Die Miete bleibt gleich, doch vom Wohngeld könnte künftig deutlich weniger übrig bleiben. Einer Alleinerziehenden mit einem Kind drohen nach einer neuen Berechnung 87 Euro weniger im Monat.
Eine vierköpfige Familie könnte sogar 142 Euro verlieren, obwohl beide Eltern zum Mindestlohn arbeiten.
Diese Zahlen hat der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) zur Bundestagsanhörung am 4. November 2026 vorgelegt. Sie zeigen, welche finanziellen Folgen die geplante Wohngeldreform für Haushalte mit geringem Einkommen haben könnte.
Alleinerziehende könnte monatlich 87 Euro verlieren
Der DGB hat einen Modellhaushalt mit einer alleinerziehenden Person und einem zehnjährigen Kind berechnet. Die Person arbeitet 28 Stunden pro Woche zum für 2027 vorgesehenen Mindestlohn von 14,60 Euro.
Daraus ergibt sich ein monatlicher Bruttoverdienst von 1.771 Euro und ein angenommener Nettolohn von 1.417 Euro. Die Bruttokaltmiete beträgt 550 Euro, zugrunde liegt die Mietstufe IV.
Würde das Wohngeld 2027 nach bisherigem Recht einschließlich der vorgesehenen Anpassung berechnet, käme der Haushalt nach dem DGB-Modell auf 370 Euro monatlich.
Nach den Reformplänen der Bundesregierung wären es nur noch 283 Euro. Das entspricht einem Unterschied von 87 Euro oder rund 24 Prozent.
Bei zwölf Monaten mit diesem Unterschied wären das 1.044 Euro weniger Unterstützung. Für eine Familie, die ihre Wohnkosten mit einem niedrigen Einkommen bestreiten muss, wäre das eine erhebliche zusätzliche Belastung.
Familie mit zwei Kindern könnte 142 Euro monatlich verlieren
Noch deutlicher fällt die Modellrechnung für eine vierköpfige Familie aus. Beide Eltern arbeiten jeweils 28 Stunden wöchentlich zum Mindestlohn. Die beiden Kinder sind acht und zwölf Jahre alt.
Gemeinsam verdienen die Eltern nach den Annahmen des DGB monatlich 3.542 Euro brutto beziehungsweise 2.736 Euro netto. Die Bruttokaltmiete beträgt 800 Euro, ebenfalls in Mietstufe IV.
Nach bisherigem Wohngeldrecht mit der für 2027 vorgesehenen Fortschreibung würde die Familie monatlich 460 Euro erhalten.
Bei Umsetzung der geplanten Reform sinkt der errechnete Anspruch auf 318 Euro. Damit fehlen monatlich 142 Euro beziehungsweise rund 31 Prozent.
Über zwölf Monate ergibt sich ein rechnerischer Unterschied von 1.704 Euro. Das Geld steht der Familie dann nicht mehr für andere Ausgaben zur Verfügung.
Beide Beispiele beruhen auf den Annahmen des DGB. Die Berechnungen verwenden den Mindestlohn 2027, für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge jedoch den Stand von 2026. Individuelle Wohngeldansprüche können anders ausfallen.
Drei geplante Änderungen sollen das Wohngeld senken
Die Bundesregierung will das Wohngeld zum 1. Januar 2027 an mehreren Stellen verändern. Nach dem Gesetzentwurf (Bundestagsdrucksache 21/8284) sind drei Maßnahmen besonders wichtig.
Erstens soll die reguläre Anpassung des Wohngeldes an die Preis- und Mietentwicklung für 2027 ausfallen. Zweitens soll die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert werden.
Drittens plant die Bundesregierung eine Änderung der Wohngeldformel. Durch die Anhebung des Parameters c würde vorhandenes Einkommen stärker berücksichtigt und der Wohngeldanspruch entsprechend niedriger ausfallen.
Nach Angaben der Bundesregierung sollen diese Eingriffe die öffentlichen Haushalte entlasten. Zugleich enthält der Entwurf Vereinfachungen für die Wohngeldverwaltung.
Der DGB kritisiert dagegen, dass die Einsparungen ausgerechnet Haushalte mit niedrigen Einkommen treffen. Die Beispielrechnungen machen deutlich, dass sich die drei Maßnahmen gegenseitig verstärken.
Wie sich allein die geplante Kürzung der Heizkostenhilfe auswirkt, zeigt unser Beitrag Wohngeld 2027 – Heizkostenkomponente halbiert und Anspruch könnte entfallen.
