22.01.2015
Im Dezember hatte das Erwerbslosen Forum Deutschland dazu geraten, gegen die seit 01.01.2016 geltenden Hartz IV Regelsätze Widerspruch einzulegen und hatten dazu einen Musterwiderspruch zur Verügung gestellt. Es war natürlich zu erwarten, dass die Jobcenter bzw. Sozialhilfe dem Widerspruch nicht abhelfen, sondern sich entweder für unzuständig halten oder keinen Fehler vom Gesetzesgeber erkennen wollten. Inzwischen haben schon einige Jobcenter die Widersprüche als unbegründet abgelehnt, wobei die Textinhalte der Widerspruchsbescheide weitestgehend identisch sind.
Jetzt hat man nur noch die Möglichkeit gegen den Widerspruchsbescheid innerhalb eines Monats Klage einzureichen. Aus diesem Grund haben wir einen Musterklageantrag entwickelt, der übernommen werden kann. Bitte beachtet, dass es sich erst mal nur um einen Klageantrag handelt und eine weitere Begründung erst danach erfolgt. Damit ist aber dann die Frist gewahrt. Gleichzeitig wird das Gericht aber schon mit der Frage befasst, ob der Gesetzgeber berechtigt war, di Regelsätze „gesetzesunkonform“ nur fort zuschreiben.
Wir bitten Euch, dass ihr den Mustertext nur dann selbst verwendet, wenn ihr genau wisst, was ihr machen müsst. Bitte beachtet, dass wir personell und zeitlich nicht in der Lage sind individuelle Fragen hierzu klären. Alle anderen, die unsicher sind, sollten dann lieber vor Ort eine Erwerbsloseninitiative oder unabhängige Beratungsstelle aufsuchen und dann gemeinsam den Text auf Euch anzupassen. Ihr könnt natürlich auch einen Anwalt nehmen. Beachtet aber, dass es nicht sicher ist, ob Prozesskostenhilfe gewährt wird. Dann müsstest ihr den Anwalt nämlich bezahlen. Vielleicht habt ihr ja eine Rechtsschutzversicherung. Dann gibt es kein Problem.
Die weitere Begründung werden wir bis Mitte März zur Verfügung stellen. Die wird dann etwas umfangreicher ausfallen, da man hier Verfassungsfragen mit einbeziehen muss. Den Musterklageantrag findet Ihr hier. (pm)
Bild: VRD – fotolia
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