Rente bei Jahrgang 1964: Altersrente mit 65 bringt 46.000 Euro mehr

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Für den Geburtsjahrgang 1964 stehen nach geltendem Recht mehrere Wege in den Ruhestand offen. Ein aktuelles Rechenmodell vergleicht den Rentenbeginn mit 63, 65 und 67 Jahren und kommt zu einem überraschenden Ergebnis: Bis zum 85. Geburtstag kann die abschlagsfreie Rente mit 65 rund 46.000 Euro mehr Bruttorente bringen als der Start mit 63.

Die Rechnung ist mathematisch nachvollziehbar, darf aber nicht mit einem vollständigen Vergleich des Lebenseinkommens verwechselt werden. Arbeitsentgelt, Steuern, Sozialabgaben, Rentenerhöhungen und persönliche Versicherungszeiten können das Ergebnis erheblich verändern.

Für den Jahrgang 1964 gelten erstmals die Altersgrenzen 63, 65 und 67 vollständig

Menschen des Jahrgangs 1964 erreichen die reguläre Altersgrenze mit 67 Jahren. Voraussetzung für die Regelaltersrente sind mindestens fünf Versicherungsjahre, während bei diesem Rentenweg keine Abschläge entstehen.

Mit mindestens 35 Versicherungsjahren kann die Altersrente für langjährig Versicherte bereits ab dem 63. Geburtstag beantragt werden. Für jeden Monat vor dem 67. Geburtstag werden 0,3 Prozent abgezogen, sodass sich beim frühestmöglichen Beginn ein dauerhafter Abschlag von 14,4 Prozent ergibt.

Wer 45 anrechenbare Versicherungsjahre erfüllt, kann die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 ohne Abschlag beziehen. Einen vorzeitigen Bezug dieser Rentenart gegen Abschläge sieht das Gesetz nicht vor.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen zeigt der Beitrag Rente für den Jahrgang 1964: Diese Möglichkeiten stehen jetzt offen.

Der Jahrgang 1964 ist nicht der letzte mit diesen drei Möglichkeiten

Die Aussage, ausschließlich der Jahrgang 1964 könne noch zwischen 63, 65 und 67 Jahren wählen, ist nach der derzeitigen Rechtslage zu eng gefasst. Vielmehr ist 1964 der erste Geburtsjahrgang, für den diese drei Altersgrenzen ohne Übergangsstufen gelten.

Auch später Geborene können derzeit mit 35 Versicherungsjahren ab 63 eine gekürzte Altersrente beziehen. Mit 45 Versicherungsjahren ist der abschlagsfreie Beginn ab 65 möglich, während die Regelaltersgrenze bei 67 liegt.

Für schwerbehinderte Versicherte besteht sogar eine weitere Möglichkeit. Menschen mit einem anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Versicherungsjahren können ab 62 mit höchstens 10,8 Prozent Abschlag oder ab 65 ohne Abschlag in Rente gehen.

Mehr dazu steht im Beitrag Schwerbehinderung: Was sich für den Jahrgang 1964 bei der Rente ändert.

So entsteht der Unterschied von rund 46.000 Euro

Das Modell geht von einer Person aus, die bis zum 63. Geburtstag 43 Entgeltpunkte gesammelt hat. Für jedes weitere Arbeitsjahr kommt ein Entgeltpunkt hinzu, weil durchgehend ein Einkommen in Höhe des jeweiligen Durchschnittsentgelts unterstellt wird.

Berechnet wird mit dem seit dem 1. Juli 2026 geltenden aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro. Künftige Rentenanpassungen bleiben unberücksichtigt, sodass sämtliche Beträge in einem gleichbleibenden Rechenwert dargestellt werden.

Rentenbeginn Annahme Monatliche Bruttorente Bezugsmonate bis 85 Bruttorente bis 85
Mit 63 Jahren 43 Entgeltpunkte und 14,4 Prozent Abschlag 1.565,08 Euro 264 Monate 413.180,11 Euro
Mit 65 Jahren 45 Entgeltpunkte ohne Abschlag 1.913,40 Euro 240 Monate 459.216,00 Euro
Mit 67 Jahren 47 Entgeltpunkte ohne Abschlag 1.998,44 Euro 216 Monate 431.663,04 Euro

Bis zum angenommenen 85. Geburtstag bringt die Rente mit 65 damit rund 46.036 Euro mehr als die vorgezogene Rente mit 63. Gegenüber dem Beginn mit 67 beträgt der Vorsprung rund 27.553 Euro.

