Pflege: Hausnotruf ist teurer geworden: Was zahlt jetzt die Pflegekasse?

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Ein Hausnotruf gibt vielen älteren und pflegebedürftigen Menschen mehr Sicherheit im Alltag. Seit dem 1. April 2026 gelten dafür neue Beträge: Der monatliche Basistarif liegt nun bei 27 Euro netto und kann unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse übernommen werden.

Für Betroffene und Angehörige ist diese Änderung wichtig, weil ein Hausnotruf den Verbleib in der eigenen Wohnung erleichtern kann. Vor allem alleinlebende, sturzgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen profitieren davon, wenn sie im Notfall schnell Hilfe erreichen.

Was sich seit April 2026 geändert hat

Bis Ende März 2026 lag der monatliche Betrag für den Hausnotruf-Basistarif bei 25,50 Euro netto. Seit dem 1. April 2026 beträgt er 27 Euro netto. Damit ist der Hausnotruf etwas teurer geworden, zugleich wurde aber auch die Erstattung durch die Pflegekasse angepasst.

Die Änderung betrifft vor allem die Grundversorgung mit einem Hausnotrufsystem. Dazu gehört in der Regel ein Gerät in der Wohnung sowie ein tragbarer Notrufknopf, etwa als Armband oder Anhänger. Wird der Knopf gedrückt, nimmt eine Notrufzentrale Kontakt auf und organisiert bei Bedarf Hilfe.

Wann die Pflegekasse zahlt

Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für den Basistarif nicht automatisch für jede Person. In der Regel muss mindestens Pflegegrad 1 vorliegen. Außerdem muss ein Bedarf bestehen, etwa weil die betroffene Person allein lebt oder im Notfall nicht zuverlässig selbst telefonieren kann.

Besonders häufig kommt eine Kostenübernahme infrage, wenn ein erhöhtes Sturzrisiko besteht oder wenn Angehörige nicht ständig vor Ort sein können. Der Hausnotruf gilt dabei als technisches Pflegehilfsmittel. Er soll helfen, die häusliche Versorgung sicherer zu machen.

Wichtig ist, dass der Anbieter einen Vertrag mit der jeweiligen Pflegekasse abgeschlossen hat. Vor Vertragsabschluss sollten Versicherte daher nachfragen, ob der gewünschte Anbieter mit der Pflegekasse abrechnen kann. Häufig übernimmt der Anbieter auch die Antragstellung oder unterstützt zumindest dabei.

Was der Basistarif umfasst

Der Basistarif deckt die eigentliche Notruffunktion ab. Dazu zählen das Hausnotrufgerät, die Verbindung zur Notrufzentrale und die Bearbeitung eines ausgelösten Notrufs. In vielen Fällen reicht dieses Paket bereits aus, wenn Angehörige, Nachbarn oder ein Pflegedienst im Ernstfall erreichbar sind.

Zusätzliche Leistungen können jedoch Mehrkosten verursachen. Dazu gehören zum Beispiel ein Schlüsseldienst, eine Schlüsselhinterlegung, ein mobiler Notruf für unterwegs oder Sensoren zur Sturzerkennung. Solche Extras werden nicht immer von der Pflegekasse bezahlt und sollten vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

Bereich Einordnung
Monatlicher Basistarif seit 1. April 2026 27 Euro netto
Vorheriger Betrag 25,50 Euro netto
Voraussetzung In der Regel mindestens Pflegegrad 1 und ein nachvollziehbarer Bedarf
Geeignet für Vor allem alleinlebende, sturzgefährdete oder gesundheitlich eingeschränkte Menschen
Mögliche Zusatzkosten Etwa für Schlüsselservice, mobile Geräte oder automatische Sturzerkennung

Warum ein Hausnotruf für Angehörige entlastend sein kann

Viele Familien möchten ältere Angehörige möglichst lange zu Hause gut versorgt wissen. Gleichzeitig können sie nicht rund um die Uhr anwesend sein. Ein Hausnotruf kann diese Lücke zumindest teilweise schließen, weil im Notfall eine feste Anlaufstelle erreichbar ist.

