Viele Rentnerinnen und Rentner möchten sich im Ruhestand etwas dazuverdienen. Doch schnell stellt sich die Frage: Wie viel darf man monatlich hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird oder das Finanzamt zur Kasse bittet?
Die Antworten darauf sind komplexer, als es auf den ersten Blick scheint. Denn es kommt nicht nur auf die Höhe des Einkommens an, sondern auch auf die Art der Rente und auf steuerliche Freibeträge. Was früher durch strikte Hinzuverdienstgrenzen reglementiert war, ist heute deutlich durchlässiger – aber nicht ohne Tücken.
Unbegrenzter Zuverdienst bei regulärer Altersrente
Für alle, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und eine reguläre Altersrente beziehen, gilt seit dem 1. Januar 2023: Sie dürfen unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente dadurch gekürzt wird. Die frühere Begrenzung auf einen jährlichen Zuverdienst von rund 46.000 Euro ist entfallen.
Das klingt auf den ersten Blick nach einer völligen Freigabe – doch wer sich zu früh freut, übersieht schnell die steuerlichen Konsequenzen. Denn auch wenn die Rente in voller Höhe weitergezahlt wird, bedeutet das nicht automatisch, dass der Zuverdienst steuerfrei bleibt.
Einkommensteuer: Der Grundfreibetrag entscheidet
Zentral ist hier der sogenannte Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer. Im Jahr 2025 liegt dieser bei 12.096 Euro für Alleinstehende. Wer mit Rente und Nebenjob unter diesem Betrag bleibt, muss in der Regel keine Einkommensteuer zahlen.
Doch sobald das Gesamteinkommen – bestehend aus Rentenzahlungen, eventuellem Arbeitslohn oder weiteren Einnahmen – den Grundfreibetrag überschreitet, wird eine Steuererklärung fällig.
Ob tatsächlich Steuern gezahlt werden müssen, hängt von weiteren Faktoren ab: dem individuellen Steuersatz, dem Anteil der zu versteuernden Rente sowie möglichen Abzügen.
Beispielrechnung: Wann es steuerlich eng wird
Wer also zum Beispiel 1.200 Euro gesetzliche Rente im Monat erhält, hat im Jahr 14.400 Euro Renteneinkommen. Davon ist ein bestimmter Prozentsatz steuerpflichtig – je nachdem, in welchem Jahr die Rente begonnen hat.
Kommt nun ein Minijob mit monatlich 556 Euro hinzu, also jährlich 6.672 Euro, kann der Grundfreibetrag schnell überschritten sein. Zwar ist der Minijob in der Regel pauschal versteuert und führt nicht zwangsläufig zu einer Nachzahlung.
Doch bei der Einkommensteuer wird das Gesamteinkommen betrachtet, sodass sich die Steuerpflicht insgesamt verschärfen kann.
Vorsicht bei Erwerbsminderungs- und vorgezogenen Renten
Anders sieht es bei Rentnerinnen und Rentnern aus, die eine Erwerbsminderungsrente oder eine vorgezogene Altersrente beziehen. Hier gelten weiterhin feste Hinzuverdienstgrenzen, deren Überschreitung zu Kürzungen der Rente führen kann.
Im Jahr 2025 liegt die jährliche Hinzuverdienstgrenze bei voller Erwerbsminderungsrente bei rund 19.661 Euro. Bei teilweiser Erwerbsminderungsrente verdoppelt sich dieser Betrag auf etwa 39.322 Euro.
Werden diese Werte überschritten, kann die Rente anteilig gekürzt oder in bestimmten Fällen sogar komplett gestrichen werden. Auch hier gilt: Entscheidend ist nicht nur das Einkommen selbst, sondern auch der Umfang der Tätigkeit.
Wer beispielsweise eine tägliche Arbeitszeit überschreitet, die nicht mehr als “teilweise erwerbsgemindert” gilt, verliert womöglich den Anspruch auf die Rente.
Minijob als beliebter Nebenverdienst im Ruhestand
Für viele Rentnerinnen und Rentner ist der sogenannte Minijob daher eine praktische Lösung. Bis zu einem monatlichen Einkommen von 556 Euro (Stand: 2025) bleibt dieser Nebenverdienst in der Regel sozialversicherungsfrei und wird pauschal versteuert.
Doch auch hier lauern Fallstricke. Wird neben der Altersrente ein Minijob ausgeübt, kann das Zusammenspiel mit der Steuerpflicht dazu führen, dass eine Einkommensteuererklärung abgegeben werden muss. Wer also glaubt, mit einem Minijob automatisch auf der sicheren Seite zu sein, sollte sein Gesamteinkommen genau prüfen.
Reformpläne: Aktivrente mit 2.000 Euro steuerfreiem Verdienst
Ein Blick in die politische Zukunft zeigt, dass sich beim Thema Hinzuverdienst für Rentner noch einiges ändern könnte. Die geplante Reform der sogenannten Aktivrente sieht vor, dass Rentnerinnen und Rentner ab dem Jahr 2026 bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen dürfen – sofern sie die Regelaltersgrenze erreicht haben.
Diese Initiative soll nicht nur den Anreiz erhöhen, im Ruhestand weiterzuarbeiten, sondern auch dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Noch befindet sich das Vorhaben in der politischen Diskussion, ein konkretes Gesetz liegt bislang nicht vor.




