Witwenrente bewilligt: Doch nach drei Monaten kommt kein Geld mehr

Gegen-Hartz bei Google hinzufügen

Eine bewilligte Witwerrente garantiert keine dauerhafte Überweisung: Nach dem Sterbevierteljahr kann die eigene Altersrente den Zahlbetrag vollständig aufzehren.

Das erlebte ein Rentner, dessen Nichtzulassungsbeschwerde das Bundessozialgericht mit Beschluss vom 23. September 2026 als unzulässig verwarf. (B 5 R 23/26 B)

Ab Mai bewilligt, ab August keine Auszahlung

Der 1951 geborene Mann bezog seit Juli 2014 eine Regelaltersrente. Nach dem Tod seiner Ehefrau bewilligte ihm die Rentenversicherung ab Mai 2024 eine große Witwerrente, zahlte sie wegen der Anrechnung seiner Altersrente ab August 2024 jedoch nicht mehr aus.

Der Witwer wollte eine höhere Hinterbliebenenrente ohne diese Anrechnung erreichen und scheiterte vor Sozialgericht und Landessozialgericht. Seine anschließende Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision begründete er nicht so, wie es das Gesetz verlangt.

Warum die ersten drei Monate finanziell täuschen können

Das Sterbevierteljahr umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Während dieser Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich in voller Höhe des Rentenanspruchs des verstorbenen Partners berechnet, und eigenes Einkommen wird nicht angerechnet.

Stirbt der Ehepartner etwa im April, sind Mai, Juni und Juli das Sterbevierteljahr. Für die Planung Ihrer laufenden Ausgaben ist deshalb entscheidend, welcher Betrag ab August verbleibt.

Anschließend wirken zwei Veränderungen zusammen: Der besondere Rentenfaktor entfällt, und eigenes Einkommen kann die Hinterbliebenenrente mindern. Mehr dazu erläutert unser Beitrag über ausbleibende Zahlungen nach dem Sterbevierteljahr.

Große Witwerrente bedeutet nicht volle Partnerrente

Nach dem Sterbevierteljahr beträgt die große Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich 55 Prozent der zugrunde liegenden Versichertenrente. Gilt das alte Hinterbliebenenrecht, sind es grundsätzlich 60 Prozent; individuelle Zuschläge und Abschläge können die Berechnung beeinflussen.

Bei einem heutigen Todesfall gilt das alte Recht, wenn die Ehe vor 2002 geschlossen wurde und mindestens ein Ehepartner vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Auch nach diesem Recht bleibt die eigene gesetzliche Altersrente grundsätzlich anrechenbares Einkommen.

Wie eigene Rente und Hinterbliebenenrente zusammentreffen, erklärt unser Beitrag „Wenn die eigene Rente beginnt: Was passiert jetzt mit der Witwenrente?“.

Angerechnet werden 40 Prozent oberhalb des Freibetrags

Die Rentenversicherung ermittelt zunächst das nach den gesetzlichen Regeln zu berücksichtigende Einkommen und berücksichtigt einen persönlichen Freibetrag.

Vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 beträgt dieser Freibetrag monatlich 1.122,53 Euro. Für jedes Kind, das die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, erhöht er sich um 238,11 Euro.

Von dem Einkommen oberhalb des Freibetrags werden 40 Prozent angerechnet. Erreicht dieser Anrechnungsbetrag die Hinterbliebenenrente vor Einkommensanrechnung oder übersteigt er sie, verbleibt keine Auszahlung.

Der Kontoauszug zeigt nicht das anrechenbare Einkommen

Bei einer gewöhnlichen gesetzlichen Altersrente mit Beginn nach 2010 zieht die Rentenversicherung für diese Berechnung 14 Prozent von der Bruttorente ab. Bei einem Rentenbeginn vor 2011 beträgt der Abzug regelmäßig 13 Prozent.

Die tatsächlichen Steuern sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden dabei nicht zusätzlich in ihrer individuellen Höhe abgezogen.

Eine wichtige Bitte in eigener Sache
Bitte unterstützt uns und fügt Gegen-Hartz.de zu euren bevorzugten Quellen hinzu. Damit erreicht ihr nicht nur, dass ihr uns häufiger auch bei Google seht, sondern helft damit, dass auch viele andere Menschen unsere unabhängigen News und Urteile sehen können. Geht einfach auf den Link und klickt dann "Auf Google folgen". Das wars schon und kostet natürlich nichts, aber hilft unserer Arbeit enorm! Vielen lieben Dank!
Gegen-Hartz unterstützen

Eine ausführliche Erklärung bietet unser Beitrag zur Anrechnung der eigenen Altersrente auf die Hinterbliebenenrente.

