Bürgergeld soll eigentlich als Geldleistung auf dem Konto ankommen. In einigen Situationen erleben Betroffene jedoch, dass das Jobcenter den monatlichen Regelsatz ganz oder teilweise durch Lebensmittelgutscheine ersetzt. An der Kasse im Supermarkt mit speziellen Gutscheinen zu bezahlen, fühlt sich für viele beschämend an und wirft juristische Fragen auf: Darf das Jobcenter das überhaupt? Unter welchen Voraussetzungen? Und welche Rechte haben Leistungsberechtigte, wenn sie mit dieser Praxis nicht einverstanden sind?
Dr. Utz Anhalt ordnet die rechtlichen Grundlagen ein, beschreibt die Praxis in den Jobcentern, beleuchtet Kritikpunkte und zeigt auf, wie Betroffene reagieren können – ohne individuelle Rechtsberatung zu ersetzen.
Rechtlicher Rahmen: Sachleistungen statt Geld im SGB II
Grundsätzlich gilt im Sozialrecht: Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts werden in der Regel als Geld gewährt. Sachleistungen, also Gutscheine oder direkte Unterstützung in Form von Waren, bilden eine Ausnahme. Sie sind nur in bestimmten gesetzlich geregelten Situationen zulässig.
Rechtsgrundlage ist § 24 Absatz 2 SGB II. Dort wird geregelt, dass Leistungen abweichend auch als Sachleistungen erbracht werden können, wenn anzunehmen ist, dass Geld nicht für den Lebensunterhalt eingesetzt wird. Damit ist der Einsatz von Lebensmittelgutscheinen möglich – allerdings nur nach sorgfältiger Einzelfallprüfung.
Wann Jobcenter Lebensmittelgutscheine statt Bürgergeld ausgeben dürfen
Lebensmittelgutscheine sind kein Standardinstrument. Sie sollen nur eingesetzt werden, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass Geldleistungen nicht zweckentsprechend verwendet werden. Typische Konstellationen sind etwa Suchterkrankungen, Spielsucht oder dauerhaftes „unwirtschaftliches Verhalten“, bei dem der Regelsatz regelmäßig zu früh verbraucht ist.
Auch in akuten Notsituationen – etwa bei Verzögerungen der Auszahlung oder kurzfristigen finanziellen Engpässen – können Jobcenter Gutscheine bereitstellen, um eine unmittelbare Versorgung sicherzustellen.
Dabei muss immer geprüft werden, ob die Maßnahme verhältnismäßig ist. Pauschale Entscheidungen ohne Begründung sind rechtlich problematisch und können angefochten werden.
Lebensmittelgutscheine im Zusammenhang mit Sanktionen
Sanktionen können dazu führen, dass der Regelsatz gekürzt wird. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung sind jedoch drastische Leistungskürzungen stark begrenzt. Gleichzeitig bleibt der Staat verpflichtet, das Existenzminimum sicherzustellen.
In Haushalten mit minderjährigen Kindern kommt den Gutscheinen eine besondere Funktion zu: Selbst wenn Geldleistungen reduziert werden, sollen Kinder weiter versorgt werden. In solchen Fällen können Gutscheine verpflichtend werden.
Wie Lebensmittelgutscheine konkret funktionieren
Lebensmittelgutscheine werden in einem bestimmten Wert ausgestellt und in ausgewählten Supermärkten akzeptiert. Sie gelten nur für Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Alkohol, Tabak und andere Genusswaren sind ausgeschlossen, Bargeldauszahlung ist nicht möglich.
Häufig gibt es praktische Hürden: Nicht jede Filiale kennt die Gutscheine, das Einlösen kann umständlich sein, und Betroffene müssen mitunter lange Wege in Kauf nehmen.
Auswirkungen auf Betroffene: Kontrolle, Abhängigkeit und Scham
Viele empfinden Lebensmittelgutscheine als Eingriff in ihre Selbstbestimmung. Während Geld flexibel genutzt werden kann, beschränken Gutscheine die Freiheit, Ausgaben selbst zu planen.
An der Kasse sichtbar mit Gutscheinen zu zahlen, kann beschämend wirken. Zudem bleiben wichtige Lebensbereiche wie Mobilität oder Drogerieartikel außen vor. Für einige fühlt sich die Situation wie eine permanente Kontrolle an.
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Bescheid prüfenArgumente von Befürwortern und Kritikern
Befürworter sehen in Lebensmittelgutscheinen ein Instrument, um bei problematischen Haushaltslagen zumindest die Versorgung mit Lebensmitteln zu sichern. Sie argumentieren, dass Missbrauch verhindert und kurzfristige Notlagen abgefedert werden können.
