Bis zu 6.250 Euro konnten Eigentümer und Mieter für einen barrierearmen Umbau erhalten. Doch seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge für das Zuschussprogramm 455-B mehr an.
Die Förderung war erst am 8. April 2026 wieder gestartet. Nach weniger als vier Monaten waren die bereitgestellten Mittel vollständig mit Anträgen belegt, wie die KfW in ihrer Mitteilung zum Antragstopp erklärt.
Wichtig ist: Bereits eingereichte Anträge werden weiterbearbeitet. Auch erteilte Zusagen bleiben gültig, sofern die Förderbedingungen eingehalten und die erforderlichen Nachweise fristgerecht vorgelegt werden.
Warum die KfW so schnell keine Anträge mehr annimmt
Der Bund hatte für das gesamte Jahr 2026 insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Das geht aus einer Mitteilung der Bundesfachstelle Barrierefreiheit hervor.
Das Geld ist noch nicht vollständig ausgezahlt, aber bereits durch eingegangene Anträge gebunden. Neue Antragsteller können daher für 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
Das Programm richtete sich an Eigentümer und Mieter, die Barrieren in bestehenden Wohngebäuden verringern wollten. Weder ein bestimmtes Alter noch ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis waren erforderlich.
Noch im April hatte die KfW die Förderung neu geöffnet. Unser früherer Überblick zum Zuschuss 455-B erläuterte die Förderbeträge und Voraussetzungen.
Dass die Mittel vor Jahresende ausgeschöpft werden, ist nicht neu. Nach einer Antwort der Bundesregierung an den Bundestag reichte das Geld auch in früheren Förderjahren häufig nicht bis zum Jahresende.
Was mit bereits gestellten Anträgen passiert
Wer den Antrag vor dem Stopp über das KfW-Zuschussportal eingereicht hat, muss ihn nicht erneut stellen. Die KfW prüft diese Anträge weiter und erteilt eine Zusage, wenn sämtliche Bedingungen erfüllt sind.
Ein rechtzeitig eingereichter Antrag ist allerdings noch keine sichere Bewilligung. Fehlen technische Voraussetzungen oder wurde das Vorhaben bereits vor der Antragstellung begonnen, kann die Förderung abgelehnt werden.
Wer eine Zusage erhalten hat, hat den bewilligten Betrag reserviert. Ausgezahlt wird das Geld nach Abschluss der Arbeiten und nach erfolgreicher Prüfung der Rechnungen und Nachweise.
Der Nachweis über die Durchführung muss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage eingereicht werden. Wird diese Frist versäumt, verfällt der Zuschuss und kann nicht mehr ausgezahlt werden.
Die Rechnungen müssen auf die in der Antragsbestätigung genannte Person ausgestellt sein. Zudem müssen die Arbeiten den technischen Vorgaben des Programms entsprechen.
So hoch war der Zuschuss für den Umbau
Für einzelne Umbauten übernahm die KfW zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Berücksichtigt wurden höchstens 25.000 Euro pro Wohneinheit, sodass maximal 2.500 Euro ausgezahlt werden konnten.
Wer den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichte, erhielt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten. Bei höchstens 50.000 Euro förderfähigen Ausgaben betrug der maximale Zuschuss 6.250 Euro.
Gefördert wurden unter anderem bodengleiche Duschen, breitere Türen, Rampen, Treppenlifte, Aufzüge und fest installierte Assistenzsysteme. Ein geförderter Umbau führte jedoch nicht automatisch zu einer vollständig barrierefreien Wohnung nach allen technischen Normen.
| Fördermöglichkeit | Stand und möglicher Betrag |
|---|---|
| KfW 455-B für einzelne Umbauten | Neue Anträge gestoppt; bisher bis zu 2.500 Euro Zuschuss |
| KfW 455-B „Altersgerechtes Haus“ | Neue Anträge gestoppt; bisher bis zu 6.250 Euro Zuschuss |
| KfW-Kredit 159 | Weiterhin verfügbar; Kredit bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit |
| Zuschuss der Pflegekasse | Bei Pflegegrad 1 bis 5 bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person |
Eine Rückkehr im Jahr 2027 ist nicht sicher
Die KfW erklärt auf ihrer Produktseite zum Zuschuss 455-B, dass eine Antragstellung 2027 wieder möglich werden könnte. Voraussetzung ist, dass der Bund erneut Geld für barrierereduzierende Umbauten bereitstellt.
