Bezahlkarte wird zur Kostenfalle in der Grundsicherung: Mehr Bürokratie, mehr Ausgaben, mehr Hürden

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Die Bezahlkarte sollte eine einfache Antwort auf ein angeblich kompliziertes Problem sein. Weniger Bargeldauszahlungen, weniger Verwaltungsarbeit und weniger Möglichkeiten, Sozialleistungen ins Ausland zu überweisen.

Gut zwei Jahre nach dem Hamburger Start fällt die Bilanz deutlich weniger eindeutig aus. Während Behörden auf digitalisierte Abläufe verweisen, berichten Sozialverbände und Betroffene von zusätzlichen Genehmigungen, eingeschränkten Zahlungsmöglichkeiten und neuen Kosten.

Das ist inzwischen auch für die Grundsicherung wichtig. Denn seit dem 1. Juli 2026 hat das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld abgelöst, und Bezahlkarten werden bereits als Ersatzlösung für Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto eingesetzt.

Hamburg begann als Vorreiter – jetzt lässt sich die Rechnung prüfen

Hamburg führte die SocialCard bereits im Februar 2024 für Geflüchtete ein und war damit früher dran als andere Bundesländer. Im Dezember 2024 begann die Umstellung auf die länderübergreifende Bezahlkarte.

Nach Angaben der Stadt werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz inzwischen automatisch auf die Karte geladen. Der frühere monatliche Gang zu einer Behörde oder Kassenstelle kann dadurch entfallen.

Das klingt zunächst nach einem Gewinn für beide Seiten. Doch Digitalisierung bedeutet nicht automatisch weniger Bürokratie, wenn gleichzeitig neue Prüfungen, Freischaltungen und technische Prozesse entstehen.

Der Verwaltungsaufwand verschwindet nicht – er verändert sich

Ein besonders deutliches Beispiel sind Überweisungen. In Hamburg können Nutzer zwar Überweisungen und Lastschriften einrichten, allerdings nur an zugelassene Zahlungsempfänger.

Ist ein Empfänger noch nicht freigegeben, muss eine entsprechende Anfrage gestellt werden. Dafür kann erstmals sogar ein Nachweis wie eine Rechnung oder ein Vertrag verlangt werden, damit die Kontodaten geprüft werden können.

Aus einem normalen Zahlungsvorgang wird damit ein Verwaltungsvorgang. Genau darin liegt einer der Widersprüche der Bezahlkarte: Arbeit wird nicht zwingend eingespart, sondern teilweise von der Auszahlung auf Kontrolle und Freischaltung verlagert.

Die Hamburger Linksfraktion bezeichnete das Verfahren bereits Ende 2025 als erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand. Selbst Überweisungen an Anwältinnen und Anwälte können nach den geltenden Beschränkungen problematisch sein.

AWO zieht nach zwei Jahren eine ernüchternde Bilanz

Auch der AWO-Bundesverband kommt in seiner Auswertung vom Mai 2026 zu einem kritischen Ergebnis. Nach Erfahrungen der eigenen Migrationsfachdienste sei keine erkennbare Reduzierung des Verwaltungsaufwands festzustellen.

Stattdessen berichtet der Verband von Schwierigkeiten im Alltag und eingeschränkter gesellschaftlicher Teilhabe. Besonders problematisch ist nach Auffassung der AWO, dass aus einer technischen Auszahlungslösung ein Instrument werden kann, das die Verwendung existenzsichernder Leistungen stärker kontrolliert.

Dem steht die Einschätzung mehrerer Behörden gegenüber. Hamburg spricht gegenüber dem NDR von spürbaren praktischen Verbesserungen, und auch Behörden in Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern sehen vereinfachte Abläufe.

Eine belastbare Bilanz muss deshalb beides berücksichtigen: Die automatische Auszahlung kann einzelne Arbeitsschritte tatsächlich vereinfachen. Gleichzeitig entstehen an anderer Stelle neue Prüf- und Genehmigungsverfahren.

Die Bezahlkarte kostet Geld – und Personalkosten kommen noch hinzu

Auch finanziell ist die versprochene Einsparung keineswegs selbstverständlich. Für den Hamburger Modellversuch wurde 2024 mit einem Kostenvolumen zwischen 350.000 und 600.000 Euro gerechnet.

Bis zum 20. September 2024 waren nach Angaben des Hamburger Senats bereits 148.550,78 Euro für das Projekt ausgezahlt worden. Bemerkenswert ist dabei: Die für die Pilotierung benötigten personellen Ressourcen waren in dieser Kostenberechnung ausdrücklich nicht enthalten.

