Bürgergeld: Betrugsvorwurf vom Jobcenter – Das passiert schnell!

Lesedauer 2 Minuten

Wer Bürgergeld oder das Arbeitslosengeld bezieht, ist gegenüber den Jobcentern (bzw. der Agentur für Arbeit) verpflichtet, Änderungen der Verhältnisse und Lebenssituationen mitzuteilen.

Häufig sehen sich Leistungsberechtigte jedoch dem Vorwurf des Betrugs ausgesetzt, wenn die Mitteilungen nicht rechtzeitig oder nicht vollständig erfolgen. Dies kann dann zu Strafverfahren und erheblichen Sanktionen führen.

Was gilt als Betrug?

Betrug nach § 263 Abs. 1 StGB ist folgendermaßen definiert:

„Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Wann verjährt Sozialleistungsbetrug?

Betrug verjährt nach fünf Jahren, und diese werden ab dem Ende des Jahres gerechnet, in dem der Betrug begangen wurde. Wenn es sich also um einen Vorfall handelt, der 2018 stattfand, und die Jobagentur 2024 einen Betrugsvorwurf erhebt, dann ist dieser verjährt.

Falsche Angaben und Meldepflicht

Bei Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld werden Betrugsvorwürfe meist erhoben wegen erstens falschen Angaben und zweitens wegen Verstößen gegen die Meldepflicht.

Falsche Angaben beim ALG I oder Bürgergeld können zum Beispiel sein:

  • Sie geben zu wenig Vermögen an, als sie real besitzen,
  • Sie erwähnen Einkommensquellen nicht, die sie haben. Achtung: Dazu zählen auch Einkommen des Lebenspartners.
  • Sie geben die persönlichen Verhältnisse zum Nachteil der Sozialbehörden falsch an.

Meldepflicht: Nichtmitteilung einer neuen Arbeitsstelle

Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle gefunden haben und dies der Behörde nicht melden, dann kann dies einen Betrugsvorwurf nach sich ziehen.

Straf- und Bußgeldverfahren

Ein Betrugsvorwurf kann erstens zu einem Strafverfahren führen und zu einer möglichen strafrechtlichen Verfolgung. Auch ein Bußgeldverfahren kann zweitens die Folge sein, wenn der Verdacht besteht, dass der Betrug mit Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs 2 Nr 27 SGB III verbunden ist.

Gegen-Hartz TV

Wie verteidigen Sie sich? Kein Vorsatz vorhanden

Betrug ist eine vorsätzliche (!) Handlung mit der Absicht, dem Gegenüber falsche Tatsachen vorzuspielen. War dies nicht beabsichtigt, sondern geschah aus Fahrlässigkeit oder Unwissen, dann handelt es sich nicht um Betrug.

Bei einem Betrugsvorwurf sollte vor Gericht also ihr Verteidiger (nicht Sie selbst) argumentieren, dass Sie vergaßen, Veränderungen zu melden, Vermögensverhältnisse anzugeben, oder dass Sie zum Beispiel über den Verdienst des Partners nicht informiert waren.

Darauf bestehen, dass die Information gegeben wurde

Bei einer nicht gemeldeten Änderung der Verhältnisse wie einer neuen Arbeitsstelle kann ihr Anwalt argumentieren, dass Sie die Behörde schriftlich informiert hätten. Ein Brief kann auf dem Postweg oder in der Behörde selbst verloren gegangen sein.

Sie können auch Zeugen finden, aus ihrem Haushalt oder im Bekanntenkreis, die bestätigen, dass sie dieses Schriftstück in den Briefkasten warfen oder es verfassten.

Verlangen Sie Akteneinsicht

Wenn Sie über ihren Verteidiger Akteneinsicht bekommen, können Sie eine zielgerichtete Einlassung erarbeiten. Eine solche Einlassung verhindert oft ein Gerichtsverfahren und stattdessen wird das Verfahren gegen Auflage eingestellt.

Was tun beim Anhörungsbogen wegen Betrug?

Wenn Sie einen Anhörungsbogen, eine Anklageschrift oder eine Ladung zur Vernehmung bekommen, dann sagen Sie nichts.

Als Angeklagter haben Sie ein Aussageverweigerungsrecht. Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger und erarbeiten Sie mit diesem zusammen eine Verteidigungsstrategie. Ohne Anwalt sollte in solchen Situationen nie selbst agiert werden.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...