Rente mit 63 könnte teurer werden: Bundesbank errechnet höhere Abschläge

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Früher in Rente gehen könnte deutlich teurer werden, wenn die Politik die Berechnungen der Deutschen Bundesbank übernimmt. Für den Geburtsjahrgang 1964 ermittelt sie beim Rentenbeginn mit 63 einen Abschlag von 17,8 Prozent statt der heute geltenden 14,4 Prozent.

Bei einer angenommenen Bruttorente von 2.000 Euro vor Abschlägen wären das zusätzlich 68 Euro weniger im Monat. Beschlossen ist diese Verschärfung jedoch nicht: Die bisherigen Abschläge gelten weiter.

Bundesbank hält die bisherigen Rentenabschläge für zu niedrig

Wer die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig bezieht, muss derzeit für jeden vorgezogenen Monat grundsätzlich 0,3 Prozent Abschlag hinnehmen. Für Menschen ab Jahrgang 1964, die mit 63 statt mit 67 Jahren beginnen, ergibt das eine dauerhafte Kürzung um 14,4 Prozent.

Die Bundesbank hat ihre Berechnungen am 9. Juli 2026 veröffentlicht. Ihre Standardvariante ergibt höhere Abschläge, die sich nach Geburtsjahrgang und Alter beim Rentenbeginn unterscheiden würden.

Damit soll ein früherer Rentenbeginn für die Versichertengemeinschaft finanziell möglichst neutral ausfallen. Die längere Bezugsdauer soll also nicht dazu führen, dass die Rentenversicherung durch den vorgezogenen Beginn zusätzlich belastet wird.

Was 17,8 Prozent Abschlag für Ihre Rente bedeuten würden

Bei einer Bruttorente von 1.000 Euro vor Abschlägen bleiben nach geltendem Recht beim Rentenbeginn mit 63 für den Jahrgang 1964 noch 856 Euro. Mit dem von der Bundesbank errechneten Abschlag wären es 822 Euro – zusätzlich 34 Euro weniger im Monat und 408 Euro weniger im Jahr.

Auch zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze fällt der Unterschied auf: Für einen Beginn mit 65 errechnet die Bundesbank 9,7 Prozent statt der geltenden 7,2 Prozent. Aus 1.000 Euro würden dann 903 statt 928 Euro Bruttorente.

Geltende Abschläge für Jahrgang 1964 Bundesbank-Modell für Jahrgang 1964
Rentenbeginn mit 63: 14,4 Prozent Abschlag Rentenbeginn mit 63: 17,8 Prozent Abschlag
Aus 1.000 Euro werden mit 63 noch 856 Euro brutto. Aus 1.000 Euro würden mit 63 noch 822 Euro brutto.
Rentenbeginn mit 65: 7,2 Prozent Abschlag Rentenbeginn mit 65: 9,7 Prozent Abschlag
Aus 1.000 Euro werden mit 65 noch 928 Euro brutto. Aus 1.000 Euro würden mit 65 noch 903 Euro brutto.

Die Tabelle betrifft eine vorgezogene Altersrente mit Abschlägen, nicht die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren. Alle Beträge gelten vor möglichen Abzügen für Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern.

Die Kürzung endet nicht mit dem 67. Geburtstag

Rentenabschläge bleiben grundsätzlich lebenslang bestehen. Wer mit 63 eine gekürzte Altersrente bezieht, erhält deshalb mit Erreichen der regulären Altersgrenze nicht wieder den ungekürzten Betrag.

Bei 2.000 Euro Bruttorente vor Abschlägen würde der Unterschied zwischen geltendem Recht und Bundesbank-Modell jährlich 816 Euro ausmachen. Für Menschen mit knappem Budget wäre das eine spürbare zusätzliche Belastung.

Warum die Berechnung keine unumstößliche Wahrheit liefert

Die Höhe eines rechnerisch neutralen Abschlags hängt von Annahmen über Lebenserwartung, Rentenentwicklung und Zinsen ab. Ändern sich diese Annahmen, verändern sich auch die Ergebnisse.

Die Bundesbank spricht deshalb von einer Standardvariante und untersucht weitere Szenarien. Die 17,8 Prozent sind ein Modellergebnis für einen bestimmten Jahrgang, kein bereits festgelegter Abschlag für alle künftigen Rentner.

Rentenkommission verlangt derzeit keine höheren Abschläge

Die Alterssicherungskommission sieht auf Grundlage der aktualisierten Bundesbank-Berechnungen derzeit keinen zwingenden Anpassungsbedarf. Sie empfiehlt allerdings, die Abschläge regelmäßig zu überprüfen und mögliche Änderungen mit ausreichend Vorlauf anzukündigen.

Davon zu unterscheiden ist ihr Vorschlag, das frühestmögliche Eintrittsalter bei der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre anzuheben. Ein späterer Zugang und höhere Abschläge sind zwei verschiedene Eingriffe, die nicht miteinander verwechselt werden dürfen.

