Rente: So viel darf man als Rentner monatlich hinzuverdienen

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Viele Rentnerinnen und Rentner mรถchten sich im Ruhestand etwas dazuverdienen. Doch schnell stellt sich die Frage: Wie viel darf man monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekรผrzt wird oder das Finanzamt zur Kasse bittet?

Die Antworten darauf sind komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Denn es kommt nicht nur auf die Hรถhe des Einkommens an, sondern auch auf die Art der Rente und auf steuerliche Freibetrรคge. Was frรผher durch strikte Hinzuverdienstgrenzen reglementiert war, ist heute deutlich durchlรคssiger โ€“ aber nicht ohne Tรผcken.

Unbegrenzter Zuverdienst bei regulรคrer Altersrente

Fรผr alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine regulรคre Altersrente beziehen, gilt seit dem 1. Januar 2023: Sie dรผrfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente dadurch gekรผrzt wird. Die frรผhere Begrenzung auf einen jรคhrlichen Zuverdienst von rund 46.000 Euro ist entfallen.

Das klingt auf den ersten Blick nach einer vรถlligen Freigabe โ€“ doch wer sich zu frรผh freut, รผbersieht schnell die steuerlichen Konsequenzen. Denn auch wenn die Rente in voller Hรถhe weitergezahlt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass der Zuverdienst steuerfrei bleibt.

Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag entscheidet

Zentral ist hier der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro fรผr Alleinstehende. Wer mit Rente und Nebenjob unter diesem Betrag bleibt, muss in der Regel keine Einkommensteuer zahlen.

Doch sobald das Gesamteinkommen โ€“ bestehend aus Rentenzahlungen, eventuellem Arbeitslohn oder weiteren Einnahmen โ€“ den Grundfreibetrag รผberschreitet, wird eine Steuererklรคrung fรคllig.

Ob tatsรคchlich Steuern gezahlt werden mรผssen, hรคngt von weiteren Faktoren ab: dem individuellen Steuersatz, dem Anteil der zu versteuernden Rente sowie mรถglichen Abzรผgen.

Beispielrechnung: Wann es steuerlich eng wird

Wer also zum Beispiel 1.200 Euro gesetzliche Rente im Monat erhรคlt, hat im Jahr 14.400 Euro Renteneinkommen. Davon ist ein bestimmter Prozentsatz steuerpflichtig โ€“ je nachdem, in welchem Jahr die Rente begonnen hat.

Kommt nun ein Minijob mit monatlich 556 Euro hinzu, also jรคhrlich 6.672 Euro, kann der Grundfreibetrag schnell รผberschritten sein. Zwar ist der Minijob in der Regel pauschal versteuert und fรผhrt nicht zwangslรคufig zu einer Nachzahlung.

Doch bei der Einkommensteuer wird das Gesamteinkommen betrachtet, sodass sich die Steuerpflicht insgesamt verschรคrfen kann.

Vorsicht bei Erwerbsminderungs- und vorgezogenen Renten

Anders sieht es bei Rentnerinnen und Rentnern aus, die eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Hier gelten weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen, deren รœberschreitung zu Kรผrzungen der Rente fรผhren kann.

Im Jahr 2025 liegt die jรคhrliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei rund 19.661 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente verdoppelt sich dieser Betrag auf etwa 39.322 Euro.

Werden diese Werte รผberschritten, kann die Rente anteilig gekรผrzt oder in bestimmten Fรคllen sogar komplett gestrichen werden. Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht nur das Einkommen selbst, sondern auch der Umfang der Tรคtigkeit.

Wer beispielsweise eine tรคgliche Arbeitszeit รผberschreitet, die nicht mehr als “teilweise erwerbsgemindert” gilt, verliert womรถglich den Anspruch auf die Rente.

Minijob als beliebter Nebenverdienst im Ruhestand

Fรผr viele Rentnerinnen und Rentner ist der sogenannte Minijob daher eine praktische Lรถsung. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 556 Euro (Stand: 2025) bleibt dieser Nebenverdienst in der Regel sozialversicherungsfrei und wird pauschal versteuert.

Doch auch hier lauern Fallstricke. Wird neben der Altersrente ein Minijob ausgeรผbt, kann das Zusammenspiel mit der Steuerpflicht dazu fรผhren, dass eine Einkommensteuererklรคrung abgegeben werden muss. Wer also glaubt, mit einem Minijob automatisch auf der sicheren Seite zu sein, sollte sein Gesamteinkommen genau prรผfen.

Reformplรคne: Aktivrente mit 2.000 Euro steuerfreiem Verdienst

Ein Blick in die politische Zukunft zeigt, dass sich beim Thema Hinzuverdienst fรผr Rentner noch einiges รคndern kรถnnte. Die geplante Reform der sogenannten Aktivrente sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner ab dem Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dรผrfen โ€“ sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.

Diese Initiative soll nicht nur den Anreiz erhรถhen, im Ruhestand weiterzuarbeiten, sondern auch dem Fachkrรคftemangel entgegenwirken. Noch befindet sich das Vorhaben in der politischen Diskussion, ein konkretes Gesetz liegt bislang nicht vor.