EM-Rente: Darf die Erwerbsminderungsrente gepfändet werden?

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Wer Schulden hat und eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) bezieht, macht sich Sorgen, dass die Rentenbezüge gepfändet werden könnten. Kann die EM-Rente gepfändet werden? Diese und weitere Fragen beantworten wir in diesem Artikel.

Was ist eine Pfändung?

Eine Pfändung ist ein rechtliches Mittel, das Gläubigern ermöglicht, auf das Einkommen oder Vermögen eines Schuldners zuzugreifen, wenn dieser seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Dies erfolgt in der Regel durch einen Gerichtsbeschluss, der es Gläubigern erlaubt, auf finanzielle Mittel des Schuldners, wie z. B. Gehälter, Bankguthaben oder Renten, zuzugreifen.

Die deutsche Rechtsprechung sieht vor, dass nahezu jedes Einkommen, einschließlich der gesetzlichen Rente, gepfändet werden kann. Doch wie verhält es sich speziell mit der Erwerbsminderungsrente?

Jede gesetzliche Rente kann gepfändet werden

Wie Peter Knöppel, Rechtsanwalt und Rentenberater, klarstellt, kann grundsätzlich jede gesetzliche Rente gepfändet werden, auch die Erwerbsminderungsrente.

Dies bedeutet, dass Gläubiger auch auf diese Art von Rente zugreifen können, wenn offene Schulden bestehen.

Die Pfändung erfolgt in der sogenannten „Auszahlungsphase“, also dann, wenn die Rente an den Empfänger ausgezahlt wird. In diesem Fall kann der Gläubiger eine Pfändung veranlassen und auf den pfändbaren Teil der Rente zugreifen.

Gibt es Unterschiede zwischen verschiedenen Rentenarten?

Ja, es gibt Unterschiede zwischen den verschiedenen Rentenarten. Die Erwerbsminderungsrente wird wie die Altersrente und die Witwenrente behandelt.

Auch diese Renten können grundsätzlich gepfändet werden, jedoch gibt es hierbei bestimmte Freigrenzen, die den pfändbaren Anteil begrenzen. Im Jahr 2024 beträgt diese Freigrenze beispielsweise 1.499 Euro netto pro Monat für eine Einzelperson.

Alles, was über diese Freigrenze hinausgeht, kann von Gläubigern gepfändet werden. Diese Grenze kann jedoch je nach individueller Lebenssituation variieren, beispielsweise wenn weitere unterhaltsberechtigte Personen im Haushalt leben.

Wie wird die Freigrenze festgelegt?

Die Festlegung der Pfändungsfreigrenze erfolgt durch das zuständige Gericht, in der Regel das Pfändungsgericht.

Der Rentenempfänger muss gegenüber der Deutschen Rentenversicherung und dem Gericht nachweisen, wie hoch sein monatliches Einkommen ist und welche pfändungsfreien Beträge ihm zustehen.

Die Freigrenze soll sicherstellen, dass der Rentner weiterhin ein Existenzminimum zur Verfügung hat, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Was passiert, wenn die Rente unter der Freigrenze liegt?

Wenn die Erwerbsminderungsrente unterhalb der festgelegten Freigrenze liegt, kann sie in der Regel nicht gepfändet werden, betont der Anwalt. Das bedeutet, dass der Rentner in diesem Fall geschützt ist und seine Rente weiterhin in voller Höhe erhält.

Sollte jedoch die Rente die Freigrenze überschreiten, kann der darüber liegende Betrag gepfändet werden. Allerdings können auch Beträge angespart werden, wie wir in diesem Beitrag erläutern. Dazu sollte unbedingt ein sogenanntes P-Konto angelegt werden, rät der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt.

Was sollten Betroffene tun, wenn eine Pfändung droht?

Sollte einem Rentner eine Pfändung drohen, ist es wichtig, schnell zu handeln und sich rechtzeitig an das zuständige Gericht und die Rentenversicherung zu wenden.

Es kann ratsam sein, einen Anwalt oder Rentenberater hinzuzuziehen, um den Prozess zu begleiten und sicherzustellen, dass die Rechte des Rentners gewahrt bleiben. Zudem ist es wichtig, die notwendigen Informationen und Nachweise über Einkommen und Ausgaben vorzulegen, damit die Pfändungsfreigrenze korrekt festgelegt werden kann.

Pfändung von Rentenanwartschaften – Was bedeutet das?

Ein weiterer Punkt ist die Möglichkeit der Pfändung von Rentenanwartschaften. Rentenanwartschaften sind zukünftige Ansprüche auf eine Rente, die noch nicht in der Auszahlungsphase sind.

Die Pfändung solcher Ansprüche ist in der Regel schwieriger und kommt seltener vor. Hierzu bedarf es spezieller rechtlicher Regelungen, und der Prozess ist komplexer als bei der Pfändung von Renten, die bereits ausgezahlt werden.