Das ist besonders bei Stürzen bedeutsam. Wer nach einem Sturz nicht mehr selbst aufstehen kann, braucht schnelle Hilfe. Ein Notrufknopf am Handgelenk oder um den Hals kann dann entscheidend sein, weil das Telefon oft nicht erreichbar ist.

Worauf Verbraucher achten sollten

Vor der Entscheidung für einen Anbieter sollten Betroffene mehrere Punkte prüfen. Dazu gehören Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen, Kosten für Zusatzleistungen und die Frage, wer im Notfall verständigt wird. Auch die Reaktionskette sollte klar geregelt sein.

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Seriöse Anbieter erklären transparent, welche Leistungen im Basistarif enthalten sind und welche nicht. Sie informieren außerdem darüber, ob eine direkte Abrechnung mit der Pflegekasse möglich ist. Das schützt vor unerwarteten Eigenanteilen.

Wer bereits einen Hausnotruf nutzt, sollte prüfen, ob der bestehende Vertrag an die neuen Beträge angepasst wurde. Entscheidend ist dabei, ob die Pflegekasse weiterhin zahlt und ob für Zusatzpakete höhere Eigenkosten entstehen. Ein Blick in die aktuelle Abrechnung kann sich lohnen.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 82-jährige Frau lebt allein in ihrer Wohnung und hat Pflegegrad 2. Nach einem Sturz im Badezimmer macht sich ihre Tochter Sorgen, weil sie nicht täglich vorbeikommen kann. Die Familie entscheidet sich deshalb für einen Hausnotruf im Basistarif.

Der Anbieter bestätigt, dass er mit der Pflegekasse abrechnen kann, und hilft beim Antrag. Nach der Bewilligung übernimmt die Pflegekasse die monatlichen Kosten des Basistarifs in Höhe von 27 Euro netto. Die Tochter bleibt als Kontaktperson hinterlegt, während im Notfall zusätzlich professionelle Hilfe organisiert werden kann.

Fragen und Antworten zum Hausnotruf

Wer kann die Kosten für einen Hausnotruf von der Pflegekasse übernehmen lassen?

Eine Kostenübernahme kommt in der Regel für Menschen mit mindestens Pflegegrad 1 infrage. Zusätzlich muss ein nachvollziehbarer Bedarf bestehen, etwa wenn die Person allein lebt, sturzgefährdet ist oder im Notfall nicht zuverlässig selbst Hilfe rufen kann.

Wie viel zahlt die Pflegekasse seit dem 1. April 2026 für den Hausnotruf?

Seit dem 1. April 2026 übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen monatlich 27 Euro netto für den Basistarif eines Hausnotrufs. Zuvor lag der Betrag bei 25,50 Euro netto.

Sind Zusatzleistungen beim Hausnotruf ebenfalls abgedeckt?

Nicht immer. Der Basistarif umfasst vor allem das Hausnotrufgerät, den Notrufknopf und die Verbindung zur Notrufzentrale. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, mobile Notrufgeräte oder automatische Sturzerkennung können zusätzliche Kosten verursachen, die häufig selbst bezahlt werden müssen.

Fazit

Der Hausnotruf ist seit April 2026 etwas teurer geworden, bleibt für viele Pflegebedürftige aber finanziell gut zugänglich. Wer die Voraussetzungen erfüllt, kann den Basistarif über die Pflegekasse abrechnen lassen. Für ältere Menschen, die allein leben oder ein erhöhtes Sturzrisiko haben, kann das System ein wichtiger Baustein für mehr Sicherheit zu Hause sein.

Quellen

GKV-Spitzenverband: Informationen zu Hausnotrufsystemen und Pflegehilfsmittelverträgen.

Verbraucherzentrale: Informationen zu Hausnotrufsystemen, Kostenübernahme und Zusatzleistungen.

Pflegewegweiser NRW: Überblick zu den Änderungen beim Hausnotruf ab April 2026.