen sich Kfz-Steuer-Vorteil und kostenlose Bahnfahrt einfach addieren. Das stimmt nur für einen Teil der Betroffenen. Wer die Merkzeichen aG, H oder Bl hat, wird vollständig von der Kfz-Steuer befreit und darf zusätzlich die unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr nutzen. Für diese Gruppe gibt es beides.
Anders bei Merkzeichen G oder Gl: Hier sieht das Kraftfahrzeugsteuergesetz nur eine Ermäßigung um 50 Prozent vor, und § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz koppelt sie an eine Bedingung. Die Ermäßigung wird nicht gewährt, solange die Freifahrt genutzt wird. Spiegelbildlich legt § 228 SGB IX fest, dass die Wertmarke für die unentgeltliche Beförderung nicht ausgegeben wird, solange die 50-Prozent-Ermäßigung läuft.
Mit G oder Gl müssen Sie sich also entscheiden: halbe Kfz-Steuer oder freie Fahrt. Beides zusammen schließt das Gesetz aus.
Die Freifahrt selbst kostet 2026 einen Eigenanteil: Die Jahres-Wertmarke liegt aktuell bei 104 Euro, die Halbjahres-Marke bei 53 Euro. Kostenlos bekommen sie unter anderem blinde und hilflose Menschen sowie alle, die Bürgergeld oder Grundsicherung beziehen. Wer Merkzeichen B hat, nimmt zudem eine Begleitperson unentgeltlich mit.
Nehmen wir an, Marianne, 72, mit GdB 60 hat nur das Merkzeichen G im Ausweis. Entweder sie halbiert die jährliche Kfz-Steuer ihres Wagens, oder sie löst die Wertmarke für 104 Euro und fährt damit unbegrenzt Bus und Bahn.
Wer täglich auf das Auto angewiesen ist, wählt anders als jemand, der es kaum nutzt. Diese Entscheidung trifft niemand für Sie, und sie lässt sich später nur mit neuem Antrag drehen.
Rundfunkbeitrag: Warum das Merkzeichen RF nicht voll befreit
Eine hartnäckige Annahme hält sich seit Jahren: Das Merkzeichen RF befreie vom Rundfunkbeitrag. Das tut es nicht. RF senkt den Beitrag auf ein Drittel, statt 18,36 Euro zahlen Betroffene 6,12 Euro im Monat. Das ist eine Ermäßigung, keine Befreiung.
Voll befreit wird nur, wer zusätzlich einen eigenen Befreiungsgrund erfüllt: Bürgergeld, Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung, BAföG mit eigener Wohnung, oder das Merkzeichen TBl für taubblinde Menschen. Für viele Rentnerinnen und Rentner mit kleiner Rente lohnt deshalb der genaue Blick.
Wer ohnehin Grundsicherung bezieht oder beziehen könnte, kommt über diesen Weg auf null Euro statt auf 6,12 Euro. Den Antrag prüft der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, und ohne Antrag läuft die volle Abbuchung weiter.
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Diese Vergünstigungen bei Schwerbehinderung gelten 2026 im Überblick
Die folgende Tabelle ordnet die wichtigsten bundesweit geregelten Vergünstigungen ihren Voraussetzungen zu. Maßgeblich ist fast überall nicht der GdB allein, sondern das Merkzeichen oder eine zusätzliche Feststellung.
| Vergünstigung (Voraussetzung) | Das gilt 2026 |
|---|---|
| Behinderten-Pauschbetrag (ab GdB 20, gestaffelt) | 384 bis 2.840 Euro pro Jahr; bei GdB 50: 1.140 Euro (§ 33b EStG) |
| Höchst-Pauschbetrag (hilflos, blind, taubblind: H, Bl, TBl) | 7.400 Euro pro Jahr, unabhängig vom GdB |
| Fahrtkostenpauschale (GdB 80, oder GdB 70 mit G) | 900 Euro pro Jahr (§ 33 Abs. 2a EStG) |
| Fahrtkostenpauschale (aG, Bl, TBl, H bzw. Pflegegrad 4/5) | 4.500 Euro pro Jahr |
| Kfz-Steuer, volle Befreiung (aG, H, Bl) | 100 Prozent; Freifahrt zusätzlich möglich (§ 3a Abs. 1 KraftStG) |
| Kfz-Steuer, Ermäßigung (G, Gl) | 50 Prozent, nur statt Freifahrt (§ 3a Abs. 2 KraftStG) |
| Freifahrt, Wertmarke (G, Gl, aG, H, Bl) | Eigenanteil aktuell 104 Euro/Jahr oder 53 Euro/Halbjahr (§ 228 SGB IX) |
| Freifahrt kostenlos (Bl, H, Bürgergeld-/Grundsicherungsbezug) | Wertmarke ohne Eigenanteil (§ 228 Abs. 4 SGB IX) |
| Begleitperson (Merkzeichen B) | Begleitung fährt unentgeltlich, auch ohne eigene Wertmarke |
| Rundfunkbeitrag, Ermäßigung (Merkzeichen RF) | 6,12 Euro statt 18,36 Euro pro Monat |
| Rundfunkbeitrag, Vollbefreiung (TBl oder Sozialleistung) | 0 Euro; RF allein reicht nicht |
| Zusatzurlaub (ab GdB 50, Beschäftigte) | 5 zusätzliche Arbeitstage pro Jahr bei Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX) |
| Kündigungsschutz (ab GdB 50, Beschäftigte) | Kündigung nur mit Zustimmung des Integrationsamts (§§ 168 ff. SGB IX) |
| Vorzeitige Altersrente (ab GdB 50 bei Rentenbeginn) | Bis zu 2 Jahre früher abschlagsfrei, bis zu 3 Jahre mit Abschlag (§ 236a SGB VI) |
Arbeit, Rente und der Weg zum richtigen Nachteilsausgleich
Drei der wichtigsten Vorteile knüpfen schon an den GdB 50 an, ganz ohne besonderes Merkzeichen. Beschäftigte haben Anspruch auf fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage im Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 208 SGB IX); bei weniger Arbeitstagen wird anteilig gerechnet. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist nur wirksam, wenn vorher das Integrationsamt zugestimmt hat.