Nicht jeder Wohngeldhaushalt verliert sofort Geld
Der DGB vergleicht für beide Haushalte zwei unterschiedliche Berechnungen für 2027. Die erste berücksichtigt die gesetzlich bisher vorgesehene Fortschreibung. Die zweite bildet die geplanten Änderungen der Bundesregierung ab.
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Deshalb lassen sich die genannten Differenzen nicht unmittelbar vom tatsächlich im Jahr 2026 ausgezahlten Wohngeld abziehen.
Hinzu kommt eine vorgesehene Übergangsregelung. Bereits vor 2027 bewilligtes Wohngeld soll bis zum Ende der laufenden Bewilligung in der bisherigen Höhe weitergezahlt werden, sofern keine Neuberechnung erforderlich wird.
Wer einen Bewilligungsbescheid bis Juni 2027 besitzt, könnte dadurch zunächst vor den neuen Berechnungsregeln geschützt sein.
Auch bei noch offenen Anträgen sieht der Entwurf für bestimmte Fälle einen Schutz des höheren Anspruchs im Dezember vor. Die Einzelheiten erklärt unser Artikel Wohngeld 2027 – Höherer Bescheid soll weiterlaufen.
Familien könnten weitere Sozialleistungen verlieren
Die geplanten Einschnitte können Folgen haben, die über den niedrigeren Wohngeldbetrag hinausgehen.
Kinder aus Wohngeldhaushalten können nach § 6b Bundeskindergeldgesetz Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten. Dazu gehören Unterstützung für Schulmaterialien, gemeinschaftliches Mittagessen und die Teilnahme an Freizeitangeboten.
Entfällt der Wohngeldanspruch, kann auch dieser Zugang verloren gehen, sofern kein Anspruch über andere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Grundsicherung besteht.
Zudem kann eine Wohngeldkürzung den Kinderzuschlag verändern. Familien sollten bei einer Neuberechnung beide Leistungen gemeinsam überprüfen lassen.
Der DGB warnt vor einem möglichen Wechsel von Wohngeldhaushalten in die Grundsicherung. Nach dem Regierungsentwurf könnten rund 143.000 Haushalte diesen Wechsel vollziehen müssen.
Was Wohngeldbeziehende jetzt tun sollten
Wer bereits einen gültigen Bescheid besitzt, sollte dessen Laufzeit kontrollieren und die weitere Entwicklung der Reform verfolgen.
Steht eine Weiterbewilligung an, sollten die erforderlichen Unterlagen frühzeitig zusammengestellt werden. Dazu gehören Einkommensnachweise, Angaben zur Bruttokaltmiete und gegebenenfalls Nachweise über Freibeträge.
Bei einem niedrigeren neuen Wohngeldbescheid sollten Haushalte die berücksichtigte Miete, die Haushaltsmitglieder, das angerechnete Einkommen und mögliche Freibeträge prüfen.
Gegen einen fehlerhaften Wohngeldbescheid kann innerhalb der maßgeblichen Frist Widerspruch eingelegt werden.
Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird zeigen, welche Regeln ab 2027 tatsächlich gelten.
Häufige Fragen zur Wohngeldkürzung 2027
Verlieren Alleinerziehende ab 2027 wirklich 87 Euro Wohngeld?
Der DGB errechnet diesen Unterschied für einen Modellhaushalt mit einem Kind, 1.771 Euro Bruttolohn und 550 Euro Bruttokaltmiete. Wie hoch ein Anspruch ausfällt, hängt unter anderem von Einkommen, Miete, Haushaltsgröße und Mietstufe ab.
Bekommen Familien mit zwei Kindern künftig 142 Euro weniger?
Nicht jede Familie. Die 142 Euro stammen aus einer DGB-Modellrechnung mit zwei berufstätigen Eltern, zwei Kindern und 800 Euro Bruttokaltmiete. Andere Einkommens- und Wohnverhältnisse können zu deutlich anderen Ergebnissen führen.
Wird mein Wohngeld bereits im Januar 2027 gekürzt?
Nach dem Gesetzentwurf sollen vor 2027 bewilligte Beträge zunächst bis zum Ende des jeweiligen Bewilligungszeitraums geschützt bleiben. Gesetzlich vorgesehene Neuberechnungen können eine Ausnahme bilden. Die Reform ist noch nicht endgültig beschlossen.
Quellen
Deutscher Bundestag, Öffentliche Anhörung zur Wohngeldreform vom 4. November 2026
§ 12 Wohngeldgesetz, Höchstbeträge und Heizkostenentlastung




