Ein Arbeitsunfall kann dazu führen, dass ein Versicherter seinen bisherigen Beruf dauerhaft aufgeben muss. Trotzdem steigt die Verletztenrente nicht automatisch. Das Bayerische Landessozialgericht bestätigt diesen Grundsatz in einem aktuellen Urteil über einen Lkw-Fahrer, der nach einem schweren Arbeitsunfall an epileptischen Anfällen litt. (Az. L 2 U 379/21).
Der Mann durfte wegen der Epilepsie nicht mehr als Lkw-Fahrer arbeiten. Das Gericht erkannte diesen drastischen beruflichen Einschnitt ausdrücklich an. Eine zusätzliche Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit allein wegen des verlorenen Fahrerberufs lehnte es trotzdem ab.
Beim Verladen von Vieh stürzte der Lkw-Fahrer einen Meter tief
Der Fall begann bereits am 26. Januar 1999. Der damals als Lkw-Fahrer beschäftigte Mann verlud Vieh. Dabei stürzte er aus etwa einem Meter Höhe.
Die Folgen waren schwer: Er erlitt ein Schädel-Hirn-Trauma mit Schädelbruch. Ärzte diagnostizierten außerdem Verletzungen an Halswirbelsäule und Schulter, eine Oberschenkelprellung und eine Platzwunde am Kopf. Zeugen berichteten, dass der Mann nach dem Sturz bewusstlos war.
Die Unfallversicherung erkannte den Sturz als Arbeitsunfall an. Zunächst erhielt der Mann eine Verletztenrente nach einer MdE von 20 Prozent. Nach einem früheren Gerichtsverfahren stieg die MdE später auf 30 Prozent.
18 Jahre nach dem Unfall kam der epileptische Anfall
Im Oktober 2017 veränderte sich die Situation erneut. Der Mann erlitt einen epileptischen Anfall. Medizinische Gutachter brachten die Epilepsie trotz des ungewöhnlich langen Zeitraums mit dem schweren Schädel-Hirn-Trauma von 1999 in Verbindung. Die Unfallversicherung erkannte die Epilepsie schließlich als weitere Unfallfolge an.
Für den Mann hatte die Diagnose einschneidende Folgen. Wer unvorhersehbare epileptische Anfälle erleiden kann, kann nicht ohne Weiteres einen schweren Lkw im Straßenverkehr führen. Damit verlor der Kläger gerade die Tätigkeit, die sein Berufsleben geprägt hatte.
Der Mann verlangte deshalb eine höhere MdE
Der Kläger argumentierte: Wenn die Folgen des Arbeitsunfalls seinen Beruf als Lkw-Fahrer unmöglich machen, müsse die Unfallversicherung auch seine besondere berufliche Betroffenheit berücksichtigen.
Er verlangte im Berufungsverfahren für einen früheren Zeitraum eine MdE von 60 Prozent und anschließend von 50 Prozent.
Das LSG folgte ihm nur zu einem kleinen Teil. Es verlängerte den Zeitraum, in dem ihm wegen der epileptischen Anfälle eine Verletztenrente nach einer MdE von 40 statt 30 Prozent zustand, bis zum 31. März 2022. Seit April 2022 blieb es jedoch bei einer MdE von 30 Prozent. Die gewünschte zusätzliche Erhöhung wegen des verlorenen Lkw-Berufs bekam er nicht.
Verlust des bisherigen Berufs reicht nicht aus
Das wirkt zunächst überraschend. § 56 Abs. 2 SGB VII erlaubt ausdrücklich, besondere berufliche Nachteile bei der MdE zu berücksichtigen. Die Vorschrift greift aber nur in Ausnahmefällen.
Die gesetzliche Unfallversicherung bewertet die MdE grundsätzlich danach, wie stark die Unfallfolgen die Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens einschränken. Sie fragt also nicht nur, ob jemand seinen bisherigen Beruf weiterhin ausüben kann.
Deshalb reicht selbst der vollständige Verlust des bisherigen Berufs nicht automatisch für einen Zuschlag.
Besondere berufliche Kenntnisse müssen praktisch wertlos werden
Eine höhere MdE wegen besonderer beruflicher Betroffenheit kommt vor allem dann infrage, wenn ein Versicherter besondere Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, die ihm eine besondere Stellung im Erwerbsleben verschafften und die er aufgrund des Unfalls nicht mehr einsetzen kann.
Das Gericht nennt beispielsweise Fähigkeiten, die ein Mensch durch eine sehr spezielle Ausbildung, besondere Begabung und jahrelange Übung erworben hat und die sich kaum auf andere Tätigkeiten übertragen lassen.
Beim Lkw-Fahrer sah das Gericht diese außergewöhnliche Situation nicht.