Eine verbindliche Zusage für eine Fortsetzung gibt es bislang nicht. Auch der mögliche Starttermin, die Höhe des Fördertopfs und die künftigen Bedingungen stehen noch nicht fest.
Interessierte können sich für 2027 nicht vormerken lassen. Sollte das Programm zurückkehren, muss ein neuer Antrag nach den dann geltenden Vorgaben gestellt werden.
Vor der Antragstellung darf kein Auftrag erteilt werden
Für den Zuschuss 455-B musste der Antrag vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Als Beginn galt grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags.
Kostenangebote, Planungen und Beratungsleistungen waren dagegen vorher erlaubt. Betroffene konnten sich daher informieren, Fachunternehmen anfragen und die voraussichtlichen Kosten ermitteln lassen.
Nach der Antragstellung durfte die Umsetzung nach den Förderbedingungen 2026 in bestimmten Fällen auch schon beginnen, wenn die Prüfung noch nicht abgeschlossen war. Antragsteller trugen dann jedoch das Risiko, dass die KfW den Antrag später ablehnte und kein Zuschuss gezahlt wurde.
Sicherer war es deshalb, die KfW-Zusage abzuwarten und erst danach mit den Arbeiten zu beginnen. Wer auf eine mögliche Neuauflage 2027 setzt, sollte die dann geltenden Bedingungen erneut prüfen.
Eine nachträgliche Förderung bereits vor der Antragstellung begonnener oder abgeschlossener Arbeiten ist nicht vorgesehen. Bei dringend notwendigen Anpassungen sollte deshalb geprüft werden, ob andere Hilfen schneller zur Verfügung stehen.
Der KfW-Kredit 159 bleibt verfügbar
Nach dem Zuschussstopp verweist die KfW auf den Kredit „Altersgerecht Umbauen – 159“. Darüber können bis zu 50.000 Euro je Wohneinheit für den Abbau von Barrieren oder den Einbruchschutz finanziert werden.
Förderfähig sind beispielsweise bodengleiche Duschen, Rampen, breitere Türen, Aufzüge, Treppenlifte und fest installierte Assistenzsysteme. Die aktuellen Voraussetzungen beschreibt die KfW auf der Seite zum Kredit 159.
Im Unterschied zum Zuschuss muss das Darlehen vollständig zurückgezahlt werden. Vor der Entscheidung sollten deshalb Zinsen, Laufzeit, Sicherheiten und die monatliche Belastung geprüft werden.
Der Antrag wird über eine Bank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt. Wer schon vorher einen Vertrag abschließen möchte, benötigt entweder eine von der KfW anerkannte aufschiebende Bedingung oder ein zuvor dokumentiertes Beratungsgespräch mit dem Finanzierungspartner.
Die Pflegekasse kann bis zu 4.180 Euro zahlen
Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können einen Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen. Die Pflegekasse zahlt bis zu 4.180 Euro je pflegebedürftiger Person, wenn der Umbau die häusliche Pflege ermöglicht, erheblich erleichtert oder die Selbstständigkeit verbessert.
Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kommen beispielsweise Türverbreiterungen, Rampen, Treppenlifte und ein pflegegerechter Badumbau infrage. Leben mehrere anspruchsberechtigte Pflegebedürftige zusammen, kann die Förderung insgesamt bis zu 16.720 Euro betragen.
Mehrere gleichzeitig notwendige Anpassungen werden häufig als eine zusammenhängende Gesamtmaßnahme bewertet. Es gibt daher nicht automatisch jeweils 4.180 Euro für die Dusche, die Rampe und eine Türverbreiterung.
Ein weiterer Zuschuss kann möglich sein, wenn sich die Pflegesituation später verändert und neue Anpassungen erforderlich werden. Ausführliche Informationen enthält unser Beitrag zum Zuschuss von 4.180 Euro für Wohnungsanpassungen.
Dieselbe Baumaßnahme darf nicht doppelt gefördert werden
Eine Baumaßnahme, die bereits durch die Pflegeversicherung bezahlt wird, kann nicht zusätzlich über den KfW-Kredit 159 finanziert werden. Dabei genügt es nicht, für dieselbe Arbeit getrennte Rechnungen ausstellen zu lassen.
