Die Arbeitslosigkeit in Deutschland ist im August 2026 erneut gestiegen. Gleichzeitig beziehen deutlich weniger erwerbsfähige Menschen Grundsicherungsgeld (Bürgergeld) als noch vor einem Jahr.
Mehr als drei Millionen Menschen sind arbeitslos
Nach den am 28. August 2026 veröffentlichten Zahlen der Bundesagentur für Arbeit waren im August 3,061 Millionen Menschen arbeitslos. Das waren 54.000 mehr als im Juli und 36.000 mehr als im August 2025.
Ein Teil des monatlichen Anstiegs hängt mit der Sommerpause zusammen. Saisonbereinigt erhöhte sich die Arbeitslosigkeit gegenüber Juli lediglich um 4.000 Personen.
Die Arbeitslosenquote stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 6,5 Prozent. Auch die Unterbeschäftigung, zu der etwa Menschen in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und kurzfristig Erkrankte gehören, lag mit 3,674 Millionen um 33.000 über dem Vorjahreswert.
| Kennzahl | August 2026 | Veränderung zum Vormonat | Veränderung zum Vorjahr |
|---|---|---|---|
| Registrierte Arbeitslose | 3,061 Millionen | plus 54.000 | plus 36.000 |
| Arbeitslosengeld-Beziehende | 1,133 Millionen | plus 36.000 | plus 109.000 |
| Erwerbsfähige Grundsicherungsberechtigte | 3,754 Millionen | minus 15.000 | minus 116.000 |
| Leistungsberechtigte aus SGB III und SGB II insgesamt | 4,823 Millionen | plus 21.000 | minus 6.000 |
| Regelleistungsberechtigte im SGB II einschließlich Kindern | 5,075 Millionen | minus 19.000 | minus 203.000 |
Arbeitslosigkeit und Grundsicherung messen nicht dasselbe
Arbeitslos ist nach der Statistik, wer keine oder nur eine Beschäftigung von weniger als 15 Wochenstunden ausübt, eine versicherungspflichtige Arbeit sucht und der Vermittlung zur Verfügung steht. Ob diese Person Geld erhält, ist für die Einstufung nicht ausschlaggebend.
Ein Arbeitsloser kann Arbeitslosengeld aus der Arbeitslosenversicherung beziehen. Ist kein ausreichender Versicherungsanspruch vorhanden und besteht Hilfebedürftigkeit, kommt das Grundsicherungsgeld nach dem SGB IIinfrage.
Daneben gibt es Arbeitslose, die weder Arbeitslosengeld noch Grundsicherung erhalten. Nach den zuletzt verfügbaren Strukturdaten vom Mai 2026 traf dies auf rund 365.000 registrierte Arbeitslose zu.
Gründe dafür können Einkommen oder Vermögen innerhalb des Haushalts, ein ausgelaufener Versicherungsanspruch oder ein nicht gestellter Antrag sein. Eine Arbeitslosmeldung ist außerdem auch ohne Bezug von Arbeitslosengeld oder Grundsicherung möglich.
Der Anstieg findet vor allem beim Arbeitslosengeld statt
Besonders aufschlussreich ist die Entwicklung beim Arbeitslosengeld. Im August erhielten 1,133 Millionen Menschen diese Versicherungsleistung und damit 109.000 mehr als ein Jahr zuvor.
Die schwächere Beschäftigungsentwicklung schlägt sich derzeit also vor allem im SGB III nieder. Wer seinen Arbeitsplatz verliert und zuvor lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war, erhält zunächst Arbeitslosengeld und fällt nicht automatisch in die Jobcenter-Statistik.
Das erklärt einen erheblichen Teil des scheinbaren Widerspruchs. Während die Zahl der Arbeitslosengeld-Beziehenden um 109.000 stieg, sank die Zahl der erwerbsfähigen Grundsicherungsberechtigten um 116.000.