Zwar könne er seinen bisherigen Fahrerberuf wegen der Gefahr plötzlicher epileptischer Anfälle nicht mehr ausüben. Ihm stünden jedoch andere Tätigkeiten auf dem Arbeitsmarkt offen. Das Gericht musste ihm dabei keinen konkreten Arbeitsplatz nennen.
Epilepsie erhöhte die MdE zeitweise trotzdem
Das Urteil bedeutet nicht, dass die epileptischen Anfälle ohne Folgen für die Unfallrente blieben.
Das Gericht erkannte eine zeitweise höhere MdE an. Dabei spielte eine Rolle, dass nach dem ersten Anfall von 2017 Anfang 2019 weitere fokale Anfallszeichen auftraten.
Die Ehefrau schilderte unter anderem Brummgeräusche, einen starren Blick und Situationen, in denen ihr Mann auf Ansprache nicht reagierte. Nach einer Anpassung der Medikamente traten keine weiteren Anfälle mehr auf.
Das LSG bewertete diese Ereignisse als kleine beziehungsweise fokale Anfälle. Wegen ihrer Häufigkeit rechtfertigten sie zeitweise eine höhere Gesamt-MdE. Eine noch stärkere Anhebung lehnte der Senat jedoch ab.
Unfallrente ersetzt nicht automatisch den verlorenen Beruf
Für Betroffene liegt hier der entscheidende Unterschied. Die gesetzliche Unfallrente soll nicht einfach den Verlust eines bestimmten Arbeitsplatzes oder Berufs ausgleichen. Die MdE bildet vielmehr ab, wie stark die Unfallfolgen die Erwerbsmöglichkeiten insgesamt einschränken.
Wer nach einem Arbeitsunfall seinen erlernten Beruf aufgeben muss, kann deshalb trotzdem auf andere Tätigkeiten verwiesen werden.
Eine zusätzliche Erhöhung kommt erst dann in Betracht, wenn besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen durch die Unfallfolgen wirtschaftlich in außergewöhnlichem Umfang entwertet werden. Das verlangt mehr als die bloße Feststellung: „Meinen bisherigen Beruf kann ich nicht mehr machen.“
Was Betroffene bei einer zu niedrigen MdE prüfen sollten
Wer nach einem Arbeitsunfall eine höhere Verletztenrente verlangt, sollte deshalb zwei Fragen voneinander trennen. Zum einen muss geprüft werden, ob sich die gesundheitlichen Unfallfolgen verschlimmert haben und deshalb bereits nach den allgemeinen MdE-Maßstäben eine höhere Bewertung rechtfertigen.
Zum anderen kann eine besondere berufliche Betroffenheit hinzukommen. Dafür sollten Betroffene möglichst konkret darlegen, welche speziellen Kenntnisse, Qualifikationen oder außergewöhnlichen beruflichen Fähigkeiten sie aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr wirtschaftlich nutzen können.
Allein der Umstand, dass die Rückkehr auf den bisherigen Arbeitsplatz ausgeschlossen bleibt, genügt nach der Rechtsprechung nicht.
FAQ zur Unfallrente und zum Verlust des Berufs
Bekomme ich eine höhere Unfallrente, wenn ich meinen bisherigen Beruf nach einem Arbeitsunfall nicht mehr ausüben kann?
Nicht automatisch. Die MdE richtet sich grundsätzlich nach den eingeschränkten Arbeitsmöglichkeiten auf dem gesamten Gebiet des Erwerbslebens. Dass der bisherige Beruf wegfällt, reicht allein nicht für eine höhere MdE.
Wann berücksichtigt die Unfallversicherung eine besondere berufliche Betroffenheit?
Vor allem dann, wenn der Versicherte besondere berufliche Kenntnisse und Erfahrungen aufgrund der Unfallfolgen nicht mehr einsetzen kann und daraus ein zusätzlicher wirtschaftlicher Nachteil entsteht, den die normale MdE-Bewertung noch nicht erfasst.
Kann sich die Unfallrente trotzdem erhöhen, wenn neue Unfallfolgen auftreten?
Ja. Treten später weitere gesundheitliche Folgen des Arbeitsunfalls auf oder verschlimmern sich bereits anerkannte Unfallfolgen, kann eine höhere MdE entstehen. Im entschiedenen Fall führten die epileptischen Anfälle zeitweise zu einer MdE von 40 statt 30 Prozent. (Gesetze Bayern)
Quellenverzeichnis
Bayerisches Landessozialgericht: Urteil vom 22. Juli 2026, Az. L 2 U 379/21. (Gesetze Bayern)
Bundesministerium der Justiz: Sozialgesetzbuch VII, § 56 – Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs. (Gesetze im Internet)




