Wohngeld-Kürzungen in 2027: Tausende Haushalte verlieren ihren Wohngeldanspruch

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Beim Wohngeld drohen ab 2027 erhebliche Einschnitte. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen die für 2027 vorgesehene Erhöhung ausfallen, die dauerhafte Heizkostenkomponente halbiert und die Berechnungsformel verändert werden.

Für einen Teil der derzeitigen Wohngeldhaushalte bedeutet das nicht nur einen niedrigeren Zuschuss. Bundesbauministerin Verena Hubertz hatte bereits angekündigt, dass ungefähr ein Drittel der bisherigen Wohngeldhaushalte aus dem Bezug herausfallen könnte.

Allerdings ist wichtig: Die Kürzungen sind noch nicht endgültig beschlossen. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 6. Juli 2026 beschlossen, inzwischen wurde er dem Bundesrat zugeleitet, doch das Gesetzgebungsverfahren läuft noch.

Wohngeld-Kürzungen sollen zum 1. Januar 2027 beginnen

Nach dem derzeitigen Gesetzentwurf sollen die Änderungen am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Die Bundesregierung will damit die Ausgaben für das Wohngeld deutlich reduzieren und zugleich verschiedene Verfahren bei den Wohngeldstellen vereinfachen.

Die Einschnitte setzen an mehreren Stellen gleichzeitig an. Gerade diese Kombination kann dazu führen, dass ein heute noch bestehender Anspruch bei einer späteren Neuberechnung auf wenige Euro oder vollständig auf null sinkt.

Wer wissen möchte, wie sich der Anspruch derzeit zusammensetzt, findet bei Gegen-Hartz eine ausführliche Übersicht zu den Wohngeld-Einkommensgrenzen 2026. Eine einheitliche Einkommensgrenze für sämtliche Haushalte gibt es nicht, weil unter anderem Haushaltsgröße, Einkommen, Miete und örtliche Mietenstufe in die Berechnung einfließen.

Haushalte nahe der bisherigen Einkommensgrenze sind besonders gefährdet

Besonders gefährdet sind Wohngeldbezieher, deren Einkommen bereits heute nahe an der rechnerischen oberen Anspruchsgrenze liegt. Diese Haushalte erhalten häufig vergleichsweise geringe monatliche Beträge.

Nach Angaben aus Regierungskreisen geht es unter anderem um Haushalte, die derzeit etwa 50 bis 60 Euro Wohngeld im Monat beziehen. Durch die veränderte Berechnungsformel kann ihr Anspruch so weit sinken, dass am Ende kein Wohngeld mehr übrig bleibt.

Das betrifft keineswegs nur Arbeitnehmer mit niedrigen Löhnen. Auch Rentnerinnen und Rentner mit kleineren oder mittleren Renten können in diesen Bereich fallen, ebenso Alleinerziehende und Familien, deren Einkommen knapp innerhalb der bisherigen Anspruchsspanne liegt.

Eine neue 15-Euro-Grenze kann den Anspruch vollständig beenden

Eine weitere Änderung ist für Haushalte mit sehr kleinem Wohngeld besonders wichtig. Nach derzeit geltendem Recht besteht kein Anspruch, wenn das errechnete Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich beträgt.

Der Regierungsentwurf will diese Untergrenze auf 15 Euro anheben. Ergibt die Wohngeldberechnung beispielsweise nur noch 12, 13 oder 14 Euro, soll der Betrag nicht auf 15 Euro erhöht werden, sondern der Wohngeldanspruch vollständig entfallen.

Damit können auch Haushalte ihren Anspruch verlieren, die nach heutiger Rechtslage noch Wohngeld erhalten würden. Ausführlich erklärt Gegen-Hartz die geplante Änderung im Beitrag „Wohngeld: Unter 15 Euro soll jetzt Schluss sein“.

Die neue Wohngeldformel verschärft das Risiko zusätzlich

Die 15-Euro-Grenze allein erklärt jedoch nicht, warum deutlich mehr Haushalte betroffen sein könnten. Hinzu kommt eine Änderung der eigentlichen Wohngeldformel, durch die Einkommen bei der Berechnung stärker anspruchsmindernd wirken soll.

