Mann fälschte Jobcenter-Gutscheine und wurde zu 18 Monaten Haft verurteilt

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Ein 32-Jähriger hat mit gefälschten Jobcenter-Gutscheinen eingekauft und ist dafür zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden.

Wer einen Gutschein so verändert oder herstellt, dass Händler ihn für ein echtes Dokument einer Behörde halten, bewegt sich nicht mehr im gewöhnlichen Sozialverwaltungsrecht. Je nach konkreter Gestaltung kommen Betrug, Urkundenfälschung oder mehrere Straftaten nebeneinander in Betracht.

Gutscheine von Jobcentern sind nicht grundsätzlich ungewöhnlich oder verdächtig. Das Sozialgesetzbuch erlaubt Sachleistungen in bestimmten Situationen ausdrücklich.

18 Monate Freiheitsstrafe nach Einkäufen mit falschen Gutscheinen

Laut dem Gerichtsbericht soll der 32-Jährige gefälschte Jobcenter-Gutscheine für Einkäufe verwendet haben. Das Gericht verhängte demnach eine Freiheitsstrafe von eineinhalb Jahren.

Eine solche Strafhöhe zeigt, dass Gerichte wiederholte Täuschungshandlungen mit vermeintlich behördlich ausgestellten Dokumenten keineswegs als geringfügige Verfehlung behandeln müssen. Für die konkrete Höhe einer Strafe sind allerdings immer die Umstände des jeweiligen Verfahrens entscheidend.

Von Bedeutung können etwa der entstandene Schaden, die Zahl der einzelnen Taten, frühere Verurteilungen und die Frage sein, wie planmäßig ein Täter vorgegangen ist. Auch ein Geständnis, eine Schadenswiedergutmachung und das Verhalten nach der Tat können sich auf die Entscheidung auswirken.

Warum gefälschte Gutscheine strafrechtlich so problematisch sind

Beim Einsatz eines falschen Gutscheins wird ein Händler regelmäßig darüber getäuscht, dass eine Behörde für den angegebenen Betrag einstehen werde. Gibt das Geschäft deshalb Waren heraus, obwohl tatsächlich kein gültiger Zahlungsanspruch besteht, kann ein Vermögensschaden entstehen.

Damit kann der Straftatbestand des Betrugs nach § 263 Strafgesetzbuch erfüllt sein. Das Gesetz sieht dafür grundsätzlich eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren vor.

In besonders schweren Fällen reicht der gesetzliche Strafrahmen sogar von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Das kann beispielsweise bei gewerbsmäßigem Vorgehen oder unter weiteren gesetzlich festgelegten Voraussetzungen in Betracht kommen.

Wer sich näher mit dem Unterschied zwischen einem bloßen Fehler gegenüber dem Jobcenter und einem strafrechtlichen Betrugsvorwurf beschäftigen möchte, findet bei Gegen-Hartz weitere Informationen im Beitrag „Bürgergeld: Jobcenter beschuldigt wegen Sozialbetrugs – Diese Fehler nie machen“.

Auch Urkundenfälschung kann hinzukommen

Bei einem manipulierten Papiergutschein kann zusätzlich § 267 Strafgesetzbuch relevant werden. Danach macht sich unter anderem strafbar, wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verändert oder ein entsprechend gefälschtes Dokument verwendet.

Ob ein konkreter Gutschein tatsächlich als Urkunde im strafrechtlichen Sinn einzustufen ist, hängt von seiner Gestaltung und Verwendung ab. Bei digitalen Verfahren können wiederum andere Vorschriften über manipulierte oder beweiserhebliche Daten einschlägig sein.

Deshalb ist die Aussage „Es war doch nur ein falscher Gutschein“ strafrechtlich irreführend. Schon das Herstellen des Dokuments kann einen eigenen Vorwurf begründen, während der anschließende Einkauf weitere strafrechtliche Folgen auslösen kann.

Auch für Urkundenfälschung sieht das Strafgesetzbuch grundsätzlich Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Besonders schwere Fälle können deutlich härter geahndet werden.