Fiktives Beispiel: Aus 600 Euro werden null Euro

Die Witwe Johanna erhält 3.100 Euro eigene monatliche Bruttoaltersrente, die nach 2010 begonnen hat. Ihre große Witwenrente beträgt nach dem Sterbevierteljahr vor Einkommensanrechnung 600 Euro.

Nach dem pauschalen Abzug von 14 Prozent verbleiben 2.666 Euro als zu berücksichtigendes Einkommen.

Berechnungsschritt Monatlicher Betrag
Eigene Bruttoaltersrente 3.100,00 Euro
Pauschaler Abzug von 14 Prozent 434,00 Euro
Zu berücksichtigendes Einkommen 2.666,00 Euro
Abzüglich Freibetrag 1.122,53 Euro
Einkommen oberhalb des Freibetrags 1.543,47 Euro
Davon 40 Prozent, gerundet 617,39 Euro
Witwerrente vor Einkommensanrechnung 600,00 Euro
Verbleibende Witwerrente 0,00 Euro

Der rechnerische Anrechnungsbetrag übersteigt Johannas Witwerrente, sodass nichts ausgezahlt wird.

Null Euro Auszahlung bedeutet nicht zwingend Ende des Anspruchs

Der Anspruch auf die Hinterbliebenenrente besteht dem Grunde nach weiter, obwohl wegen eigener Einkünfte nichts überwiesen wird. Ändern sich die finanziellen Verhältnisse, kann wieder ein Zahlbetrag entstehen.

Sinkt das berücksichtigte Einkommen um mindestens zehn Prozent, kann die Minderung bereits ab ihrem Eintritt berücksichtigt werden. Teilen Sie eine solche Änderung der Rentenversicherung deshalb mit und reichen Sie Nachweise ein.

Diese Angaben im Bescheid sollten Sie prüfen

Lesen Sie im Bescheid nicht nur den zunächst ausgewiesenen Betrag, sondern auch die Berechnung für die Zeit nach dem Sterbevierteljahr. Prüfen Sie dessen Enddatum, den Rentenbetrag vor Einkommensanrechnung, das angesetzte eigene Einkommen und den für den jeweiligen Zeitraum geltenden Freibetrag.

Hinweise zum Nachrechnen bietet unser Beitrag „Eigene Rente und Witwenrente: Stimmt die Einkommensanrechnung noch?“.

Bei einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Eine Bitte um Erläuterung der Berechnung ersetzt nicht den Widerspruch.

FAQ: Sechs Fragen zur Witwerrente nach dem Sterbevierteljahr

Warum wird eine bewilligte Witwerrente nicht ausgezahlt?

Die Bewilligung und der Zahlbetrag sind zu unterscheiden. Eigenes Einkommen kann die Hinterbliebenenrente vollständig aufzehren.

Wie lange dauert das Sterbevierteljahr?

Es umfasst die drei Kalendermonate nach dem Sterbemonat. Stirbt der Ehepartner im April, endet es mit dem Juli.

Wird meine eigene Altersrente vollständig abgezogen?

Nein, zunächst gelten gesetzliche Pauschalabzüge und ein Freibetrag. Nur 40 Prozent des danach über dem Freibetrag liegenden Einkommens werden angerechnet.

Kann nach einer Nullzahlung wieder Witwerrente fließen?

Ja, wenn der Anspruch fortbesteht und die spätere Berechnung wieder einen Zahlbetrag ergibt. Ein ausreichend gesunkenes Einkommen sollten Sie der Rentenversicherung zeitnah nachweisen.

Quellen

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Fragen und Antworten zur Hinterbliebenenrente.
Bundessozialgericht: Beschluss vom 23. September 2026 – B 5 R 23/26 B, Volltext bei anwalt24.de.
Deutsche Rentenversicherung: Aktuelle Werte zur Einkommensanrechnung, Freibeträge vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027.
Deutsche Rentenversicherung: Rente, Hinzuverdienst und andere Einkommen – Abschnitt zur Einkommensanrechnung bei Hinterbliebenenrenten.
Gesetze im Internet: § 18b SGB IV – Höhe des zu berücksichtigenden Einkommens; § 18d SGB IV – Einkommensänderungen; § 97 SGB VI – Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes; § 84 SGG – Widerspruchsfrist.