Grundsicherung: Bei Mangelernährung kann 10 Prozent Mehrbedarf beantragt werden

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Wer Grundsicherung wegen Erwerbsminderung nach dem SGB XII erhält und wegen einer Erkrankung dauerhaft unter Mangelernährung leidet, kann einen zusätzlichen Mehrbedarf für kostenaufwendige Ernährung bekommen. In einem aktuellen Verfahren erkannte das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht dafür zehn Prozent der Regelbedarfsstufe 1 an.

Das Bundessozialgericht ließ diese Entscheidung im Ergebnis bestehen. (BSG, Beschluss vom 15.05.2026 – B 8 SO 19/25 BH )

Volle Erwerbsminderungsrente reichte nicht zum Leben

Die 1956 geborene Klägerin bezog eine volle Erwerbsminderungsrente und ergänzende Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Bei ihr bestand ein Grad der Behinderung von 90 mit dem Merkzeichen aG. Sie litt unter anderem unter Atemnot, eine Sauerstoffübertrittsstörung der Lunge, chronische Kachexie, Untergewicht und eine deutlich verringerte Muskelmasse.

Das Sozialamt berücksichtigte zunächst keinen zusätzlichen Ernährungsbedarf. Die Frau verlangte höhere Grundsicherung und zog schließlich vor Gericht.

Das Schleswig-Holsteinische Landessozialgericht wertete ein internistisches Sachverständigengutachten aus einem Parallelverfahren aus. Danach lag eine krankheitsassoziierte Mangelernährung vor. Die medizinisch notwendige Ernährung verursachte nach Auffassung des Gerichts höhere Kosten als eine gewöhnliche Vollkost.

Gericht spricht zehn Prozent Mehrbedarf zu

Das LSG sprach der Frau deshalb für den streitigen Zeitraum einen Mehrbedarf in Höhe von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe 1 zu.

Die Rechtsgrundlage bildet § 30 Abs. 5 SGB XII. Danach berücksichtigt das Sozialamt bei Leistungsberechtigten einen Mehrbedarf, wenn sie aus medizinischen Gründen eine kostenaufwendigere Ernährung benötigen.

Betroffene müssen also tatsächlich einen Ernährungsbedarf haben, der höhere Kosten verursacht.

Zehn Prozent entsprechen 2026 rechnerisch 56,30 Euro

Für Alleinstehende gilt 2026 in der Sozialhilfe weiterhin die Regelbedarfsstufe 1 von monatlich 563 Euro. Zehn Prozent davon entsprechen 56,30 Euro im Monat.

Wer heute einen vergleichbaren Mehrbedarf von zehn Prozent erhält, könnte damit rechnerisch 56,30 Euro zusätzlich zur Grundsicherung bekommen. Die zehn Prozent stellen jedoch keinen gesetzlichen Pauschalanspruch für jede Erkrankung dar.

Das Sozialamt muss immer prüfen, ob tatsächlich eine kostenaufwendigere Ernährung erforderlich ist.

Eine schwere Krankheit allein reicht nicht

Eine Erkrankung ist nicht identisch mit einer krankheitsassoziierten Mangelernährung. Krankheiten wie Krebs, COPD, chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder neurologische Erkrankungen können eine Mangelernährung auslösen.

Sie führen allerdings nicht automatisch zu einem Mehrbedarf.

Der Deutsche Verein für öffentliche und private Fürsorge empfiehlt für erwachsene Leistungsberechtigte bei krankheitsassoziierter Mangelernährung grundsätzlich einen Mehrbedarf von zehn Prozent der Regelbedarfsstufe 1.

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Diese Empfehlungen dienen Sozialämtern und Gerichten als Orientierung. Sie ersetzen aber keine Prüfung des konkreten Einzelfalls.

Diese Anzeichen können eine Mangelernährung belegen

Für Betroffene zählt der medizinische Nachweis. Hinweise können ein erheblicher unbeabsichtigter Gewichtsverlust, ein zu niedriger Body-Mass-Index oder ein deutlicher Verlust von Muskelmasse sein.

Hinzu muss eine medizinische Ursache kommen. Dazu zählen eine verringerte Nahrungsaufnahme, eine gestörte Aufnahme oder Verwertung von Nährstoffen oder entzündliche Prozesse infolge einer schweren Erkrankung.

Im entschiedenen Fall spielten die chronische Kachexie, das Untergewicht und die verringerte Muskelmasse eine zentrale Rolle. Das internistische Gutachten bestätigte die krankheitsassoziierte Mangelernährung.

So sollten Betroffene den Mehrbedarf beantragen

Wer Grundsicherung nach dem SGB XII bezieht, sollte den Mehrbedarf ausdrücklich beim Sozialamt geltend machen. Eine bloße Mitteilung über die bestehende Erkrankung reicht häufig nicht.

Hilfreich ist eine ärztliche Bescheinigung, aus der nicht nur die Diagnose hervorgeht. Der Arzt sollte zusätzlich darstellen, weshalb die Erkrankung zu einer Mangelernährung führt, welche Ernährungsform medizinisch notwendig ist und warum dadurch höhere Kosten entstehen.

Besonders aussagekräftig sind dokumentierte Gewichtsverläufe, Angaben zum BMI, Befunde über Muskelabbau sowie ärztliche Angaben zu einer gestörten Nahrungsaufnahme oder Nährstoffverwertung.

Lehnt das Sozialamt den Mehrbedarf trotz entsprechender Nachweise ab, sollten Sie den Bescheid prüfen und gegebenenfalls innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.

Mehrere Krankheiten erhöhen den Zuschlag nicht automatisch

Die Klägerin litt unter Erkrankungen, die grundsätzlich eine Mangelernährung verursachen konnten. Die durch die verschiedenen Krankheiten verursachten Mehrbedarfe überschnitten sich indessen vollständig.

Mehrere Diagnosen führen also nicht automatisch zu mehreren Zuschlägen. Entscheidend bleibt, welche Ernährungskosten tatsächlich entstehen.

FAQ: Mehrbedarf wegen Ernährung

Bekomme ich bei Mangelernährung automatisch zehn Prozent mehr Grundsicherung?

Nein. Sie müssen eine krankheitsbedingte Mangelernährung und daraus entstehende zusätzliche Ernährungskosten nachweisen.

Wie viel wären zehn Prozent Mehrbedarf im Jahr 2026?

Bei der Regelbedarfsstufe 1 von 563 Euro entsprechen zehn Prozent derzeit 56,30 Euro monatlich.

Reicht eine ärztliche Diagnose aus?

Eine Diagnose allein genügt nicht immer. Die ärztlichen Unterlagen sollten auch die Mangelernährung und den daraus folgenden besonderen Ernährungsbedarf nachvollziehbar belegen.

Quellen

Bundessozialgericht, Beschluss vom 15.05.2026 – B 8 SO 19/25 BH (Anwalt24)
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge, Empfehlungen zum Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung gemäß § 30 Abs. 5 SGB XII (Deutscher Verein)
Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Regelbedarfsstufen 2026 (BMAS)