Die Bundesregierung muss die Regelbedarfe in den Grundsicherungssystemen neu berechnen. Diese Neuermittlung erfolgt alle fünf Jahre und bildet die Grundlage dafür, wie viel Geld Menschen im Bürgergeld und in der Sozialhilfe für den laufenden Lebensunterhalt erhalten.
Reicht der Regelbedarf tatsächlich aus, um Ernährung, Kleidung, Strom, Mobilität, Gesundheit, Kommunikation und gesellschaftliche Teilhabe zu finanzieren?
Der Paritätische Gesamtverband kommt in einem aktuellen Hintergrundpapier zu einer klaren Bewertung. Nach seiner Auffassung sind die bestehenden Leistungen bereits heute zu niedrig und dürfen deshalb nicht gekürzt werden.
Damit widerspricht der Verband Forderungen, die bestehende Sozialleistungen als zu hoch darstellen. Aus Sicht des Paritätischen geht diese Debatte an der Lebenswirklichkeit vieler Leistungsberechtigter vorbei.
Neue Berechnung steht an
Ein neues Regelbedarfsermittlungsgesetz steht an, weil die Bundesregierung die Leistungen auf Grundlage neuer statistischer Daten neu bestimmen muss. Grundlage ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe, bei der Haushalte ihre Ausgaben dokumentieren.
Die neu ermittelten Zahlen der Bundesregierung wurden bislang noch nicht öffentlich vorgelegt. Deshalb bezieht sich die Kritik des Paritätischen auf die bisherige Berechnung und auf die Methoden, mit denen die Regelbedarfe in der Vergangenheit festgelegt wurden.
Die Regelbedarfe betreffen nicht nur das Bürgergeld nach dem SGB II. Sie wirken auch in der Sozialhilfe nach dem SGB XII, also etwa bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Wer über Kürzungen spricht, spricht deshalb nicht nur über erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Betroffen wären auch ältere Menschen, Erwerbsgeminderte, Kinder, Jugendliche und Menschen in schwierigen sozialen Lebenslagen.
Regelbedarf 2026 bleibt bei 563 Euro für Alleinstehende
Für alleinstehende Erwachsene bleibt der Regelbedarf 2026 bei 563 Euro im Monat. Damit gibt es nach 2025 erneut keine Erhöhung für diese Gruppe.
Das Bundesarbeitsministerium verweist auf den gesetzlichen Fortschreibungsmechanismus. Nach dieser Berechnung hätte sich rechnerisch sogar ein niedrigerer Betrag ergeben, wegen des Besitzschutzes bleibt es aber bei den bisherigen Werten.
Der Paritätische sieht genau darin ein Problem. Wenn Preise weiter steigen, aber die Leistungen nicht angehoben werden, sinkt die Kaufkraft der Betroffenen im Alltag.
| Regelbedarfsstufe | Betrag 2026 | Wer? |
|---|---|---|
| Stufe 1 | 563 Euro | Alleinstehende oder Alleinerziehende |
| Stufe 2 | 506 Euro | Erwachsene Partner in einer Bedarfsgemeinschaft |
| Stufe 3 | 451 Euro | Erwachsene in besonderen Wohn- oder Unterbringungssituationen |
| Stufe 4 | 471 Euro | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren |
| Stufe 5 | 390 Euro | Kinder von 6 bis 13 Jahren |
| Stufe 6 | 357 Euro | Kinder bis 5 Jahre |
Paritätischer: Leistungen decken den tatsächlichen Bedarf nicht
Der Paritätische kritisiert, dass “die Grundsicherungsleistungen nach seiner Bewertung nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Existenzminimum abzusichern”. Der Verband verweist darauf, dass “viele Betroffene den Alltag nur durch Verzicht bewältigen”.
Besonders deutlich wird das beim Abstand zur Armutsrisikoschwelle. Nach Angaben des Paritätischen lag der Abstand zwischen durchschnittlichen SGB-II-Leistungen und der Armutsschwelle 2023 bei deutlich über 400 Euro.
Damit lindert die Grundsicherung zwar akute Not, verhindert aber nach dieser Bewertung keine Armut.