Kritiker wie der Sozialrechtsexperte Dr. Utz Anhalt warnen dagegen vor “Stigmatisierung, übermäßiger Kontrolle und möglichen Rechtsfehlern. Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen Jobcenter Entscheidungen zurücknehmen müssen, weil sie unzureichend begründet waren. Zudem wird diskutiert, ob Gutscheinsysteme mit dem Anspruch auf ein menschenwürdiges Existenzminimum vereinbar sind.”
Rechte der Leistungsberechtigten: Was tun, wenn nur noch Gutscheine kommen?
Wer statt Bürgergeld Gutscheine erhält, sollte sich einen schriftlichen Bescheid geben lassen. Dieser muss begründet sein. Gegen solche Bescheide kann Widerspruch eingelegt werden. In vielen Fällen lohnt sich rechtliche Beratung, insbesondere wenn Kinder im Haushalt leben oder die Versorgung gefährdet ist.
Bei akuten Problemen ist zusätzlich ein Eilantrag beim Sozialgericht möglich. Jede Entscheidung hängt jedoch vom Einzelfall ab.
Aktuelle Entwicklungen und politische Diskussion
Das Bürgergeld-System verändert sich immer wieder. Anpassungen bei Regelsätzen, Sanktionen und Verwaltungsabläufen beeinflussen auch die Rolle der Lebensmittelgutscheine. Während Sozialverbände eine deutliche Einschränkung fordern, verweisen politische Befürworter auf die Schutzfunktion gegen Zweckentfremdung.
Wie sich die Praxis entwickeln wird, hängt maßgeblich von politischen Entscheidungen und gerichtlichen Bewertungen ab.
Fazit: Zwischen Existenzsicherung und Kontrollinstrument
Lebensmittelgutscheine sind rechtlich zulässig, aber streng begrenzt. Sie sollen helfen, den Lebensunterhalt zu sichern, wenn Zweifel an der Verwendung von Geldleistungen bestehen oder Sanktionen greifen. Gleichzeitig bedeuten sie Einschränkungen, mögliche Stigmatisierung und zusätzliche Hürden im Alltag.
Fragen und Antworten
1. Darf das Jobcenter statt Geld einfach Lebensmittelgutscheine geben?
Ja, aber nur in bestimmten Fällen. Grundsätzlich sollen Leistungen als Geld ausgezahlt werden. Lebensmittelgutscheine sind eine Ausnahme und kommen vor allem dann infrage, wenn das Jobcenter annimmt, dass das Bürgergeld nicht für den Lebensunterhalt verwendet wird. Jede Entscheidung muss im Einzelfall begründet werden.
2. Wann bekommen Betroffene häufig Gutscheine statt Bürgergeld?
Typisch sind Situationen, in denen jemand nachweislich sehr schnell ohne Mittel dasteht, etwa durch Suchterkrankungen, Spielsucht oder dauerhaftes „unwirtschaftliches“ Verhalten. Auch in akuten Notsituationen, wenn Zahlungen sich verzögern, können Gutscheine vorübergehend helfen, die Versorgung sicherzustellen.
3. Was kann man mit Lebensmittelgutscheinen kaufen — und was nicht?
Gutscheine gelten in der Regel nur für Lebensmittel des täglichen Bedarfs. Alkohol, Tabak, manche Genussartikel oder Non-Food-Produkte sind ausgeschlossen. Bargeld bekommt man dafür nicht, und meist wird auch kein Wechselgeld ausgezahlt.
4. Habe ich ein Recht, mich gegen Lebensmittelgutscheine zu wehren?
Ja. Das Jobcenter muss einen begründeten Bescheid erlassen. Gegen diesen Bescheid kann Widerspruch eingelegt werden. Hält die Behörde an der Entscheidung fest, ist eine Klage beim Sozialgericht möglich. Sozialberatungen und Fachanwälte können hier unterstützen, besonders wenn die Existenzsicherung gefährdet ist.
5. Werden Lebensmittelgutscheine auch bei Sanktionen eingesetzt?
Das kann vorkommen. Wenn Leistungen gekürzt werden, sollen Gutscheine verhindern, dass Menschen ohne Essen dastehen. In Haushalten mit Kindern spielt das eine besondere Rolle, weil ihre Versorgung sichergestellt bleiben muss — selbst dann, wenn Geldleistungen reduziert sind.
Wichtig ist: Gutscheine sind eine Ausnahme. Sie müssen begründet werden und können überprüft werden. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, sollte Beratung in Anspruch nehmen und seine Rechte prüfen lassen.
Quellen
Informationsmaterialien der Jobcenter und Gesetzestexte zum SGB II, insbesondere § 24 Abs. 2.