Praxisbeispiel: Martina vergleicht ihre drei Rententermine

Martina wurde im Mai 1964 geboren und erreicht mit 63 Jahren insgesamt 43 Entgeltpunkte sowie mehr als 35 Versicherungsjahre. Bei einem Rentenwert von 42,52 Euro ergäbe sich vor Abschlag eine Bruttorente von 1.828,36 Euro.

Durch den Abschlag von 14,4 Prozent würden davon rund 1.565,08 Euro bleiben. Wartet Martina bis 65 und erfüllt dann die 45-jährige Wartezeit, erhält sie bei 45 unterstellten Entgeltpunkten rund 1.913,40 Euro brutto.

Bis zum 85. Geburtstag läge der Unterschied bei rund 46.036 Euro zugunsten des Beginns mit 65. In dieser Betrachtung fehlen allerdings die Arbeitslöhne aus den Jahren zwischen 63 und 65 sowie sämtliche Steuern und Beiträge.

Martina lässt sich deshalb von der Rentenversicherung mehrere Beginntermine berechnen und prüft zusätzlich ihre betriebliche Altersversorgung. Erst danach entscheidet sie, ob ihr zwei frühere Ruhestandsjahre die dauerhaft niedrigere Rente wert sind.

Warum die Rente mit 63 trotz des früheren Beginns zurückfällt

Wer mit 63 statt mit 65 beginnt, erhält die Rente zwar 24 Monate früher. Im Modell fließen dadurch zunächst rund 37.562 Euro Bruttorente, bevor die Person mit dem späteren Rentenbeginn ihre erste Zahlung erhält.

Die frühe Rente wird jedoch dauerhaft um 14,4 Prozent gekürzt. Zusätzlich fehlen die Entgeltpunkte, die bei einer weiteren Beschäftigung zwischen 63 und 65 erworben worden wären.

Im Beispiel beträgt der monatliche Abstand zwischen beiden Varianten rund 348 Euro. Der anfängliche Vorsprung der Rente mit 63 ist deshalb kurz vor dem 74. Geburtstag vollständig aufgebraucht.

Wer deutlich älter als 74 Jahre wird, erhält in diesem Modell mit der abschlagsfreien Rente ab 65 insgesamt mehr Geld. Wer früher verstirbt, hätte dagegen über die Rente ab 63 eine höhere Summe bezogen.

Warum der Rentenbeginn mit 67 bei der reinen Rentensumme verliert

Zwischen 65 und 67 werden im Beispiel zwei weitere Entgeltpunkte erworben. Dadurch steigt die monatliche Bruttorente von 1.913,40 Euro auf 1.998,44 Euro und damit um 85,04 Euro.

Gleichzeitig verzichtet die Person während dieser beiden Jahre auf 24 Monatsrenten im Umfang von rund 45.922 Euro. Um diesen Rückstand allein durch die monatlich 85,04 Euro höhere Rente aufzuholen, wären 540 Rentenmonate erforderlich.

Der Ausgleich würde deshalb erst mit etwa 112 Jahren erreicht. Bezogen ausschließlich auf die ausgezahlte Bruttorente ist der Beginn mit 65 im dargestellten Beispiel günstiger als das Warten bis 67.

Die Rechnung vergleicht Rentenzahlungen und nicht das gesamte Einkommen

Der auffällige Vorsprung der Rente mit 65 entsteht auch deshalb, weil das Arbeitsentgelt zwischen den möglichen Rentenbeginnen nicht in die Berechnung einfließt. Wer bis 67 weiterarbeitet, erhält in diesen Jahren normalerweise Lohn und nicht einfach gar kein Einkommen.

Würde neben der Rente auch das Arbeitsentgelt berücksichtigt, könnte die Variante mit 67 beim gesamten Lebenseinkommen deutlich besser abschneiden. Dafür stehen der Person zwei Jahre weniger Ruhestand zur Verfügung.