Für Ihre Rentenplanung gelten weiterhin die gesetzlichen Voraussetzungen. Eine Modellrechnung oder eine Empfehlung der Kommission ändert Ihren Anspruch noch nicht.

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35 oder 45 Versicherungsjahre: Dieser Unterschied entscheidet

Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 anrechenbare Versicherungsjahre voraus und ermöglicht einen vorgezogenen Beginn mit Abschlägen.

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte verlangt hingegen 45 anrechenbare Jahre und erlaubt bei Erreichen der jeweiligen Altersgrenze einen abschlagsfreien Beginn.

Ab Geburtsjahrgang 1964 liegt diese Altersgrenze bei 65 Jahren. Welche Regeln für jüngere Jahrgänge nach 45 Versicherungsjahren gelten, sollte deshalb getrennt von der Debatte über höhere Abschläge betrachtet werden.

Eine Erhöhung der Abschlagssätze würde die abschlagsfreie Rentenart nicht beseitigen. Deren ebenfalls diskutierte Abschaffung wäre eine zusätzliche gesetzliche Änderung.

Vor dem Ausstieg den Versicherungsverlauf prüfen

Ob die erforderlichen 45 Jahre zusammenkommen, entscheidet sich anhand der anrechenbaren Monate im Rentenkonto. Nicht jede Zeit seit dem Berufseinstieg zählt dafür mit.

Wer die letzten Jahre mit Arbeitslosengeld überbrücken möchte, sollte die besonderen Regeln für Arbeitslosigkeit vor der Rente prüfen lassen. Solche Zeiten bleiben in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn grundsätzlich unberücksichtigt, sofern keine gesetzliche Ausnahme greift.

Fehlen Monate, lohnt sich der Vergleich mehrerer Rententermine, bevor Sie sich auf einen Ausstieg festlegen. Warum kleine Lücken erhebliche Folgen haben können, erläutert der Beitrag zur Wartezeit bei der Rente nach 45 Jahren.

Beispiel: Ursula aus Berlin plant ihren Ruhestand

Das folgende Beispiel ist fiktiv: Ursula aus Berlin arbeitet als Krankenschwester, wird 2027 65 Jahre alt und möchte nach erfüllten 45 Versicherungsjahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Meldung über mögliche Abschläge von 17,8 Prozent verunsichert sie.

Für Ursula ist zunächst eine andere Regel entscheidend: Als 1962 Geborene erreicht sie die Altersgrenze für besonders langjährig Versicherte bereits mit 64 Jahren und acht Monaten. Sind die 45 anrechenbaren Versicherungsjahre beim geplanten Beginn erfüllt, kann sie nach geltendem Recht abschlagsfrei aufhören.

Die Bundesbank-Modellrechnung für einen Rentenbeginn mit 63 im Jahrgang 1964 lässt sich deshalb nicht auf Ursula übertragen. Sie lässt sich ihren Rentenbeginn und die erfüllte Wartezeit bestätigen und prüft, wie viel Rente ihr nach 45 Jahren Arbeit tatsächlich bleibt.

Häufige Fragen zu höheren Rentenabschlägen

Sind 17,8 Prozent Abschlag bereits beschlossen?

Nein, der Wert stammt aus einer Modellrechnung der Bundesbank für den Jahrgang 1964 bei einem Rentenbeginn mit 63. Die geltenden Abschlagssätze wurden dadurch nicht geändert.

Wie hoch sind die Abschläge derzeit?

Bei der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte fallen grundsätzlich 0,3 Prozent je Monat vor der abschlagsfreien Altersgrenze an. Ab Jahrgang 1964 sind es beim Beginn mit 63 insgesamt 14,4 Prozent.

Würde die Bundesbank-Berechnung auch die Rente mit 65 verteuern?

Für den Jahrgang 1964 errechnet die Bundesbank bei einer abschlagspflichtigen Rente mit 65 eine Kürzung von 9,7 statt 7,2 Prozent. Das betrifft nicht den geltenden abschlagsfreien Zugang nach erfüllten 45 Versicherungsjahren.

Entfallen Abschläge später wieder?

Nein, Abschläge wegen eines vorgezogenen Altersrentenbeginns bleiben grundsätzlich dauerhaft bestehen. Auch das Erreichen der Regelaltersgrenze hebt sie nicht auf.

Quellen

Deutsche Bundesbank: Aktualisierte Berechnungen zu Ab- und Zuschlägen bei vorgezogenem oder aufgeschobenem Rentenzugang, 9. Juli 2026.
Deutsche Rentenversicherung: Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte.
Deutsche Rentenversicherung: Alterssicherungskommission: Was die Vorschläge für Ihre Rente bedeuten würden.
Gesetze im Internet: § 51 SGB VI – Anrechenbare Zeiten.
Gesetze im Internet: § 236b SGB VI – Altersrente für besonders langjährig Versicherte.