Damit lässt sich aus den damaligen Zahlen gerade nicht ableiten, was die Bezahlkarte einschließlich aller Verwaltungsstunden tatsächlich kostet. Ebenso erklärte der Senat damals, die Kosten der Auszahlungsvorgänge würden nicht getrennt danach erfasst, ob mit oder ohne Bezahlkarte ausgezahlt werde.

Eine behauptete Ersparnis ist daher nur überzeugend, wenn sämtliche Kosten gegenübergestellt werden. Dazu gehören Anbieterentgelte, Karten, Transaktionen, technische Betreuung, Schulungen, Freischaltungen und zusätzliche Arbeitszeit in den Behörden.

Versprechen Was die Praxis zeigt
Weniger Verwaltungsaufwand Automatische Auszahlungen sparen Wege, gleichzeitig entstehen Freischaltungen, Prüfungen und Sonderfälle.
Geringere Kosten Kartenanbieter, Transaktionen, technische Systeme und Personal verursachen eigene Ausgaben.
Einfacher Zahlungsverkehr Überweisungen, Onlinekäufe und Bargeld können eingeschränkt oder genehmigungspflichtig sein.
Weniger Missbrauch Überweisungen ins Ausland werden begrenzt, ein belastbarer Nachweis großer Einsparungen dadurch fehlt jedoch.
Mehr Digitalisierung Digitale Auszahlung funktioniert schneller, kann jedoch zugleich neue Kontrollverfahren erzeugen.

Bundesweite Schätzungen zeigen das finanzielle Risiko

Wie teuer die Bezahlkarte werden kann, zeigen auch Berechnungen aus anderen Bundesländern. Für Nordrhein-Westfalen waren im Haushalt 2025 rund 12,5 Millionen Euro vorgesehen, während für Berlin mit erheblichen jährlichen Ausgaben kalkuliert wurde.

Eine Hochrechnung der Gemeinnützigen Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender kam 2025 sogar auf geschätzte Kosten der Länder von rund 68 Millionen Euro jährlich. Für zusätzlichen Personalaufwand in den Kommunen wurden weitere rund 86,5 Millionen Euro geschätzt.

Diese Werte sind keine amtliche bundesweite Gesamtabrechnung und müssen entsprechend eingeordnet werden. Sie zeigen aber, dass eine Bezahlkarte keineswegs automatisch die billigere Alternative zur normalen Überweisung ist.

Ausgerechnet kleine Alltagszahlungen werden zum Problem

Die Auswirkungen beschränken sich nicht auf Verwaltungsakten. Der NDR berichtete im Mai 2026 über einen Geflüchteten in Hamburg, der an einem Kiosk eine kleine Flasche Wasser nicht mit seiner Karte bezahlen konnte, weil Kartenzahlungen dort erst ab fünf Euro akzeptiert wurden.

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Normalerweise wäre das kein großes Problem: Man bezahlt die Kleinigkeit einfach bar. Wer jedoch nur begrenzt Bargeld abheben kann, muss jeden Bargeldeinsatz genau abwägen.

Ähnliche Schwierigkeiten entstehen auf Flohmärkten, beim privaten Kauf gebrauchter Gegenstände oder überall dort, wo keine Kartenzahlung möglich ist. Damit trifft eine technische Einschränkung gerade Menschen, die wegen knapper Mittel besonders häufig auf günstige gebrauchte Waren angewiesen sind.

Und die Bezahlkafte in der Neuen Grundsicherung?

Seit dem 1. Juli 2026 gilt anstelle des Bürgergeldes die neue Grundsicherung für Arbeitsuchende. Daraus folgt allerdings nicht, dass nun sämtliche Leistungsbeziehenden ihr Grundsicherungsgeld über eine Bezahlkarte erhalten.

Die Bundesagentur für Arbeit hat zum 1. Januar 2026 vielmehr eine Bezahlkarte für einen vergleichsweise kleinen Personenkreis eingeführt. Betroffen sind Menschen ohne eigenes Bankkonto oder Personen, die ihre Leistungen nicht per Überweisung erhalten.

Nach Angaben der Bundesagentur ging es bei Einführung bundesweit um etwa 8.000 Kundinnen und Kunden von Arbeitsagenturen und gemeinsam betriebenen Jobcentern. Für alle Leistungsbeziehenden, deren Geld bereits auf ein normales Konto überwiesen wird, änderte sich dadurch nichts.

Mehr zu dieser Abgrenzung lesen Sie bei Gegen-Hartz im Beitrag „Bezahlkarte startet beim Bürgergeld ab 1. Januar 2026“.

Ersatz für den Scheck oder Kontrolle?

