Rente 63 auch ohne 45 Jahre Rentenbeiträge

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Die sogenannte Rente mit 63 sorgt seit Jahren für Missverständnisse. Viele Versicherte gehen davon aus, dass ein vorzeitiger Ruhestand nur möglich ist, wenn sie 45 Versicherungsjahre erreicht haben. Tatsächlich gibt es aber zwei unterschiedliche Altersrenten, die häufig miteinander verwechselt werden.

Wer keine 45 Jahre im Versicherungskonto stehen hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen dennoch bereits ab 63 Jahren in Rente gehen. Diese Entscheidung ist jedoch fast immer mit dauerhaften finanziellen Einbußen verbunden. Deshalb kommt es darauf an, die Rentenart, die Wartezeit und die Abschläge genau zu kennen.

Warum der Begriff „Rente mit 63“ oft in die Irre führt

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird die Rente mit 63 oft als Sammelbegriff für einen frühen Rentenbeginn verwendet. Rechtlich betrachtet sind jedoch zwei verschiedene Rentenarten zu unterscheiden. Die Altersrente für langjährig Versicherte setzt 35 Versicherungsjahre voraus und kann frühestens ab 63 Jahren bezogen werden.

Daneben gibt es die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie setzt 45 Versicherungsjahre voraus und ermöglicht einen abschlagsfreien Rentenbeginn vor der regulären Altersgrenze. Diese Rente beginnt aber nicht automatisch mit 63, sondern je nach Geburtsjahr später.

Rente ab 63 mit 35 Versicherungsjahren

Wer mindestens 35 Jahre an anrechenbaren Zeiten gesammelt hat, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Für Versicherte ab Jahrgang 1964 liegt die reguläre Altersgrenze bei 67 Jahren. Ein Rentenbeginn ab 63 ist möglich, führt dann aber zu Abschlägen.

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der jeweiligen Altersgrenze beginnt. Bei einem Rentenbeginn vier Jahre vor der regulären Altersgrenze summiert sich das auf 14,4 Prozent. Diese Kürzung gilt dauerhaft und wirkt sich damit auf die gesamte Bezugszeit der Rente aus.

Was bei den 35 Versicherungsjahren mitzählt

Für die Wartezeit von 35 Jahren zählen nicht nur klassische Beschäftigungszeiten mit Pflichtbeiträgen. Auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege, Krankheit mit Krankengeld oder Arbeitslosigkeit können berücksichtigt werden. Schulische Ausbildungszeiten oder Studienzeiten können ebenfalls zählen, soweit sie den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.

Gerade deshalb lohnt sich ein genauer Blick in das Versicherungskonto. Viele Menschen stellen erst spät fest, dass Ausbildungszeiten, Kindererziehungszeiten oder andere Abschnitte nicht vollständig erfasst wurden. Eine Kontenklärung kann helfen, solche Lücken zu schließen.

Der Unterschied zur abschlagsfreien Rente nach 45 Jahren

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist für Menschen gedacht, die auf 45 Versicherungsjahre kommen. Sie kann abschlagsfrei vor der regulären Altersgrenze bezogen werden. Der frühestmögliche Beginn liegt aber höchstens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Ein häufiger Denkfehler entsteht, wenn Versicherte zwar 45 Jahre erreicht haben, aber noch früher gehen möchten. Wer beispielsweise drei oder vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen will, nutzt nicht die abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte. Dann kommt wieder die Altersrente für langjährig Versicherte mit Abschlägen in Betracht.

Rentennart Wichtige Voraussetzungen und Folgen
Altersrente für langjährig Versicherte Mindestens 35 Versicherungsjahre, frühestens ab 63 Jahren, bei vorzeitigem Beginn mit dauerhaftem Abschlag.
Altersrente für besonders langjährig Versicherte Mindestens 45 Versicherungsjahre, abschlagsfreier Beginn höchstens zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.

Warum die Abschläge oft unterschätzt werden

Die Formel klingt zunächst einfach: Pro Monat früherer Rentenbeginn werden 0,3 Prozent abgezogen. In der Praxis wird aber häufig falsch gerechnet. Entscheidend ist nicht der Abstand zu einer gewünschten abschlagsfreien Frührente, sondern der Abstand zur jeweils geltenden Altersgrenze.

Wer regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann und bereits mit 63 startet, geht 48 Monate früher. Daraus ergibt sich ein Abschlag von 14,4 Prozent. Bei einer rechnerischen Bruttorente von 1.600 Euro wären das 230,40 Euro weniger im Monat.

