Wer Bürgergeld bezieht und im selbst genutzten Eigenheim wohnt, hat nicht nur laufende Nebenkosten. Oft laufen auch noch Darlehen.
Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt hat klargestellt: Zu den Kosten der Unterkunft gehören bei Eigentümern auch Finanzierungskosten wie Schuldzinsen und bestimmte Bankgebühren. Die Tilgung des Darlehens übernimmt das Jobcenter dagegen nur in seltenen Ausnahmefällen – und nur, wenn sonst konkret der Verlust des Hauses droht (L 4 AS 224/19).
Inhaltsverzeichnis
Worum ging es in dem Verfahren?
Geklagt hat ein Mann, der mit seiner Ehefrau seit Jahren ergänzende Leistungen nach dem SGB II bezog. Beide lebten in einem selbst genutzten Eigenheim. Der Kläger erhielt eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung und war nicht erwerbstätig. Streit gab es vor allem um drei Punkte:
- Welche Aufwendungen rund um das Eigenheim das Jobcenter als Kosten der Unterkunft und Heizung anerkennen muss – insbesondere bei den Darlehenszahlungen.
- Ob Tilgungsraten (also die Rückzahlung des Darlehens) zu übernehmen sind.
- Wie das Renteneinkommen zu bereinigen ist – unter anderem wegen Gewerkschaftsbeiträgen und der Frage nach einem Erwerbstätigenfreibetrag.
Der konkrete Fall
Das Ehepaar finanzierte das Haus über zwei Bauspardarlehen. Ein Darlehen war bereits getilgt, das zweite lief weiter. Neben den Zinsen fielen Kontoführungsgebühren sowie weitere Gebühren der Bausparkasse an. Zusätzlich gab es typische Hauskosten wie Grundsteuer, Abfallgebühren, Gebäudeversicherung sowie Kosten für Heizöl und den Schornsteinfeger.
Jobcenter fordert Geld zurück
Das Jobcenter berücksichtigte nicht alles. Außerdem forderte es Geld zurück, weil eine Rentenerhöhung nicht sofort gemeldet worden war. Der Kläger argumentierte unter anderem, seine Erwerbsminderungsrente dürfe nicht voll angerechnet werden, und verlangte höhere Unterkunftskosten – einschließlich Tilgung. Außerdem wollte er einen Erwerbstätigenfreibetrag geltend machen.
Schuldzinsen und bestimmte Bankgebühren zählen zu den Unterkunftskosten
Das Gericht stellte klar: Bei selbst genutztem Wohneigentum gehören zu den Kosten der Unterkunft nicht nur Betriebskosten wie Grundsteuer oder Abfall, sondern auch Finanzierungskosten. Dazu zählen insbesondere die Schuldzinsen.
Wichtig ist außerdem: Auch bestimmte Gebühren des finanzierenden Instituts können Unterkunftskosten sein – aber nur, wenn der Leistungsberechtigte ihnen nicht ausweichen kann. Anerkannt wurden hier die laufenden Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto, weil sie zwangsläufig mit der Finanzierung verbunden waren.
Nicht anerkannt wurden dagegen Gebühren, die durch Fehlverhalten entstehen oder nicht nachvollziehbar sind.
Tilgung zahlt das Jobcenter nur bei drohendem Wohnungsverlust
Bei der Tilgung bleibt das Gericht streng: Grundsätzlich übernimmt das Jobcenter keine Tilgungsraten, weil Bürgergeld die aktuelle Existenz sichern soll und nicht dem Vermögensaufbau dient. Eine Ausnahme kann es geben, wenn die Finanzierung weitgehend abgeschlossen ist und ohne Übernahme der Tilgung konkret der Verlust des Eigenheims droht.
Gericht sieht keine Gefahr
Im konkreten Fall sah das Gericht diese Gefahr nicht als belegt an. Die monatliche Belastung sei relativ gering gewesen, es habe keine hinreichend konkreten Hinweise auf eine ernsthafte Kreditgefährdung gegeben. Ergebnis: Tilgung wurde nicht übernommen.
