Schwerbehinderung: Diese Krankheiten bestimmen Grad der Behinderung GdB

Lesedauer 2 Minuten

Der Grad der Behinderung (GdB) beschreibt nicht eine Diagnose, sondern das Ausmaß der Teilhabebeeinträchtigung durch gesundheitliche Funktionsstörungen.

Er wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgestellt; ab GdB 50 gilt eine Schwerbehinderung. Rechtsgrundlage sind insbesondere § 152 SGB IX und die Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) mit ihren „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“, die bundeseinheitliche Maßstäbe für die Begutachtung vorgeben. Menschen mit GdB 30 oder 40 können im Arbeitsleben auf Antrag den Schwerbehinderten gleichgestellt werden.

Von Wichtigkeit ist stets die funktionale Auswirkung auf Alltag und gesellschaftliche Teilhabe – nicht der bloße Name der Krankheit.

Wie die Bewertung erfolgt

Die VersMedV ordnet Funktionsbeeinträchtigungen Körperregionen und Organsystemen zu und nennt Anhaltswerte („GdB/GdS“) für typische Schweregrade.

Diese Werte bilden den Ausgangspunkt, die konkrete Einstufung erfolgt aber im Einzelfall nach Aktenlage, Befundberichten und ggf. Untersuchung. Wichtig ist: Liegen mehrere Leiden vor, wird kein Summieren einzelner Werte vorgenommen, sondern eine wertende Gesamtschau gebildet; leichte Einschränkungen mit Einzel-GdB 10 bleiben in der Regel unberücksichtigt, Einzel-GdB 20 erhöhen nicht automatisch. Maßgeblich sind die Wechselwirkungen der Leiden untereinander.

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Krankheitsgruppen, die den GdB häufig erhöhen

Ob und wie stark eine Krankheit den GdB anhebt, hängt von Art, Ausmaß, Dauer und der Therapiebelastung ab. Im Folgenden die wichtigsten Bereiche – jeweils als Orientierung, da die VersMedV detaillierte Kriterien je System vorgibt.

Tabelle: Welche Krankheiten erhöhen den Grad der Behinderung?

Hier eine übersichtliche Tabelle mit Beispielen von Krankheiten, die den Grad der Behinderung (GdB) erhöhen können. Die linke Spalte nennt die Krankheitsgruppen oder Beispiele, die rechte Spalte zeigt, inwiefern sie den GdB beeinflussen können:

Krankheit / Krankheitsgruppe Typische GdB-Spanne
Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Herzinsuffizienz, KHK) 20–100 (abhängig von Belastbarkeit, Symptomatik, Organschäden)
Atemwegserkrankungen (COPD, Asthma) 20–80 (bei schwerer Einschränkung oder Sauerstoffpflicht höher)
Diabetes mellitus 20–50 (bei intensivierter Insulintherapie mit erheblichen Alltagsbelastungen bis 50)
Neurologische Erkrankungen (MS, Parkinson, Epilepsie) 30–100 (leichte Funktionsstörungen bis schwere Lähmungen oder häufige Anfälle)
Psychische Erkrankungen (Depression, Angststörungen, PTBS) 30–70 (leichte bis schwere Einschränkungen der Erlebnis- und Gestaltungsfähigkeit)
Krebserkrankungen 50–100 während der Heilungsbewährung, danach je nach Folgeschäden 20–80
Sehbehinderung / Blindheit 30–100 (Blindheit ab GdB 100)
Hörbehinderung / Gehörlosigkeit 30–80 (Gehörlosigkeit ca. GdB 80)
Bewegungsapparat (Arthrose, Wirbelsäulenerkrankungen) 20–70 (abhängig von Beweglichkeit, Schmerzen, Endoprothesen)
Nieren- und Lebererkrankungen (Dialyse, Zirrhose) 40–100 (Dialysepflicht meist GdB 100)
Chronisch-entzündliche Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) 30–60 (bei häufigen Schüben oder Komplikationen höher)
Rheumatische und Autoimmunerkrankungen 30–70 (abhängig von Aktivität, Organbeteiligung und Gelenkschäden)
Post-/Long-Covid 20–60 (analog zu vergleichbaren Funktionseinschränkungen, z. B. Fatigue, Atemnot, Neurodefizite)

Merkzeichen als wichtige Zusatzaussage

Neben der Zahl des GdB können Merkzeichen vergeben werden, die bestimmte Teilhabebarrieren abbilden und Nachteilsausgleiche auslösen – etwa G für erhebliche Gehbeeinträchtigung, aG für außergewöhnliche Gehbehinderung, H für Hilflosigkeit, Bl für Blindheit, Gl für Gehörlosigkeit, B für Begleitperson, RF für Rundfunkbeitrags-Ermäßigung und TBl für Taubblindheit. Welche Merkzeichen passen, ergibt sich ebenfalls aus den VersMedV-Kriterien.

Kinder, Alter und Dauer

GdB und GdS setzen eine Regelwidrigkeit gegenüber dem für das Lebensalter typischen Zustand voraus; bei Kindern und hochbetagten Menschen wird dies ausdrücklich berücksichtigt. Zudem müssen Beeinträchtigungen in der Regel länger als sechs Monate bestehen, um als Behinderung im Sinne des SGB IX zu gelten.

Was Betroffene mitnehmen sollten

„Welche Krankheiten erhöhen den GdB?“ lässt sich seriös nur mit Blick auf die Folgen beantworten. Typische chronische Erkrankungen aus nahezu allen Organsystemen können – je nach Schwere, Stabilität und Therapieaufwand – den GdB deutlich anheben, von psychischen Störungen über Herz-, Lungen-, Stoffwechsel-, Neuro- und Tumorerkrankungen bis hin zu Sinnes- und Bewegungsstörungen. Die Versorgungsmedizinischen Grundsätze liefern dafür den verbindlichen Rahmen; im Einzelfall entscheidet die Gesamtschau der funktionalen Einschränkungen über die Höhe.