In vielen Haushalten trifft die Betriebskostenabrechnung inzwischen nicht mehr nur als lästige Formalie ein, sondern als handfester finanzieller Einschnitt. Gerade bei Heizenergie und warmen Betriebskosten haben Preissteigerungen der vergangenen Jahre Spuren hinterlassen. Dass es trotz sparsamen Verhaltens zu Nachzahlungen kommt, ist deshalb keine Ausnahme. Für Menschen im Bürgergeldbezug stellt sich dann sofort die praktische Frage: Wer bezahlt – und unter welchen Bedingungen?
Betriebskosten und Heizkosten gehören zu den Kosten der Unterkunft
Rechtlich werden Nachforderungen aus einer Betriebskostenabrechnung grundsätzlich den Bedarfen für Unterkunft und Heizung zugeordnet. Damit fallen sie in den Bereich der sogenannten Kosten der Unterkunft.
Das Jobcenter muss solche Aufwendungen übernehmen, wenn sie als angemessen gelten. „Angemessen“ ist dabei kein bundesweit einheitlicher Betrag, sondern wird vor Ort anhand kommunaler Richtwerte und der jeweiligen Wohn- und Heizsituation bewertet. Bei Heizkosten orientieren sich Behörden in der Praxis häufig an Vergleichswerten wie dem Heizspiegel, wobei immer die Umstände des Einzelfalls eine Rolle spielen können.
Entscheidend ist der Zeitpunkt der Fälligkeit – nicht das Abrechnungsjahr
Ein häufiger Irrtum: Es komme darauf an, in welchem Jahr die Kosten entstanden sind. Maßgeblich ist vielmehr, wann die Nachforderung fällig wird und ob in diesem Moment Hilfebedürftigkeit besteht. Das kann bedeuten, dass eine Nachzahlung übernommen wird, obwohl sie Zeiträume betrifft, in denen noch kein Bürgergeld bezogen wurde. Umgekehrt genügt es nicht, dass die Kosten irgendwann einmal angefallen sind; es braucht einen konkreten Bedarf im Monat der Fälligkeit.
Damit wird auch verständlich, warum der Zugang der Abrechnung und die Zahlungsfrist so wichtig sind. Wer eine Abrechnung erhält, sollte sie nicht „liegen lassen“, sondern zügig beim Jobcenter einreichen, denn es geht um den Bedarf genau in dem Zeitraum, in dem die Forderung zu erfüllen ist.
Übernahme auch ohne laufenden Leistungsbezug: Wenn die Nachzahlung hilfebedürftig macht
Nicht nur Menschen, die bereits Bürgergeld erhalten, können betroffen sein. Eine Betriebskostennachforderung kann auch Haushalte überfordern, die bislang gerade so über die Runden kamen. Wird jemand allein durch die Nachzahlung vorübergehend hilfebedürftig, kann ein Anspruch auf Unterstützung entstehen – unter Umständen sogar nur für diesen einen Monat. In der Praxis hängt viel davon ab, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für Hilfebedürftigkeit vorliegen und ob rechtzeitig ein Antrag gestellt wird.
Was „unangemessen“ bedeutet – und warum das Jobcenter trotzdem nicht einfach ablehnen darf
Selbst wenn das Jobcenter eine Nachforderung für zu hoch hält, ist eine pauschale Verweigerung nicht der vorgesehene Weg. Bei Unterkunftskosten sieht das Recht ein Verfahren vor, das auf eine Senkung künftiger Kosten zielt. Die Behörde muss dann auf die Unangemessenheit hinweisen und eine Frist einräumen, innerhalb derer Betroffene ihr Verhalten anpassen oder andere Möglichkeiten zur Kostensenkung prüfen können.
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Bescheid prüfenÜblich ist dabei eine Übergangszeit von mehreren Monaten, in der weiterhin die tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden. Erst nach Ablauf dieser Frist kann die Behörde die Übernahme auf das als angemessen bewertete Niveau begrenzen.