Das trifft vor allem Haushalte, die sich bereits im oberen Bereich der bisherigen Wohngeldberechtigung befinden. Schon eine vergleichsweise geringe Verschiebung der Berechnung kann dort aus einem kleinen Zuschuss einen Anspruch von null Euro machen.

Auch eine Gehaltserhöhung oder Rentenanpassung kann dann Auswirkungen haben. Entscheidend ist jedoch nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern das nach den Regeln des Wohngeldgesetzes ermittelte Einkommen.

Halbierte Heizkostenkomponente drückt das Wohngeld weiter

Zusätzlich will die Bundesregierung die seit der Wohngeld-Plus-Reform bestehende dauerhafte Heizkostenkomponente halbieren. Bei einem Einpersonenhaushalt soll dieser Bestandteil nach dem Gesetzentwurf von 96 Euro auf 48 Euro sinken.

Der ebenfalls berücksichtigte Ausgleich für die CO₂-Bepreisung bleibt davon getrennt. Deshalb halbiert sich nicht automatisch der gesamte im Bescheid erkennbare Heizkostenbetrag, dennoch verschlechtert sich die Wohngeldberechnung erheblich.

Wie stark dieser Eingriff verschiedene Haushaltsgrößen trifft, zeigt Gegen-Hartz ausführlich im Beitrag über die Heizkosten-Kürzung beim Wohngeld ab 2027.

Die für 2027 vorgesehene Wohngelderhöhung soll gestrichen werden

Nach bisherigem Wohngeldrecht werden wichtige Berechnungswerte regelmäßig an die Entwicklung der Mieten und Verbraucherpreise angepasst. Nach der Fortschreibung zum 1. Januar 2025 wäre die nächste Anpassung regulär zum 1. Januar 2027 vorgesehen.

Genau diese Fortschreibung soll nach dem Regierungsentwurf einmalig ausgesetzt werden. Damit steigen wichtige Berechnungswerte 2027 nicht wie ursprünglich vorgesehen mit der Preis- und Mietentwicklung.

Für Haushalte, deren Miete und übrige Lebenshaltungskosten weiter steigen, entsteht dadurch zusätzlicher Druck. Zusammen mit der neuen Formel und der gekürzten Heizkostenkomponente erhöht sich das Risiko, aus dem Wohngeld herauszufallen.

Diese Haushalte müssen besonders mit einem vollständigen Wegfall rechnen

Betroffene Konstellation Warum der Wohngeldanspruch entfallen kann
Haushalte nahe der bisherigen oberen Einkommensgrenze Die geplante Änderung der Berechnungsformel kann einen kleinen bisherigen Anspruch auf null reduzieren.
Haushalte mit nur 10 bis 14 Euro Wohngeld Die geplante Mindestgrenze steigt von 10 auf 15 Euro. Unter 15 Euro soll kein Wohngeldanspruch mehr bestehen.
Haushalte mit bislang etwa 50 bis 60 Euro Wohngeld Mehrere Kürzungen können gleichzeitig wirken und den bisherigen kleinen Zuschuss vollständig aufzehren.
Haushalte mit sehr niedrigem Einkommen Ein Teil könnte nach der Neuberechnung in die Grundsicherung wechseln und wäre dann wegen der dort berücksichtigten Unterkunftskosten grundsätzlich vom Wohngeld ausgeschlossen.
Rentner und Alleinstehende mit kleinem Zuschuss Viele dieser Haushalte befinden sich bereits nahe einer rechnerischen Anspruchsgrenze und können deshalb besonders empfindlich auf die neue Berechnung reagieren.

Rund 163.000 Haushalte könnten stattdessen Grundsicherung benötigen

Ein vollständiger Wegfall des Wohngeldes bedeutet nicht in jedem Fall, dass der betroffene Haushalt anschließend völlig ohne staatliche Unterstützung bleibt. Nach Berechnungen, die im Zusammenhang mit dem Kabinettsentwurf veröffentlicht wurden, könnten rund 163.000 Haushalte infolge der Reform in Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wechseln.

