Bürgergeld: Darum sind Widersprüche gegen Sanktionen oft erfolgreich

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Nach dem Grundsatz des “Förderns und Forderns” im Sozialgesetzbuch II sollen Sanktionen sowohl Anreize für die Integration von Bürgergeldbeziehern in den Arbeitsmarkt schaffen als auch Fehlverhalten sanktionieren.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2019 Einschränkungen für den Einsatz von Sanktionen festgelegt. Insbesondere dürfen Sanktionen nicht als Strafe verhängt werden, sondern müssen dem Grundgedanken der Eingliederungshilfe entsprechen. Dennoch werden Sanktionen von den Jobcentern allzu oft als reine Strafe verhängt. Widersprüche gegen Leistungskürzungen sind dann aber immer wieder erfolgreich.

Was hatte das Bundesverfassungsgericht zu Sanktionen entschieden?

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Sanktionen nicht als reine Strafmaßnahmen eingesetzt werden dürfen, sondern einen nachweisbaren positiven Effekt auf die Integration in den Arbeitsmarkt haben müssen.

Ziel war es, Sanktionen “gerechter” zu machen und sicherzustellen, dass diese Maßnahmen tatsächlich zu einem positiven Ergebnis führen. So stellt sich beispielsweise die Frage, ob wiederholte Sanktionen gegen einen Leistungsempfänger, der dreimal hintereinander nicht zu einem Termin erschienen ist, tatsächlich den gewünschten Effekt haben.

In vielen Fällen kann eine Sanktion das Problem nicht lösen, sondern sogar verschärfen, insbesondere wenn die betroffene Person aufgrund psychischer oder sozialer Probleme nicht in der Lage ist, Termine wahrzunehmen.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hatte die Sanktionen abgemildert und klargestellt, dass besonders “harte Maßnahmen” wie Leistungskürzungen von mehr als 30 Prozent verfassungswidrig sind.

Warum ist der Widerspruch gegen Sanktionen oft erfolgreich?

Der Verein Sanktionsfrei setzt sich für Bürgergeldempfänger ein und unterstützt Betroffene auch bei Widersprüchen gegen Sanktionen. Oft hat Sanktionsfrei Erfolg. Ein Grund dafür ist, dass es schwer nachzuweisen ist, ob eine Sanktion tatsächlich den Effekt der Integration in den Arbeitsmarkt hat.

Das Bundesverfassungsgericht hatte betont, dass Sanktionen nicht nur strafend wirken dürfen, sondern einen nachweisbaren Nutzen für die berufliche Eingliederung haben müssen. Dieser Nachweis fehlt jedoch in vielen Fällen, insbesondere dann, wenn eine Sanktion nur wegen eines versäumten Termins verhängt wird.

Ein weiterer relevanter Punkt ist, dass viele Leistungsberechtigte, die zu Terminen nicht erscheinen, dies nicht absichtlich tun. Häufig liegen komplexe Problemlagen vor, die die Betroffenen daran hindern, rechtzeitig oder überhaupt auf Post vom Jobcenter zu reagieren. Diese Umstände werden in vielen Fällen zu wenig berücksichtigt, was die Grundlage für erfolgreiche Widersprüche schafft.

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In einem Leistungssystem, das ohnehin für viele Betroffene mit erheblichen Hürden verbunden ist, können Sanktionen die Situation weiter verschärfen. Gerade Menschen mit psychischen Erkrankungen, Traumata oder anderen schwerwiegenden Problemen sind häufig nicht in der Lage, ihren Pflichten nachzukommen. Eine Sanktion in dieser Höhe könnte für diese Menschen existenzbedrohend sein.

Sanktionsfrei betont daher, wie wichtig es ist, solche Sanktionen kritisch zu hinterfragen, da sie in vielen Fällen nicht den gewünschten Effekt erzielen. Stattdessen wird vorgeschlagen, individuelle Problemlagen stärker zu berücksichtigen und alternative Wege der Förderung und Unterstützung anzubieten, um eine wirkliche Integration in den Arbeitsmarkt zu erreichen.