Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Wohngeld und Pflegewohngeld?

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Pflegewohngeld und Wohngeld werden häufig verwechselt, weil beide Leistungen Wohnkosten abfedern sollen. Tatsächlich unterscheiden sie sich aber deutlich bei Zweck, Rechtsgrundlage, Zielgruppe und Antragstellung. Während Wohngeld eine allgemeine Unterstützung für Menschen mit geringem Einkommen ist, richtet sich Pflegewohngeld an pflegebedürftige Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen. Besonders wichtig ist: Pflegewohngeld gibt es nicht bundesweit in gleicher Form.

Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss für Menschen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Wohnkosten vollständig zu tragen. Mieterinnen und Mieter können es als Mietzuschuss erhalten. Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum können einen sogenannten Lastenzuschuss beantragen.

Die Leistung richtet sich nicht nur an Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen. Auch Rentnerinnen und Rentner, Studierende ohne BAföG-Anspruch oder Menschen mit schwankenden Einnahmen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld bekommen. Wichtig sind unter anderem Einkommen, Haushaltsgröße, Miete oder Belastung sowie der Wohnort.

Auch Bewohnerinnen und Bewohner eines Pflegeheims können unter Umständen Wohngeld erhalten. Dann geht es jedoch nicht um Pflegekosten, sondern um den wohnbezogenen Anteil der Heimkosten. Wer bereits bestimmte Sozialleistungen wie Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege bezieht, ist in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen, weil die Unterkunftskosten dort bereits berücksichtigt werden.

Was ist Pflegewohngeld?

Pflegewohngeld ist eine besondere Unterstützung für Menschen, die dauerhaft in einem Pflegeheim leben. Es soll vor allem die sogenannten Investitionskosten der Einrichtung abdecken. Dazu gehören etwa Kosten für Gebäude, Instandhaltung, Ausstattung oder bauliche Maßnahmen, die Pflegeheime den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung stellen dürfen.

Anders als Wohngeld ist Pflegewohngeld keine allgemeine Mietbeihilfe. Es ist an die stationäre Pflege gebunden und setzt in der Regel eine anerkannte Pflegebedürftigkeit voraus. In Nordrhein-Westfalen wird Pflegewohngeld beispielsweise für Bewohnerinnen und Bewohner geförderter vollstationärer Pflegeeinrichtungen gezahlt, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt und die eigenen Mittel nicht ausreichen.

Pflegewohngeld wird nicht überall in Deutschland angeboten. Es handelt sich um eine länderspezifische Leistung, die nur in bestimmten Bundesländern existiert. Deshalb hängt der Anspruch stark davon ab, in welchem Bundesland das Pflegeheim liegt.

Der wichtigste Unterschied liegt im Zweck

Wohngeld soll Menschen mit niedrigem Einkommen dabei helfen, ihre Wohnkosten zu bezahlen. Es bezieht sich auf Miete, Belastungen aus selbst genutztem Eigentum oder wohnbezogene Entgelte in besonderen Wohnformen. Die Leistung ist damit breiter angelegt und nicht an Pflegebedürftigkeit gebunden.

Pflegewohngeld setzt dagegen an einem speziellen Kostenblock im Pflegeheim an. Es mindert nicht die Pflegekosten selbst und ersetzt auch keine Leistungen der Pflegeversicherung. Unterstützt werden vielmehr die Investitionskosten, die bei einem Heimaufenthalt zusätzlich zu Unterkunft, Verpflegung und Pflegeanteilen entstehen.

Wer kann welche Leistung beantragen?

Wohngeld können Haushalte beantragen, die ihre Wohnkosten nicht vollständig aus eigenem Einkommen tragen können und keine vorrangigen Sozialleistungen erhalten, die Wohnkosten bereits einschließen. Die Prüfung erfolgt durch die Wohngeldstelle. Dort werden Einkommen, Miethöhe, Haushaltsgröße und weitere Faktoren einbezogen.

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Pflegewohngeld betrifft dagegen Menschen in vollstationärer Pflege. In vielen Fällen wird der Antrag nicht direkt von der Bewohnerin oder dem Bewohner gestellt, sondern über die Pflegeeinrichtung angestoßen. Zuständig sind je nach Bundesland und Kommune meist Sozialämter oder Landschaftsverbände.

