Nur 50 Euro Bargeld im Monat, den Rest mussten Geflüchtete mit einer Bezahlkarte ausgeben. Damit ist in Berlin vorerst Schluss.
Keine drei Monate nach Einführung der Bezahlkarte setzt die Sozialverwaltung die umstrittene Bargeldgrenze aus. Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) sieht darin eine Benachteiligung der Betroffenen.
Für Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten, bedeutet die Entscheidung mehr Freiheit beim Umgang mit ihrem Geld. Die Bezahlkarte selbst wird allerdings nicht abgeschafft. Auch in anderen Bundesländern bleiben entsprechende Beschränkungen zunächst bestehen.
Berlin hebt Bargeldgrenze nach knapp drei Monaten auf
Erst am 13. August 2026 hatte Berlin die sogenannte SocialCard für neu ankommende Asylsuchende eingeführt. Mit der Visa-Debitkarte erhalten sie ihre Geldleistungen, anstatt diese bei einer Behörde bar ausgezahlt zu bekommen.
Allerdings konnten Erwachsene in den ersten sechs Monaten nur 50 Euro monatlich abheben. Für jedes Kind kamen weitere 50 Euro hinzu. Das übrige Guthaben musste über die Bezahlkarte ausgegeben werden.
Diese Einschränkung wird nun bis auf Weiteres ausgesetzt. Wie der Rundfunk Berlin-Brandenburg am 3. November berichtete, hat die Sozialverwaltung eine entsprechende interne Anweisung erteilt. Nach Informationen des Tagesspiegels gilt die Entscheidung sowohl für bereits ausgegebene als auch für neue Bezahlkarten.
Damit müssen Geflüchtete nicht mehr nach sechs Monaten auf die Aufhebung der Bargeldgrenze warten. Wann sämtliche technischen Einstellungen angepasst sind, wurde bislang jedoch nicht mitgeteilt.
Warum die Sozialverwaltung die 50-Euro-Grenze stoppt
Auslöser war eine Beschwerde des Berliner Flüchtlingsrats. Dieser hatte die Bezahlkarte bereits im Oktober 2024 und erneut im September 2026 auf Grundlage des Berliner Landesantidiskriminierungsgesetzes beanstandet.
Nach Auffassung des Flüchtlingsrats werden Menschen mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gegenüber anderen Sozialleistungsbeziehenden benachteiligt. Insbesondere die pauschale Bargeldbeschränkung schränke ihre finanzielle Selbstbestimmung ein.
Sozialsenatorin Kiziltepe schloss sich dieser Kritik hinsichtlich der Bargeldobergrenze an. Sie erklärte, die Beschränkung habe einen diskriminierenden Charakter. Auch das Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz schützt Menschen vor ungerechtfertigter Benachteiligung aufgrund ihres sozialen Status.
Die Entscheidung ist jedoch kein Gerichtsurteil, mit dem sämtliche Bargeldobergrenzen für unzulässig erklärt wurden. Vielmehr hat die Berliner Sozialverwaltung ihre bisherige Regelung nach der Beanstandung selbst ausgesetzt.
Für Familien und Geflüchtete wird der Alltag leichter
Die bisherige Begrenzung hatte unmittelbare Auswirkungen auf den Alltag. Wer beispielsweise gebrauchte Kinderkleidung, Möbel oder Haushaltsgegenstände von Privatpersonen kaufen wollte, musste mit dem verfügbaren Bargeld auskommen.
Auch kleinere Geschäfte oder private Dienstleistungen lassen sich nicht immer mit einer Visa-Karte bezahlen. Für Menschen mit sehr begrenzten finanziellen Mitteln konnte das die Suche nach besonders günstigen Angeboten erschweren.
Ein fiktives Beispiel verdeutlicht die Veränderung. Eine alleinstehende Person erhielt bislang höchstens 50 Euro monatlich aus ihrem Kartenguthaben in bar. Benötigte sie 80 Euro für mehrere Einkäufe, bei denen keine Kartenzahlung möglich war, fehlten ihr ohne Ausnahmegenehmigung 30 Euro Bargeld.
Künftig soll die bisherige behördliche Obergrenze diese Abhebung nicht mehr verhindern. Voraussetzung bleibt, dass ausreichend Guthaben vorhanden ist und die technische Abhebung funktioniert.
Die Entscheidung erhöht damit nicht die bewilligten Sozialleistungen. Sie verändert lediglich, in welchem Umfang die vorhandenen Geldleistungen bar genutzt werden können.
Die Bezahlkarte selbst bleibt weiterhin bestehen
Die Aussetzung bedeutet nicht, dass Geflüchtete in Berlin künftig wieder sämtliche Leistungen auf ein gewöhnliches Bankkonto überwiesen bekommen.
Die SocialCard bleibt zunächst das vorgesehene Zahlungsmittel für neu ankommende Leistungsberechtigte. Sie kann überall in Deutschland eingesetzt werden, wo Visa akzeptiert wird. Eine regionale Postleitzahlbeschränkung besteht beim Berliner Modell nicht.