Die Bezahlkarte der Bundesagentur darf deshalb nicht mit der restriktiven Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gleichgesetzt werden. Bei der Bundesagentur soll sie zunächst das weggefallene Scheckverfahren für Menschen ohne Konto ersetzen.

Mit einer solchen Ersatzlösung lässt sich durchaus argumentieren, wenn Betroffene damit wie mit einer gewöhnlichen Bankkarte einkaufen und Bargeld abheben können. Problematisch wird das Modell dann, wenn zusätzliche Einschränkungen nach dem Vorbild der Asyl-Bezahlkarte hinzukommen.

Genau diese Entwicklung wird von Sozialverbänden kritisch beobachtet. Gegen-Hartz hat bereits über Probleme einer Bezahlkarte für Leistungsbeziehende ohne eigenes Konto berichtet.

Hamburg hat eine Ausweitung auf weitere Sozialleistungen geprüft

Die Sorge vor einer Ausweitung kommt nicht aus dem Nichts. Hamburg hatte bereits geprüft, Bezahlkartensysteme auch außerhalb des Asylbewerberleistungsgesetzes einzusetzen.

Damit würde aus einer Sonderlösung für eine relativ kleine Gruppe ein grundsätzliches Modell für den Sozialstaat. Gegen-Hartz berichtete bereits über die Hamburger Pläne zur Bezahlkarte bei Bürgergeld und Sozialhilfe.

Gerade die Erfahrungen aus dem Asylbereich sprechen dafür, vor einer weiteren Ausdehnung zunächst nüchtern abzurechnen. Entscheidend wäre eine transparente Gegenüberstellung aller bisherigen Kosten und der tatsächlich eingesparten Verwaltungsstunden.

Eine Sozialleistung ist kein zweckgebundener Einkaufsgutschein

Hinzu kommt eine grundsätzliche sozialrechtliche Frage. Der Regelbedarf der Grundsicherung wird als pauschaler monatlicher Betrag gewährt, über dessen Verwendung Leistungsberechtigte grundsätzlich eigenverantwortlich entscheiden.

Wer in einem Monat weniger für Kleidung ausgibt, kann das Geld beispielsweise für eine notwendige Haushaltsanschaffung zurücklegen. Genau diese eigenständige Budgetplanung gehört zum System pauschalierter Regelbedarfe.

Je stärker eine Bezahlkarte bestimmte Zahlungswege, Händler oder Überweisungen einschränkt, desto stärker gerät dieses Prinzip unter Druck. Ein Zahlungsmittel darf deshalb nicht durch technische Einstellungen faktisch zu einem Gutschein werden.

Gerichte haben bereits Grenzen aufgezeigt

Auch rechtlich ist nicht jede Ausgestaltung einer Bezahlkarte automatisch zulässig. Sozialgerichte haben insbesondere pauschale Bargeldbeschränkungen kritisch geprüft und Einzelfallentscheidungen eingefordert.

Über ein entsprechendes Hamburger Verfahren hat Gegen-Hartz bereits unter „Bezahlkarte für Flüchtlinge rechtswidrig – Urteil“ berichtet. Zugleich gibt es Gerichtsentscheidungen, die die Bezahlkarte als solche nicht grundsätzlich beanstanden.

Die rechtliche Frage lautet daher weniger, ob irgendeine Bezahlkarte existieren darf. Entscheidend ist, welche Einschränkungen damit verbunden werden und ob individuelle Bedürfnisse ausreichend berücksichtigt werden.

Die versprochene Ersparnis muss endlich nachgerechnet werden

Nach zwei Jahren Bezahlkarte reicht es nicht mehr, mit Erwartungen und politischen Absichten zu argumentieren. Wer behauptet, ein solches System spare Geld und Verwaltungsarbeit, muss diese Behauptung mit vollständigen Zahlen belegen.

Dazu gehören auch Personalkosten, technische Betreuung und die Bearbeitung von Ausnahmefällen. Werden diese Ausgaben ausgeblendet, entsteht schnell eine scheinbare Effizienz, die im Haushalt tatsächlich teuer erkauft wird.

Für die Grundsicherung sollte deshalb eine einfache Grenze gelten: Eine Bezahlkarte kann als technische Notlösung für Menschen ohne Konto sinnvoll sein, solange sie ihnen möglichst dieselben Möglichkeiten wie ein normales Konto eröffnet. Als Instrument zur Steuerung alltäglicher Ausgaben droht sie dagegen mehr Bürokratie, höhere Kosten und zusätzliche Hürden zu produzieren.

Quellen

Pressemitteilung beziehungsweise Ausgangsquelle zur Bezahlkarte