Eine unvermittelte Umarmung, ein Kuss – und später fehlt ein Schmuckstück mit besonderem Erinnerungswert: In Duisburg soll ein kleines Mädchen eine 87-jährige Frau bestohlen haben. Der Fall zeigt, wie überraschende Nähe für einen Diebstahl ausgenutzt werden kann.
Ein Geschenk des verstorbenen Ehemanns verschwindet
Nach der veröffentlichten Mitteilung der Polizei Duisburg ereignete sich der Vorfall am 18. September 2026 gegen 11.25 Uhr auf dem Kometenplatz in Aldenrade. Die Seniorin war mit ihrem Rollator unterwegs, als ein etwa vier bis fünf Jahre altes Mädchen auf sie zukam, sie umarmte und küsste.
Anschließend kehrte das Kind zu zwei Frauen zurück, mit denen es offenbar unterwegs war. Erst an ihrem Ziel bemerkte die 87-Jährige den Verlust ihrer Goldhalskette. Ihr inzwischen verstorbener Ehemann hatte sie ihr rund 30 Jahre zuvor geschenkt.
Die Ermittlungen sind offen
Die Frau meldete den Vorfall noch am selben Mittag bei der Polizei. Wie die Kette genau entwendet wurde und welche Beteiligung den erwachsenen Begleiterinnen nachgewiesen werden kann, lässt sich aus der Mitteilung nicht abschließend entnehmen.
Das Kriminalkommissariat 32 sucht Zeugen; beschrieben werden zwei dunkel gekleidete Frauen zwischen etwa 20 und 40 Jahren. Hinweise nimmt die Polizei Duisburg unter 0203 2800 entgegen.
Wenn freundliche Nähe zur Ablenkung wird
Eine scheinbar herzliche Begegnung kann die Aufmerksamkeit für einen kurzen Moment binden. Die Polizeiliche Kriminalprävention beschreibt vergleichbare Tricks, bei denen Fremde ihre Opfer begrüßen oder umarmen und dabei Wertsachen verschwinden. Der Duisburger Fall erinnert an dieses Vorgehen, ohne dass damit bereits alle Einzelheiten der Tat geklärt wären.
Gerade darin liegt die Niedertracht solcher Übergriffe: Eine alltägliche menschliche Reaktion wird ausgenutzt. Wer zunächst überrascht ist und nicht sofort an einen Diebstahl denkt, hat deshalb nichts falsch gemacht. Die Verantwortung liegt bei denjenigen, die diese Situation zum Stehlen nutzen.
Der Verlust lässt sich nicht nur in Euro messen
Ein Erinnerungsstück ist kein beliebig austauschbarer Gegenstand. Ein Ersatz kann ähnlich aussehen und doch nicht das zurückgeben, was mit dem ursprünglichen Geschenk verbunden war. Deshalb greift eine Betrachtung allein nach dem Verkaufswert des Schmucks zu kurz.
Auch Angehörige sollten das berücksichtigen: Vorwürfe wie „Warum hast du nicht besser aufgepasst?“ helfen Betroffenen nicht. Sinnvoller ist Unterstützung beim Schildern des Vorfalls und bei den nächsten Schritten. Sicherheit darf nicht bedeuten, dass ältere Menschen sich aus Angst aus dem öffentlichen Leben zurückziehen sollen.
Wertsachen am Rollator sind leicht erreichbar
Die Polizei warnt unabhängig von diesem Fall auch vor Diebstählen aus Taschen, die am Rollator befestigt sind. Bei solchen Taten kann eine Person durch ein Gespräch ablenken, während eine andere zugreift. Das beschreibt die Polizeiliche Kriminalprävention in ihren Hinweisen zum Schutz von Wertsachen beim Einkaufen.
Geldbörsen sollten deshalb möglichst körpernah und nicht offen oben im Einkaufskorb liegen. Zum Einkaufen empfiehlt die Polizei, nur das notwendige Bargeld und die benötigten Zahlungskarten mitzunehmen. Diese Vorsorge erschwert den Zugriff, bietet aber keinen vollständigen Schutz.
Ungewollte Berührungen müssen auch aus Höflichkeit nicht hingenommen werden. Ein deutliches „Bitte Abstand halten“ ist angemessen. Bei einer Gehhilfe sollte dabei die eigene Standfestigkeit Vorrang vor einer hektischen Ausweichbewegung haben.
Nach einem Diebstahl zählt schnelles Handeln
Die Polizei empfiehlt, einen Diebstahl umgehend anzuzeigen. Fehlen auch Zahlungskarten, sollten Betroffene diese sofort bei ihrer Bank oder über den Sperr-Notruf 116 116 sperren lassen, soweit der Anbieter daran teilnimmt. Die Verlustmeldung bei der Polizei ist außerdem für eine mögliche KUNO-Sperrung gegen missbräuchliches Bezahlen mit Unterschrift wichtig.
Über andere Formen gezielter Täuschung informiert gegen-hartz.de im Beitrag über Trickbetrüger, die sich als Mitarbeiter der Rentenversicherung ausgeben. Auch die Warnung vor gefälschten Renten-Mails zeigt, wie ein vertrauenswürdig wirkender Kontakt als Vorwand dienen kann. Diese Betrugsformen sind vom Duisburger Diebstahlsverdacht zu unterscheiden.




