Wenig Einkommen allein reicht nicht immer für eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag. Wer bestimmte Sozialleistungen beanspruchen könnte, sie aber nicht in Anspruch nimmt, erhält nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen deshalb keine Härtefallbefreiung.
Der Kläger verlangte eine Befreiung und die Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge. Seine Klage blieb erfolglos. Das Gericht entschied am 15. Juni 2026 unter dem Aktenzeichen 1 K 56/25.
Die veröffentlichte Entscheidung betrifft Personen, die entsprechende Sozialleistungen erhalten könnten, diese Möglichkeit aber nicht nutzen. Ob das Urteil rechtskräftig ist, ist bislang nicht bestätigt.
Für Betroffene ist wichtig: Wer eine zur Befreiung berechtigende Sozialleistung erhält, muss darauf nicht verzichten. Betroffene können die Leistung weiter beziehen und zusätzlich die reguläre Befreiung beantragen.
Warum ein niedriges Einkommen nicht automatisch genügt
Die reguläre Befreiung aus sozialen Gründen knüpft an bestimmte Sozialleistungen an. Dazu gehören beispielsweise Hilfe zum Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Der Leistungsbescheid oder eine entsprechende Behördenbescheinigung dient als Nachweis.
Damit übernehmen die Rundfunkanstalten grundsätzlich das Ergebnis der Prüfung durch die Sozialbehörde. Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 14. Juli 2022, Aktenzeichen 6 B 13.22, erläutert, sollen dadurch aufwendige eigene Bedürftigkeitsberechnungen vermieden werden. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen müssen deshalb im Regelfall nicht nochmals vollständig geprüft werden.
Die eigene Einschätzung, das Geld reiche kaum zum Leben, ersetzt diesen Nachweis nicht. Allein die Nichtinanspruchnahme eines bestehenden Sozialleistungsanspruchs begründet nach dem Bremer Urteil keinen besonderen Härtefall.
Nichtbeantragen und schriftlicher Verzicht sind unterschiedliche Fälle
Anders behandelt wird ein bereits bewilligter Anspruch, auf dessen Auszahlung anschließend schriftlich verzichtet wird. Hier hat die Sozialbehörde die Voraussetzungen zuvor geprüft und durch einen Bescheid festgestellt.
Der Beitragsservice nennt für diesen dokumentierten Leistungsverzicht ausdrücklich eine Härtefallbefreiung. Dafür verlangt er neben dem Befreiungsantrag den Bewilligungsbescheid und die gegenüber der Sozialbehörde abgegebene Verzichtserklärung.
Eine bloße Mitteilung an den Beitragsservice, man wolle keine Sozialleistungen beantragen, genügt dafür nicht. Der Unterschied liegt im behördlich festgestellten Anspruch und dem anschließend erklärten Verzicht.
Was ein Leistungsverzicht rechtlich bedeutet
Nach § 46 Absatz 1 SGB I können Betroffene durch eine schriftliche Erklärung gegenüber dem zuständigen Leistungsträger auf Sozialleistungsansprüche verzichten. Der Verzicht kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
Er ist allerdings unwirksam, soweit dadurch andere Personen oder Leistungsträger belastet oder Rechtsvorschriften umgangen werden. Vor einer Verzichtserklärung sollten Betroffene daher klären, welche Zahlungen und verbundenen Ansprüche betroffen wären.
Diese Sonderkonstellation ist keine Voraussetzung für die reguläre Beitragsbefreiung. Ein Verzicht allein zur Erreichung der Befreiung ist dafür nicht notwendig.
Wann knapp zu viel Einkommen eine Befreiung ermöglicht
Eine weitere Härtefallregelung betrifft Menschen, deren Einkommen geringfügig oberhalb ihrer persönlichen sozialrechtlichen Bedarfsgrenze liegt. Voraussetzung ist ein Bescheid, mit dem eine der gesetzlich genannten Sozialleistungen gerade wegen dieser Einkommensüberschreitung abgelehnt wurde.
Nach § 4 Absatz 6 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag muss die Überschreitung geringer als der monatliche Rundfunkbeitrag sein. Bei derzeit 18,36 Euro kann deshalb beispielsweise eine Überschreitung um fünf Euro eine Befreiung ermöglichen.
Verglichen wird das anrechenbare Einkommen mit dem persönlichen sozialrechtlichen Bedarf. Dabei können neben dem Regelbedarf auch anerkannte Unterkunftskosten und weitere Bedarfe berücksichtigt werden. Eine einheitliche Einkommensgrenze für alle Haushalte gibt es deshalb nicht.
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In diesem ausdrücklich geregelten Härtefall beginnt die Befreiung grundsätzlich mit dem ersten Tag des Monats, in dem der Ablehnungsbescheid ergangen ist. Sie wird für ein Jahr gewährt. Weitere Erläuterungen enthält der Beitrag „Fünf Euro reichen für die Befreiung von dem Rundfunkbeitrag“.
