Ab 2027 endet der Riester-Neuabschluss – und ein neues Vorsorgedepot startet
Ab 2027 sollen keine neuen klassischen Riester-Verträge mehr abgeschlossen werden. Stattdessen soll eine neue, staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge kommen: das Altersvorsorgedepot, das Kapitalmarktanlagen wie ETF-Sparpläne ermöglichen soll. Ziel ist, langfristig höhere Renditechancen zu eröffnen als bei vielen bisherigen Standard-Riester-Produkten.
Viele, die bereits Riester-Verträge am Laufen haben, denken, dass diese sich nicht lohnen und ob sie wechseln sollten. Besonders häufig kommt die Frage zu Wohnriester, also Riester-Förderung rund um selbstgenutztes Wohneigentum. Entscheidend ist dabei, welche Lebensplanung dahintersteht: Immobilie halten und modernisieren oder lieber mehr Geld im Alter.
Kann Wohnriester in das Altersvorsorgedepot umgewandelt werden?
Grundsätzlich ist eine Umschichtung bei bestehenden Wohnriester-Verträgen möglich, ohne dass Guthaben oder Förderung automatisch zurückgezahlt werden müssen. Neu ab 2027 ist, dass das Guthaben auch in ein Altersvorsorgedepot übertragen werden kann. Damit wäre es möglich, statt eines wohnbezogenen Riester-Produkts in eine kapitalmarktbasierte Vorsorge zu wechseln.
Das kann interessant sein, wenn die Immobilie bereits fertig finanziert ist und keine größeren wohnbezogenen Maßnahmen mehr geplant sind. Wer dagegen weiterhin Wohnzwecke über die Förderung abdecken will, kann beim wohnbezogenen Modell bleiben oder sich später wieder dafür entscheiden. Wichtig ist: Ein Wechsel ist keine Pflicht.
Wann ein Wechsel für Wohnriester-Sparer sinnvoll sein kann
Ein Umstieg kann sich vor allem dann anbieten, wenn die eigene Planung nicht mehr auf Immobilienkauf, Darlehenstilgung oder Modernisierung ausgerichtet ist. Wer stattdessen primär Altersvermögen aufbauen möchte, könnte von den Renditechancen eines Depots profitieren.
Gerade bei langen Laufzeiten kann eine breit gestreute Kapitalanlage rechnerisch mehr bringen als sehr konservative Riester-Produkte.
Umgekehrt bleibt auch der Weg offen, später wieder wohnbezogen zu handeln. Wer im Altersvorsorgedepot Kapital aufgebaut hat und später doch eine Immobilie kaufen oder modernisieren will, soll sich wieder für eine neue Form der Eigenheimrente entscheiden können.
Außerdem soll es möglich sein, Kapital aus Altersvorsorgeverträgen zur Tilgung eines Darlehens zu entnehmen.
Neue Förderlogik: Auch Bestandsverträge können ins neue System wechseln
Neben dem Depot kommt ab 2027 eine neue Fördersystematik für neu abgeschlossene Altersvorsorgeverträge. Bestehende Verträge, auch Wohnriester, sollen in diese neue Förderung wechseln können.
Der Wechsel soll in der Regel über eine Erklärung der förderberechtigten Person gegenüber dem Anbieter laufen, etwa gegenüber der Bausparkasse.
Wer allerdings in die neue Fördersystematik wechselt, soll das nicht einfach wieder rückgängig machen können. Wer lieber bei der bisherigen Förderung bleibt, soll das ebenfalls dürfen.
Betroffene sollten hier im Vorfeld genau rechnen, welche Option für sie die sinnvollere ist.
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Mehr Förderung und flexiblere Entnahmegrenzen bei der neuen Eigenheimrente
Die neue Eigenheimrenten-Förderung sieht eine deutliche Steigerung der Grundzulage vor: Im Raum steht eine Erhöhung von bisher 175 Euro jährlich auf bis zu 540 Euro jährlich pro unmittelbar förderberechtigter Person. Dazu sollen Kinderzulagen von bis zu 300 Euro pro Kind kommen.
Auch Ihr Kapital sollen Sie in Zukunft einfacher nutzen können: Es gelten einheitliche Entnahmegrenzen von 3.000 Euro statt bisher deutlich höherer Mindestbeträge für Umbau oder Sanierung. Das würde es Ihnen erleichtern, auch kleinere Modernisierungen über die Förderung zu finanzieren.
Was Wohnriester-Sparer jetzt konkret tun sollten
Sie sollte nzuerst klären, wofür Sie den Vertrag künftig nutzen wollen. Wenn Wohnzwecke im Vordergrund stehen, wäre die die neue Eigenheimrente mit höheren Zulagen und flexibleren Entnahmen eine Option. Wenn dagegen eine immobilienunabhängige Altersvorsorge geplant ist, ist das Altersvorsorgedepot vermutlich sinnvoller.
Prüfen Sie, ob der Wechsel in die neue Förderstruktur Ihnen wirklich Vorteile bringt. Weil die Erklärung dauerhaft wirken kann, sollten Sie vorher genau rechnen: die eigenen Beiträge, Zulagen, Familienkonstellation und den geplanten Zeitpunkt der Nutzung. Wer unsicher ist, sollte sich fachlich beraten lassen, bevor er etwas unterschreibt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Kann ich meinen Wohnriester-Vertrag ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?
Ja, bestehende Wohnriester-Verträge sollen ab 2027 grundsätzlich auch in ein Altersvorsorgedepot übertragbar sein, ohne dass Guthaben und Förderung automatisch verloren gehen.
Muss ich meinen Wohnriester-Vertrag ab 2027 umstellen?
Nein, es gibt keine Pflicht zum Wechsel. Wer möchte, kann den bestehenden Wohnriester-Vertrag weiterführen.
Wann lohnt sich eher das Altersvorsorgedepot statt Wohnriester?
Das kann sich eher lohnen, wenn keine Immobilie mehr geplant ist und das Ziel stärker auf mehr Altersvermögen und Renditechancen über Kapitalmarktanlagen ausgerichtet ist.
Kann ich später wieder eine wohnbezogene Förderung nutzen, wenn ich ins Depot wechsle?
Geplant ist, dass auch der umgekehrte Weg möglich bleibt, also aus einem Depot wieder in eine neue Eigenheimrente zu wechseln oder Kapital zur Darlehenstilgung zu entnehmen.
Was hat es mit der neuen Fördersystematik auf sich und ist der Wechsel endgültig?
Bestandsverträge sollen in die neue Förderung wechseln können, meist über eine Erklärung gegenüber dem Anbieter. Dieser Wechsel soll nicht rückgängig zu machen sein, deshalb sollte man vorher genau prüfen, ob er wirklich vorteilhaft ist.
Fazit
Die Rentenreform bringt ab 2027 zwei große Änderungen für Wohnriester-Sparer: Erstens entsteht mit dem Altersvorsorgedepot eine neue, kapitalmarktorientierte Alternative, in die Wohnriester-Guthaben grundsätzlich übertragen werden können. Zweitens kommt eine neue Fördersystematik, in die auch Bestandsverträge wechseln dürfen, aber vermutlich nur endgültig.
Für viele eröffnet das Chancen eröffnen, entweder durch höhere Zulagen bei der neuen Eigenheimrente oder durch bessere Renditechancen im Depot. Ob der Wechsel aber sinnvoll ist, hängt an der eigenen Lebensplanung: Immobilie, Modernisierung, Tilgung oder doch lieber Vermögensaufbau fürs Alter.