Genannt werden ungefähr 88.000 Haushalte im Bereich der Grundsicherung nach dem SGB II und etwa 75.000 Haushalte im Bereich des SGB XII. Für die Betroffenen wäre das allerdings ein Wechsel in ein anderes Leistungssystem mit anderen Einkommens-, Vermögens- und Mitwirkungsvorschriften.

Mehr zu den erwarteten Folgen erklärt Gegen-Hartz im Beitrag „Durch Wohngeld-Kürzung fallen 160.000 Haushalte in die Grundsicherung“.

Warum Wohngeld und Grundsicherung normalerweise nicht gleichzeitig gezahlt werden

Wer Leistungen nach dem SGB II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, bekommt normalerweise kein Wohngeld, wenn bei dieser Sozialleistung bereits die Kosten für Unterkunft berücksichtigt werden. Das ergibt sich aus § 7 Wohngeldgesetz.

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Das Wohngeld soll grundsätzlich Haushalte unterstützen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus eigenem Einkommen oder einer Rente bestreiten können, bei den Wohnkosten aber Unterstützung benötigen. Reicht das Einkommen dagegen insgesamt nicht aus, kommen eher existenzsichernde Sozialleistungen in Betracht.

Bei sogenannten Mischhaushalten kann die Situation anders aussehen. Wenn nur einzelne Personen im Haushalt Grundsicherung erhalten, kann für andere Haushaltsmitglieder unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin Wohngeld möglich sein.

Laufende Wohngeldbescheide sollen nicht automatisch zum Jahreswechsel gekürzt werden

Für derzeitige Wohngeldbezieher gibt es einen wichtigen Übergangsschutz. Nach Angaben der Bundesregierung sollen bereits bewilligte Wohngeldbescheide durch das geplante Gesetz nicht zum 1. Januar 2027 automatisch abgesenkt werden.

Der bestehende Bescheid gilt grundsätzlich bis zum Ende seines Bewilligungszeitraums weiter. Wohngeld wird häufig für zwölf Monate bewilligt, in bestimmten Fällen kann der Zeitraum auch 24 Monate betragen.

Erst bei einer anschließenden Neuberechnung oder einem neuen Weiterleistungsantrag können die geplanten niedrigeren Werte greifen. Wann die Änderungen für einen einzelnen Haushalt tatsächlich spürbar werden, hängt deshalb auch vom Ende des aktuellen Bewilligungszeitraums ab.

Gegen-Hartz erläutert dazu ausführlich, welche Wohngeldbezieher ihre bisherigen Sätze möglicherweise noch bis 2028 behalten können.

Eine niedrigere Mietenstufe kann die Rechnung zusätzlich verändern

Parallel zur Wohngeldreform sollen die Mietenstufen verschiedener Städte, Gemeinden und Landkreise aktualisiert werden. Die Mietenstufe beeinflusst, bis zu welcher Höhe eine Miete bei der Wohngeldberechnung berücksichtigt wird.

Wird eine Gemeinde niedriger eingestuft, kann deshalb auch die berücksichtigungsfähige Miete sinken. Bei Haushalten mit ohnehin knappem Anspruch kann eine solche Änderung den Abstand zur Nullgrenze nochmals verringern.

Welche Regionen von Veränderungen betroffen sein können, zeigt die Übersicht zu den neuen Wohngeld-Mietenstufen 2027.

Betroffene sollten nicht allein auf den heutigen Wohngeldbetrag schauen

Ein aktueller Wohngeldbetrag von 100 oder 150 Euro bedeutet nicht automatisch, dass ab 2027 genau ein bestimmter Eurobetrag abgezogen wird. Das Wohngeld wird anhand mehrerer Rechengrößen neu ermittelt.

Deshalb können zwei Haushalte mit aktuell identischem Wohngeld nach der Reform unterschiedlich stark betroffen sein. Einkommen, Haushaltsgröße, anrechenbare Miete, Mietenstufe und Freibeträge müssen gemeinsam betrachtet werden.

