Hartz IV Leistungen auch im Monat der Rentenzahlung
Wer von Hartz IV in die Rente wechselt, darf keinen Ausfall von Leistungen in dem Monat des Wechsel erfahren. Denn leider kommt es immer wieder dazu. Die ALG II-Leistungen immer am letzten Tag des laufenden Monats für den kommenden Monat ausgezahlt werden. Die Rente wird im Gegensatz dazu am letzten Tag eines Monats für den laufenden Monat überwiesen. „Bei einem Übergang von Leistungen nach dem SGB II zu Rentenzahlungen würde es insofern zu einer erheblichen Deckungslücke kommen“, sagt Rechtsanwalt Kay Füsslein.
Doch die Arbeitsanweisungen der BfA gegen deutlich vor, dass in einer solchen Lage eine Doppelleistung hinzunehmen ist. „Immerhin ist der Leistungserbringer durch viele verschiedene Instrumentarien vor einer vermeintlichen Doppelleistung abgesichert“, so der Rechtsanwalt. In einem verhandelten Fall wollte ein Jobcenter in Berlin sich jedenfalls nicht daran halten und kassierte nun eine verlorene Klage (Az: S 149 AS 119/15 ER, Sozialgericht Berlin)
"1.Die Bewilligung Rente lässt die Leistungsberechtigung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 SB II unberührt.
2. Der Leistungsausschluss nämlich voraus, dass eine Rente nicht nur bewilligt, sondern auch ausgezahlt wird.
Die „Doppelzahlung“ ist demnach hinzunehmen und das JobCenter hat für diesen Monat zu zahlen." (sb)
Bild: magdal3na – fotolia
- Über den Autor
- Letzte Beiträge des Autors