Tabelle: Pflegewohngeld und Wohngeld im Vergleich

Wohngeld Pflegewohngeld
Bundesweite Leistung nach dem Wohngeldrecht. Länderspezifische Leistung, die nicht überall angeboten wird.
Hilft bei Miete oder Belastungen für selbst genutztes Eigentum. Hilft bei Investitionskosten eines Pflegeheims.
Richtet sich an Menschen mit geringem Einkommen. Richtet sich an pflegebedürftige Menschen in stationären Einrichtungen.
Pflegegrad ist keine Voraussetzung. Pflegebedürftigkeit ist regelmäßig Voraussetzung, häufig ab Pflegegrad 2.
Antrag wird bei der Wohngeldstelle gestellt. Antrag läuft häufig über die Pflegeeinrichtung oder das zuständige Sozialamt.

Kann man Wohngeld und Pflegewohngeld gleichzeitig bekommen?

Das ist nicht ausgeschlossen, hängt aber vom Einzelfall und vom Bundesland ab. Beide Leistungen decken unterschiedliche Kostenbereiche ab. Wohngeld betrifft den Wohnkostenanteil, Pflegewohngeld die Investitionskosten der Pflegeeinrichtung.

Gleichzeitig müssen Ausschlüsse beachtet werden. Wer Hilfe zur Pflege, Grundsicherung oder andere Sozialleistungen erhält, bei denen Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden, kann häufig kein Wohngeld zusätzlich bekommen. Pflegewohngeld kann jedoch dazu beitragen, den Eigenanteil im Heim zu senken, bevor ergänzende Sozialhilfe notwendig wird.

Warum die Unterscheidung für Betroffene wichtig ist

Pflegeheimkosten setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Dazu gehören Pflegekosten, Unterkunft, Verpflegung, Ausbildungsumlagen und Investitionskosten. Wer nur nach Wohngeld fragt, übersieht möglicherweise eine Entlastung, die speziell für den Heimaufenthalt gedacht ist.

Umgekehrt ersetzt Pflegewohngeld kein normales Wohngeld für Menschen, die in einer Mietwohnung leben. Eine Person ohne stationären Pflegeplatz kann Pflegewohngeld daher nicht als allgemeine Wohnkostenhilfe nutzen. Für sie ist die Wohngeldstelle der richtige erste Kontakt.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine 82-jährige Rentnerin zieht dauerhaft in ein Pflegeheim in Nordrhein-Westfalen. Sie hat Pflegegrad 3, eine kleine Rente und nur geringe Ersparnisse. Neben dem Eigenanteil für Pflege, Unterkunft und Verpflegung stellt das Heim auch Investitionskosten in Rechnung.

In diesem Fall kann geprüft werden, ob Pflegewohngeld die Investitionskosten ganz oder teilweise übernimmt. Zusätzlich kann je nach Einkommenssituation geprüft werden, ob Wohngeld für den wohnbezogenen Anteil möglich ist. Reichen die Mittel trotz dieser Hilfen nicht aus, kommt ergänzend Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt in Betracht.

Fazit

Wohngeld und Pflegewohngeld verfolgen unterschiedliche Zwecke. Wohngeld ist eine allgemeine Hilfe für Menschen mit geringem Einkommen, die ihre Wohnkosten nicht allein tragen können. Pflegewohngeld ist dagegen eine besondere Unterstützung für pflegebedürftige Menschen im Heim und betrifft vor allem Investitionskosten.

Für Betroffene lohnt sich eine genaue Prüfung, weil beide Leistungen an unterschiedlichen Stellen entlasten. Entscheidend sind Einkommen, Vermögen, Pflegegrad, Art der Unterkunft und das Bundesland. Wer in ein Pflegeheim zieht, sollte daher sowohl bei der Pflegeeinrichtung als auch bei der zuständigen Behörde nachfragen, welche Zuschüsse in Frage kommen.

Quellen

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: Informationen zum Wohngeld, Verbraucherschutzinformationen zum Wohngeld und zu Ansprüchen im Pflegeheim.