Behinderungen: So bekommt man mehr Schwerbehindertenprozente

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Der Schwerbehindertenausweis kann Erleichterungen im Alltag bringen, sei es durch steuerliche Vorteile oder besondere Schutzrechte im Berufsleben. Doch wie kommt man mehr Schwerbehindertenprozente, genauer gesagt, einen höheren Grad der Behinderung (GdB)?

Welche Faktoren spielen eine Rolle, und wie wird der Grad der Behinderung ermittelt? In diesem Artikel werden wir diese Fragen umfassend beleuchten und die wichtigsten Aspekte klären.

Was ist der Grad der Behinderung (GdB)?

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass im Schwerbehindertenrecht nicht von „Prozenten“ gesprochen wird, sondern vom Grad der Behinderung (GdB).

Dieser GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgelegt, wobei 100 den maximalen Grad der Behinderung darstellt. Der Grad der Behinderung misst dabei nicht den gesundheitlichen Zustand an sich, sondern die Auswirkungen der gesundheitlichen Einschränkungen auf die alltäglichen Lebensaktivitäten.

Ein Betroffener  mit einem GdB von 50 gilt als schwerbehindert und hat Anspruch auf entsprechende Nachteilsausgleiche.

Der GdB wird nicht auf Basis einer bestimmten Diagnose allein vergeben, sondern aufgrund der sogenannten „Funktionseinschränkungen“.

Diese beschreiben, wie stark eine Person durch ihre Erkrankung oder Behinderung im Alltag beeinträchtigt ist.

So können zwei Menschen mit der gleichen Diagnose unterschiedliche GdB-Werte erhalten, je nachdem, wie stark die jeweilige Erkrankung ihren Alltag beeinträchtigt.

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Wie wird der Grad der Behinderung ermittelt?

Der Prozess der GdB-Ermittlung basiert auf der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV). In dieser Verordnung sind für viele Erkrankungen Richtwerte festgelegt, die angeben, welchen GdB eine bestimmte Krankheit oder Behinderung auslösen kann.

Hierbei handelt es sich jedoch nur um Richtlinien. Die tatsächliche Vergabe des GdB hängt stark davon ab, wie die Erkrankung den betroffenen Menschen im Alltag beeinträchtigt.

Wichtig dafür ist der ärztliche Bericht. Es reicht nicht aus, dass der Arzt lediglich eine Diagnose bescheinigt. Vielmehr muss er detailliert beschreiben, welche Auswirkungen die Krankheit auf die Lebensführung der betroffenen Person hat.

Die Frage, woran dich deine Erkrankung hindert, steht dabei im Mittelpunkt: Was kannst du aufgrund deiner Krankheit oder Behinderung nicht mehr tun? Seit wann bestehen diese Einschränkungen? Sind sie vorübergehend oder dauerhaft?

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Diese Infos sind entscheidend, damit das zuständige Amt den GdB festlegen kann.

Werden einzelne Behinderungen addiert?

Ein häufiger Irrtum ist, dass verschiedene Erkrankungen oder Behinderungen automatisch zu einer Addition der GdB führen.

In der Praxis ist dies nicht der Fall. Es werden nur dann höhere GdB-Werte gewährt, wenn sich die Funktionseinschränkungen der verschiedenen Krankheiten gegenseitig verstärken.

Ein Beispiel: Wenn jemand sowohl schlecht sieht als auch schlecht hört, können diese beiden Einschränkungen im Zusammenspiel einen höheren GdB ergeben, da sie zusammen eine deutlich schwerwiegendere Beeinträchtigung im Alltag darstellen.

Anders verhält es sich, wenn die Erkrankungen nebeneinander stehen, aber keine Wechselwirkungen zeigen.

Ein Beispiel wäre eine Person, die schlecht laufen kann und zusätzlich an einer psychischen Erkrankung leidet.

Solange die beiden Einschränkungen nicht miteinander in Wechselwirkung stehen und sich nicht gegenseitig verstärken, wird der GdB nicht automatisch höher ausfallen.

Wie beantrage ich den Schwerbehindertenausweis?

Der Weg zum Schwerbehindertenausweis führt über einen Antrag, der beim zuständigen Versorgungsamt gestellt werden muss. Dem Antrag sollten ärztliche Unterlagen beigefügt werden, die die gesundheitlichen Einschränkungen detailliert dokumentieren.

Der Antragsteller muss hierbei beachten, dass es nicht ausreicht, Diagnosen einzureichen. Wichtig ist, dass die Funktionseinschränkungen – also die Auswirkungen auf den Alltag – im Vordergrund stehen.

Sobald der Antrag eingereicht ist, prüft das Versorgungsamt die Unterlagen und legt anhand der Versorgungsmedizin-Verordnung und des ärztlichen Berichts den GdB fest.

Sollte der Antrag abgelehnt oder der GdB zu niedrig angesetzt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen und gegebenenfalls eine gerichtliche Überprüfung anzustrengen.

Was tun bei Problemen mit dem Schwerbehindertenantrag?

Es kommt häufig vor, dass Betroffene Schwierigkeiten beim Ausfüllen des Antrags haben oder mit der Entscheidung des Amtes nicht einverstanden sind.

In solchen Fällen ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen. Sozialverbände, wie der Sozialverband Deutschland, bieten Beratungsdienste an, die Betroffenen helfen können, den Antrag korrekt zu stellen und sich durch den Bürokratiedschungel zu navigieren. Diese Beratungsstellen unterstützen auch im Falle von Widersprüchen oder Klagen.