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Jobcenter dürfen echte Gutscheine ausgeben

Dass Gutscheine in einem Strafverfahren auftauchen, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass echte Sachleistungen gesetzlich vorgesehen sind. § 24 SGB II erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine abweichende Erbringung von Leistungen.

Nach der derzeitigen Gesetzesfassung kann das Grundsicherungsgeld bis zur Höhe des Regelbedarfs ganz oder teilweise als Sachleistung erbracht werden, wenn Leistungsberechtigte ihren Lebensunterhalt mit Geldleistungen nicht ausreichend sicherstellen können. Das Gesetz nennt beispielsweise Drogen- oder Alkoholabhängigkeit sowie unwirtschaftliches Verhalten.

Auch bestimmte einmalige Bedarfe können als Sachleistungen erbracht werden. Dazu gehören beispielsweise Leistungen für eine Erstausstattung der Wohnung.

Wie Lebensmittelgutscheine des Jobcenters funktionieren und unter welchen Voraussetzungen sie zulässig sind, erläutert Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag „Lebensmittelgutscheine statt Bürgergeld vom Jobcenter“.

Ein echter Jobcenter-Gutschein ist an bestimmte Vorgaben gebunden

Bei einem regulären Gutschein muss für das Geschäft erkennbar sein, dass tatsächlich eine zuständige Stelle hinter der Kostenübernahme steht. Üblicherweise gibt es Vorgaben dazu, für welchen Bedarf der Gutschein eingesetzt werden darf und wie die Abrechnung erfolgt.

Ein Händler kann einen solchen Gutschein deshalb nicht wie beliebiges Bargeld behandeln. Er muss sich darauf verlassen können, dass das Dokument gültig ist und der ausgewiesene Betrag später tatsächlich erstattet wird.

Genau dieses Vertrauen wird bei einer Fälschung ausgenutzt. Je überzeugender eine manipulierte Vorlage einer echten behördlichen Bescheinigung ähnelt, desto größer kann die Gefahr sein, dass Geschäfte die Täuschung zunächst nicht bemerken.

Bedeutet eine Strafe von 18 Monaten automatisch Gefängnis?

Eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten liegt grundsätzlich noch innerhalb des Bereichs, in dem eine Strafaussetzung zur Bewährung rechtlich möglich sein kann. § 56 Strafgesetzbuch erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Bewährung bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren.

Bei Strafen von mehr als einem Jahr müssen hierfür zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Das Gericht betrachtet dafür unter anderem die persönlichen Verhältnisse, das Vorleben, die Umstände der Tat und das Verhalten nach der Tat.

Aus der bloßen Angabe „18 Monate Haft“ lässt sich deshalb ohne weitere Informationen nicht in jedem Fall ableiten, ob die Strafe tatsächlich vollständig in einer Justizvollzugsanstalt verbüßt werden muss. Entscheidend ist der genaue Inhalt des Urteils.

Der Fall sollte nicht auf Leistungsbezieher insgesamt übertragen werden

Straftaten einzelner Personen sind kein Beleg dafür, dass Menschen im Leistungsbezug grundsätzlich mit falschen Angaben oder manipulierten Unterlagen arbeiten. Die meisten Leistungsberechtigten beantragen gesetzlich vorgesehene Unterstützung und müssen dabei umfangreiche Angaben zu Einkommen, Vermögen und persönlichen Verhältnissen machen.

Gerade deshalb ist eine sachliche Trennung zwischen tatsächlichem Betrug und fehlerhaften oder missverständlichen Angaben wichtig. Strafrecht setzt bei Betrug grundsätzlich vorsätzliches Handeln voraus.

Auch Behörden dürfen einen Betrugsvorwurf nicht allein auf Vermutungen stützen. Über die Schwierigkeiten solcher Verfahren informiert ebenfalls der Gegen-Hartz-Beitrag „Bürgergeld: Betrugsvorwurf vom Jobcenter – Das passiert schnell!“.