Und bei der Rente können schwerbehinderte Menschen die Altersrente früher antreten: bis zu zwei Jahre vor der jeweiligen Regelaltersgrenze ohne Abschlag, bis zu drei Jahre früher mit Abschlägen von 0,3 Prozent je vorgezogenem Monat. Die genaue Altersgrenze hängt vom Geburtsjahrgang ab.
Damit aus dem Anspruch ein Vorteil wird, führt der Weg fast immer über mehrere Stellen. Wer GdB oder Merkzeichen erstmals braucht, stellt den Antrag beim Versorgungsamt; wer schon einen Ausweis hat, aber eine Verschlechterung oder ein fehlendes Merkzeichen nicht abgebildet sieht, stellt einen Änderungsantrag.
Die Kfz-Vergünstigung beantragen Sie beim Hauptzollamt, die Wertmarke beim Versorgungsamt. Steuerliche Pauschbeträge tragen Sie selbst in die Anlage „Außergewöhnliche Belastungen” ein, die Rundfunk-Entlastung läuft über den Beitragsservice.
Der teuerste Fehler ist nicht der falsche Antrag, sondern der nie gestellte. Vergünstigungen bei Schwerbehinderung kommen 2026 nicht automatisch, sondern nur auf Antrag.
Wer seinen Bescheid nicht regelmäßig mit den Merkzeichen abgleicht, zahlt jedes Jahr drauf, ohne es zu merken.
Häufige Fragen zu Vergünstigungen bei Schwerbehinderung 2026
Reicht ein GdB von 50 für alle Vergünstigungen aus?
Nein. Der GdB 50 begründet die Schwerbehinderung und damit Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, den Behinderten-Pauschbetrag und die frühere Altersrente. Die mobilitätsbezogenen Vorteile wie Kfz-Steuer, Freifahrt und Rundfunkermäßigung setzen dagegen bestimmte Merkzeichen voraus.
Wichtig ist außerdem der Zeitpunkt: Bei Kündigungsschutz oder Rentenbeginn muss die Schwerbehinderung zum maßgeblichen Stichtag bereits festgestellt oder zumindest rechtzeitig beantragt sein.
Kann ich Kfz-Steuerbefreiung und kostenlose Freifahrt gleichzeitig haben?
Das hängt vom Merkzeichen ab. Mit aG, H oder Bl gibt es die volle Kfz-Steuerbefreiung und zusätzlich die Freifahrt. Mit G oder Gl ist nur eines von beiden möglich: Sie wählen zwischen der 50-Prozent-Ermäßigung und der Wertmarke.
Dokumentiert wird die Wahl über das Beiblatt zum Ausweis. Wer die Ermäßigung beantragt, weist mit dem orangefarbenen Flächenaufdruck ohne Wertmarke nach, dass er auf die Freifahrt verzichtet.
Bekomme ich mit Merkzeichen RF rückwirkend Geld zurück?
Das Merkzeichen RF wirkt ab dem Zeitpunkt, zu dem der Beitragsservice die Ermäßigung anerkennt; eine automatische Erstattung zurückliegender Monate ist nicht garantiert.
Wer ein RF-Merkzeichen oder einen Vollbefreiungsgrund hat, sollte den Antrag deshalb sofort stellen, statt auf eine spätere Rückzahlung zu setzen.
Quellen
Bundesministerium der Justiz: Einkommensteuergesetz (EStG), § 33b – Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen
Bundesministerium der Justiz: Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX), § 228 – Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen
Generalzolldirektion (Zoll): Steuervergünstigungen für schwerbehinderte Menschen nach § 3a Kraftfahrzeugsteuergesetz