Bereits bei ihrer Einführung hatte Berlin Ausnahmen vorgesehen. Menschen, für die eine barrierefreie Nutzung der Karte wegen einer Behinderung oder schweren Erkrankung nicht möglich ist, sollten sie nicht erhalten.
Auch Alleinerziehende, Schwangere und andere besonders schutzbedürftige Personen konnten bisher eine individuell höhere Bargeldgrenze erhalten.
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Die neue Entscheidung beseitigt nun die pauschale Begrenzung für alle betroffenen Karteninhaber. Andere Fragen zur Nutzung, zum Datenschutz und zur technischen Ausgestaltung der Karte bleiben dagegen bestehen.
Welche Schwierigkeiten Bezahlkarten im Alltag verursachen können, zeigt unser Beitrag über die Bezahlkarte als Kostenfalle in der Grundsicherung.
Was Betroffene jetzt beachten sollten
Wer in Berlin bereits eine SocialCard besitzt, muss nach der angekündigten Regelung keine sechsmonatige Wartefrist mehr einhalten, bevor größere Bargeldbeträge abgehoben werden dürfen.
Sollte die Karte weiterhin nur 50 Euro freigeben, empfiehlt es sich, beim zuständigen Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten nachzufragen, ob die neue Anweisung bereits technisch umgesetzt wurde. Eine bestimmte Umstellungsfrist ist bisher nicht veröffentlicht.
Die Entscheidung betrifft ausschließlich die Berliner Regelung. In anderen Bundesländern gelten weiterhin die dort festgelegten Bargeldgrenzen und Ausnahmeregelungen.
Das Asylbewerberleistungsgesetz erlaubt die Auszahlung bestimmter Leistungen über Bezahlkarten. Zugleich sieht § 3 Absatz 3 AsylbLG vor, dass notwendiger persönlicher Bedarf als Geldleistung zu erbringen ist, soweit er nicht über die Bezahlkarte gedeckt werden kann.
Betroffene, deren notwendige Ausgaben wegen einer Bargeldbeschränkung nicht bezahlt werden können, sollten ihre Situation deshalb gegenüber der zuständigen Leistungsbehörde darlegen.
Was ab 2027 mit der Bezahlkarte passieren könnte
Ob Berlin dauerhaft auf eine Bargeldobergrenze verzichtet, ist noch offen. Nach Angaben der Sozialverwaltung soll die Regelung im Rahmen einer Evaluation ab Februar 2027 überprüft werden.
Auch die weitere Entwicklung der Berliner Bezahlkarte ist politisch umstritten. In den Gesprächen über eine mögliche neue Landesregierung wurde über eine Weiterentwicklung der Karte zu einem Basiskonto beraten.
Die Sozialverwaltung hält allerdings daran fest, dass eine Bezahlkarte für bestimmte Personengruppen Vorteile gegenüber einem regulären Bankkonto haben könne. Sie verweist unter anderem auf mögliche Kontoführungsgebühren und Schwierigkeiten bei der kurzfristigen Kontoeröffnung.
Fest steht damit zunächst nur die Aussetzung der 50-Euro-Grenze. Eine dauerhafte Abschaffung der Bezahlkarte oder eine bundesweite Änderung ist damit nicht verbunden.
Häufige Fragen zur Bezahlkarte in Berlin
Können Geflüchtete in Berlin jetzt mehr als 50 Euro Bargeld abheben?
Ja. Die Berliner Sozialverwaltung hat die bisherige Obergrenze von 50 Euro monatlich bis auf Weiteres ausgesetzt. Die Änderung gilt auch für bereits ausgegebene Bezahlkarten. Wie schnell sie bei allen Karten technisch umgesetzt ist, wurde noch nicht mitgeteilt.
Wird die Bezahlkarte in Berlin vollständig abgeschafft?
Nein. Die SocialCard bleibt zunächst bestehen. Ausgesetzt wurde lediglich die Bargeldobergrenze. Eine weitergehende Änderung des Bezahlsystems ist derzeit nicht verbindlich beschlossen.
Gilt die Aufhebung der Bargeldgrenze auch in anderen Bundesländern?
Nein. Die Entscheidung betrifft das Land Berlin. Andere Bundesländer können eigene Regelungen zur Bezahlkarte und zur Bargeldabhebung anwenden. Betroffene müssen sich deshalb nach den Vorgaben ihrer zuständigen Leistungsbehörde richten.
Quellen
Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten Berlin, Einführung der Bezahlkarte vom 13. August 2026
Flüchtlingsrat Berlin, Erneute Beanstandung der Bezahlkarte im September 2026
Berliner Senatsverwaltung, Landesantidiskriminierungsgesetz und Schutz vor Benachteiligung
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz, Grundleistungen und Bezahlkarte
Tagesspiegel, Bargeldobergrenze bei Berliner Bezahlkarte wird abgeschafft, 3. November 2026