Betrachtet man beide Leistungssysteme gemeinsam und zieht Doppelbezüge ab, gab es gegenüber August 2025 lediglich 6.000 Leistungsberechtigte weniger. Hinter den auffälligen Einzelwerten steht daher vor allem eine Verschiebung zwischen unterschiedlichen Gruppen.
Grundsicherung ist keine reine Arbeitslosenleistung
Im August 2026 erhielten rund 3,754 Millionen erwerbsfähige Menschen Grundsicherungsgeld. Das waren 116.000 beziehungsweise drei Prozent weniger als im Vorjahresmonat.
Nur ein Teil dieser Menschen ist arbeitslos gemeldet. Nach den verfügbaren Strukturdaten vom April 2026 waren 1,769 Millionen und damit 46 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten arbeitslos.
Die übrigen 54 Prozent bezogen Leistungen, ohne als arbeitslos zu gelten. Dazu gehörten Menschen mit einer Erwerbstätigkeit, Teilnehmende an Weiterbildungen oder Integrationskursen, Erkrankte sowie Eltern und pflegende Angehörige.
Allein 769.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte waren im April berufstätig. Sie benötigten trotzdem Unterstützung, weil ihr Einkommen nicht ausreichte, um den Bedarf ihrer Haushalte zu decken.
Auch für diese sogenannten Aufstocker gelten seit Juli strengere Anforderungen. Unter welchen Voraussetzungen Beschäftigte nach einer umfangreicheren Arbeit suchen müssen, erläutert der Beitrag zu den neuen Vorgaben für erwerbstätige Grundsicherungsbezieher.
Mehr Abgänge und weniger neue Leistungsfälle
Die BA kann die Ursachen des Rückgangs im August noch nicht vollständig aufschlüsseln. Detaillierte Angaben zu Zu- und Abgängen liegen wegen der statistischen Wartezeit derzeit nur bis April 2026 vor.
Diese Daten zeigen jedoch eine klare Bewegung. Zwischen Mai 2025 und April 2026 kamen rund 1,373 Millionen Menschen neu oder erneut in den SGB-II-Bezug.
Das waren 15.000 Zugänge weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig beendeten 1,582 Millionen Menschen ihren Leistungsbezug und damit 47.000 mehr als ein Jahr zuvor.
Die rechnerische monatliche Chance, die Hilfebedürftigkeit zu beenden, erhöhte sich von 3,2 auf 3,4 Prozent. Der niedrigere Bestand entstand somit sowohl durch weniger neue Fälle als auch durch mehr beendete Leistungsansprüche.
Beschäftigung kann den Leistungsbezug beenden
Ein Teil der Abgänge hängt mit Arbeitsaufnahmen zusammen. Im April 2026 registrierten die Jobcenter 72.000 Integrationen in Erwerbstätigkeit, darunter rund 66.000 Aufnahmen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Eine Integration bedeutet allerdings nicht automatisch, dass kein Grundsicherungsgeld mehr gezahlt wird. Entscheidend ist, ob das Einkommen den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft deckt.
Für Januar 2026 konnte die BA bereits prüfen, was nach einer Arbeitsaufnahme geschah. Demnach bezogen 53 Prozent der Menschen, die eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung begonnen hatten, innerhalb von drei Monaten keine SGB-II-Leistungen mehr.
Bei den übrigen 47 Prozent reichte das Einkommen zunächst nicht aus oder der Leistungsbezug bestand aus anderen Gründen fort. Eine Arbeitsaufnahme verbessert deshalb häufig die finanzielle Lage, beendet die Hilfebedürftigkeit aber nicht in jedem Fall.
Auch Haushaltsveränderungen können zum Wegfall führen
Nicht jeder Abgang aus der Grundsicherung beruht auf einer neuen Arbeitsstelle. Der Anspruch wird anhand der finanziellen Situation der Bedarfsgemeinschaft berechnet.