Ebenso ist es möglich, eine vorgezogene Altersrente zu beziehen und weiterzuarbeiten. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten keine Hinzuverdienstgrenze mehr, wobei Steuern und Sozialversicherungsbeiträge weiterhin zu beachten sind.

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Wie sich Beschäftigung und Altersrente verbinden lassen, erläutert der Beitrag So viel dürfen Rentner hinzuverdienen.

Bruttorente sagt wenig über den tatsächlichen Vorteil aus

Von der gesetzlichen Rente gehen in vielen Fällen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Außerdem kann Einkommensteuer anfallen, deren Höhe vom Rentenbeginn, den weiteren Einkünften und den persönlichen Abzügen abhängt.

Die Differenz zwischen den drei Varianten fällt netto daher anders aus als in der Tabelle. Auch Betriebsrenten, private Renten, Mieteinnahmen oder die Versicherung des Ehepartners können die Entscheidung beeinflussen.

Früh ausgezahlte Renten haben zudem einen zeitlichen Wert. Wer das Geld nicht vollständig verbraucht, sondern verzinst anlegt, kann damit einen Teil der niedrigeren Monatsrente ausgleichen.

Entgeltpunkte und Versicherungsjahre sind nicht dasselbe

Das Rechenmodell setzt voraus, dass in jedem zusätzlichen Arbeitsjahr ungefähr ein Entgeltpunkt entsteht. Das trifft nur zu, wenn das Einkommen etwa dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten entspricht.

Wer weniger verdient oder in Teilzeit arbeitet, sammelt entsprechend weniger Punkte. Ein höheres Einkommen kann bis zur Beitragsbemessungsgrenze mehr als einen Punkt pro Jahr bringen.

Auch 45 Versicherungsjahre bedeuten nicht automatisch 45 Entgeltpunkte. Kindererziehung, Pflege, Krankengeld und weitere anrechenbare Zeiten können die Wartezeit erhöhen, ohne dass daraus jeweils ein voller Entgeltpunkt entsteht.

Bei Arbeitslosengeld in den letzten zwei Jahren vor der Rente für besonders langjährig Versicherte gelten zusätzliche Einschränkungen. Diese Monate zählen gewöhnlich nur bei Insolvenz oder vollständiger Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers für die 45-jährige Wartezeit.

Die schnelle Rechnung mit 14,4 Prozent kann täuschen

Eine verbreitete Faustformel besteht darin, die in der Renteninformation ausgewiesene Rente zur Regelaltersgrenze mit 14,4 Prozent zu multiplizieren. Das zeigt ungefähr, welcher Abschlag bei einem Beginn mit 63 entstehen könnte.

Die Rechnung erfasst jedoch nicht, dass bei einem vier Jahre früheren Ausscheiden auch die bis 67 hochgerechneten Beiträge fehlen. Der tatsächliche Abstand kann deshalb höher oder niedriger ausfallen als der reine Abschlag.

Für eine belastbare Entscheidung sollten Versicherte eine Rentenauskunft mit mehreren konkreten Beginnterminen anfordern. Zuvor sollte geprüft werden, ob sämtliche Beschäftigungs-, Erziehungs-, Pflege- und Krankheitszeiten im Versicherungskonto gespeichert sind.

Sonderzahlungen können den Abschlag mindern

Versicherte können ab dem 50. Geburtstag Sonderzahlungen leisten, um Abschläge einer geplanten vorgezogenen Altersrente ganz oder teilweise auszugleichen. Die Deutsche Rentenversicherung berechnet den persönlichen Betrag auf Antrag.

Die Zahlung ersetzt allerdings nicht die Versicherungsjahre, die für eine bestimmte Rentenart verlangt werden. Sie kann einen Abschlag ausgleichen, aber keine fehlenden Monate für die 35- oder 45-jährige Wartezeit schaffen.

Weitere Informationen enthält der Beitrag So können Rentenabschläge ausgeglichen werden.

Rentenkommission empfiehlt Einschnitte bei beiden frühen Rentenwegen

Die Alterssicherungskommission hat im Juni 2026 empfohlen, den abschlagsfreien vorgezogenen Rentenbeginn für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Zudem soll das frühestmögliche Alter bei der Altersrente für langjährig Versicherte von 63 auf 64 Jahre steigen.