Verschiedene Teile eines größeren Umbaus können dagegen unterschiedlichen Förderungen zugeordnet werden. So darf beispielsweise der Badumbau über die Pflegekasse bezuschusst und ein davon getrennter Treppenlift über den KfW-Kredit finanziert werden.
Die Kosten und Arbeiten müssen nachvollziehbar voneinander abgegrenzt sein. Betroffene sollten die geplante Aufteilung vor der Beauftragung mit der Pflegekasse und dem Finanzierungspartner klären.
Auch regionale Förderprogramme kommen infrage
Einige Bundesländer, Kommunen und Landesförderbanken bieten eigene Hilfen für barrierearmen Wohnraum an. Die Bedingungen unterscheiden sich nach Wohnort, Einkommen, Eigentumsverhältnissen und Art des Vorhabens.
Eine örtliche Wohnberatungsstelle kann prüfen, welche Förderungen noch verfügbar sind. Auch Pflegeberatungsstellen und kommunale Beratungsangebote für Menschen mit Behinderung können bei der Suche helfen.
Mieter benötigen für Eingriffe in die Bausubstanz regelmäßig die Zustimmung des Vermieters. Diese sollte schriftlich vorliegen und auch festhalten, ob beim späteren Auszug ein Rückbau verlangt werden kann.
Beispiel aus der Praxis
Frau Neumann ist 69 Jahre alt und möchte ihr Badezimmer sowie den Hauseingang für insgesamt 18.000 Euro barrierearm umbauen lassen. Bei einem rechtzeitigen Antrag wären über das Programm 455-B zehn Prozent und damit 1.800 Euro Zuschuss möglich gewesen.
Da sie vor dem Antragstopp keinen Antrag eingereicht hat, kann sie diese Förderung 2026 nicht mehr erhalten. Wenn sie auf eine mögliche Neuauflage 2027 warten möchte, darf sie Angebote einholen, sollte aber vor einer verbindlichen Beauftragung die neuen Förderbedingungen prüfen.
Fragen und Antworten zum KfW-Antragstopp
Kann der Zuschuss 455-B im Jahr 2026 noch beantragt werden?
Nein. Seit dem 31. Juli 2026 nimmt die KfW keine neuen Anträge mehr an.
Was passiert mit einem bereits eingereichten Antrag?
Alle vor dem Stopp eingegangenen Anträge werden weiterbearbeitet. Eine Zusage wird erteilt, wenn die Förderbedingungen erfüllt sind.
Bleibt eine bereits erteilte Zusage gültig?
Ja. Der Betrag ist reserviert und wird nach dem Umbau ausgezahlt, wenn die vorgeschriebenen Rechnungen und Nachweise vollständig vorliegen.
Der Nachweis muss grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten nach der Zusage eingereicht werden. Andernfalls verfällt der Zuschuss.
Kommt der Zuschuss 2027 sicher zurück?
Nein. Eine Wiederaufnahme hängt davon ab, ob der Bund erneut Haushaltsmittel bereitstellt.
Darf ein geplanter Umbau schon begonnen werden?
Vor der Antragstellung durften grundsätzlich keine verbindlichen Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Nach der Antragstellung war ein Beginn auf eigenes Risiko möglich, sicherer war jedoch das Abwarten der KfW-Zusage.
Waren ein Pflegegrad oder eine Schwerbehinderung für 455-B erforderlich?
Nein. Das Programm 2026 konnte unabhängig vom Alter, Einkommen, Pflegegrad und Grad der Behinderung genutzt werden, sofern die übrigen Bedingungen erfüllt waren.
Welche Alternativen gibt es nach dem Förderstopp?
Weiterhin geprüft werden können der KfW-Kredit 159, der Zuschuss der Pflegekasse und regionale Förderangebote. Der Kredit muss zurückgezahlt werden, während der Pflegekassenzuschuss einen anerkannten Pflegegrad und einen pflegebezogenen Bedarf voraussetzt.
Quellen
KfW: Antragstopp vom 31. Juli 2026, Produktseite zum Zuschuss 455-B, Merkblatt 455-B und Kredit 159.
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: Neustart und Fördervolumen 2026. Bundesgesundheitsministerium: Zuschüsse zur Wohnungsanpassung. Deutscher Bundestag: Antwort der Bundesregierung zur Förderung barrierefreien Wohnens.




