Rentner atmen auf: Minijob neben der Rente bleibt bestehen – aber das ändert sich

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Rentner mit Minijob können vorerst aufatmen. Nach dem aktuellen Beschlusspapier des Koalitionsausschusses der Bundesregierung vom Juli 2026 ist eine Abschaffung der Minijobs nicht vorgesehen. Stattdessen plant die Koalition nach bisherigem Stand lediglich eine höhere Pauschalsteuer für Arbeitgeber.

Was soll sich ändern?

Nach den bisher bekannten Beschlüssen richtet sich die geplante Änderung ausschließlich an Arbeitgeber. Die Pauschalsteuer für Minijobs soll von bisher zwei Prozent auf fünf Prozent steigen.

Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer soll sich dagegen zunächst nichts ändern. Der ausgezahlte Lohn bleibt nach derzeitigem Stand unverändert. Der wichtigste Vorteil des Minijobs bleibt damit erhalten.

Der Arbeitgeber kann die Pauschale abwälzen

Der Arbeitgeber bleibt rechtlich die pauschale Steuer selbst schuldig. Er führt diese an die Minijob-Zentrale ab. Problematisch wäre es allerdings, wenn der Arbeitgeber die von zwei Prozent schrittweise auf fünf Prozent erhöhte Pauschalsteuer auf die Arbeitnehmer abwälzen würde.

Das wäre gesetzlich per Arbeitsvertrag möglich, und der Arbeitgeber würde dann die Steuerlast vom Gehalt einbehalten.

Wie wahrscheinlich ist ein solches Abwälzen?

Ein solches Abwälzen der Pauschalsteuer auf die Arbeitnehmer ist zwar gesetzlich möglich, aber in der Praxis unüblich. Nur wenige Arbeitgeber greifen zu dieser Methode, und es ist auch nicht zu erwarten, dass sich dieses Verhalten in Zukunft ändert.

Diese Praxis ist nämlich keine Großzügigkeit gegenüber den Beschäftigten. Die Arbeitgeber werden vielmehr durch die Pauschale von individuellen Lohnsteuerabzügen befreit.

Reformvorschläge sorgten für große Verunsicherung

In den vergangenen Monaten lösten Vorschläge der Rentenkommission erhebliche Unsicherheit aus. Diskutiert wurde, die Sonderstellung der Minijobs aufzugeben oder diese Beschäftigungsform langfristig durch andere Modelle zu ersetzen. Auch gegen-hartz.de berichtete über diese Debatte. 

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Gerade Rentnerinnen und Rentner hätten eine solche Reform deutlich gespürt. Der Minijob gilt als vergleichsweise unkompliziert. Viele Beschäftigte erhalten den vereinbarten Lohn ohne größere Abzüge. Deshalb ist diese Beschäftigungsform gerade für Menschen mit kleiner Rente besonders attraktiv.

Müssen Minijobber jetzt aktiv werden?

Ob weitere Änderungen kommen, entscheidet sich voraussichtlich erst im Herbst 2026. Dann will die Politik über mögliche Reformen abschließend beraten und entscheiden.

Bis dahin besteht für Rentnerinnen und Rentner mit Minijob kein akuter Handlungsbedarf. Wer bereits einen Minijob ausübt, kann diesen nach den bisherigen Regeln weiterführen.

Sinnvoll bleibt es allerdings, gesetzliche Änderungen aufmerksam zu verfolgen und Informationen des Arbeitgebers abzuwarten.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Minijob für Rentner

Wird der Minijob für Rentner abgeschafft?

Nach dem derzeitigen Stand lautet die Antwort nein. Im Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom Juli 2026 findet sich kein Vorschlag zur Abschaffung der Minijobs. Ob dies dauerhaft so bleibt, entscheidet die Politik voraussichtlich im Herbst 2026.

Muss ich wegen der geplanten Änderungen mit weniger Geld rechnen?

Nach den bisherigen Plänen nicht. Die vorgesehene Erhöhung der Pauschalsteuer betrifft die Arbeitgeber. Für Beschäftigte soll sich beim ausgezahlten Verdienst zunächst nichts ändern.

Sollten Rentner ihren Minijob jetzt kündigen?

Dafür gibt es nach der aktuellen politischen Lage keinen Anlass. Wer einen Minijob ausübt, kann ihn zunächst wie bisher weiterführen und die endgültigen politischen Entscheidungen abwarten.

Quellen

  • Ergebnispapier des Koalitionsausschusses der Bundesregierung, Juli 2026.