Bruttorente ist nicht gleich Auszahlungsbetrag

Ein weiterer Punkt wird oft übersehen: Die in Renteninformationen genannten Beträge entsprechen nicht automatisch dem Geld, das später auf dem Konto landet. Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Je nach persönlicher Situation können zudem Steuern anfallen.

Die Entscheidung für einen frühen Rentenbeginn sollte deshalb nicht allein anhand der ausgewiesenen Rentenhöhe getroffen werden. Sinnvoll ist eine Haushaltsrechnung, die laufende Ausgaben, mögliche Zusatzrenten, Ersparnisse und steuerliche Folgen einbezieht. Wer die Rente dauerhaft früher bezieht, muss die geringere Monatszahlung über viele Jahre tragen können.

Rentenauskunft und Kontenklärung frühzeitig prüfen

Ab einem bestimmten Alter erhalten Versicherte regelmäßig Unterlagen der Deutschen Rentenversicherung. Wichtig ist dabei die Unterscheidung zwischen Renteninformation und Rentenauskunft. Die Renteninformation zeigt vor allem den bisherigen Stand und eine Hochrechnung, während die Rentenauskunft ausführlicher über Rentenarten und Versicherungszeiten informiert.

Wer einen vorzeitigen Rentenbeginn plant, sollte seine gespeicherten Zeiten rechtzeitig prüfen. Fehlende Nachweise können nachgereicht werden, etwa für Ausbildung, Studium, Kindererziehung oder Pflege. Je früher das Versicherungskonto geklärt ist, desto sicherer lässt sich der Rentenbeginn planen.

Der Antrag sollte nicht zu spät gestellt werden

Ein Rentenantrag braucht Bearbeitungszeit. Wer zu spät handelt, riskiert Verzögerungen bei der ersten Zahlung. Empfehlenswert ist es, mehrere Monate vor dem geplanten Rentenbeginn aktiv zu werden.

Der Antrag kann online gestellt werden, außerdem helfen Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, Versichertenälteste oder Sozialverbände beim Ausfüllen. Gerade bei unsicheren Versicherungsverläufen ist persönliche Beratung sinnvoll. Sie kann verhindern, dass eine falsche Rentenart gewählt oder ein Abschlag unterschätzt wird.

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Was Betroffene vor der Entscheidung klären sollten

Vor einem Rentenantrag sollten Versicherte wissen, welche Rentenart für sie erreichbar ist. Ebenso wichtig ist die genaue Höhe des Abschlags. Diese hängt vom Geburtsjahr, vom geplanten Rentenbeginn und von der jeweiligen Altersgrenze ab.

Auch die Frage, ob ein späterer Rentenbeginn finanziell vorteilhafter wäre, gehört zur Prüfung. Manchmal kann ein zusätzliches Arbeitsjahr die spätere Monatsrente spürbar erhöhen. In anderen Fällen kann der frühere Ruhestand trotz Kürzung tragbar sein, wenn private Vorsorge oder andere Einnahmen vorhanden sind.

Tabelle: Welche Jahrgänge wann mit 63 in Rente gehen können

Jahrgang Frühestmöglicher Beginn der Rente mit 63
1962 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2025 oder Anfang 2026. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 13,2 Prozent.
1963 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2026 oder Anfang 2027. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 13,8 Prozent.
1964 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2027 oder Anfang 2028. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1965 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2028 oder Anfang 2029. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1966 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2029 oder Anfang 2030. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1967 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2030 oder Anfang 2031. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1968 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2031 oder Anfang 2032. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1969 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2032 oder Anfang 2033. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.
1970 Ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag, also je nach Geburtsmonat im Jahr 2033 oder Anfang 2034. Bei Rentenbeginn genau mit 63 beträgt der Abschlag 14,4 Prozent.

Wichtig: Der genaue Rentenbeginn hängt vom Geburtstag ab. Wer zum Beispiel im Mai 1964 geboren wurde, vollendet im Mai 2027 das 63. Lebensjahr und kann die Rente in der Regel ab Juni 2027 beginnen lassen.

Für die Jahrgänge ab 1964 liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Deshalb entstehen bei einem Rentenbeginn genau mit 63 insgesamt 48 Monate Vorziehung und damit 14,4 Prozent Abschlag. Die Deutsche Rentenversicherung nennt für vorgezogene Altersrenten einen Abschlag von 0,3 Prozent pro Monat.

