Schwerbehinderung: Anspruch auf Taxifahrten mit oder ohne Merkzeichen

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Menschen mit einer Schwerbehinderung haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Kostenübernahme für Taxifahrten. Der Anspruch besteht aufgrund der Behinderung, Merkzeichen und/oder des Grundes.

Wer übernimmt also die Kosten für diese Fahrten und welche Voraussetzungen müssen wann und wie erfüllt sein? Das alles erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Wann zahlt die Krankenkasse für Taxifahrten?

Vorherige Genehmigung von Taxifahrten

Im Gegensatz zur kostenfreien Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel unter bestimmten Voraussetzungen, gibt es keine generelle kostenfreie Beförderung mit dem Taxi.

Wichtig: In der Regel müssen Taxifahrten vorab von der Krankenkasse genehmigt werden. Eine Ausnahme bildet hierbei die Fahrt zu einer stationären Behandlung, die ohne vorherige Genehmigung in Anspruch genommen werden kann.

Wann besteht ein Anspruch auf Kostenübernahme

Betroffene mit einem Schwerbehindertenausweis und den Merkzeichen:

  • „aG“ (außergewöhnlich Gehbehindert),
  • „BI“ (Blinde) und
  • „H“ (Hilflos)
  • sowie Menschen mit den Pflegestufen II oder III

haben einen Anspruch auf Übernahme der Taxikosten durch die Krankenkasse. Um die Genehmigung zu erhalten, muss eine Kopie des Schwerbehindertenausweises zusammen mit dem Antrag bei der Krankenkasse eingereicht werden.

Nach der Genehmigung zahlen Betroffene nur den gesetzlichen Eigenanteil, wie er auch bei Heil- und Hilfsmitteln anfällt.

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Auch ohne spezifischen Merkzeichen möglich

Auch Menschen ohne die spezifischen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis oder ohne einen solchen Ausweis können unter bestimmten Umständen die Taxikosten erstattet bekommen.

Dies gilt insbesondere für notwendige Fahrten zu Arztpraxen oder ambulanten Behandlungen wie Physiotherapie, sofern kein eigenes Auto verfügbar ist und öffentliche Verkehrsmittel nicht genutzt werden können.

In solchen Fällen sollte ein ärztliches Attest oder eine entsprechende Verordnung bei der Krankenkasse eingereicht werden. Die Krankenkasse prüft den Einzelfall und entscheidet über die Kostenübernahme.

Weitere Kostenträger und Fördermöglichkeiten

Unterstützung durch die Agentur für Arbeit

Neben der Krankenkasse können auch andere Stellen, wie die Agentur für Arbeit, Zuschüsse für Taxifahrten genehmigen.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn dadurch die berufliche Integration gefördert wird. Die Entscheidung über die Übernahme der Kosten hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. In der Regel werden Taxis jedoch nicht als dauerhafter Fahrdienst zur Arbeit anerkannt.

Kommunale Fördermöglichkeiten

Es ist ebenfalls ratsam, sich bei der Gemeinde nach Fördermöglichkeiten zu erkundigen. Manche Städte bieten spezielle Fahrdienste für Menschen mit Behinderung an oder vergeben Beförderungsgutscheine.

Die Regelungen variieren jedoch stark, da jede Gemeinde unterschiedliche Maßnahmen zur Integration von Menschen mit Behinderung umsetzt.

Unterstützung durch das Sozialamt

Das Sozialamt kann eine Anlaufstelle für Zuschüsse zur Beförderung im Taxi sein, wenn keine andere Möglichkeit zur gesellschaftlichen Teilhabe besteht. Auch hier ist die individuelle Prüfung des Einzelfalls maßgeblich für die Entscheidung.

Praktische Hinweise zur Nutzung von Taxis

Rechtzeitige Bestellung und Behindertengerechte Ausstattung

Menschen mit Behinderung sollten ihr Taxi rechtzeitig bestellen, um sicherzustellen, dass das Fahrzeug behindertengerecht ausgestattet ist und genügend Platz für Hilfsmittel bietet.

Wichtig: Taxifahrer können und dürfen keine Tragedienste übernehmen, auch wenn es viele freundliche Taxifahrer gibt, die behilflich sind. Darauf sollte man sich allerdings nie verlassen.

Bei Bedarf an Begleitung ins Gebäude sollte rechtzeitig Hilfe organisiert oder ein Krankentransport gebucht werden.

Vorsicht bei privaten Fahrdiensten

Ob das Taxi telefonisch über die Zentrale oder per App bestellt wird, spielt keine Rolle, solange es sich um ein offizielles Taxi-Unternehmen handelt.

Wichtig: Vorsicht ist bei privaten Fahrdiensten wie „Mitfahr-Apps“ geboten, da die Haftungsfrage bei Unfällen nicht geklärt ist und die Krankenkassen in der Regel nur Zuschüsse für offizielle Taxis, nicht aber für private Fahrten, gewähren.

Fazit: Kostenübernahme für Taxifahrten möglich

Die Kostenübernahme von Taxifahrten für Menschen mit einer Behinderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft und muss in der Regel vorher genehmigt werden.

Neben der Krankenkasse können auch andere Institutionen wie die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt unter bestimmten Bedingungen finanzielle Unterstützung bieten.