Diese Empfehlungen sind noch nicht mit einem verabschiedeten Gesetz gleichzusetzen. Bis zu einer gesetzlichen Änderung gelten weiterhin die Altersgrenzen von 63, 65 und 67 Jahren.

Die Kommission verlangt bei einer Abschaffung ausdrücklich die Beachtung des verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutzes. Welche Jahrgänge geschützt werden und ab wann neue Vorgaben gelten könnten, lässt sich erst anhand eines beschlossenen Gesetzes und seiner Übergangsbestimmungen beantworten.

Eine Rentenauskunft oder eine unverbindliche Vorausberechnung schützt nicht automatisch vor späteren Gesetzesänderungen. Angehörige des Jahrgangs 1964 sollten die Entwicklung deshalb verfolgen, ohne allein wegen einer politischen Empfehlung vorschnell eine dauerhaft gekürzte Rente zu beantragen.

Die persönliche Entscheidung hängt nicht nur vom höchsten Betrag ab

Wer körperlich oder psychisch stark belastet ist, kann zwei zusätzliche Jahre ohne Erwerbsarbeit höher bewerten als eine spätere finanzielle Verbesserung. Auch die familiäre Situation, Pflegeaufgaben und die voraussichtliche Lebenserwartung beeinflussen die Wahl.

Die Rente mit 63 ist deshalb nicht automatisch ein finanzieller Fehler. Sie bedeutet im Beispiel vielmehr, dass frühere Freizeit gegen eine geringere lebenslange Monatsrente eingetauscht wird.

Für Menschen mit 45 anrechenbaren Jahren erscheint der Beginn mit 65 unter der heutigen Rechtslage besonders attraktiv. Ob er im Einzelfall tatsächlich günstiger ist, lässt sich jedoch erst nach einer Berechnung sämtlicher Einkünfte und Ausgaben beurteilen.

Häufige Fragen zum Rentenbeginn des Jahrgangs 1964

1. Kann der Jahrgang 1964 noch mit 63 Jahren in Rente gehen?

Ja, nach geltendem Recht ist das mit mindestens 35 Versicherungsjahren möglich. Bei einem Beginn genau mit 63 beträgt der dauerhafte Abschlag 14,4 Prozent.

2. Wann kann der Jahrgang 1964 ohne Abschlag in Rente gehen?

Mit 45 anrechenbaren Versicherungsjahren ist die abschlagsfreie Altersrente ab 65 möglich. Ohne diese besondere Wartezeit beginnt die reguläre abschlagsfreie Altersrente grundsätzlich mit 67.

3. Bringt die Rente mit 65 immer 46.000 Euro mehr?

Nein, der Betrag gilt nur für das dargestellte Modell mit 43 Entgeltpunkten im Alter von 63 Jahren, einem gleichbleibenden Rentenwert und einem Lebensalter von 85 Jahren. Andere Rentenansprüche, Beginntermine und Lebensalter führen zu anderen Ergebnissen.

4. Ab welchem Alter ist die Rente mit 65 im Beispiel günstiger als die Rente mit 63?

Der rechnerische Ausgleich wird kurz vor dem 74. Geburtstag erreicht. Danach übersteigt die bis dahin gezahlte Bruttorente der Variante mit 65 die Gesamtsumme der Rente ab 63.

5. Kann man die vorgezogene Altersrente beziehen und trotzdem weiterarbeiten?

Ja, für Altersrenten besteht keine Hinzuverdienstgrenze mehr. Arbeitsentgelt kann jedoch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge auslösen, während weitere Rentenbeiträge die spätere Rentenhöhe beeinflussen können.

6. Ist die abschlagsfreie Rente mit 65 bereits abgeschafft?

Nein, derzeit handelt es sich um eine Empfehlung der Alterssicherungskommission und um ein angekündigtes Reformvorhaben. Solange kein entsprechendes Gesetz in Kraft tritt, bleibt der abschlagsfreie Rentenbeginn nach 45 Versicherungsjahren ab 65 möglich.