Steigt das Einkommen eines Partners, zieht eine Person mit einem verdienenden Partner zusammen oder erhält der Haushalt eine vorrangige Leistung, kann der Anspruch entfallen. Auch Kinder, die eine Ausbildung beginnen oder aus dem Elternhaushalt ausziehen, verändern den Bedarf.
Weitere Abgänge entstehen durch den Wechsel in eine Altersrente, durch den Übergang in das SGB XII oder durch einen Wegzug aus Deutschland. Ebenso können vorhandenes Vermögen, fehlende Mitwirkung oder eine zeitweise Unterbrechung des Anspruchs dazu führen, dass eine Person nicht mehr als leistungsberechtigt gezählt wird.
Ein Ende des SGB-II-Bezugs ist daher nicht in jedem Fall mit einer finanziellen Verbesserung verbunden. Die Statistik unterscheidet zunächst nur danach, ob ein anerkannter Leistungsanspruch besteht.
Die Reform seit Juli erklärt den Rückgang nicht
Seit dem 1. Juli 2026 gelten beim Grundsicherungsgeld strengere Vorgaben zu Vermögen, Wohnkosten, Vermittlung und Sanktionen. Die Unterschiede zwischen dem früheren Bürgergeld und dem Grundsicherungsgeld können den Zugang zur Leistung und bestehende Ansprüche beeinflussen.
Aus den August-Zahlen lässt sich jedoch nicht ableiten, wie viele Menschen gerade wegen dieser Änderungen aus dem Bezug ausgeschieden sind. Die dafür benötigten Abgangsdaten werden erst mit mehreren Monaten Verzögerung veröffentlicht.
Hinzu kommt, dass der Rückgang bereits vor dem Inkrafttreten der Reform sichtbar war. Im Mai 2026 gab es 126.000 erwerbsfähige Leistungsberechtigte weniger als im Mai 2025.
Die schwache Wirtschaft bleibt in den Zahlen sichtbar
Der Rückgang beim Grundsicherungsgeld ist kein Beleg für eine durchgehend bessere Arbeitsmarktlage. Die Zahl der Erwerbstätigen lag im Juli um 226.000 unter dem Vorjahreswert, während die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juni um 73.000 Personen zurückging.
Gleichzeitig erhielten deutlich mehr Menschen Arbeitslosengeld. Die BA bezeichnet die Arbeitskräftenachfrage weiterhin als schwach, obwohl im August 656.000 offene Stellen gemeldet waren.
Besonders schwierig bleibt der Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine reguläre Beschäftigung. Nach Einschätzung der BA waren die Chancen, Arbeitslosigkeit durch eine Arbeitsaufnahme zu beenden, historisch niedrig.
Die Zahlen zeigen daher keine einfache Erfolgsgeschichte. Sie beschreiben einen Arbeitsmarkt, auf dem neue Arbeitslosigkeit zunächst häufiger durch die Arbeitslosenversicherung aufgefangen wird, während der Bestand in der steuerfinanzierten Grundsicherung sinkt.
Insgesamt beziehen mehr als fünf Millionen Menschen SGB-II-Leistungen
Die Zahl von 3,754 Millionen umfasst ausschließlich erwerbsfähige Leistungsberechtigte. In den Bedarfsgemeinschaften leben zusätzlich Kinder und andere nicht erwerbsfähige Personen.
Insgesamt hatten im August 5,075 Millionen Menschen Anspruch auf Regelleistungen nach dem SGB II. Gegenüber dem Vorjahr sank diese Zahl um 203.000.
Davon waren 1,321 Millionen nicht erwerbsfähig. Zu dieser Gruppe gehören fast ausschließlich Kinder unter 15 Jahren.
Die 116.000 dürfen deshalb nicht mit dem gesamten Rückgang aller SGB-II-Leistungsberechtigten gleichgesetzt werden. Sie beschreiben nur die erwerbsfähigen Erwachsenen und Jugendlichen ab 15 Jahren bis zur Regelaltersgrenze.