Gerade bei Nachzahlungen ist das in der Realität kompliziert: Eine Forderung ist bereits entstanden und muss bezahlt werden, bevor sich überhaupt etwas „einsparen“ lässt. Umso wichtiger ist es, dass das Jobcenter nachvollziehbar begründet, weshalb es Kosten für unangemessen hält. Ebenso wichtig ist, ob die Erhöhung tatsächlich beeinflussbar war. Hohe Abschläge können etwa durch Preissteigerungen, fehlerhafte Vorauszahlungen oder bauliche Faktoren mitverursacht sein, die Mieterinnen und Mieter nicht steuern können.
Karenzzeit im Bürgergeld: Bei den Wohnkosten großzügiger, bei Heizkosten von Beginn an strenger
Mit dem Bürgergeld wurde eine Karenzzeit eingeführt, in der die Angemessenheit der „kalten“ Unterkunftskosten zunächst nicht geprüft wird. Das soll in der Anfangsphase den Druck mindern, sofort umziehen zu müssen. Diese Schonregel gilt jedoch nicht für Heizkosten. Bei Heizung und Warmwasser prüft das Jobcenter von Beginn an, ob der Umfang plausibel ist. Das führt in der Praxis dazu, dass gerade bei energetisch schlechten Wohnungen oder stark gestiegenen Preisen schneller Nachfragen kommen, Belege verlangt werden oder Diskussionen über Vergleichswerte entstehen.
Wenn das Jobcenter nicht zahlt: Widerspruch, Nachweise, Eilrechtsschutz
Kommt ein ablehnender Bescheid oder wird nur teilweise gezahlt, ist ein Widerspruch der klassische nächste Schritt. Häufig entscheiden Details: Ist die Nachforderung korrekt berechnet? Ist sie tatsächlich fällig? Wurden Besonderheiten der Wohnung, der Heizungsanlage oder der Preisentwicklung berücksichtigt? Liegen außergewöhnliche Umstände vor, die einen höheren Verbrauch erklären, etwa Krankheit, Kleinkinder, eine schlechte Dämmung oder eine zentral gesteuerte Anlage?
Wenn die Zahlungsfrist gegenüber dem Vermieter oder Versorger drängt, kann zusätzlich ein Eilverfahren beim Sozialgericht in Betracht kommen. Das ist vor allem dann relevant, wenn sonst Mahnkosten, Sperrandrohungen oder Mietrückstände drohen. Parallel sollten Betroffene dem Jobcenter alle relevanten Unterlagen geben: Abrechnung, Mietvertrag, aktuelle Vorauszahlungen, gegebenenfalls Schreiben des Vermieters zur Fälligkeit sowie Belege zu Preisänderungen oder technischen Besonderheiten.
Fazit
Eine Betriebskostennachzahlung ist im Bürgergeld nicht automatisch „Privatsache“. In vielen Fällen gehört sie zu den erstattungsfähigen Unterkunftskosten, wenn sie im Monat der Fälligkeit einen Bedarf auslöst und die Höhe als angemessen gilt. Streit entsteht meist dort, wo Angemessenheit und Verantwortlichkeit bewertet werden oder Heizkosten schon früh unter Druck geraten. Wer zügig handelt, Unterlagen vollständig einreicht und Bescheide prüft, verbessert die Chancen, dass das Jobcenter rechtzeitig und vollständig übernimmt.
Quellen
Rechtsgrundlagen und Einordnung der Kosten der Unterkunft sowie der Angemessenheitsprüfung, einschließlich Karenzzeit und Ausnahmen bei Heizkosten, Zeitpunkt der Fälligkeit als maßgeblicher Moment für den Bedarf bei Nebenkostennachforderungen sowie einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung, Hinweise zur Übernahme von Nebenkostennachzahlungen, auch bei nur vorübergehender Hilfebedürftigkeit, und zur praktischen Behandlung von Heizkostenorientierungswerten.