Kurzes Beispiel aus der Praxis

Eine Versicherte des Jahrgangs 1964 möchte mit 63 Jahren in Rente gehen. Sie hat 38 Versicherungsjahre gesammelt und erfüllt damit die Voraussetzung für die Altersrente für langjährig Versicherte. Da ihre Regelaltersgrenze bei 67 Jahren liegt, würde sie 48 Monate früher in Rente gehen.

Der Abschlag beträgt in diesem Fall 14,4 Prozent. Bei einer angenommenen Bruttorente von 1.700 Euro wären das 244,80 Euro weniger pro Monat. Hinzu kommen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern.

Die Versicherte könnte also tatsächlich mit 63 in Rente gehen, obwohl sie keine 45 Versicherungsjahre erreicht hat. Sie müsste aber dauerhaft mit einer niedrigeren Rente planen. Eine Beratung und eine vorherige Kontenklärung wären deshalb wichtige Schritte vor dem Antrag.

Fragen und Antworten zur Rente mit 63 ohne 45 Versicherungsjahre

1. Kann man mit 63 in Rente gehen, wenn man keine 45 Versicherungsjahre hat?

Ja, das ist möglich. Wer mindestens 35 Versicherungsjahre erfüllt, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beantragen. Diese Rente ist frühestens ab 63 Jahren möglich, allerdings nur mit Abschlägen.

2. Was ist der Unterschied zwischen 35 und 45 Versicherungsjahren?

Mit 35 Versicherungsjahren kommt die Altersrente für langjährig Versicherte infrage. Sie kann ab 63 Jahren beginnen, führt aber zu dauerhaften Kürzungen. Mit 45 Versicherungsjahren kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte möglich sein, die abschlagsfrei ist, aber höchstens zwei Jahre vor der regulären Altersgrenze beginnt.

3. Wie hoch sind die Abschläge bei der Rente mit 63?

Der Abschlag beträgt 0,3 Prozent für jeden Monat, den die Rente vor der regulären Altersgrenze beginnt. Wer regulär erst mit 67 Jahren in Rente gehen kann und bereits mit 63 startet, geht 48 Monate früher. Daraus ergibt sich ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent.

4. Zählen Ausbildungs- und Studienzeiten zu den 35 Versicherungsjahren?

Bestimmte Schul-, Ausbildungs- und Studienzeiten können bei der Wartezeit von 35 Jahren berücksichtigt werden. Entscheidend ist, ob diese Zeiten im Versicherungskonto richtig gespeichert sind. Deshalb sollte vor einem Rentenantrag eine Rentenauskunft geprüft und bei Bedarf eine Kontenklärung beantragt werden.

5. Warum reicht die Renteninformation allein nicht aus?

Die Renteninformation zeigt vor allem die bisher erworbenen Ansprüche und eine Hochrechnung. Für die genaue Prüfung eines vorzeitigen Rentenbeginns ist die Rentenauskunft hilfreicher. Sie enthält mehr Angaben zu Versicherungszeiten, möglichen Rentenarten und Voraussetzungen.

6. Wann sollte der Antrag auf Rente mit 63 gestellt werden?

Der Antrag sollte mehrere Monate vor dem geplanten Rentenbeginn gestellt werden. So bleibt genug Zeit für die Bearbeitung und für mögliche Rückfragen. Wer zu spät handelt, riskiert Verzögerungen bei der ersten Rentenzahlung.

7. Wird die angegebene Rente vollständig ausgezahlt?

Nein, die angegebene Bruttorente entspricht nicht automatisch dem Betrag auf dem Konto. Von der gesetzlichen Rente gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Je nach persönlicher Situation können außerdem Steuern anfallen.

Fazit

Die Rente mit 63 ist auch ohne 45 Versicherungsjahre möglich. Voraussetzung sind mindestens 35 Versicherungsjahre. Der Preis dafür sind jedoch Abschläge, die dauerhaft von der Rente abgezogen werden.

Wer 45 Versicherungsjahre erreicht, hat andere Möglichkeiten, aber auch diese erlauben keinen beliebig frühen abschlagsfreien Rentenbeginn. Entscheidend ist immer die konkrete Rentenart. Wer frühzeitig seine Rentenauskunft prüft, das Versicherungskonto klärt und die Nettoauszahlung realistisch berechnet, kann teure Fehlentscheidungen vermeiden.

Quellen

Deutsche Rentenversicherung zur Altersrente für langjährig und besonders langjährig Versicherte. Deutsche Rentenversicherung zur Kontenklärung. BMAS zur abschlagsfreien Altersrente für besonders langjährig Versicherte.