Gewerkschaftsbeiträge mindern das Einkommen – auch bei Erwerbsminderungsrente auf Zeit
Ein weiterer wichtiger Punkt: Der Kläger war nicht erwerbstätig, deshalb steht ihm kein Erwerbstätigenfreibetrag zu. Das Gericht hat aber entschieden, dass Gewerkschaftsbeiträge trotzdem als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgesetzt werden können.
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Teilweise Erwerbsminderung bedeutet teilweise erwerbsfähig
Begründung: Auch wenn eine befristete Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung eine Entgeltersatzleistung ist, bedeutet sie kein endgültiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben. Deshalb sind Gewerkschaftsbeiträge wertungsmäßig so zu behandeln wie bei anderen Entgeltersatzleistungen.
Der Kläger wollte seine Rente als Entschädigungsleistung behandeln lassen. Das hat das Gericht abgelehnt. Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll Einkommenseinbußen ausgleichen und dient der Sicherung des Lebensunterhalts. Damit ist sie im Bürgergeld grundsätzlich als Einkommen zu berücksichtigen.
Ergebnis: Teilweise höhere Leistungen – Rückforderung reduziert
Unterm Strich bekam der Kläger in mehreren Monaten etwas höhere Leistungen zugesprochen, weil bestimmte Kostenpositionen korrekt zu berücksichtigen waren. Gleichzeitig wurde eine Rückforderung des Jobcenters teilweise reduziert, weil sich durch die richtige Berechnung ein höherer Leistungsanspruch ergab als ursprünglich angenommen.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Zählt bei Bürgergeld ein Eigenheim-Darlehen zu den Kosten der Unterkunft?
Teilweise. Als Kosten der Unterkunft können bei selbst genutztem Eigentum insbesondere die Schuldzinsen berücksichtigt werden. Tilgungsraten gehören grundsätzlich nicht dazu.
Welche Bankgebühren muss das Jobcenter übernehmen?
Nur solche Gebühren, denen man nicht ausweichen kann und die unmittelbar mit der Finanzierung verbunden sind, zum Beispiel laufende Kontoführungsgebühren für das Darlehenskonto. Gebühren wegen verspäteter Zahlung oder unklare Sondergebühren werden in der Regel nicht übernommen.
Übernimmt das Jobcenter die Tilgung, wenn das Darlehen fast abbezahlt ist?
Nur ausnahmsweise. Es muss eine konkrete Gefahr des Wohnungsverlustes bestehen. Allein der Hinweis, dass die Tilgung rechnerisch belastet, reicht meist nicht.
Gibt es bei einer Erwerbsminderungsrente auf Zeit den Erwerbstätigenfreibetrag?
Nein. Wer nicht arbeitet, bekommt keinen Erwerbstätigenfreibetrag. Eine befristete Erwerbsminderungsrente zählt nicht als Erwerbstätigkeit.
Kann man Gewerkschaftsbeiträge auch bei Rentenbezug vom Einkommen absetzen?
Ja. Gewerkschaftsbeiträge können als notwendige Ausgaben vom Einkommen abgezogen werden, auch wenn das Einkommen aus einer befristeten Erwerbsminderungsrente stammt.
Fazit
Das Urteil zeigt deutlich: Bürgergeld-Empfänger im Eigenheim dürfen Finanzierungskosten nicht vorschnell streichen lassen. Schuldzinsen und unvermeidbare Bankgebühren zählen zu den Unterkunftskosten. Tilgung bleibt die Ausnahme und setzt eine echte Gefahr des Wohnungsverlustes voraus.
Bei befristeter Erwerbsminderungsrente gibt es keinen Erwerbstätigenfreibetrag – doch Gewerkschaftsbeiträge mindern das anrechenbare Einkommen. Wer Bescheide sorgfältig prüft, kann Monat für Monat bares Geld sichern.