Besonders aufmerksam sollten Haushalte werden, wenn ihr aktueller Zuschuss bereits niedrig ist oder sich ihr Einkommen bis zum nächsten Weiterleistungsantrag erhöht. Nach Inkrafttreten des Gesetzes sollte ein neuer Bescheid deshalb genau geprüft werden.

Noch können sich die Regeln im Gesetzgebungsverfahren ändern

Stand 18. August 2026 handelt es sich weiterhin um einen Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der Entwurf wurde nach dem Kabinettsbeschluss inzwischen dem Bundesrat zugeleitet, ist aber noch nicht endgültig verabschiedet.

Bundestag und Bundesrat können im weiteren Verfahren Änderungen verlangen oder einzelne Regelungen verändern. Deshalb wäre es derzeit zu früh, den Verlust des Wohngeldes für einen konkreten Haushalt bereits als sicher darzustellen.

Fest steht jedoch, dass der Regierungsentwurf ausdrücklich eine Absenkung des Wohngeldes vorsieht. Die Bundesregierung bestätigt selbst, dass dadurch Menschen aus dem Wohngeldbezug herausfallen werden.

Beispiel aus der Praxis

Eine alleinlebende Rentnerin erhält derzeit beispielsweise 58 Euro Wohngeld im Monat. Ihre Rente liegt bereits nahe an der Einkommenshöhe, bei der nach der bisherigen Berechnung kein Wohngeld mehr gezahlt würde.

Wird ihr Antrag 2027 nach einer strengeren Formel und mit einer niedrigeren Heizkostenkomponente neu berechnet, kann der Zuschuss deutlich sinken. Fällt das Ergebnis schließlich unter 15 Euro, würde nach dem Regierungsentwurf überhaupt kein Wohngeld mehr gezahlt.

Das Beispiel ist vereinfacht, zeigt aber, warum gerade kleine Wohngeldansprüche gefährdet sind. Ob im Einzelfall tatsächlich ein Anspruch entfällt, lässt sich erst anhand der vollständigen Haushaltsdaten und der dann geltenden Rechtslage berechnen.

Fragen und Antworten zu den Wohngeld-Kürzungen 2027

1. Sind die Wohngeld-Kürzungen für 2027 bereits endgültig beschlossen?
Nein. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf beschlossen, das parlamentarische Verfahren ist Stand 18. August 2026 aber noch nicht abgeschlossen.

2. Wer könnte seinen Wohngeldanspruch vollständig verlieren?
Besonders gefährdet sind Haushalte nahe der bisherigen oberen Einkommensgrenze sowie Haushalte mit einem ohnehin niedrigen Wohngeldanspruch. Auch die Kombination aus neuer Wohngeldformel, gekürzter Heizkostenkomponente und ausbleibender Fortschreibung kann einen bisherigen Anspruch vollständig beseitigen.

3. Was bedeutet die geplante 15-Euro-Grenze?
Nach dem Entwurf soll kein Wohngeldanspruch bestehen, wenn das errechnete Wohngeld weniger als 15 Euro monatlich beträgt. Heute liegt diese Grenze noch bei 10 Euro.

4. Wird ein laufender Wohngeldbescheid am 1. Januar 2027 automatisch gekürzt?
Nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich nicht. Bereits bewilligte Bescheide sollen bis zum Ende ihres Bewilligungszeitraums weitergelten, sofern nicht aus anderen Gründen eine Änderung erforderlich wird.

5. Bekommen Betroffene automatisch Grundsicherung, wenn das Wohngeld entfällt?
Nein. Ein Grundsicherungsanspruch muss gesondert geprüft werden, nach Berechnungen im Zusammenhang mit dem Gesetzentwurf könnten jedoch rund 163.000 Haushalte in Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII wechseln.

6. Was sollten Wohngeldbezieher jetzt tun?
Sie sollten zunächst prüfen, wann ihr aktueller Bewilligungszeitraum endet und Veränderungen bei Einkommen, Miete und Haushaltsgröße dokumentieren. Sobald die endgültigen Regeln für 2027 feststehen, sollte der künftige Anspruch neu berechnet und ein späterer Bescheid sorgfältig auf die verwendeten Werte geprüft werden.