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Die Hartz IV Bescheid-Erklärer

Hartz IV Obhudsmann in Berlin

Der Hartz IV Bescheiderklärer in Berlin fungiert als Obhudsmann zwischen ALG II Betroffenen und Jobcenter Sachbearbeiter.

Wie sogenannte Bescheid-Erklärer Hartz IV–Bezieher von Klagen abhalten sollen.

(11.06.2010) In Berlin wird derzeit in einem Pilotprojekt getestet, ob sogenannte Hartz IV Bescheid- Erklärer Erwerbslose von Klagen abhalten können. Damit will der Senat in Berlin erreichen, dass die vielen Widersprüche gegen die Hartz-IV Bescheide reduziert werden. So berichtete das ARD Magazin "report mainz" letzte Woche über die Arbeit des ersten sogenannten "Bescheiderklärers" Deutschlands im Jobcenter Berlin-Mitte.

Herr Tauschmann heißt in Berlin der erste Bescheiderklärer und er hat aller Hand zu tun. Zu ihm kommen ALG II Bezieher, deren Anträge abgelehnt wurden oder unklar sind. Sie suchen nun die Hilfe bei Herrn Tauschmann. Der Unterschied zu einer Erwerbslosenberatungsstelle ist, dass Herr Tauschmann direkt zu seinen Kollegen im Jobcenter geht und versucht die offenen Fragen direkt mit den zuständigen Sachbearbeitern zu klären. Dabei konnte Herr Tauschmann schon oft helfen. So wurde in dem Fernsehbeitrag gezeigt, wie eine Frau 300 Euro zu wenig bekommt. In dem Bewilligungsbescheid stand, dass die Frau angeblich 511 Euro verdienen würde. Sie verdiene aber nur ganze null Euro. Warum ihr das Arbeitslosengeld gekürzt wurde, versteht auch Herr Tauschmann noch nicht so recht. Zuvor hatte die Frau selbst vergeblich versucht, bei der Behörde anzurufen. Doch nie ist jemand ans Telefon gegangen. Herr Tauschmann kann in solchen Fällen schneller einen direkten Draht aufbauen. Nach zehn Minuten konnte die Sache geklärt werden und die zuständige Sachbearbeiterin gesteht den Fehler ein.

Doch Herr Tauschmann wird nicht etwa aus reiner Nächstenliebe vom Senat Berlin beschäftigt. Nein, er stellt so eine Art Obhudsmann dar, um die Klageflut an den Gerichten einzudämmen. Nach Ansicht des "Bescheiderklärers" würde er dazu beitragen, dass rund 3 Prozent von Klagen an den Sozialgerichten vermieden werden. Das ist im Vergleich zu den eigegangenen Klagen eine ganze Menge. Seit der Einführung von Hartz IV gingen allein in Berlin 86.000 Klagen zu Hartz IV ein. Den meisten Klagen handeltenum die Wohnkosten. Rund die Hälfte der Kläger bekamen im Vorjahr zumindest zum Teil Recht. Und das, obwohl in Berlin eine eher moderates Handling bei den Wohnkosten besteht. Hat das Pilotprojekt in Berlin Erfolg, so könnte es Bundesweit Schule machen. Oder aber, in den Jobcenter kehrt die Einsicht ein, dass Anträge genauer bearbeitet werden und im Zweifelsfall für den Antragsteller beschieden wird. (wm)

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