Welche Situation welchen Nachweis verlangt
| Persönliche Situation | Bedeutung für die Beitragsbefreiung |
|---|---|
| Eine zur Befreiung berechtigende Sozialleistung wird bezogen. | Reguläre Befreiung auf Antrag mit Leistungsbescheid oder entsprechender Behördenbescheinigung. |
| Ein bestehender Anspruch auf eine solche Leistung wird nicht genutzt. | Nach dem Bremer Urteil begründet die Nichtinanspruchnahme keine wirtschaftliche Härtefallbefreiung. |
| Eine solche Leistung wurde bewilligt; anschließend wurde gegenüber der Sozialbehörde schriftlich darauf verzichtet. | Härtefallantrag mit Bewilligungsbescheid und Verzichtserklärung möglich. |
| Eine entsprechende Leistung wurde wegen einer Einkommensüberschreitung unterhalb des monatlichen Rundfunkbeitrags abgelehnt. | Härtefallbefreiung auf Antrag mit Ablehnungsbescheid möglich. |
Ohne Sozialleistungsanspruch kann ein anderer Härtefall vorliegen
Das Bremer Urteil schließt eine Befreiung ohne Sozialleistungsbezug nicht generell aus. Eine andere Situation liegt vor, wenn jemand gesetzlich von entsprechenden Leistungen ausgeschlossen ist und eine vergleichbare Bedürftigkeit nachweisen kann.
Das Bundesverwaltungsgericht erkannte mit Urteil vom 30. Oktober 2019, Aktenzeichen 6 C 10.18, einen Härtefall bei einer bedürftigen Zweitstudentin an. Sie konnte weder Ausbildungsförderung noch die betreffenden existenzsichernden Sozialleistungen beanspruchen.
Entscheidend waren das nach Abzug der Wohnkosten verbleibende Einkommen und das Fehlen verwertbaren Vermögens. In dieser Konstellation mussten die Rundfunkanstalten die vorgelegten Nachweise zur Bedürftigkeit selbst prüfen.
Für die Einordnung kommt es deshalb darauf an, warum keine Sozialleistung bezogen wird. Ein gesetzlicher Leistungsausschluss unterscheidet sich von der Entscheidung, einen bestehenden Anspruch nicht zu nutzen.
Wie Betroffene die Befreiung beantragen
Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Den Befreiungsantrag beim Beitragsservice können Betroffene online ausfüllen. Nach dessen veröffentlichten Hinweisen muss er anschließend ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen eingereicht werden.
Aus den Unterlagen müssen Befreiungsgrund und betroffener Zeitraum hervorgehen. Für den regulären Nachweis eignen sich beispielsweise eine gut lesbare Kopie des Bewilligungsbescheids oder eine entsprechende Behördenbescheinigung.
Unter den jeweiligen Voraussetzungen können bis zu drei Jahre rückwirkend berücksichtigt werden. Der Befreiungsgrund muss auch für die zurückliegenden Monate nachgewiesen sein. Ein Bescheid belegt den darin ausgewiesenen Leistungszeitraum, nicht automatisch weitere frühere Monate.
Beispiel aus der Praxis: Grundsicherung behalten und Befreiung beantragen
Ein vereinfachtes Beispiel: Eine alleinlebende Rentnerin kommt mit ihrer Rente kaum aus und lässt beim Sozialamt prüfen, ob ihr ergänzende Grundsicherung zusteht. Das Amt bewilligt die Leistung.
Die Rentnerin reicht den Bescheid zusammen mit ihrem Befreiungsantrag beim Beitragsservice ein. Sie kann ihre Grundsicherung weiter beziehen und zugleich vom Rundfunkbeitrag befreit werden.
Häufige Fragen zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Reicht eine geringe Rente für die Befreiung?
Allein die Rentenhöhe genügt nicht. Erforderlich ist ein nachgewiesener Befreiungsgrund oder ein besonderer Härtefall.
Befreien Wohngeld oder Arbeitslosengeld I vom Rundfunkbeitrag?
Diese Leistungen allein begründen keinen Befreiungsanspruch. Eine Befreiung wegen eines besonderen Härtefalls kann dennoch zu prüfen sein.
Muss ich für die Befreiung auf Sozialleistungen verzichten?
Nein. Wer eine zur Befreiung berechtigende Sozialleistung bezieht, kann die reguläre Befreiung beantragen und die Leistung weiter erhalten.
Wann hilft eine schriftliche Verzichtserklärung?
Der Beitragsservice nennt eine Härtefallbefreiung, wenn eine entsprechende Sozialleistung bereits bewilligt wurde und anschließend schriftlich gegenüber der Sozialbehörde darauf verzichtet wurde. Benötigt werden Bewilligungsbescheid und Verzichtserklärung.
Was sollte ich bei einer Ablehnung tun?
Prüfen Sie den Ablehnungsgrund sowie die Rechtsbehelfsbelehrung und die dort genannte Frist. Fehlen Unterlagen, sollten diese gezielt ergänzt werden. Das Nachreichen von Nachweisen ersetzt jedoch nicht die fristgerechte Einlegung eines erforderlichen Rechtsbehelfs.