Wer nur auf den monatlichen Regelbedarf schaut, sieht zudem nicht den ganzen Druck. Strom, Lebensmittel, Medikamente ohne vollständige Erstattung, Fahrkarten, Schulsachen, Reparaturen und Ersatzanschaffungen treffen Haushalte mit Grundsicherung oft gleichzeitig.
Kaufkraftverlust macht die Nullrunde besonders belastend
Nach Einschätzung des Paritätischen hat die Inflation die Lage zusätzlich verschärft. Der Verband argumentiert, dass allein zur Sicherung der Kaufkraft seit Januar 2024 ein Regelbedarf von 584 Euro nötig wäre.
Der aktuelle Betrag von 563 Euro reiche deshalb schon rechnerisch nicht mehr aus, um denselben Warenkorb wie Anfang 2024 zu bezahlen. Besonders stark trifft das Menschen, die ihr gesamtes Budget für notwendige Ausgaben verwenden müssen.
Bei ihnen gibt es kaum Spielraum, um Preissteigerungen aufzufangen. Wer jeden Monat mit wenigen Euro Restbudget auskommen muss, kann höhere Lebensmittelpreise nicht durch Konsumverzicht an anderer Stelle ausgleichen.
Der Paritätische verweist außerdem auf deutliche Probleme bei der Ernährung. Demnach können sich viele Haushalte in der Grundsicherung nicht regelmäßig eine vollwertige Mahlzeit leisten.
Warum das Statistikmodell in der Kritik steht
Die Regelbedarfe werden bisher nach dem sogenannten Statistikmodell bestimmt. Dabei wird nicht zuerst gefragt, was ein Mensch für ein menschenwürdiges Leben benötigt.
Stattdessen werden die tatsächlichen Ausgaben von Haushalten mit niedrigen Einkommen ausgewertet. Diese Haushalte dienen als Referenzgruppe für die Berechnung.
Der Paritätische hält dieses Verfahren für problematisch, wenn arme Haushalte selbst bereits aus Geldmangel verzichten müssen. Dann bildet die Statistik nicht den tatsächlichen Bedarf ab, sondern den Mangel.
Wenn Menschen zum Beispiel aus finanziellen Gründen weniger für Mobilität, Kultur oder Ernährung ausgeben, wird dieser niedrige Verbrauch später zur Grundlage der Regelbedarfsberechnung. Damit kann sich Unterversorgung rechnerisch verfestigen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ausgaben, die bei der Berechnung gestrichen werden. Der Paritätische bemängelt, dass die Bundesregierung in der Vergangenheit nicht alle Ausgaben der Referenzhaushalte übernommen hat.
Bestimmte Posten wurden als nicht regelbedarfsrelevant eingestuft. Dadurch wurden nach Darstellung des Verbandes erhebliche Beträge aus der Berechnung herausgenommen.
Der Verband verweist darauf, dass “zuletzt von rund 590 Euro Konsumausgaben ohne Wohn- und Heizkosten nur etwa 435 Euro als regelbedarfsrelevant anerkannt wurden. Die Differenz liegt bei mehr als 150 Euro.”
Betroffen sind nach Angaben des Verbandes unter anderem Ausgaben für Mobilität, Freizeit, Kultur, Verpflegung außer Haus oder einfache Formen gesellschaftlicher Teilhabe. Gerade diese Bereiche entscheiden aber darüber, ob Menschen nur überleben oder auch am Alltag teilnehmen können.
Existenzminimum bedeutet mehr als Essen und Schlafen
Die Debatte über Regelbedarfe wird häufig auf Lebensmittel und Kleidung verkürzt. Das greift zu kurz.
Das menschenwürdige Existenzminimum umfasst auch soziale Teilhabe. Dazu gehören Busfahrten, Telefon und Internet, kleinere Geburtstagsgeschenke, Vereinsaktivitäten, ein Cafébesuch oder der Eintritt ins Schwimmbad.
Solche Ausgaben wirken im Einzelfall klein. Für Menschen mit sehr geringem Einkommen entscheiden sie aber darüber, ob sie sichtbar am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können oder dauerhaft ausgeschlossen werden.
Der Paritätische kritisiert deshalb, dass “Ausgaben für Teilhabe oft als verzichtbar behandelt werden. Aus Sicht des Verbandes führt das zu einer Berechnung, die den Alltag armer Menschen nicht realistisch abbildet.”
Kürzungsdebatte trifft auf eine ohnehin angespannte Lage
Die Forderung nach niedrigeren Sozialleistungen steht nach Auffassung des Paritätischen im Widerspruch zu den tatsächlichen Belastungen. Schon jetzt würden viele Leistungsberechtigte am Monatsende auf Essen, Mobilität oder notwendige Anschaffungen verzichten.
Eine Kürzung würde diese Lage verschärfen. Besonders betroffen wären Haushalte, die keine Rücklagen haben und auch keine Möglichkeit, steigende Kosten durch zusätzliches Einkommen auszugleichen.
Bei Kindern und Jugendlichen kann ein zu niedriger Regelbedarf langfristige Folgen haben. Fehlende Mittel für Schulmaterial, Freizeit, gesunde Ernährung oder digitale Teilhabe wirken sich direkt auf Bildungs- und Entwicklungschancen aus.
Auch ältere Menschen in der Grundsicherung können Preissteigerungen kaum ausgleichen. Wer wegen Alter, Krankheit oder Erwerbsminderung nicht mehr arbeiten kann, ist dauerhaft auf eine auskömmliche Leistung angewiesen.
Entscheidend wird sein, wie die Bundesregierung die neuen Regelbedarfe ermittelt. Sobald der Referentenentwurf zum neuen Regelbedarfsermittlungsgesetz vorliegt, wird sich zeigen, ob die bisherigen Kritikpunkte aufgegriffen werden.
Dabei geht es nicht nur um die Endbeträge. Wichtig ist auch, welche Referenzgruppe gewählt wird, welche Ausgaben anerkannt werden und welche Posten gestrichen werden.
Der Paritätische fordert im Ergebnis eine Berechnung, die tatsächliche Bedarfe realistischer berücksichtigt. Eine reine Fortschreibung alter Methoden würde aus Sicht des Verbandes die bestehenden Probleme fortsetzen.
Jeder Euro entscheidet darüber, ob am Monatsende noch Geld für frische Lebensmittel, eine Fahrkarte oder eine notwendige Reparatur vorhanden ist.
Ermittlungsmethode entscheidet über Höhe der Leistung
Die Höhe des Regelbedarfs wirkt oft wie eine rein technische Zahl. Tatsächlich steckt dahinter aber eine politische Entscheidung darüber, welche Ausgaben als notwendig gelten.
Wenn bestimmte Bereiche aus der Berechnung gestrichen werden, sinkt der Regelbedarf. Das betrifft dann nicht nur einzelne Posten, sondern das gesamte monatliche Budget.
Für Betroffene bedeutet das einen dauerhaften Zwang zum Umschichten. Wird Geld für eine kaputte Waschmaschine benötigt, fehlt es bei Lebensmitteln, Strom oder Fahrkarten.
Der Verweis auf Ansparen hilft nur dann, wenn überhaupt Geld übrig bleibt. Genau daran zweifelt der Paritätische mit Blick auf die bisherigen Beträge.
Praxisbeispiel: Wenn 563 Euro nicht bis Monatsende reichen
Eine alleinstehende Leistungsberechtigte erhält 563 Euro Regelbedarf. Davon muss sie unter anderem Lebensmittel, Strom, Telefon, Internet, Hygieneartikel, Kleidung, Medikamente ohne volle Erstattung und Fahrten bezahlen.
Steigt der Stromabschlag um 12 Euro und kosten Lebensmittel im Monat 25 Euro mehr, fehlen bereits 37 Euro. Kommt dann noch eine neue Brille, ein defektes Haushaltsgerät oder eine Nachzahlung hinzu, ist das Budget kaum noch auszugleichen.
Die Betroffene spart dann nicht an Luxus, sondern an Alltagsnotwendigkeiten. Genau an solchen Fällen zeigt sich, warum die Frage der Regelbedarfsermittlung so weitreichende Folgen hat.




